MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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Unternehmer:<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />
Erbschaftssteuer: Eingriff in die Substanz<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
(Val) Weil die Arbeitnehmer gegenwärtig überall zu Zugeständnissen gezwungen würden, um Jobs zu<br />
retten, müsste man auch den Begüterten ihren Teil abverlangen - meinen große Teile der SPD und der<br />
Gewerkschaften. Sie möchten daher die Erbschaftsteuer kräftig erhöhen. Damit sägt man jedoch den Ast<br />
ab, auf dem man sitzt. Viele mittelständische Firmen können schon heute die Erbschaftsteuer nicht aus<br />
Gewinnen, sondern nur aus der Substanz bezahlen. Das gefährdet nicht allein die Unternehmen, sondern<br />
auch viele Arbeitsplätze. Dieser Meinung ist der Informationsdienst des Instituts der deutschen<br />
Wirtschaft.<br />
In jüngster Zeit mehren sich die Forderungen, die Erbschaftsteuer erneut zu erhöhen. Es sei ein Gebot<br />
der sozialen Gerechtigkeit, vor allem die "besonders Reichen" stärker zur Kasse zu bitten. Wer in diese<br />
Kategorie fallen soll, wird allerdings nicht genau definiert.<br />
Zumindest aus Verfassungsgründen scheint eine weitere Reform dieser Steuer unumgänglich. Denn die<br />
Erben von Grundbesitz und Immobilien müssen aufgrund günstigerer Bewertungsansätze längst nicht so<br />
viel von der Hinterlassenschaft ans Finanzamt abtreten wie die Erben von Geldvermögen. Ein<br />
entsprechendes Verfahren läuft derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht.<br />
Bei ihren Bestrebungen, die Erbschaftsteuer zu reformieren, schießen einige Politiker aber übers Ziel<br />
hinaus, weil sie sich vor allem höhere Einnahmen versprechen. Dabei würde jedoch das Kind mit dem<br />
Bade ausgeschüttet. Denn eine durchgehende Anhebung der Erbschaftsteuersätze, die bereits heute<br />
einen Maximalwert von 50 Prozent des ererbten Vermögens erreichen, würde vielfach einer Enteignung<br />
gleichkommen. Und gegen eine solche konfiskatorische Besteuerung hatten sich die Karlsruher<br />
Verfassungshüter schon einmal - im Jahr 1996 - ausgesprochen.<br />
Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer würde insbesondere die Unternehmensnachfolge<br />
personengebundener mittelständischer Unternehmen erschweren. Denn viele dieser Firmen sind schon<br />
heute nicht mehr in der Lage, die Erbschaftsteuer aus den laufenden Erträgen zu finanzieren. Die Folge:<br />
Hat sich der Erblasser dafür entschieden, die Unternehmensgewinne jeweils zu investieren und damit in<br />
der Firma zu belassen, fehlen den Unternehmenserben die Mittel, um die Erbschaftsteuerrechnung zu<br />
begleichen.<br />
Da es sich bei Betriebsübergaben im Regelfall um relativ hohe Vermögen handelt, kassiert selbst in der<br />
vergleichsweise günstigsten Steuerklasse I der Fiskus fast ein Drittel des Erbes ein. Sobald dann die<br />
Erbschaftsteuer, gegebenenfalls im Verbund mit weiteren Nachlassverbindlichkeiten, eine<br />
Größenordnung erreicht, die nicht aus dem laufenden Gewinn oder vorhandenen Liquiditätsreserven<br />
abgedeckt werden kann, muss der Betrieb (teilweise) verkauft werden. Eine verschärfte<br />
Erbschaftsbesteuerung würde dieses Problem multiplizieren - neue Arbeitsplätze entstehen so nicht.<br />
In anderen europäischen Ländern ist man nicht zuletzt deshalb dazu übergegangen, diese Steuer ganz<br />
abzuschaffen wie in Italien 2001 oder zu entschärfen wie in Österreich.<br />
Auch in der Bundesrepublik wird unter Steuerexperten der Ruf nach einer Abmilderung der Regelungen<br />
immer lauter. Gefordert wird dabei eine Umgestaltung der Erbschaftsteuer von der heutigen<br />
Erbanfallsteuer, die den Erben besteuert, auf eine so genannte Nachlasssteuer, die den Nachlass<br />
unabhängig von den Empfängern besteuert. Persönliche Freibeträge können dadurch gestrichen werden;<br />
das verbreitert die Bemessungsgrundlage. In der Folge kann der Tarif drastisch gesenkt werden.<br />
Einstweilen ist die Reform ohnehin auf Eis gelegt. Der Finanzausschuss des Bundesrates hat im Juni die<br />
entsprechende Initiative Schleswig Holsteins erst einmal gestoppt. Eine sinnvolle Reform - so die<br />
Begründung des Gremiums - müsse erst einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten.<br />
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