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Wasserpreiskontrolle in Niedersachsen - Niedersächsisches ...

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Grundlagen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Wasserpreise und Grundsatzbeschluss des BGH vom 02.02.2010<br />

„enwag – Wasserpreise Wetzlar“<br />

BGH-Beschluss vom 02.02.2010 zur Feststellung der Gleichartigkeit<br />

• nur grobe Sichtung<br />

• „Die mit der Beweislastverteilung bezweckte Verschärfung der<br />

Missbrauchsaufsicht im Bereich der leitungsgebundenen<br />

Versorgungswirtschaft würde verfehlt, wenn an das Merkmal der<br />

Gleichartigkeit zu hohe Anforderungen gestellt würden.“ (Rz 29)<br />

• Gleichartig s<strong>in</strong>d Unternehmen dann, wenn zwischen ihnen h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

wirtschaftlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ke<strong>in</strong>e wesentlichen Unterschiede<br />

bestehen, die aus der Sicht der Abnehmer gemäß der Zielsetzung e<strong>in</strong>er<br />

möglichst sicheren und preiswürdigen Versorgung mit Tr<strong>in</strong>kwasser von<br />

vornhere<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e deutlich unterschiedliche Beurteilung der Preisgestaltung<br />

rechtfertigen. (Rz 30)<br />

<strong>Niedersächsisches</strong> M<strong>in</strong>isterium<br />

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

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