MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Die Kosten für den juristischen Streit um das Buch durch Umsatzausfälle sowie <strong>Recht</strong>sanwalts- und<br />
Gerichtskosten konnte Malchow nicht genau beziffern. «Eines ist sicher: Die Summe, die bisher der<br />
Verlag investiert hat, um Klärung zu erzielen, geht weit über das hinaus, was einem einzelnen Buch<br />
angemessen wäre. Wir glauben aber, dass wir in dieser Frage alle Autoren und Verleger vertreten»,<br />
meinte Malchow. Er erfahre in dieser Sache den Zuspruch anderer Verleger, «die mich in unserer<br />
Strategie unterstützen»<br />
Internet, Medien & Telekommunikation:<br />
Verträge: Johnny Hallyday siegt gegen Plattenfirma<br />
Paris (dpa) - Johnny Hallyday (61), französischer Altrocker, erhält von seiner Plattenfirma Universal Music<br />
alle Originalbänder mit seinen Aufnahmen aus den vergangenen vier Jahrzehnten zurück. Das entschied<br />
das Pariser Arbeitsgericht auf Hallydays Antrag hin. Es bestätigte gleichzeitig die Auflösung seines<br />
Vertrages mit Universal vom Dezember 2002 zum Jahresende 2005. Hallyday wird also lediglich noch ein<br />
Album statt der zunächst vereinbarten sechs für Universal produzieren. Er hatte Universal vorgeworfen,<br />
ihn mit zahlreichen Darlehen so in die finanzielle Abhängigkeit getrieben zu haben, dass er ungünstige<br />
Plattenverträge habe annehmen müssen.<br />
Der Frage, ob Hallyday Entschädigung zustehen könnte, soll ein Experte nachgehen. Hallyday hat 50<br />
Millionen Euro von Universal Music verlangt. Universal soll Hallyday in 20 Jahren mehr als 15 Millionen<br />
Euro an Krediten gegeben haben. «Musiker sind keine Milchkühe», hatte Hallyday gesagt, «ohne die<br />
Musiker gäbe es gar keine Plattenfirmen.»<br />
Staat & Verwaltung:<br />
Beamte: Keine Nachzahlung für Mehrarbeit<br />
Koblenz (dpa) - Ein Beamter, der irrtümlich über die vorgeschriebene Dienstzeit hinaus zu viel gearbeitet<br />
hat, bekommt grundsätzlich keinen Geldausgleich. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG)<br />
Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss. (Az.: 10 A<br />
10906/04.OVG)<br />
Im konkreten Fall arbeitete ein aus Rheinhessen stammender Beamter von 1992 bis 2001 in<br />
Ostdeutschland für den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Wegen einer falschen Auslegung<br />
der Arbeitszeitvorschriften des Einigungsvertrages musste er dort 40 statt der eigentlich<br />
vorgeschriebenen 38,5 Wochenstunden Dienst leisten. Der nachträgliche Versuch des mittlerweile<br />
pensionierten Beamten, für seine Mehrarbeit während neun Jahren einen Geldausgleich zu bekommen,<br />
blieb erfolglos. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Mainz scheiterte der Mann bereits. Das OVG<br />
bestätigte diese Gerichtsentscheidung.<br />
Ein Geldausgleich für zu viel Arbeit sei in derartigen Fällen gesetzlich nicht vorgesehen, argumentierten<br />
die Richter. Wären dem Beamten vor seinem Ruhestand Zweifel gekommen, hätte er sich selbst um eine<br />
rechtliche Klärung kümmern müssen. Zwar könne eine rechtswidrig festgesetzte zu lange Dienstzeit auch<br />
mit mehr Freizeit abgegolten werden. Daraus folgt laut OVG aber nicht, dass einem bereits pensionierten<br />
Beamten eine finanzielle Entschädigung zusteht.<br />
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