MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Durch die genannten Maßnahmen, insbesondere die Möglichkeit der vorläufigen Zahlungsanordnung soll<br />
die Vergleichsbereitschaft in Einzelfällen fördern und insoweit die Gerichte entlasten. Die von der Bund-<br />
Länder-Arbeitsgruppe beabsichtigte Überarbeitung des Gesetzentwurfs mit dem Zweck einer<br />
weitergehenden Überprüfung des Bauvertragsrechts auch unter Verbraucherschutzgesichtspunkten wird<br />
auch von der Bundesregierung unterstützt.<br />
Wirtschaft, Wettbewerb & Handel:<br />
Insolvenzverwalter: Karlsruhe erleichtert Bewerbung<br />
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat <strong>Recht</strong>sanwälten, Steuerberatern und Kaufleuten die<br />
Bewerbung um eine Bestellung als Insolvenzverwalter erleichtert. Nach einem am Mittwoch<br />
veröffentlichten Beschluss dürfen sich die zuständigen Gerichte nicht auf einen Kreis bewährter und<br />
anerkannter Insolvenzverwalter beschränken, sondern müssen bei der Auswahl geeigneter Neubewerber<br />
den Grundsatz der Chancengleichheit beachten. Entsprechende Entscheidungen sind gerichtlich<br />
überprüfbar.<br />
(Aktenzeichen: 1 BvR 135/00 u. 1086/01 - Beschluss vom 3. August<br />
2004)<br />
Damit gaben die Karlsruher Richter zwei <strong>Recht</strong>sanwälten aus Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein<br />
<strong>Recht</strong>, die bei den jeweiligen Vorauswahlverfahren nicht in den Bewerberpool aufgenommen waren, aus<br />
denen die Gerichte die jeweiligen Insolvenzverwalter bestellen. Die zuständigen Amtsgerichte hatten auf<br />
einen Kreis regelmäßig eingesetzter Verwalter verwiesen, der derzeit nicht erweitert werden solle. Die<br />
Oberlandesgerichte in Rheinland-Pfalz und Schleswig- Holstein lehnten eine gerichtliche Überprüfung ab.<br />
Nach den Worten der Karlsruher Richter verletzt dies die Berufsfreiheit der Anwälte. Da der - inzwischen<br />
eigenständige - Beruf des Insolvenzverwalters nur auf Grund einer gerichtlichen Zuteilung<br />
wahrgenommen werden könne, müssten die <strong>Recht</strong>e der Betroffenen durch eine richterliche Kontrolle des<br />
Bewerbungsverfahrens geschützt werden.<br />
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Ein Service der Kanzlei Hans Peter Haag.<br />
Der Mandantenbrief ersetzt keine Beratung. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir keine<br />
Gewährleistung für die Richtigkeit oder Aktualität der hier wiedergegebenen Informationen übernehmen.<br />
Impressum<br />
Hans Peter Haag<br />
Steuerberater<br />
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Hauptstraße 295<br />
79576 Weil am Rhein<br />
Tel.: 0762175050<br />
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