MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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Abschreibung:<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong><br />
MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Seniorenresidenz: Erhöhte Abschreibung möglich?<br />
(Val) Die degressive Abschreibung kann nur dann für eine Eigentumswohnung geltend gemacht werden,<br />
wenn diese Wohnzwecken dient. Die Frage ist, ob auch Immobilien, die in der Wohnform des sog.<br />
"betreuten Wohnens für Senioren" oder als Pflegezimmer genutzt werden, "Wohnzwecken dienen", so<br />
dass für sie ein erhöhter Abschreibungssatz in Anspruch genommen werden kann. Die Finanzverwaltung<br />
hat dies bislang stets verneint, weil die Wohnnutzung von den daneben erbrachten Betreuungs- oder<br />
Pflegeleistungen überlagert werde und das Wohnen daher von nur untergeordneter Bedeutung sei.<br />
Der BFH ist der Auffassung der Finanzverwaltung nicht gefolgt. Nach dem Zweck des § 7 Abs. 5 EStG,<br />
das Angebot von Mietwohnungen auf dem Wohnungsmarkt zu verstärken, sei es unerheblich, ob und in<br />
welchem Umfang der Bewohner in dem als förderungswürdig eingestuften Objekt neben dem Wohnen<br />
noch weitere Betreuungs- oder Pflegeleistungen in Anspruch nehme. Dies gelte nicht nur in dem Fall,<br />
dass solche Leistungen erst im Zuge sich verändernder Lebensbedürfnisse im bisherigen Wohnumfeld in<br />
Anspruch genommen würden, sondern auch im Falle des Umzugs in eine Einrichtung für "betreutes<br />
Wohnen" oder eine Pflegeeinrichtung.<br />
Für die degressive AfA ist jedoch erforderlich, dass die Räume eine eigenständige Haushaltsführung<br />
zulassen und der Bewohner über sie die tatsächliche und rechtliche Sachherrschaft hat. Ferner müssen<br />
mindestens eine Heizung, eine Kochgelegenheit, ein Bad und eine Toilette vorhanden sein.<br />
Dementsprechend hat der BFH entschieden, dass eine Eigentumswohnung, die in der Wohnform des<br />
"betreuten Wohnens" genutzt wird, regelmäßig Wohnzwecken dient. Im Urteilsfall hatten die Kläger eine<br />
solche Eigentumswohnung an eine Betreibergesellschaft vermietet, die die Wohnung an die Endnutzer<br />
untervermietete (BFH-Urteil vom 30.9.2003, IX R 9/03).<br />
Im Gegensatz dazu dient ein an einen Heimbetreiber vermietetes möbliertes Pflegedoppelzimmer nicht<br />
Wohnzwecken, weil die erforderliche Kochgelegenheit fehlt und die Heimbewohner keine Sachherrschaft<br />
über das Zimmer haben (BFH-Urteil vom 30.9.2003, IX R 7/03).<br />
Allgemeines Vertragsrecht:<br />
Nebensaison: Einschränkungen brauchen Hinweis<br />
Frankfurt/Main (dpa) - Reiseveranstalter müssen darauf hinweisen, wenn in der Nebensaison Angebote<br />
in einer Ferienanlage nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG)<br />
Frankfurt in einem Urteil entschieden. Falls es im Prospekt keine Hinweise auf das eingeschränkte<br />
Angebot gebe, liege grundsätzlich ein entschädigungspflichtiger Reisemangel vor (Az.: 16 U 72/03).<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Das Gericht billigte mit dem in der Zeitschrift «OLG - Report» veröffentlichten Urteil einem Touristen eine<br />
Entschädigung wegen «nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit» zu. Der Kläger hatte in der Nebensaison<br />
einen Pauschalurlaub in einer Ferienanlage gebucht, in der mehrere Freizeiteinrichtungen und<br />
Restaurants geschlossen waren. Der Veranstalter befand, damit habe der Urlauber angesichts der<br />
Jahreszeit rechnen müssen. Ein besonderer Hinweis sei daher nicht erforderlich gewesen.<br />
