05.08.2013 Aufrufe

Wasserpreiskontrolle in Niedersachsen - Niedersächsisches ...

Wasserpreiskontrolle in Niedersachsen - Niedersächsisches ...

Wasserpreiskontrolle in Niedersachsen - Niedersächsisches ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Grundlagen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Wasserpreise und Grundsatzbeschluss des BGH vom 02.02.2010<br />

„enwag – Wasserpreise Wetzlar“<br />

• Die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle von Wasserpreisen wird<br />

gestützt auf § 103 Abs. 5 sowie § 22 Abs. 4 und 5 GWB a.F..<br />

• § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2:<br />

„E<strong>in</strong> Missbrauch im S<strong>in</strong>ne des Satzes 1 Nr. 1 liegt <strong>in</strong>sbesondere vor,<br />

wenn…..<br />

(2) e<strong>in</strong> Versorgungsunternehmen ungünstigere Preise oder<br />

Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen fordert als gleichartige Versorgungsunternehmen,<br />

es sei denn das Versorgungsunternehmen weist nach,<br />

dass der Unterschied auf abweichenden Umständen beruht, die ihm<br />

nicht zurechenbar s<strong>in</strong>d; ….“<br />

• Besonderheit zu § 19 GWB:<br />

Umkehr der Darlegungs- und Beweislast und „Gleichartigkeit der<br />

Unternehmen“.<br />

• Feststellung der Missbräuchlichkeit der Preise nur für Zukunft.<br />

<strong>Niedersächsisches</strong> M<strong>in</strong>isterium<br />

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!