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MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

Durch die genannten Maßnahmen, insbesondere die Möglichkeit der vorläufigen Zahlungsanordnung soll<br />

die Vergleichsbereitschaft in Einzelfällen fördern und insoweit die Gerichte entlasten. Die von der Bund-<br />

Länder-Arbeitsgruppe beabsichtigte Überarbeitung des Gesetzentwurfs mit dem Zweck einer<br />

weitergehenden Überprüfung des Bauvertragsrechts auch unter Verbraucherschutzgesichtspunkten wird<br />

auch von der Bundesregierung unterstützt.<br />

Wirtschaft, Wettbewerb & Handel:<br />

Insolvenzverwalter: Karlsruhe erleichtert Bewerbung<br />

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat <strong>Recht</strong>sanwälten, Steuerberatern und Kaufleuten die<br />

Bewerbung um eine Bestellung als Insolvenzverwalter erleichtert. Nach einem am Mittwoch<br />

veröffentlichten Beschluss dürfen sich die zuständigen Gerichte nicht auf einen Kreis bewährter und<br />

anerkannter Insolvenzverwalter beschränken, sondern müssen bei der Auswahl geeigneter Neubewerber<br />

den Grundsatz der Chancengleichheit beachten. Entsprechende Entscheidungen sind gerichtlich<br />

überprüfbar.<br />

(Aktenzeichen: 1 BvR 135/00 u. 1086/01 - Beschluss vom 3. August<br />

2004)<br />

Damit gaben die Karlsruher Richter zwei <strong>Recht</strong>sanwälten aus Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein<br />

<strong>Recht</strong>, die bei den jeweiligen Vorauswahlverfahren nicht in den Bewerberpool aufgenommen waren, aus<br />

denen die Gerichte die jeweiligen Insolvenzverwalter bestellen. Die zuständigen Amtsgerichte hatten auf<br />

einen Kreis regelmäßig eingesetzter Verwalter verwiesen, der derzeit nicht erweitert werden solle. Die<br />

Oberlandesgerichte in Rheinland-Pfalz und Schleswig- Holstein lehnten eine gerichtliche Überprüfung ab.<br />

Nach den Worten der Karlsruher Richter verletzt dies die Berufsfreiheit der Anwälte. Da der - inzwischen<br />

eigenständige - Beruf des Insolvenzverwalters nur auf Grund einer gerichtlichen Zuteilung<br />

wahrgenommen werden könne, müssten die <strong>Recht</strong>e der Betroffenen durch eine richterliche Kontrolle des<br />

Bewerbungsverfahrens geschützt werden.<br />

********************************************<br />

Ein Service der Kanzlei Hans Peter Haag.<br />

Der Mandantenbrief ersetzt keine Beratung. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir keine<br />

Gewährleistung für die Richtigkeit oder Aktualität der hier wiedergegebenen Informationen übernehmen.<br />

Impressum<br />

Hans Peter Haag<br />

Steuerberater<br />

Mandantenbrief-Service<br />

Hauptstraße 295<br />

79576 Weil am Rhein<br />

Tel.: 0762175050<br />

Fax: 0762174007<br />

EMail: office@steuerberater-haag.de<br />

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