Das OLG sah dies anders: Da im Reiseprospekt keinerlei Angaben zu vorübergehenden Schließungen<br />
enthalten gewesen seien, sei der Veranstalter entschädigungspflichtig. Der Anlage habe rechtlich<br />
betrachtet eine «zugesicherte Eigenschaft» gefehlt.<br />
Allgemeines Vertragsrecht:<br />
Reparatur: Fehler muss endgültig behoben sein<br />
Saarbrücken (dpa) - Autohändler müssen Käufern nicht zusichern, ein bestimmter Fehler werde nach<br />
einer Reparatur «nie mehr» auftreten. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts<br />
(OLG) Saarbrücken hervor. Nach Meinung der Richter ist der Käufer deshalb nicht berechtigt, die<br />
Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Wagens zu verlangen, wenn der Händler zwar den<br />
aufgetreten Fehler beseitigt, diese Zusicherung aber verweigert (Az.:4 U 152/02-20).<br />
Das Gericht wies mit seinem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil die Klage eines<br />
Autokäufers ab. Der von dem Mann erworbene Neuwagen war während der Fahrt langsamer geworden.<br />
Der Händler baute daraufhin ein neues Teil ein, doch zwei Monate später wiederholte sich der Fehler.<br />
Der Kläger war zwar mit dem Einbau eines weiteren Ersatzteils einverstanden, verlangte von dem<br />
Händler aber zugleich die Zusicherung, dass der Fehler nun nie mehr auftreten werde. Als der Händler<br />
diese Zusage verweigerte, wollte der Kläger den Kaufvertrag rückgängig machen.<br />
Das OLG sah für dieses Verlangen keine rechtliche Grundlage. Die Richter hielten dem Kläger vielmehr<br />
vor, er habe sich auf das Nachbesserungsangebot des Händlers eingelassen. Die von ihm zusätzlich<br />
geforderte Zusicherung verstoße gegen Treu und Glauben, da der Mangel nunmehr behoben sei.<br />
Allgemeines Vertragsrecht:<br />
Fehlinformation: Reisebüro zahlt Ersatzflug<br />
Frankfurt/Main (dpa) - Urlauber können einen Ersatzflug auf Kosten ihres Reisebüros buchen, wenn<br />
dieses sie nicht über eine Vorverlegung des Abfluges informiert hat. Das hat das Amtsgericht Frankfurt<br />
entschieden (Az.: 29 C 7150/02-85), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt in<br />
ihrer Fachzeitschrift «Reise<strong>Recht</strong> aktuell».<br />
Im konkreten Fall ging es um eine Reise nach Alicante in Spanien. Drei Tage vor Abflug erhielten die<br />
Touristen von ihrem Reisebüro die Tickets und eine Bestätigung der Flugzeiten. Zehn Tage zuvor hatte<br />
die Fluggesellschaft aber dem Reisebüro mitgeteilt, der Flug sei um einige Stunden vorverlegt worden.<br />
Als die Urlauber am Flughafen eintrafen, war das Flugzeug längst weg. Weil die Fluggesellschaft<br />
nachweisen konnte, dass ihr Fax das Reisebüro tatsächlich erreicht haben musste, lag aus Sicht des<br />
Gerichts eine «fahrlässige Pflichtverletzung» vor. Das Reisebüro musste daher für die Kosten der<br />
Ersatzflüge aufkommen.<br />
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Allgemeines Verwaltungsrecht:<br />
Passfoto: Behörden müssen Kopftuch akzeptieren<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Kassel (dpa) - Muslimische Frauen dürfen in Deutschland in aller Regel Passfotos benutzen, die sie mit<br />
Kopftuch zeigen. Dazu dürfen die Behörden keine Bescheinigung einer Religionsgemeinschaft verlangen,<br />
die das Tragen des Kopftuches vorschreibt, entschied das Kasseler Verwaltungsgericht in einem am<br />
Donnerstag veröffentlichten Urteil. Niemand müsse formell einer Religionsgemeinschaft angehören, um<br />
