beteiligungsantrag propangas-tankbefüllung - Fiscus.fgov.be
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I. IDENTIFIZIERUNG<br />
II. ANGABEN ZUR<br />
LIEFERUNG<br />
III. AUSZAHLUNG<br />
IV. BEIGEFÜGTE<br />
UNTERLAGEN<br />
V. EIDESSTATTLICHE<br />
ERKLÄRUNG<br />
Föderaler<br />
Öffentlicher Dienst<br />
FINANZEN<br />
Nationale Nummer<br />
Name und Vorname<br />
Wohnung des Antragstellers<br />
Wohnung eines Dritten<br />
Lieferadresse<br />
Postleitzahl<br />
Ortschaft<br />
Lieferdatum<br />
% <strong>be</strong>rufliche Nutzung<br />
(falls <strong>be</strong>rufliche Nutzung)<br />
Kontonummer<br />
Rechnung<br />
Lieferschein<br />
Andere Belege<br />
BETEILIGUNGSANTRAG PROPANGAS-TANKBEFÜLLUNG<br />
(für eine Privatwohnung)<br />
Spätestens bis zum 31. Mai 2006 einzureichen <strong>be</strong>i Ihrem Steuerkontrollamt für natürliche Personen oder in Ermangelung<br />
dessen <strong>be</strong>i dem Steuerkontrollamt, das für den Wohnort zuständig ist.<br />
Sprache (D, F oder N)<br />
Gesamtliterzahl der Lieferung<br />
1 ANTRAG PRO LIEFERUNG<br />
Literpreis MwSt. ein<strong>be</strong>griffen 0 ,<br />
Der Unterzeichnete(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in seiner(ihrer) Eigenschaft als (Eigentümer(in), Mieter(in), Verwalter(in) der<br />
Wohnungseigentümergemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erklärt an Eides statt die Richtigkeit der o<strong>be</strong>n eingetragenen<br />
Anga<strong>be</strong>n und versichert, dass er(sie) diese Erstattung nur für die einzige und gleiche Wohnung <strong>be</strong>antragt, die für<br />
die Unterkunft seines Haushalts oder des Haushalts von Dritten <strong>be</strong>stimmt ist.<br />
Zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Unterschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Dem FÖD FINANZEN vor<strong>be</strong>haltener Rahmen<br />
Antrag erhalten am :<br />
Datum des Antrags<br />
Tel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Die auf vorliegendem Formular gefragten Anga<strong>be</strong>n werden in einer vom FÖD FINANZEN verwalteten Datenbank gespeichert. Sie unterliegen<br />
dem Gesetz vom 08/12/1992 ü<strong>be</strong>r den Schutz des Privatle<strong>be</strong>ns <strong>be</strong>i Verar<strong>be</strong>itung personen<strong>be</strong>zogener Daten . Der Antragsteller verfügt ü<strong>be</strong>r<br />
ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung dieser Daten.<br />
ES WIRD KEINE EMPFANGSBESTÄTIGUNG ZUGESTELLT
Auf Propangas-Tank<strong>be</strong>füllungen, die zwischen dem 1. Juni 2005 und dem 31. Dezem<strong>be</strong>r 2005 getätigt worden sind,<br />
wird jedem Eigentümer, Mieter oder Benutzer der Wohnung (dem Anspruchs<strong>be</strong>rechtigten) eine Zulage als Beteiligung<br />
an der Zahlung der für diese Wohnung <strong>be</strong>stimmten Propangas-Tank<strong>be</strong>füllung gewährt.<br />
Diese Zulage wird ihm nur gewährt, wenn der Preis des in den Tank gelieferten Propangases ü<strong>be</strong>r 0,4708 EUR pro Liter<br />
liegt und nur für eine einzige Wohnung, die seine Haupt- oder Zweitwohnung bildet.<br />
Der Betrag der Zulage wird von den Diensten des FÖD Finanzen <strong>be</strong>rechnet unter Berücksichtigung der mitgeteilten<br />
Auskünfte und wird sich auf einen Höchst<strong>be</strong>trag von 17,5 % des Preises <strong>be</strong>laufen, den der Antragsteller gezahlt hat,<br />
ohne dass der wirklich gezahlte Preis, <strong>be</strong>rechnet nach eventueller Ermäßigung, unter 0,4708 EUR pro Liter sein darf.<br />
Falls der Antragsteller <strong>be</strong>reits vorher einen Beteiligungsantrag für Heizöl oder Leuchtöl eingereicht hat oder in den<br />
Genuss einer Beteiligung in Form einer Preisminderung für Heizöl oder Erdgas für eine Wohnung seines Haushalts<br />
gelangt ist, darf der vorliegende Beteiligungsantrag nur dann eingereicht werden, wenn er sich auf diesel<strong>be</strong> Wohnung<br />
<strong>be</strong>zieht.<br />
I. IDENTIFIZIERUNG<br />
Der Antrag muss grundsätzlich vom Anspruchs<strong>be</strong>rechtigten der Zulage eingereicht werden.<br />
Wird der Antrag von einer anderen Person als dem Anspruchs<strong>be</strong>rechtigten der Zulage (Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft,<br />
gesetzlicher, juristischer oder vertraglicher Vertreter,... ) eingereicht, dann fügen Sie bitte als Anlage (siehe Punkt IV)<br />
die gesetzlichen Unterlagen <strong>be</strong>i, die Ihre Eigenschaft in Bezug zum Anspruchs<strong>be</strong>rechtigten <strong>be</strong>legen.<br />
