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MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

Die Kosten für den juristischen Streit um das Buch durch Umsatzausfälle sowie <strong>Recht</strong>sanwalts- und<br />

Gerichtskosten konnte Malchow nicht genau beziffern. «Eines ist sicher: Die Summe, die bisher der<br />

Verlag investiert hat, um Klärung zu erzielen, geht weit über das hinaus, was einem einzelnen Buch<br />

angemessen wäre. Wir glauben aber, dass wir in dieser Frage alle Autoren und Verleger vertreten»,<br />

meinte Malchow. Er erfahre in dieser Sache den Zuspruch anderer Verleger, «die mich in unserer<br />

Strategie unterstützen»<br />

Internet, Medien & Telekommunikation:<br />

Verträge: Johnny Hallyday siegt gegen Plattenfirma<br />

Paris (dpa) - Johnny Hallyday (61), französischer Altrocker, erhält von seiner Plattenfirma Universal Music<br />

alle Originalbänder mit seinen Aufnahmen aus den vergangenen vier Jahrzehnten zurück. Das entschied<br />

das Pariser Arbeitsgericht auf Hallydays Antrag hin. Es bestätigte gleichzeitig die Auflösung seines<br />

Vertrages mit Universal vom Dezember 2002 zum Jahresende 2005. Hallyday wird also lediglich noch ein<br />

Album statt der zunächst vereinbarten sechs für Universal produzieren. Er hatte Universal vorgeworfen,<br />

ihn mit zahlreichen Darlehen so in die finanzielle Abhängigkeit getrieben zu haben, dass er ungünstige<br />

Plattenverträge habe annehmen müssen.<br />

Der Frage, ob Hallyday Entschädigung zustehen könnte, soll ein Experte nachgehen. Hallyday hat 50<br />

Millionen Euro von Universal Music verlangt. Universal soll Hallyday in 20 Jahren mehr als 15 Millionen<br />

Euro an Krediten gegeben haben. «Musiker sind keine Milchkühe», hatte Hallyday gesagt, «ohne die<br />

Musiker gäbe es gar keine Plattenfirmen.»<br />

Staat & Verwaltung:<br />

Beamte: Keine Nachzahlung für Mehrarbeit<br />

Koblenz (dpa) - Ein Beamter, der irrtümlich über die vorgeschriebene Dienstzeit hinaus zu viel gearbeitet<br />

hat, bekommt grundsätzlich keinen Geldausgleich. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG)<br />

Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss. (Az.: 10 A<br />

10906/04.OVG)<br />

Im konkreten Fall arbeitete ein aus Rheinhessen stammender Beamter von 1992 bis 2001 in<br />

Ostdeutschland für den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Wegen einer falschen Auslegung<br />

der Arbeitszeitvorschriften des Einigungsvertrages musste er dort 40 statt der eigentlich<br />

vorgeschriebenen 38,5 Wochenstunden Dienst leisten. Der nachträgliche Versuch des mittlerweile<br />

pensionierten Beamten, für seine Mehrarbeit während neun Jahren einen Geldausgleich zu bekommen,<br />

blieb erfolglos. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Mainz scheiterte der Mann bereits. Das OVG<br />

bestätigte diese Gerichtsentscheidung.<br />

Ein Geldausgleich für zu viel Arbeit sei in derartigen Fällen gesetzlich nicht vorgesehen, argumentierten<br />

die Richter. Wären dem Beamten vor seinem Ruhestand Zweifel gekommen, hätte er sich selbst um eine<br />

rechtliche Klärung kümmern müssen. Zwar könne eine rechtswidrig festgesetzte zu lange Dienstzeit auch<br />

mit mehr Freizeit abgegolten werden. Daraus folgt laut OVG aber nicht, dass einem bereits pensionierten<br />

Beamten eine finanzielle Entschädigung zusteht.<br />

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