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MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

Erben zustehen sollten. Gleiches gelte für die Urheberrechte. Diese seien unübertragbar und könnten nur<br />

an einen Miterben allein oder an die Erbengemeinschaft übergehen. Der Gelehrte habe aber nicht<br />

gewollt, dass die Urheberrechte noch über Jahrzehnte von allen Erben gemeinsam ausgeübt werden<br />

sollten. Seine Hinterlassenschaft sollte vielmehr insgesamt abgewickelt werden.<br />

Professor Dr. Luhmann war ein weltweit renommierter Wissenschaftler und lehrte von 1967 bis 1993 als<br />

Professor für Soziologie an der Uni Bielefeld. In dieser Zeit veröffentlichte er eine Vielzahl von Büchern<br />

und Aufsätzen, wobei er für seine wissenschaftliche Arbeit auf einen von ihm selbst entwickelten<br />

Zettelkasten zurückgriff, in dem er nach einem von ihm entwickelten System Manuskripte und andere<br />

Dokumente archiviert hatte. Der Zettelkasten wird derzeit in den Räumen des Zentrums für<br />

interdisziplinäre Forschung der Uni Bielefeld verwahrt. Der Zettelkasten gilt als eines der<br />

wissenschaftlichen Hauptwerke des Gelehrten.<br />

Um die Auslegung des Testaments des Gelehrten entzündete sich ein Erbstreit, insbesondere um den<br />

Umfang des zugunsten der Tochter ausgeworfenen Vorausvermächtnisses. So war streitig, ob der<br />

Tochter lediglich die Erlöse aus Vervielfältigungen, Verbreitung und Lizenzierung seiner zu Lebzeiten<br />

veröffentlichten Werke vermacht worden sind oder die Urheberrechte an den Werken und sämtlichen<br />

Manuskripten allgemein.<br />

OLG Hamm Urteil vom 29.07.2004, Aktenzeichen 10 U 132/03<br />

Ehe, Familie & Erben:<br />

Karriere: Erhöht nicht immer den Unterhalt<br />

(Val) Ein Karrieresprung des Ex-Ehemannes nach der Ehescheidung führt nicht automatisch zu höherem<br />

Unterhalt. Er war schließlich für die wirtschaftlichen Lebensverhältnisse während der Ehe nicht<br />

maßgeblich. Er hat die Lebensverhältnisse während der Ehe nicht geprägt, formulieren es die Juristen.<br />

Daher kann die geschiedene Ehefrau keinen höheren Unterhalt verlangen.<br />

Theoretisch besteht zwar die Möglichkeit, dass spätere Verdienstverbesserungen den Unterhalt erhöhen.<br />

Diese tritt aber nur dann ein, wenn sie auf zu erwartenden Entwicklungen beruht.<br />

Eine unerwartete Steigerung von mehr als 20 Prozent wegen einer neuen Funktion im Betrieb zählt nicht<br />

dazu.<br />

OLG Köln, 14 WF 180/03<br />

Ehe, Familie & Erben:<br />

Sozialhilfe: Schenkung muss zurückgefordert werden<br />

(Val) Wer erbt, erbt auch Verbindlichkeiten. Oft liegt dies aber nicht so einfach auf der Hand. Das<br />

Landgericht (LG) München I verurteilte nun den Enkel als Erben seines Vaters für Sozialhilfeleistungen<br />

an seine Großmutter aufzukommen. In diesem Fall ging es um eine Schenkung der Großmutter an ihren<br />

Sohn, die zur Deckung von Pflege- und Heimkosten hätte zurückgefordert werden müssen.<br />

Die Großeltern des beklagten Enkels hatten sich ein lebenslanges Wohnrecht an ihrem Hausgrundstück<br />

in Oberbayern einräumen lassen, als sie es 1994 unentgeltlich auf ihren Sohn übertrugen. Der Großvater<br />

starb 1995. Der Sohn verkaufte das Grundstück 1996 für über 700.000,- DM, wobei das Wohnrecht mit<br />

Zustimmung der Großmutter gelöscht wurde. Sie lebte anschließend von Mai 1998 bis zu ihrem Tode im<br />

Januar 2001 in einem Pflegeheim. Ab Mai 1999 kam der Träger der Sozialhilfe für die Kosten des<br />

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