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MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

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Internet, Medien & Telekommunikation:<br />

0190/0900: Neue Preisansagepflicht<br />

<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

(Val) Vom 1. August 2004 an besteht eine Preisansagepflicht für die Anwahl von (0)190er- und (0)900er<br />

Rufnummern auch aus Mobilfunknetzen. Darauf macht die Regulierungsbehörde für Telekommunikation<br />

und Post (Reg TP) aufmerksam.<br />

Bisher galt die Preisansagepflicht für die (0)190er/(0)900er Rufnummern nur aus dem Festnetz. Diese<br />

Verbesserung ermöglicht dem mündigen Mobilfunkkunden endlich die gleiche Kostentransparenz, wie sie<br />

der Festnetzkunde schon seit langem besitzt. Damit sind die Regelungen des<br />

Missbrauchsbekämpfungsgesetzes nun vollständig in Kraft getreten.<br />

Die Ansage bei (0)190er- und (0)900er Rufnummern muss folgende Kriterien erfüllen:<br />

- die Preisansage muss kostenlos sein und spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit<br />

erfolgt sein,<br />

- auf den Beginn der Entgeltpflichtigkeit muss hingewiesen werden,<br />

- aus der Ansage muss hervorgehen, ob sich der Preis auf jede angefangene Minute oder auf jede<br />

Einwahl bezieht,<br />

- der angesagte Preis muss die Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteile enthalten.<br />

Ändert sich der Preis während der Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes, so ist wiederum vor Beginn<br />

des neuen Tarifabschnitts der nach der Änderung zu zahlende Preis in gleicher Weise anzusagen.<br />

Wie bisher gilt die gesetzliche Preisansagepflicht auch bei der Weitervermittlung von einer Rufnummer -<br />

z. B. von Auskunftsdiensten - zu einer (0)190er- oder (0)900er Rufnummer.<br />

Die Reg TP weist darauf hin, dass nach dem Telekommunikationsgesetz ein Anspruch auf Zahlung des<br />

vereinbarten Entgelts nur besteht, wenn der Kunde vor Beginn der Dienstleistung in der beschriebenen<br />

Weise über den Preis informiert wurde.<br />

Internet, Medien & Telekommunikation:<br />

Literatur: Prozess um Biller-Roman<br />

Köln/München (dpa) - Das juristische Tauziehen um den Roman «Esra» des Schriftstellers Maxim Biller<br />

soll nach den Worten von Verleger Helge Malchow eine «Grundsatzentscheidung» bringen. «Wir wollen<br />

die Entscheidung herbeiführen, weil wir der Auffassung sind, dass in der Öffentlichkeit Unklarheit darüber<br />

besteht, welche historische Errungenschaft die Freiheit der Literatur in unserem Verfassungssystem<br />

darstellt», sagte der Verleger von Kiepenheuer & Witsch in einem dpa-Gespräch in Köln. «Wir glauben,<br />

dass es sich bei dem Thema nicht nur um Maxim Biller und "Esra" dreht, sondern um eine<br />

Grundsatzentscheidung. Und die wird Auswirkungen auf das gesamte literarische Verlagswesen und die<br />

Literatur haben.»<br />

Der stark autobiografisch geprägte Liebesroman ist seit Erscheinen im Frühjahr 2003 verboten. Über den<br />

Roman war bislang in zwei Instanzen in München verhandelt worden. Er blieb verboten, weil die Richter<br />

die Persönlichkeitsrechte von Billers Ex-Freundin und deren Mutter verletzt sahen. Gegen dieses Urteil<br />

hatte der Verlag Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Malchow erwartet Anfang<br />

kommenden Jahres eine Entscheidung in Karlsruhe. Bei dem Roman handelt es sich nach den Worten<br />

Malchows um Kunst und Literatur: «Und die kann nicht verboten werden.» Beim Oberverwaltungsgericht<br />

in München habe der Verlag zahlreiche Änderungen des Buches vorgeschlagen. «Wir wollten damit<br />

unterstreichen, dass es uns nicht darauf ankommt, bei einer Privatperson die Privatsphäre zu verletzen.»<br />

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