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MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

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Unternehmer:<br />

<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

Lohnsteuer: <strong>Steuern</strong>ummer auf Bescheinigung nicht nötig<br />

(Val) Das Bundesfinanzministerium ist auf eine Forderung des Deutschen Steuerberaterverbandes<br />

(DStV) zur Angabe der <strong>Steuern</strong>ummer des Arbeitgebers auf Lohnsteuerkarten eingegangen:<br />

Im Rahmen des Lohnsteuerverfahrens muss künftig die <strong>Steuern</strong>ummer des Arbeitgebers nur noch in dem<br />

an die Finanzverwaltung elektronisch zu übermittelnden Datensatz enthalten sein. Alle anderen<br />

Ausfertigungen der Lohnsteuerbescheinigungen müssen diese nicht aufweisen. Damit folgten die<br />

obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder einer Anregung des DStV.<br />

Dieser hatte in seinem Schreiben an das Bundesfinanzministerium vom 30.04.2004 (S 9/04) bemängelt,<br />

dass die undifferenzierte Angabe der <strong>Steuern</strong>ummer des Arbeitgebers auf allen<br />

Lohnsteuerbescheinigungen den Interessen des Arbeitgebers zuwiderlaufe, da die <strong>Steuern</strong>ummer nicht<br />

ohne wichtigen Grund Dritten zugänglich gemacht werden dürfe.<br />

Das elektronische Lohnsteuerverfahren wurde durch das Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt. Im<br />

Zusammenhang mit der Neuregelung des § 41b EStG war unklar geblieben, ob der Ausdruck der<br />

elektronisch erstellten Lohnsteuerkarte für den Arbeitnehmer auch wie die elektronische<br />

Lohnsteuerbescheinigung selbst die <strong>Steuern</strong>ummer des Arbeitgebers enthalten muss. Dasselbe Problem<br />

stellte sich für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die keine elektronische<br />

Lohnsteuerbescheinigung ausstellen können.<br />

Unternehmer:<br />

Sterbegeld: Beiträge sind keine Betriebsausgaben<br />

Mainz/Neustadt/Weinstraße (dpa) - Sterbegeld-Pflichtbeiträge sind steuerlich nicht als Betriebsausgabe<br />

absetzbar. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz in Neustadt/Weinstraße<br />

hervor. Das Gericht wies im konkreten Fall die Klage mehrerer <strong>Recht</strong>sanwälte und Pflichtmitglieder einer<br />

<strong>Recht</strong>sanwaltskammer ab, die ihre von der Kammer erhobenen Sterbegeldumlagen von umgerechnet<br />

rund 220 bis 270 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen wollten. (Az. 6 K 1105/01).<br />

Unternehmer:<br />

Dienstwagen: Auch USt fällt an<br />

(Val) Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Dienstfahrzeuge auch für private Fahrten, dann<br />

verursacht dies neben der Lohnsteuer auch Umsatzsteuer. So ein Urteil des Finanzgerichts München<br />

(Az.: 14 K 1869/01).<br />

Die Fahrzeugüberlassung für Privatfahrten stellt in den Augen des Gerichts trotz fehlender<br />

Entgeltvereinbarung eine Leistung gegen Entgelt dar, weil es sich um eine untrennbar mit der Vergütung<br />

verbundene Sachleistung handelt. Der Umsatz sei tauschähnlich, da ein Teil der Arbeitsleistung durch die<br />

private Nutzung des Dienstwagens vergütet werde.<br />

Die Höhe der Umsatzsteuer wird anhand der Gesamtkosten des Arbeitgebers für die Überlassung der<br />

Fahrzeuge zur privaten Nutzung geschätzt.<br />

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