für sich das Grundrecht auf Glaubensfreiheit in Anspruch zu nehmen, urteilten die Richter (AZ.: 3 G<br />
1916/03).<br />
Arbeitsrecht:<br />
Änderungen: Neue Regeln für Arbeitnehmer<br />
Berlin (dpa/gms) - Für Arbeitnehmer haben sich am Jahresanfang einige wichtige gesetzliche<br />
Regelungen geändert. Kündigungsschutz gilt nur noch für Betriebe mit mehr als zehn Arbeitnehmern.<br />
Bereitschaftsdienste von Ärzten oder Feuerwehrleuten werden als Arbeitszeit angerechnet. Und wer sich<br />
als Handwerker selbstständig machen will, ist nicht mehr in jeder Branche auf den Meisterbrief<br />
angewiesen.<br />
Die Änderungen beim Bereitschaftsdienst gehen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)<br />
zurück. Allerdings ändert sich für die meisten Arbeitnehmer zunächst nichts, da das Gesetz eine<br />
Übergangsfrist bis Ende 2005 vorsieht.<br />
Gewerkschaften und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, bis dahin Regelungen zu schaffen, in denen<br />
die Arbeitszeit mit Zeitausgleich bis zu zehn Stunden verlängert wird. Auch wenn der Bereitschaftsdienst<br />
als Arbeitszeit gilt, ändert sich an der Bezahlung zunächst nichts. Auswirkungen hat das Gesetz aber<br />
zum Beispiel auf die vorgeschriebenen Ruhezeiten, die dann auch während des Bereitschaftsdienstes<br />
gelten. Mammutschichten von Klinikärzten etwa dürften dann der Vergangenheit angehören.<br />
Änderungen gibt es auch beim Kündigungsschutz: Er gilt für neu eingestellte Arbeitnehmer seit<br />
Jahresanfang nur noch in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. In Betrieben, in denen zwischen<br />
fünf und zehn Mitarbeiter tätig sind, genießen alle Arbeitnehmer weiterhin Kündigungsschutz, die bereits<br />
im vergangenen Jahr dort tätig waren.<br />
Firmen, die einen Mitarbeiter entlassen, können ihm künftig eine Abfindung in Höhe von einem halben<br />
Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit anbieten. Der Arbeitnehmer kann dann wählen, ob<br />
er gegen die Kündigung klagt oder die Abfindung annimmt.<br />
Bei der Frage, welche Mitarbeiter bei betriebsbedingten Kündigungen zuerst gehen müssen, gibt es nach<br />
dem neuen <strong>Recht</strong> einen festen Katalog für die so genannte Sozialauswahl. Dabei werden jetzt nur noch<br />
die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter sowie mögliche Unterhaltspflichten oder<br />
Schwerbehinderungen des Mitarbeiters berücksichtigt. «Damit können Faktoren wie eine Berufskrankheit<br />
oder die Pflege von Angehörigen nicht mehr berücksichtigt werden», erläutert DGB-Expertin Perreng.<br />
Änderungen gibt es auch bei der befristeten Beschäftigung: Bislang durften solche Arbeitnehmer nur für<br />
maximal zwei Jahre beschäftigt werden. Für Existenzgründer gibt es nun eine Ausnahmeregelung: In den<br />
ersten vier Jahren nach Betriebsgründung können Arbeitnehmer für bis zu vier Jahre befristet beschäftigt<br />
werden.<br />
Wer sich als Handwerker selbstständig machen will, hat es seit Jahresanfang leichter. Zwar gibt es<br />
weiterhin in allen Handwerksberufen den Meisterbrief. Jedoch ist er in 53 Berufen nicht mehr<br />
Voraussetzung für die Gründung eines Betriebes. Fliesenleger, Schneider oder Feinoptiker etwa können<br />
sich künftig selbstständig machen, ohne vorher den Meisterbrief erworben zu haben.<br />
Und sogar in den 41 eigentlich zulassungspflichtigen Handwerksberufen gibt es jetzt mit der<br />
Altgesellenregelung die Möglichkeit, ohne Meisterbrief in die Selbstständigkeit zu starten. Voraussetzung<br />
