MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

cms.valuenet.de
von cms.valuenet.de Mehr von diesem Publisher
05.08.2013 Aufrufe

Arbeit, Ausbildung & Soziales: MANDANTENBRIEF SEPTEMBER 2004 STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG Prozesskostenhilfe: Auch Arbeitslose müssen zahlen Mainz (dpa) - Wer Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen hat und in Raten zurückzahlen muss, darf auch bei Arbeitslosigkeit nicht einfach damit aussetzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Auch Arbeitslose müssten die Prozesskostenhilfe in vollem Umfang zurückzahlen, sobald sie mit mehr als drei Raten in Verzug geraten. Laut LAG hat der Zahlungspflichtige nicht das Recht, die ratenweise Rückzahlung eigenmächtig zu verweigern (Az.: 9 Ta 633/03). Arbeit, Ausbildung & Soziales: Krankenkassen: Einig über Gesundheitskarte Berlin (dpa) - Patienten können von 2006 an auf eine unkompliziertere Behandlung hoffen. Ärzte und Krankenkassen einigten sich auf die Eckpunkte zur Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte, mit der künftig eine komplette Patientenakte jedes Patienten abgerufen werden kann. Das bestätigte der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Roland Stahl, am Sonntag in Berlin. In den nächsten Wochen würden Details geklärt. Die elektronische Karte ist Teil der seit Jahresbeginn geltenden Gesundheitsreform. Mit ihr erhält der Arzt Zugang zur elektronischen Gesundheitsakte, die alle medizinischen Daten des Patienten enthält. Die Gesundheitskarte enthält Pflichtdaten und solche, die zusätzlich aufgenommen werden können. Die Entscheidungshoheit über die Verwendung hat der Patient. Die Karte wird wie die bisherigen Versichertenkarten aussehen, soll jedoch schwerer zu fälschen sein. Für die Karte müssen 110 000 Arztpraxen, rund 2200 Krankenhäuser, Apotheken, mehr als 300 gesetzliche und private Kassen elektronisch vernetzt werden. Die Kosten beliefen sich auf 1,6 Milliarden Euro, bestätigte Stahl Angaben der «Bild am Sonntag». Den größeren Teil der Investitionen übernehmen die Kassen. Ärzte, Kliniken und Apotheker müssen sich mit 600 Millionen Euro beteiligen. Sieben Monate nach dem Start der Gesundheitsreform haben nach Angaben der «Bild»-Zeitung vor allem kleinere Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Bei 46 vorwiegend kleineren gesetzlichen Kassen seien die Sätze um bis zu einen Prozentpunkt gestiegen. Zu den 32 Kassen, die niedrigere Sätze bieten, zählten hingegen viele große Kassen, schrieb das Blatt unter Berufung auf den Branchendienst dfg. Das Konzept der SPD-Arbeitsgruppe für eine «Bürgerversicherung» sieht nach einem Bericht des Magazins «Focus» eine Beitragssenkung um zwei Prozentpunkte vor. Dazu sollen vor allem Kapital- und Nebeneinkünfte herangezogen werden. Es seien Einnahmen von mindestens 14 Milliarden Euro aus Kapital- und Mieteinkünften veranschlagt. Insgesamt würden für die Senkung des Beitragssatzes 20 Milliarden Euro benötigt. Daher sei damit zu rechen, dass ein Beitrag auch auf andere Nebeneinkünfte zu zahlen sei. FDP-Chef Guido Westerwelle lehnt sowohl das Modell einer «Kopfpauschale» als auch das der «Bürgerversicherung» ab. Zugleich kritisierte er in der «Welt am Sonntag», dass keiner mehr wisse, was die Union will. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) plädierte für eine «Kopfpauschale», bei der jeder den gleichen Beitrag zahlt. Ein Ausgleich für finanziell Schwächere könne über das Steuersystem finanziert werden, etwa eine höhere Mehrwertsteuer, sagte er der dpa. Eine «Bürgerversicherung», bei der die Beitragshöhe vom Einkommen abhängt, lehnte Böhmer ab. Zudem will er Risikogruppen wie Raucher oder Trinker stärker zur Kasse bitten. SEITE - 12 -