Im Fall von Zwangsmiteigentum muss der Antrag vom Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft eingereicht<br />
werden. In den anderen Fällen von Miteigentum kann der Antrag durch den Hausverwalter oder einen vertraglichen<br />
Vertreter eingereicht werden. In <strong>be</strong>iden Fällen <strong>be</strong>treffen die Anträge nur die Wohnungen, für die die Bewohner in den<br />
Genuss der Zulage gelangen möchten.<br />
In allen Fällen, wo der Antragsteller nicht der Bewohner der Wohnung ist, ist das Kästchen mit der Bezeichnung<br />
„Wohnung eines Dritten“ anzukreuzen.<br />
II. ANGABEN ZUR LIEFERUNG<br />
Lediglich die Propangas-Tank<strong>be</strong>füllungen, die zwischen dem 1. Juni 2005 und dem 31. Dezem<strong>be</strong>r 2005 stattgefunden<br />
ha<strong>be</strong>n, sind <strong>be</strong>troffen.<br />
Der Antragsteller muss den Prozentsatz der gekauften Gas<strong>tank<strong>be</strong>füllung</strong> ange<strong>be</strong>n, der für die <strong>be</strong>rufliche Nutzung<br />
der Wohnung <strong>be</strong>stimmt ist. Es wird nichts eintragen, wenn keine <strong>be</strong>rufliche Nutzung vorliegt.<br />
Der Literpreis des Propangases entspricht dem Preis, MwSt. ein<strong>be</strong>griffen, der mit dem Lieferanten vereinbart worden<br />
ist unter Berücksichtigung einer eventuellen Ermäßigung, so wie er auf dem Dokument, das die Lieferung oder den<br />
Ankauf feststellt, vermerkt ist.<br />
IV. BEIGEFÜGTE UNTERLAGEN<br />
Fügen Sie dem Antrag bitte das Original, eine Kopie oder ein <strong>be</strong>im Lieferanten angefordertes Duplikat der Rechung<br />
oder des Lieferscheins <strong>be</strong>i, oder in Ermangelung dessen, jegliches Beweisstück, das die Wirklichkeit der Lieferung <strong>be</strong>legt.<br />
Betrifft der Antrag ein Zwangsmiteigentum, dann muss eine Kopie der Ernennungsurkunde des Hausverwalters sowie<br />
eine Aufstellung der Identitäten sämtlicher von der Zulage <strong>be</strong>troffener Eigentümer und Mieter und der <strong>be</strong>ruflich genutzten<br />
Anteile jeder Wohnung <strong>be</strong>igefügt werden.<br />
Betrifft der Antrag ein anderes als das hiervor <strong>be</strong>zeichnete Miteigentum oder eine Mitmieterschaft, dann muss dem<br />
Antrag eine Kopie der Ernennungsurkunde des vertraglichen Vertreters und eine Aufstellung der Identitäten sämtlicher<br />
Bewohner, die in den Genuss der Zulage gelangen wollen, sowie der <strong>be</strong>ruflich genutzten Anteile jeder Wohnung <strong>be</strong>igefügt<br />
werden.<br />
Wird der Antrag von einem gesetzlichen, juristischen oder vertraglichen Vertreter eingereicht, dann muss, je nach Fall, ein<br />
Dokument, dass die Existenz des Mandats <strong>be</strong>legt, oder eine Kopie des Urteils ü<strong>be</strong>r die Ernennung des juristischen oder<br />
gesetzlichen Vertreters <strong>be</strong>igefügt werden. Ferner sind die Anga<strong>be</strong>n zum Empfangs<strong>be</strong>rechtigten der Zulage anzuge<strong>be</strong>n.<br />
V. EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG<br />
Der Antragsteller verpflichtet sich hierdurch, die Zulage nur für eine einzige Wohnung zu <strong>be</strong>antragen, die ihn persönlich<br />
<strong>be</strong>trifft, oder für eine einzige Wohnung, die die Dritten <strong>be</strong>trifft, die ihre Absicht <strong>be</strong>kundet ha<strong>be</strong>n, in den Genuss der Zulage<br />
für diese Immobilie zu gelangen. Die Personen, die für Dritte handeln (Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft,<br />
gesetzliche, gerichtliche oder vertragliche Vertreter, ...), werden weder für die Anga<strong>be</strong>n, die ihnen von Dritten mitgeteilt<br />
werden, noch für einen nachfolgenden Antrag, der durch diese eingereicht würde und sich auf eine ihrer anderen<br />
Wohnungen <strong>be</strong>zieht, zur Verantwortung gezogen.<br />
Die im Fall eines widerrechtlichen Antrags anwendbare administrative Geldbuße <strong>be</strong>läuft sich höchstens auf den<br />
doppelten Betrag der gewährten oder zu gewährenden Zulage.<br />
>>> Weitere Hilfe<br />
Falls Sie Schwierigkeiten <strong>be</strong>im Ausfüllen dieses Formulars ha<strong>be</strong>n, können Sie auf der Internetseite des FÖD<br />
FINANZEN (www.minfin.<strong>fgov</strong>.<strong>be</strong>) nachschlagen oder Sie können sich an allen Werktagen von 8 Uhr bis 17 Uhr<br />
an das Call Center wenden unter der Nr. 02/33.66.999