ist, dass der Geselle mindestens sechs Jahre Berufserfahrung und davon vier Jahre in leitender Stellung<br />
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STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
nachweisen kann. Zu den zulassungspflichtigen Berufen gehören alle, die Gefahren für die Gesundheit<br />
oder das Leben mit sich bringen können - beispielsweise Fleischer, Klempner, Maurer oder Tischler.<br />
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfiehlt Handwerkern, auch dann den<br />
Meisterbrief zu machen, wenn er nicht Voraussetzung für die Unternehmensgründung ist. Auch das so<br />
genannte Inhaberprinzip ist durch die Handwerksnovelle<br />
gefallen: Inhaber eines Meisterbetriebes müssen nicht mehr Meister sein, sondern nur einen Meister als<br />
Betriebsleiter einstellen.<br />
Arbeitsrecht:<br />
Stellenanzeige: Geschlechtliche Diskriminierung<br />
(Val) Wird eine Stelle nur für ein Geschlecht ausgeschrieben, liegt eine geschlechtliche Diskriminierung<br />
nahe und der Arbeitgeber trägt die Beweislast für das Vorliegen sachlicher Gründe. Auch bei einer<br />
Ausschreibung durch Dritte ist der Arbeitgeber wegen einer solchen Diskriminierung haftbar.<br />
Nach § 611a Abs. 2 BGB hat ein Bewerber einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er wegen seines<br />
Geschlechts nicht eingestellt wird. Macht der Arbeitnehmer Tatsachen glaubhaft, die eine<br />
Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür,<br />
dass nicht auf das Geschlecht bezogene, sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung<br />
rechtfertigen. Als Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung kommt ua. eine geschlechtsspezifische<br />
Stellenausschreibung in Betracht.<br />
Bedient sich der Arbeitgeber zur Ausschreibung dritter Stellen oder Institutionen, sind ihm deren<br />
geschlechtsspezifische Ausschreibungen zuzurechnen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber eine<br />
Stellenanzeige durch die Bundesagentur für Arbeit veranlasst und er im Nachhinein vorträgt, diese habe<br />
von sich aus die geschlechtspezifische Form der Stellenausschreibung gewählt.<br />
Im Streitfall bewarb sich ein <strong>Recht</strong>sanwalt auf eine lediglich in weiblicher Form abgefasste Stellenanzeige<br />
der beklagten <strong>Recht</strong>sanwaltskanzlei, die sich zur Bewerbersuche der Bundesagentur für Arbeit (damals<br />
Bundesanstalt für Arbeit) bedient hatte. In der Stellenanzeige war eine "Volljuristin", auch<br />
"Wiedereinsteigerin in Teilzeit" gesucht worden. Den nachträglichen Einwand der Kanzlei, die<br />
Formulierung der Stellenausschreibung beruhe auf einem Fehler der Bundesanstalt, ließ der Senat nicht<br />
gelten. Er hob damit klageabweisende Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies den Streit an<br />
das Landesarbeitsgericht zurück, welches nun die Höhe der Entschädigung festzusetzen hat.<br />
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 -<br />
Beamtenrecht:<br />
DDR-Grenzsoldaten: Geringere Besoldung rechtens<br />
Leipzig (dpa) - Beamte, die früher bei den DDR-Grenztruppen gedient haben, dürfen eine eingeschränkte<br />
Besoldung erhalten. Das entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die<br />
Dienstzeit sei mit dem Makel der Zugehörigkeit zu einem rechtswidrigen DDR-Organ behaftet,<br />
begründeten die Richter ihre Entscheidung. Darum solle sie zu keiner Erhöhung der Besoldung führen.<br />
Kläger war ein Beamter des Bundesinnenministeriums. Er war bis 1990 als Offizier Sachbearbeiter bei<br />
