MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
sein und EU-weit mit Ausnahme von Dänemark gelten. Mit dem Gesetz soll die so genannte «Brüssel IIa-<br />
Verordnung» umgesetzt werden.<br />
Die Verordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen Entscheidungen aus anderen EU-Staaten gültig<br />
sind und dort vollstreckt werden können. Außerdem soll die Durchsetzung bestimmter Entscheidungen<br />
über das Umgangsrecht oder die Rückgabe des Kindes beschleunigt werden. Anders als bisher darf das<br />
Gericht im Vollstreckungsstaat künftig nicht mehr prüfen, ob die getroffene Entscheidung im eigenen<br />
Land Bestand hat. Zudem sollen Gerichte dann Geldbußen und Ordnungshaft verhängen können.<br />
Ehe, Familie & Erben:<br />
Betreuungsverfügungen: Neues Zentralregister<br />
Berlin (dpa) - Immer mehr Menschen wollen für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit etwa<br />
durch Unfall oder schwere Erkrankung mit einer Vollmacht vorsorgen. Dafür steht nach Auskunft des<br />
Bundesjustizministeriums eine Datenbank bei der Bundesnotarkammer in Berlin zur Verfügung. In<br />
diesem zentrale Vorsorgeregister kann jeder - bald auch online - rechtzeitig eine Vollmacht hinterlegen.<br />
Die gesetzliche Regelung dafür tritt zum Monatswechsel in Kraft.<br />
Mit der Verfügung kann festgelegt werden, wer für einen entscheiden soll für den Fall, dass man<br />
körperlich oder geistig nicht mehr zur freien Willensäußerung in der Lage ist. Familien, Krankenhäuser<br />
oder Gerichte können auf das Register zugreifen. Bisher werden in unklaren Fällen<br />
Vormundschaftsgerichte eingeschaltet, die einen Betreuer festlegen.<br />
Laut Dirk Harders von der Bundesnotarkammer ist das Interesse an der Registrierung riesig. Über die<br />
Notare, die seit Anfang 2003 bereits bei Zustimmung ihrer Klienten mit der zentralen Erfassung der<br />
Vorsorgevollmachten begonnen haben, seien bereits 140 000 Einträge erfolgt. Täglich kommen nach den<br />
Angaben derzeit 700 bis 800 hinzu. Es handelt sich nach Angaben von Harders allerdings ausdrücklich<br />
nicht um ein Testament oder eine Patientenverfügung etwa zur gewünschten ärztliche Behandlung, sollte<br />
man im Koma liegen. Man könne aber registrieren lassen, über wen man oder wo man an diese<br />
Informationen kommt.<br />
Ehe, Familie & Erben:<br />
Liebe: Manchmal auch ohne Trauschein teuer<br />
Coburg (dpa) - Auch Liebe ohne Trauschein kann teuer werden. Ein Mann muss 15 000 Euro an seine<br />
ehemalige Lebensgefährtin zahlen. Damit sollen der Frau die Kosten für die Haushaltsauflösung und den<br />
Umzug ersetzt werden, stellte das Landgericht Coburg in einem Urteil fest.<br />
Die Frau hatte nach rund einem Jahr von ihrem Lebensgefährten einen Vertrag verlangt. Für den Fall der<br />
Trennung solle er ihr 15 000 Euro bezahlen. Nach der Trennung wollte der Mann davon aber nichts mehr<br />
wissen. (Az: 21 O 545/03).<br />
Ehe, Familie & Erben:<br />
Namen: Emma Tiger nicht zulässig<br />
Hannover (dpa) - Ein niedersächsisches Elternpaar darf seine Tochter nicht «Emma Tiger» nennen. Das<br />
Landgericht Hannover lehnte die Eintragung ab, weil durch die Kombination beider Namen nicht eindeutig<br />
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