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Wasserpreiskontrolle in Niedersachsen - Niedersächsisches ...

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Grundlagen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Wasserpreise und Grundsatzbeschluss des BGH vom 02.02.2010<br />

„enwag – Wasserpreise Wetzlar“<br />

• Vergleichsmarktpr<strong>in</strong>zip -<br />

gleichartige Unternehmen (I),<br />

> Kartellbehörde trifft die Beweislast für Gleichartigkeit, während das<br />

jeweils betroffene WVU darzutun und zu belegen hat, dass der<br />

Preisunterschied auf abweichenden, ihm nicht zurechenbaren<br />

Umständen beruht. Je ger<strong>in</strong>ger also die Anforderungen an die<br />

Gleichartigkeit s<strong>in</strong>d, desto stärker wirkt sich die Beweislast des<br />

WVU zur Entkräftung des Missbrauchsvorwurfs unter H<strong>in</strong>weis auf<br />

strukturbed<strong>in</strong>gte Kosten aus.<br />

<strong>Niedersächsisches</strong> M<strong>in</strong>isterium<br />

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

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