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Wasserpreiskontrolle in Niedersachsen - Niedersächsisches ...

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Grundlagen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Wasserpreise und Grundsatzbeschluss des BGH vom 02.02.2010<br />

„enwag – Wasserpreise Wetzlar“<br />

• Vergleichsmarktpr<strong>in</strong>zip -<br />

gleichartige Unternehmen (I),<br />

> S<strong>in</strong>d die zum Vergleich herangezogenen<br />

Wasserversorgungsunternehmen gleichartig i.S. von § 103 Abs. 5 Satz 2<br />

Nr.2 GWB a.F.?<br />

>>Vergleich der Preise von Unternehmen mit e<strong>in</strong>er möglichst<br />

ähnlichen Gebietsstruktur (gleiche Region bzw. hydrogeologische<br />

Gegebenheiten, die nutzbare Wasserabgabe pro Kilometer Leitungslänge,<br />

Vertriebssituation, Versorgungsdichte (Metermengenwert), Abnehmerdichte,<br />

die Anzahl der versorgten E<strong>in</strong>wohner, die Abgabestruktur, die<br />

Gesamterträge Wasser).<br />

<strong>Niedersächsisches</strong> M<strong>in</strong>isterium<br />

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

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