MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Bildungskosten der Lebensführung zuzurechnen und damit steuerlich nicht absetzbar. Dies kommt<br />
beispielsweise in Betracht bei Rentnern.<br />
Jetzt hat aktuell das FG Baden-Württemberg entscheiden, dass Aufwendungen eines Rentners für ein<br />
Studium der Philosophie nicht als Sonderausgaben und schon gar nicht als Werbungskosten absetzbar<br />
sind (FG Baden-Württemberg vom 14.5.2003, EFG 2004 S. 783).<br />
Begründung: Die Bildungsmaßnahme dient hier nicht dazu, um eine Erwerbstätigkeit vorzubereiten. Das<br />
fortgeschrittene Alter und die gesicherte Existenz des Klägers sind ein Beweis dafür. Vielmehr verfolgt<br />
der Kläger mit dem Studium private Interessen, fördert seine Allgemeinbildung im weitesten Sinne und<br />
befriedigt seine persönlichen Neigungen.<br />
Alle Steuerzahler:<br />
Unwetter: Katastrophenerlass bringt Erleichterung<br />
(Val) Bei schweren Unwetterkatastrophen setzt die Finanzverwaltung immer wieder ihren<br />
Katastrophenerlass in Kraft. So auch jetzt aktuell in Südwürttemberg und im Markgräflerland, wo im Juli<br />
viele Bürger durch Unwetter und Hagel geschädigt wurden.<br />
Bei dem Katastrophenerlass handelt es sich um eine Billigkeitsregelung nach § 163 AO, nach der<br />
<strong>Steuern</strong> niedriger festgesetzt werden können, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des einzelnen<br />
Falles unbillig wäre. Der Erlass sieht insbesondere Maßnahmen wie Steuerstundungen ohne<br />
Stundungszinsen oder Herabsetzungen der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer<br />
vor, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Festsetzung von Säumniszuschlägen,<br />
Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden, Sonderabschreibungen bei<br />
Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter, großzügige Anerkennung der Aufwendungen für die<br />
Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter, Bildung<br />
von Rücklagen, günstige Regelungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.<br />
Voraussetzung ist, dass die Betroffenen ihr zuständiges Finanzamt durch entsprechende Anträge<br />
informieren. Die Steuerpflichtigen müssen nachweisen, dass sie unmittelbar und nicht unerheblich durch<br />
das Unwetter belastet sind. In begründeten Härtefällen wird den Geschädigten dann umgehend geholfen.<br />
Den betroffenen Bürgern in der Unwetterregion wird empfohlen, sich wegen weiterer Einzelheiten an ihr<br />
Finanzamt zu wenden.<br />
Angestellte:<br />
Werbungskosten: Auch für die Zukunft möglich<br />
(Val) Werbungskosten werden auch in den Fällen anerkannt, in denen diese Aufwendungen mit einem<br />
zukünftigen Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten im<br />
Rahmen der Arbeitssuche. Für den Fall, dass in diesem Jahr keine weiteren oder nur sehr geringe<br />
Einkünfte erzielt wurden, sollten trotzdem alle Werbungskosten geltend gemacht werden. Dadurch kann<br />
in diesem Jahr ein steuerlicher Verlust entstehen, sich in anderen Jahren auswirken kann.<br />
Angestellte:<br />
Umzugskosten: Bei kürzerer Fahrzeit absetzbar<br />
(Val) Die Kosten für einen Umzug sind auch ohne Arbeitsplatzwechsel als Werbungskosten absetzbar,<br />
wenn sich durch den Umzug die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz insgesamt<br />
wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde täglich verringert. Aber auch wenn die tägliche<br />
Fahrzeitersparnis weniger als eine Stunde beträgt, können die Umzugskosten absetzbar sein. Dies hat<br />
jetzt aktuell das FG Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 2.4.2004, 8 K 34/00).<br />
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