den Grenztruppen. (Az.: BVerwG 2 C 5.03)<br />
Mit dem Urteil bestätigte der zuständige 2. Senat das Bundesbesoldungsgesetz. Es sieht bei der<br />
Anrechnung von Dienstjahren eine Gleichbehandlung für die Tätigkeit bei den Grenztruppen und beim<br />
Ministerium für Staatssicherheit (MfS) oder beim Amt für Nationale Sicherheit (ANS) vor. Nach<br />
Auffassung der Leipziger Richter ist das Gesetz verfassungsgemäß.<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2001 eine niedrigere Besoldung von Beamten mit<br />
Stasi-Vergangenheit gebilligt. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass Dienstzeiten, die ein<br />
Beamter beim MfS oder ANS abgeleistet hat, nicht mitgerechnet werden müssen bei der Festsetzung des<br />
Besoldungsdienstalters. Nach dem Leipziger Urteil ist diese Entscheidung auf die Tätigkeit bei den<br />
Grenztruppen übertragbar. Die Grenztruppen waren als Teil der Nationalen Volksarmee unmittelbar für<br />
die frühere deutsch-deutsche Grenze verantwortlich.<br />
Bereicherungs- und Haftungsrecht:<br />
Unfall: Händler haftet für überalterte Reifen<br />
(Val) Der Bundesgerichtshof hat einen Kraftfahrzeughändler zum Schadensersatz für einen<br />
Unfallschaden verurteilt, der durch einen mangelhaften, nämlich überalterten, Reifen an einem verkauften<br />
gebrauchten Ferrari entstanden ist.<br />
Im August 1999 kam es auf der Autobahn zu einem Unfall, bei dem der Sportwagen total beschädigt<br />
wurde. Ursache des Unfalls war, wie ein hierzu eingeholtes Sachverständigengutachten ergeben hat, das<br />
Platzen des linken Hinterreifens, das wiederum auf die Überalterung des - im April 1993 hergestellten -<br />
Reifens zurückzuführen war. Für die bei dem Unfall entstandenen Schäden hat die Klägerin, eine<br />
Versicherungsgesellschaft, Schadensersatzleistungen in Höhe von insgesamt rd. 193.000 DM erbracht.<br />
Diesen Betrag verlangte sie aufgrund gesetzlichen Forderungsübergangs (§ 67 VVG) von dem Händler<br />
erstattet.<br />
Der Bundesgerichtshof hat den Händler zum Schadensersatz verurteilt. Allerdings treffe ihn keine<br />
kaufvertragliche Haftung, weil er gegenüber der Käuferin das Alter der Reifen arglistig verschwiegen<br />
habe. Eine solche Haftung hätte vorausgesetzt, dass der Verkäufer die Überalterung der Reifen gekannt<br />
oder zumindest für möglich gehalten hätte. Die Annahme, der Händler habe sich blindlings darauf<br />
verlassen, dass die Reifen in Ordnung seien, genügte hierfür nicht. Die sonstigen<br />
Gewährleistungsansprüche waren verjährt.<br />
Die Haftung ergibt nach Auffassung des Gerichts jedoch aus unerlaubter Handlung (§ 823 Abs. 1 BGB).<br />
Im Anschluss an eine frühere Entscheidung hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass dem<br />
Käufer eines Gebrauchtwagens, der mit unvorschriftsmäßigen oder nicht verkehrssicheren Reifen<br />
versehen ist, gegen den Verkäufer Schadensersatzansprüche aus Eigentumsverletzung zustehen, wenn<br />
diese Bereifung später Ursache eines Unfallschadens an dem Fahrzeug ist.<br />
Der Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung besteht neben demjenigen aus<br />
Vertragsverletzung und unterliegt einer dreijährigen Verjährungsfrist. Das erforderliche Verschulden des<br />
Verkäufers hat der Bundesgerichtshof im vorliegenden Fall darin gesehen, dass für den Verkäufer ein<br />
konkreter Anlass zur Überprüfung des Alters der Reifen bestand, weil die im Sommer 1998 gekauften<br />
Reifen ein Profil aufwiesen, das seit Anfang 1996 nicht mehr hergestellt wurde. Als Fachhändler hätte der<br />
