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Mandantenbrief - Valuenet Recht & Steuern

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<strong>Mandantenbrief</strong> der Kanzlei KWB Treuhand- und Stb-Ges. mbH Januar 2010<br />

Verbraucher, Versicherung &<br />

Haftung<br />

Öffentlicher Personenverkehr:<br />

Neue Schlichtungsstelle nimmt<br />

Arbeit auf<br />

Reisende können sich ab sofort bei Problemen mit den<br />

öffentlichen Verkehrsmitteln an die Schlichtungsstelle für<br />

den öffentlichen Personenverkehr e.V. wenden. Der<br />

neue Verein, der am 30.11.2009 in Berlin seine Arbeit<br />

aufgenommen hat, löst die Schlichtungsstelle Mobilität<br />

beim Verkehrsclub Deutschland e.V. ab. Kritiker<br />

befürchten, dass Fluggäste mit ihren Anliegen nun allein<br />

dastehen.<br />

Denn die neue Schlichtungsstelle wird anders als ihre<br />

Vorgängerin von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs<br />

finanziert. Diese sind Mitglieder des Trägervereins der<br />

Schlichtungsstelle. Keine Mitglieder sind indes die<br />

Fluggesellschaften, die dem Verein nicht beitreten hatten<br />

wollen. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums<br />

sind sie daher auch nicht verpflichtet, an der Schlichtung<br />

teilzunehmen.<br />

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger<br />

(FDP) glaubt dennoch an die neue Stelle. Sie<br />

erlaube es Reisenden, ihre Anliegen, zum Beispiel bei<br />

Verspätungen oder Unfällen, außergerichtlich, schnell,<br />

kostenlos und unabhängig prüfen zu lassen. Gerichtsverfahren<br />

würden vermieden, wovon auch die Verkehrsunternehmen<br />

profitierten. Die Vermeidung eines<br />

Verfahrens sei nämlich oft auch für sie die kostengünstigere<br />

Lösung. Auch gingen Kundenbeziehungen dann<br />

nicht in die Brüche. Leutheusser-Schnarrenberger hofft,<br />

dass diese Erkenntnis auch die Fluggesellschaften zu<br />

einem Umdenken anstößt.<br />

Bundesjustizministerium, PM vom 30.11.2009<br />

Gesetzlich krankenversichert:<br />

Lieferantenwechsel hinzunehmen<br />

Gesetzlich Krankenversicherte müssen es hinnehmen,<br />

wenn die Krankenkasse sich für einen neuen Lieferanten<br />

entschließt und ihnen deswegen Unannehmlichkeiten<br />

entstehen. Dies bekam eine an Inkontinenz leidende<br />

Frau zu spüren, die ihre Windeln weiterhin über ein von<br />

Familienangehörigen betriebenes Sanitätshaus beziehen<br />

wollte.<br />

Die Versicherte hatte geltend gemacht, dass ihr die<br />

persönliche Betreuung vor Ort sehr wichtig sei. Nur so<br />

könne sichergestellt werden, dass die Windellieferungen<br />

ihr diskret zugestellt würden, ohne dass die Nachbar-<br />

schaft es bemerke. Die Krankenkasse, die nach einer<br />

Ausschreibung Verträge mit einem anderen Lieferanten<br />

geschlossen hatte, weigerte sich, die Kosten für den<br />

Bezug der Windeln beim Sanitätshaus zu übernehmen.<br />

Zu <strong>Recht</strong>, wie das Sozialgericht (SG) Dresden<br />

entschieden hat. Wer gesetzlich krankenversichert sei,<br />

habe keinen Anspruch darauf, fortdauernd mit den<br />

gewohnten Produkten beliefert zu werden. Die Krankenkasse<br />

sei berechtigt, Verträge mit einem neuen Lieferanten<br />

über die Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln<br />

abzuschließen. Tue sie dies mit dem Gewinner einer<br />

Ausschreibung, dürfe sie ihre Versicherten künftig auch<br />

nur über diesen beliefern lassen.<br />

Das gelte auch für die Klägerin. Dass sie zunächst<br />

verschiedene konfektionierte Windeln ausprobieren<br />

müsse, bis sie das für sie passende Produkt gefunden<br />

habe, sei ihr zumutbar. Dass ihre Familienangehörigen<br />

zufällig ein Sanitätshaus betrieben, könne sich nicht zu<br />

ihren Gunsten auswirken.<br />

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 23.09.2009, S 25 KR<br />

603/08<br />

Unfall auf dem Weg zum<br />

Tanken: Berufsgenossenschaft<br />

zahlt nicht<br />

Wer auf seinem Heimweg von der Arbeit einen Umweg<br />

fährt um zu tanken und dabei einen Unfall erleidet, hat<br />

keinen Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft.<br />

Denn der Unfall sei nicht als Arbeitsunfall zu<br />

qualifizieren, so das Sozialgericht (SG) Detmold.<br />

Geklagt hatte ein 47 Jahre alter Mann, der den Heimweg<br />

von der Arbeit mit seinem Motorrad verlassen hatte, um<br />

zu tanken. Bevor er den direkten Weg wieder erreichte,<br />

stürzte er. Dabei zog er sich verschiedene Verletzungen<br />

zu und war für drei Monate arbeitsunfähig. Nach dem die<br />

beklagte Berufsgenossenschaft nicht zahlen wollte, zog<br />

der Kläger vor Gericht - allerdings ohne Erfolg. Das SG<br />

gab der Berufsgenossenschaft <strong>Recht</strong>, dass der Unfall<br />

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