Wasserpreiskontrolle in Niedersachsen - Niedersächsisches ...
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Grundlagen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Wasserpreise und Grundsatzbeschluss des BGH vom 02.02.2010<br />
„enwag – Wasserpreise Wetzlar“<br />
• Vergleichsmarktpr<strong>in</strong>zip -<br />
gleichartige Unternehmen (I),<br />
> Kartellbehörde trifft die Beweislast für Gleichartigkeit, während das<br />
jeweils betroffene WVU darzutun und zu belegen hat, dass der<br />
Preisunterschied auf abweichenden, ihm nicht zurechenbaren<br />
Umständen beruht. Je ger<strong>in</strong>ger also die Anforderungen an die<br />
Gleichartigkeit s<strong>in</strong>d, desto stärker wirkt sich die Beweislast des<br />
WVU zur Entkräftung des Missbrauchsvorwurfs unter H<strong>in</strong>weis auf<br />
strukturbed<strong>in</strong>gte Kosten aus.<br />
<strong>Niedersächsisches</strong> M<strong>in</strong>isterium<br />
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />
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