Arbeit, Ausbildung & Soziales: MANDANTENBRIEF SEPTEMBER 2004 Witwerrente: Nicht für gleichgeschlechtliche Paare STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG Darmstadt (dpa) - Partner in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften können weiterhin nicht darauf hoffen, als Witwer oder Witwe Anspruch auf Hinterbliebenenrente zu erhalten. Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt lehnte mit einem Urteil in zweiter Instanz die Klage eines 59-jährigen Homosexuellen ab. Der Mann hat keinen Anspruch auf eine Witwerrente, nachdem sein standesamtlich mit ihm verbundener Partner gestorben war (Az.: L 12 Rj 12/04). Das Landessozialgericht hielt sich mit seiner Rechtsprechung zum Einzelfall an die Vorgaben höherer Instanzen. In dem «Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften» aus dem Jahr 2001 war im Rentenbereich ausdrücklich die Gleichstellung mit Eheleuten ausgeschlossen worden. Das Gesetz war vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform bewertet worden und auch das Bundessozialgericht hat die Hinterbliebenenrente für Homosexuelle bereits abgelehnt. Arbeit, Ausbildung & Soziales: Minijobs: Zwei nebeneinander ohne Anrechnung? (Val) Es gibt sie - die Möglichkeit zwei Minijobs nebeneinander auszuüben, ohne dass sie für die Sozialversicherung zusammengerechnet werden. Und zwar in einem besonderen Ausnahmefall: Eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 325 EUR und weniger als 400 EUR muss schon vor dem 1.4.2003 aufgenommen worden sein. Dann genießt sie gemäß den zum 01.04.2003 eingeführten Neuregelungen zum Minijob Bestandsschutz. Konsequenz: Ein z.B. im Juli 2004 aufgenommener Minijob unter 325 EUR wird nicht zur Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge dazugerechnet. Es fallen nur die Pauschbeträge an. Beispiel: Eine Raumpflegerin arbeitet seit längerer Zeit - d. h. seit bereits vor der Einführung der Neuregelungen zur geringfügig entlohnten Beschäftigungen am 1.4.2003 - beim Arbeitgeber A gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 375 EUR. Am 1.7.2004 übernimmt sie eine weitere Beschäftigung auf beim Arbeitgeber B gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 320 EUR. Die Raumpflegerin unterliegt in der Beschäftigung beim Arbeitgeber A im Rahmen der Bestandsschutzregelungen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beschäftigung beim Arbeitgeber B bleibt als geringfügig entlohnte Beschäftigung in der Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, weil das Arbeitsentgelt 400 EUR nicht übersteigt. Eine Zusammenrechnung der geringfügig entlohnten Beschäftigung mit der versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung findet nicht statt. Der Arbeitgeber B hat Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die Pauschsteuer zu zahlen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben die Entscheidung für diesen Sonderfall in ihrem jüngsten Besprechungsergebnis getroffen. Die Grundsätzliche Regelung für alle anderen Fälle lautet: Eine geringfügig entlohnte - sozialversicherungsfreie - Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 EUR nicht übersteigt. Dabei sind für die Beurteilung der Frage, ob die Grenze von 400 EUR überschritten wird, die Arbeitsentgelte aus mehreren nebeneinander ausgeübten Beschäftigungen zusammenzurechnen. Besteht also eine Hauptbeschäftigung, in der mehr SEITE - 13 -

Arbeit, Ausbildung & Soziales:<br />

<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

Prozesskostenhilfe: Auch Arbeitslose müssen zahlen<br />

Mainz (dpa) - Wer Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen hat und in Raten zurückzahlen muss, darf<br />

auch bei Arbeitslosigkeit nicht einfach damit aussetzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG)<br />

Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Auch Arbeitslose müssten die<br />

