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MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

Laut Urteil dürfen Bürger aus den Mitgliedstaaten nur noch nach intensiver Einzelfallprüfung und unter<br />

Berücksichtigung ihres Verhaltens nach der Tat abgeschoben werden. Diese Maßstäbe gelten auf<br />

Grundlage eines Assoziationsabkommen weitestgehend auch für türkische Arbeitnehmer, entschied der<br />

zuständige 1. Senat. Die Bundesrichter reagierten damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs<br />

(EuGH) in Luxemburg. (Az.: BVerwG 1 C 30.02 und BVerwG 1 C 29.02)<br />

Die EuGH-Richter hatten unter anderem eine detaillierte Einzelfallprüfung gefordert. Diese ist nach der<br />

Leipziger Entscheidung nun auch in Deutschland erforderlich. So genannte Regelausweisungen, wie sie<br />

bislang das Ausländergesetz (§ 47) bei schweren Straftaten vorsieht, sind danach nicht mehr möglich.<br />

Damit waren die Klagen eines Portugiesen und eines Türken erfolgreich.<br />

Die Kläger waren 1998 und 1991 wegen schwerer Raubüberfälle und Drogengeschäften jeweils zu<br />

mehrjährigen Haftstrafen verurteilt und von den Ausländerbehörden in Kassel und Kleve wegen<br />

«besonderer Gefährlichkeit» ausgewiesen worden. Nun müssen ihre Verfahren erneut von den Gerichten<br />

am Ort geprüft werden. Dabei müssen laut Urteil die genauen Lebensumstände berücksichtigt werden.<br />

Zudem sei eine Gefahrenprognose zu erstellen und die Wiederholungsgefahr zu prüfen.<br />

Im Fall zweier türkischer Brüder aus Augsburg soll der der EuGH klären, ob der Ausweisungsschutz<br />

türkischer Arbeitnehmer auch für deren Kinder gilt. Die Leipziger Bundesrichter haben den Fall den<br />

Kollegen in Luxemburg vorgelegt. (Az.: BVerwG 1 C 26.02 und 1 C<br />

27.02) Die 28 und 29 Jahre alten Türken sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie waren<br />

1999 unter anderem wegen schweren Raubes zu drei Jahren beziehungsweise drei Jahren und drei<br />

Monaten Haft verurteilt worden.<br />

Staat & Verwaltung:<br />

Langzeitstudenten: Semestergebühren rechtens<br />

Frankfurt/Main (dpa) - Die Semestergebühren in Hessen für Langzeitstudenten sind rechtens. Das<br />

Verwaltungsgericht Frankfurt hat den Eilantrag eines Jurastudenten (34) mit der Begründung abgelehnt,<br />

es gebe keinen Anspruch auf ein kostenloses Studium. Das teilte das Gericht in Frankfurt mit. Anders als<br />

von dem Studenten angenommen, seien weder der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, noch der<br />

Gleichheitsgrundsatz oder das Rückwirkungsverbot verletzt, urteilte das Gericht (Az: 12 G 2920/04).<br />

Staat & Verwaltung:<br />

Karlsruhe: Juniorprofessur verfassungswidrig<br />

Karlsruhe (dpa) - Die bundesweite Einführung der Juniorprofessur verstößt nach dem Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichtes gegen das Grundgesetz. Damit ist die Novelle des<br />

Hochschulrahmengesetzes (HRG) nichtig, mit dem die rot-grüne Koalition die Juniorprofessur zum neuen<br />

Qualifikationsweg in den Professorenberuf machen wollte.<br />

Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) forderte am Dienstag als Konsequenz die vollständige<br />

Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes und noch mehr Spielraum für die Länder.<br />

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) will jetzt «sehr zügig» ein neues Gesetz mit<br />

Zustimmung der Länder auf den Weg bringen. Die 900 bereits bewilligten Stellen für Juniorprofessuren<br />

seien von dem Urteil nicht betroffen. Gegen das Gesetz hatten die Länder Bayern, Sachsen und<br />

Thüringen geklagt. In zehn anderen Ländern ist die Juniorprofessur bereits im Landesrecht abgesichert.<br />

Nach dem Urteil des Zweiten Senats hat der Bund mit seiner 2002 verabschiedeten Gesetzesnovelle die<br />

Zuständigkeit der Länder zur Regelung des Hochschulwesens verletzt. Mit der Rahmenkompetenz sei<br />

dem Bund lediglich die Regelung allgemeiner Grundsätze erlaubt. Dies schließe Detailvorschriften<br />

grundsätzlich aus. Denn mit der Juniorprofessur - mit die Bundesregierung erklärtermaßen die<br />

Habilitation als bisherigen «Königsweg» zur Professur aushebeln wollte - habe der Bundesgesetzgeber<br />

die Zugangsvoraussetzungen für das Professorenamt umfassend und abschließend bestimmt. Diese<br />

«Vollregelung» lasse den Parlamenten der Länder allenfalls Raum für geringfügige Ergänzungen.<br />

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