Wasserpreiskontrolle in Niedersachsen - Niedersächsisches ...
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Grundlagen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Wasserpreise und Grundsatzbeschluss des BGH vom 02.02.2010<br />
„enwag – Wasserpreise Wetzlar“<br />
BGH-Beschluss vom 02.02.2010 zur Feststellung der Gleichartigkeit<br />
• nur grobe Sichtung<br />
• „Die mit der Beweislastverteilung bezweckte Verschärfung der<br />
Missbrauchsaufsicht im Bereich der leitungsgebundenen<br />
Versorgungswirtschaft würde verfehlt, wenn an das Merkmal der<br />
Gleichartigkeit zu hohe Anforderungen gestellt würden.“ (Rz 29)<br />
• Gleichartig s<strong>in</strong>d Unternehmen dann, wenn zwischen ihnen h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
wirtschaftlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ke<strong>in</strong>e wesentlichen Unterschiede<br />
bestehen, die aus der Sicht der Abnehmer gemäß der Zielsetzung e<strong>in</strong>er<br />
möglichst sicheren und preiswürdigen Versorgung mit Tr<strong>in</strong>kwasser von<br />
vornhere<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e deutlich unterschiedliche Beurteilung der Preisgestaltung<br />
rechtfertigen. (Rz 30)<br />
<strong>Niedersächsisches</strong> M<strong>in</strong>isterium<br />
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />
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