Prozesskostenhilfe in vollem Umfang zurückzahlen, sobald sie mit mehr als drei Raten in Verzug geraten.<br />

Laut LAG hat der Zahlungspflichtige nicht das <strong>Recht</strong>, die ratenweise Rückzahlung eigenmächtig zu<br />

verweigern (Az.: 9 Ta 633/03).<br />

Arbeit, Ausbildung & Soziales:<br />

Krankenkassen: Einig über Gesundheitskarte<br />

Berlin (dpa) - Patienten können von 2006 an auf eine unkompliziertere Behandlung hoffen. Ärzte und<br />

Krankenkassen einigten sich auf die Eckpunkte zur Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte,<br />

mit der künftig eine komplette Patientenakte jedes Patienten abgerufen werden kann. Das bestätigte der<br />

Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Roland Stahl, am Sonntag in Berlin. In den nächsten<br />

Wochen würden Details geklärt.<br />

Die elektronische Karte ist Teil der seit Jahresbeginn geltenden Gesundheitsreform. Mit ihr erhält der Arzt<br />

Zugang zur elektronischen Gesundheitsakte, die alle medizinischen Daten des Patienten enthält. Die<br />

Gesundheitskarte enthält Pflichtdaten und solche, die zusätzlich aufgenommen werden können. Die<br />

Entscheidungshoheit über die Verwendung hat der Patient. Die Karte wird wie die bisherigen<br />

Versichertenkarten aussehen, soll jedoch schwerer zu fälschen sein.<br />

Für die Karte müssen 110 000 Arztpraxen, rund 2200 Krankenhäuser, Apotheken, mehr als 300<br />

gesetzliche und private Kassen elektronisch vernetzt werden. Die Kosten beliefen sich auf 1,6 Milliarden<br />

Euro, bestätigte Stahl Angaben der «Bild am Sonntag». Den größeren Teil der Investitionen übernehmen<br />

die Kassen. Ärzte, Kliniken und Apotheker müssen sich mit 600 Millionen Euro beteiligen.<br />

Sieben Monate nach dem Start der Gesundheitsreform haben nach Angaben der «Bild»-Zeitung vor<br />

allem kleinere Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Bei 46 vorwiegend kleineren gesetzlichen Kassen<br />

seien die Sätze um bis zu einen Prozentpunkt gestiegen. Zu den 32 Kassen, die niedrigere Sätze bieten,<br />

zählten hingegen viele große Kassen, schrieb das Blatt unter Berufung auf den Branchendienst dfg.<br />

Das Konzept der SPD-Arbeitsgruppe für eine «Bürgerversicherung» sieht nach einem Bericht des<br />

Magazins «Focus» eine Beitragssenkung um zwei Prozentpunkte vor. Dazu sollen vor allem Kapital- und<br />

Nebeneinkünfte herangezogen werden. Es seien Einnahmen von mindestens 14 Milliarden Euro aus<br />

Kapital- und Mieteinkünften veranschlagt. Insgesamt würden für die Senkung des Beitragssatzes 20<br />

Milliarden Euro benötigt. Daher sei damit zu rechen, dass ein Beitrag auch auf andere Nebeneinkünfte zu<br />

zahlen sei.<br />

FDP-Chef Guido Westerwelle lehnt sowohl das Modell einer «Kopfpauschale» als auch das der<br />

«Bürgerversicherung» ab. Zugleich kritisierte er in der «Welt am Sonntag», dass keiner mehr wisse, was<br />

die Union will. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer<br />

(CDU) plädierte für eine «Kopfpauschale», bei der jeder den gleichen Beitrag zahlt. Ein Ausgleich für<br />

finanziell Schwächere könne über das Steuersystem finanziert werden, etwa eine höhere<br />

Mehrwertsteuer, sagte er der dpa. Eine «Bürgerversicherung», bei der die Beitragshöhe vom Einkommen<br />

abhängt, lehnte Böhmer ab. Zudem will er Risikogruppen wie Raucher oder Trinker stärker zur Kasse<br />

bitten.<br />

SEITE - 12 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!