MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Fälligkeitsregelung vor», weil nach dem Wortlaut eine Renovierung spätestens nach Ablauf der<br />
genannten Fristen vorzunehmen sei, heißt es in dem Urteil. Dies verstoße gegen den Grundsatz von<br />
Treu und Glauben, weil es dem Mieter auch dann Schönheitsreparaturen auferlege, wenn dafür gar kein<br />
Bedarf bestehe.<br />
Eine Richtlinie, die Ausnahmen vom Fristenplan zulässt, wäre aus Sicht des Gerichts dagegen zulässig.<br />
Der BGH verwies auf einen in der Praxis verbreiteten Mustermietvertrag des Bundesjustizministeriums,<br />
wonach Schönheitsreparaturen «im allgemeinen» nach drei Jahren in Küchen und Bädern, nach fünf in<br />
Wohn- und Schlafräumen und nach sieben in Nebenräumen erforderlich werden.<br />
Bauen & Wohnen:<br />
Kündigungs-Einschreiben: Liegenlassen hilft nicht<br />
Freiburg/Berlin (dpa) - Vermieter können den fristgerechten Eingang einer Kündigung durch den Mieter<br />
nicht verhindern, indem sie das Schreiben tagelang bei der Post liegen lassen. Das hat das Landgericht<br />
Freiburg entschieden (Az.: 3 S 317/03), wie der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mitteilt.<br />
Das Gericht gab einem Mieter <strong>Recht</strong>, der seine Wohnung per Übergabe-Einschreiben fristgerecht<br />
gekündigt hatte. Da der Postbote den Vermieter nicht antraf, hinterließ er in dessen Briefkasten einen<br />
Benachrichtigungszettel. Der Vermieter holte das Einschreiben erst Tage später ab und akzeptierte die<br />
Kündigung dann erst einen Monat später als vom Mieter gewünscht - mit der Begründung, das Schreiben<br />
habe ihn nicht rechtzeitig erreicht. Das Gericht folge dieser Argumentation nicht: Es entschied, der<br />
Vermieter hätte das Einschreiben bei der nächstmöglichen Gelegenheit abholen müssen. Dann wäre die<br />
Frist durch den Mieter gewahrt gewesen.<br />
Bauen & Wohnen:<br />
Nachbarn: Mieter muss Lärm nicht hinnehmen<br />
Berlin (dpa) - Wer sich durch lärmende Nachbarn unzumutbar gestört fühlt, muss auch nach erfolglosen<br />
Beschwerden nicht klein beigeben. So können Betroffene bei nächtlichen Ruhestörungen in dringenden<br />
Fällen die Polizei rufen. Rücksichtslos lärmende Nachbarn oder Störern droht ein Bußgeld bis zu 5000<br />
Euro. Bei andauerndem Lärm kann der Verursacher auch auf Unterlassung verklagt werden.<br />
Der lärmgestresste Mieter kann aber auch direkt Ansprüche gegen seinen Vermieter geltend machen: Ist<br />
jeder Schritt aus der Nachbarwohnung zu hören, kann dies auf eine mangelhafte Schallisolierung<br />
zurückzuführen sein. Der Mieter kann vom Vermieter dann die Beseitigung des Mangels fordern und die<br />
Miete mindern.<br />
Auch wenn der Vermieter mit den Lärmstörungen nicht unmittelbar etwas zu tun hat, zum Beispiel bei<br />
Beeinträchtigungen von einer gegenüber liegenden Baustelle, kann sich der Mieter direkt an ihn wenden.<br />
Der Vermieter muss versuchen, das Mieterrecht auf ungestörtes Wohnen durchzusetzen. Der Mieter<br />
kann, solange der Wohnwert beeinträchtigt ist, auch die Miete kürzen und im Extremfall fristlos kündigen.<br />
Ehe, Familie & Erben:<br />
Familienstreitigkeiten: EU-weit schnellere Entscheidungen<br />
Berlin (dpa) - Grenzüberschreitende Familienstreitigkeiten sollen künftig EU-weit schneller und effektiver<br />
gerichtlich entschieden werden. Das Bundeskabinett verabschiedete in Berlin einen Gesetzentwurf zum<br />
internationalen Familienrecht. Dabei gehe es um Ehesachen und Streitigkeiten über das Sorge- und<br />
Umgangsrecht, teilte das Bundesjustizministerium mit. So wird auch geregelt, wer wo klagen muss. Das<br />
Gesetz soll vom 1. März 2005 an auch auf nicht verheiratete oder bereits geschiedene Eltern anwendbar<br />
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