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Mandantenbrief - Valuenet

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<strong>Mandantenbrief</strong> der Kanzlei KWB Treuhand- und Stb-Ges. mbH August 2010<br />

Alle Steuerzahler<br />

Steuernummer für<br />

Umsatzsteuerzwecke wird<br />

nicht auf bloße Erklärung des<br />

Antragstellers hin erteilt<br />

Allein die Erklärung des Antragstellers, ein selbstständiges,<br />

gewerbliches oder berufliches Tätigwerden zu beabsichtigen,<br />

reicht nicht aus, um einen Anspruch auf<br />

Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke<br />

zu begründen. Dies stellt das Bundesfinanzministerium<br />

in einem aktuellen Schreiben klar.<br />

Hintergrund ist ein Urteil, mit dem der Bundesfinanzhof<br />

(BFH) entschieden hat, dass einer natürlichen Person,<br />

die durch die Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die<br />

Absicht bekundet, unternehmerisch im Sinne des § 2<br />

Umsatzsteuergesetz tätig zu werden, außer in Fällen<br />

eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen<br />

Missbrauchs, auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke<br />

zu erteilen ist (Urteil vom 23.09.2009,<br />

II R 66/07).<br />

Das Finanzministerium hält aber trotz dieses Urteils an<br />

seiner bisherigen Verwaltungspraxis fest, wonach Anträge<br />

auf umsatzsteuerliche Erfassung auf Schlüssigkeit<br />

und Ernsthaftigkeit überprüft werden. Bestehen Zweifel<br />

an der Existenz des Unternehmens, sind weitere Maßnahmen<br />

erforderlich, zum Beispiel die Vorlage weiterer<br />

Unterlagen. Allein eine Erklärung des Antragstellers, ein<br />

selbstständiges, gewerbliches oder berufliches Tätigwerden<br />

zu beabsichtigen, ist nach Ansicht des Finanzministeriums<br />

nicht ausreichend.<br />

Das Finanzamt habe auch unter Beachtung des BFH-<br />

Urteils Anträge auf umsatzsteuerliche Erfassung zeitnah<br />

und umfassend zu prüfen. Zu den Missbrauchsfällen, in<br />

denen die Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche<br />

Zwecke abzulehnen sei, zähle der BFH insbesondere<br />

die Fälle mit dem offenkundig verfolgten Ziel,<br />

den Vorsteuerabzug für zu privaten Zwecken bezogene<br />

Leistungen zu Unrecht in Anspruch zu nehmen. Allerdings<br />

sei der Missbrauch nicht auf diese Fälle beschränkt,<br />

stellt das Bundesfinanzministerium klar.<br />

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 01.07.2010, IV<br />

D 3 - S-7420 / 07 / 10061<br />

Strafbefreiende Selbstanzeige:<br />

Abschaffung unter<br />

Sachverständigen umstritten<br />

Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung<br />

ist unter Sachverständigen umstritten. Dies wurde<br />

am 07.07.2010 in einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses<br />

deutlich. "Wer die Selbstanzeige<br />

gänzlich abschaffen will, schießt über das Ziel<br />

hinaus", erklärte zum Beispiel Wolfgang Joecks, Professor<br />

an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald.<br />

Dagegen betonte Martin Kemper, Richter am Finanzgericht<br />

München, "dass die Legitimation der Selbstanzeige<br />

nur schwach begründet ist" und ihrer Abschaffung damit<br />

im Ergebnis "keine gewichtigen Argumente entgegenstehen".<br />

In der Anhörung ging es um mehrere Anträge und Gesetzentwürfe<br />

der Fraktionen. So fordern die Koalitionsfraktionen<br />

in einem gemeinsamen Antrag (BT-Drs.<br />

17/1755), die Selbstanzeige dürfe nicht mehr als Gegenstand<br />

einer Hinterziehungsstrategie missbraucht<br />

werden. Strafbefreiung solle nur noch derjenige erhalten,<br />

der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen<br />

der Vergangenheit vollständig offenbare. Ähnlich argumentieren<br />

die Ausschüsse des Bundesrates, deren<br />

Empfehlungen ebenfalls Gegenstand der Anhörung<br />

waren. Die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit dürfe nur<br />

dann mit Strafbefreiung honoriert werden, wenn die<br />

Selbstanzeige freiwillig, vollständig und richtig erstattet<br />

werde. Die SPD-Fraktion verfolgt dagegen mit einem<br />

Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/1411) das Ziel, die Möglichkeit<br />

der Selbstanzeige abzuschaffen. Die Fraktion<br />

Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Verschärfung der<br />

Kriterien der Selbstanzeige (BT-Drs. 17/1765). Die<br />

Linksfraktion will unter anderem eine Meldepflicht für<br />

größere Auslandsüberweisungen (BT-Drs. 17/1149) zur<br />

Bekämpfung der Steuerhinterziehung.<br />

Joecks erklärte, er habe die Selbstanzeige als Hinterziehungsstrategie<br />

in 30 Jahren Berufspraxis noch nicht<br />

erlebt. Man könne aber über die Vorschläge des Bundesrates<br />

reden. Der Steuerberater-Verband wies ebenfalls<br />

den Verdacht zurück, es könne Hinterziehungsstrategien<br />

geben. Vielmehr gebe es Fälle, dass Schwarzgeld<br />

irgendwann Probleme bereite, etwa weil es sich<br />

nicht vererben lasse, und dann zum Instrument der<br />

Selbstanzeige gegriffen werde. Ein Vertreter der Steuerberaterkammer<br />

erklärte, das bestehende System der<br />

Selbstanzeige habe sich in der Praxis bewährt. Hinterziehungsstrategien<br />

konnte er ebenfalls nicht bestätigen.<br />

Er wies außerdem darauf hin, dass zum Beispiel in Fällen<br />

von unwissentlich falschen Angaben für den Kinder-<br />

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