05.08.2013 Aufrufe

MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Staat & Verwaltung:<br />

<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />

BAfÖG: Kann bei Fachwechsel wegfallen<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

Frankfurt/Main (dpa) - Studenten können bei einem Wechsel des Studienfachs und der Hochschule ihren<br />

Anspruch auf BaföG-Leistungen verlieren. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt<br />

hervor. Die Richter wiesen die Klage eines Studenten gegen eine Entscheidung des für die Bearbeitung<br />

von BaföG-Anträgen zuständige Studentenwerk Frankfurt zurück (Az: 10 E 3164/00).<br />

Ein Abiturient hatte nach einer erfolglosen Aufnahmeprüfung an der European Business School (EBS) in<br />

Geisenheim (Rheingau) ein Anglistik-Studium an der Kasseler Gesamthochschule begonnen. Nach zwei<br />

Semestern brach er diesen Studiengang jedoch ohne irgendwelche Leistungsnachweise ab, um nach<br />

erfolgreicher zweiter Prüfung doch an der EBS Betriebswirtschaftslehre zu studieren. Für dieses Studium<br />

beantragte er BaföG-Leistungen, die ihm jedoch unter Hinweis auf den Hochschul- und<br />

Studienfachwechsel verweigert wurden.<br />

Laut Urteil bestehen bei einem EBS-Studium zwar grundsätzlich Ansprüche auf BaföG-Leistungen. Wenn<br />

aber zuvor ein anderes Studium an einer Hochschule ohne Leistungsnachweis abgebrochen worden,<br />

entfalle dieser Anspruch. Bei einem Fachrichtungswechsel bleibe der BaföG-Anspruch nur dann<br />

bestehen, wenn aus «wichtigem Grund» gewechselt worden sei. Ein wegen zunächst nicht bestandener<br />

EBS-Aufnahmeprüfung woanders ohne ernsthafte Absichten aufgenommenes Studium falle nicht unter<br />

diese Ausnahmeregelung, so die Richter.<br />

Staat & Verwaltung:<br />

Besatzungskinder: Einbürgerung erforderlich<br />

Kassel (dpa) - Kinder aus Beziehungen deutscher Frauen mit amerikanischen Soldaten während der US-<br />

Besatzungszeit haben nicht automatisch ein Anrecht auf einen deutschen Pass. Wenn sie nach den<br />

Regelungen der Nachkriegsjahre die amerikanische Nationalität ihrer Väter hätten, könnten sie die<br />

deutsche Staatsangehörigkeit heute nur noch erhalten, wenn sie in Deutschland lebten und sich<br />

einbürgern ließen, urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag in Kassel. Auf eine in den<br />

siebziger Jahren vorübergehend eingeräumte Wahlmöglichkeit könne sich heute niemand mehr berufen<br />

(AZ.: 12 UE 339/04).<br />

Ein Anrecht auf einen deutschen Pass hätten Besatzungskinder auch dann nicht, wenn sie die deutsche<br />

Staatsangehörigkeit - wie im verhandelten Fall - zunächst als nichteheliches Kind automatisch durch<br />

Geburt erworben und mit der späteren Heirat ihrer Eltern verloren hätten. Geklagt hatte eine im Raum<br />

Darmstadt lebende Frau mit deutscher Mutter und amerikanischem Vater.<br />

Staat & Verwaltung:<br />

Prüfungsangst: Keine Entschuldigung für Fehlen<br />

Münster (dpa) - Auch ärztlich attestierte Prüfungsangst ist keine ausreichende Entschuldigung für das<br />

Fernbleiben von einem Examen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden<br />

(Az.: 14 A 3057/03). Eine Studentin hatte argumentiert, dass sie an einer «Examenspsychose» leide und<br />

vor Prüfungen stets von Erbrechen und Durchfall geplagt sei. Mediziner bestätigten dies. Solche<br />

Prüfungsangst müsse als Leistungsdefizit gewertet werden, befand das Gericht nach Angaben der<br />

«Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht».<br />

Staat & Verwaltung:<br />

EU-Ausländer: Ausweisung Straffälliger erschwert<br />

Leipzig (dpa) - Die Ausweisung von straffällig gewordenen EU- Ausländern ist nur noch unter strengen<br />

Voraussetzungen möglich. Das hat am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.<br />

SEITE - 28 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!