Verkäufer das wissen müssen. Hätte er die auf jedem Reifen aufgeprägten DOT-Nummer der Reifen<br />
überprüft, dann hätte er festgestellt, dass die Hinterreifen bereits in der 16. Kalenderwoche (19.-25. April)<br />
1993 hergestellt worden waren. Da die Reifen beim Verkauf des Ferrari im Dezember 1998 mithin bereits<br />
über 5 1/2 Jahre alt waren. Damit waren sie - wie der Sachverständige ausgeführt hatte - für den Betrieb<br />
des Fahrzeuges nicht mehr geeignet. Der Verkäufer hätte deshalb entweder von sich aus di! e ! Reifen<br />
austauschen oder zumindest die Käuferin auf das Alter der Reifen und die damit verbundenen Risiken<br />
hinweisen müssen.<br />
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang jedoch ausdrücklich offengelassen, ob ein<br />
Kraftfahrzeughändler stets, also auch ohne besondere Anhaltspunkte, beim Verkauf eines<br />
Gebrauchtwagens gehalten ist, die DOT-Nummer der Reifen zu überprüfen.<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Den Einwand des Beklagten, er hafte für den Unfallschaden jedenfalls deshalb nicht, weil er beim<br />
Verkauf des PKW Ferrari in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für leichte<br />
Fahrlässigkeit teilweise ausgeschlossen habe, hat der Bundesgerichtshof nicht durchgreifen lassen. Die<br />
betreffende Klausel ist, wie der Bundesgerichtshof bereits früher für die Neuwagen-Verkaufsbedingungen<br />
des Kraftfahrzeughandels entschieden hat, wegen Verletzung des sog. Transparenzgebotes (§ 9 AGBG;<br />
jetzt: § 307 BGB), unwirksam; das gilt ebenso für die in diesem Fall von der Beklagten verwendeten<br />
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen.<br />
Urteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 386/02<br />
Bereicherungs- und Haftungsrecht:<br />
Obsttheke: Rutschgefahr normal?<br />
Köln (dpa) - Wer in einem Supermarkt an der Obst- und Gemüsetheke ausrutscht, kann nicht mit<br />
Schmerzensgeld oder Schadenersatz rechnen. Ein Kölner Amtsrichter wies die Klage einer Frau ab, die<br />
auf einer Weintraube ausgerutscht war und sich verletzt hatte. Solche Art Dreck sei in diesen Bereichen<br />
normal, erhöhte Vorsicht von Kunden angebracht, meinte der Richter. Es wäre vom Supermarkt zu viel<br />
verlangt, ständig Mitarbeiter zur Reinigung des Fußbodens abzustellen. (Az: 135 C 156/02)<br />
Bereicherungs- und Haftungsrecht:<br />
Spielunfall: Nicht immer gibt es Schmerzensgeld<br />
Coburg (dpa) - Kinder müssen nach einem Spielunfall nur dann Schmerzensgeld zahlen, wenn der Unfall<br />
durch Unaufmerksamkeit herbeigeführt wurde. Das entschied das Landgericht Coburg in einem<br />
veröffentlichten Urteil.<br />
Im konkreten Fall hatte ein dreijähriger Bub seinen siebenjährigen Freund auf 1500 Euro<br />
Schmerzensgeld verklagt, weil er beim Spielen in dessen Fahrrad gerannt war und schwer verletzt<br />
wurde. Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Der Radfahrer sei nicht unaufmerksam gewesen (Az: 33 S<br />
86/03).<br />
Einkommensteuer:<br />
Verteidigerkosten: Übernahme durch die Eltern<br />
(Val) Es kommt doch häufiger vor, dass Eltern die Kosten für die Strafverteidigung ihres angeklagten<br />
Kindes tragen müssen. Sind solche Aufwendungen der Eltern dann eigentlich als außergewöhnliche<br />
Belastung absetzbar? Mit dieser Frage hat sich aktuell der Bundesfinanzhof befasst (BFH-Urteil vom<br />
30.10.2003, III R 23/02).<br />
Solche Aufwendungen sind als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach § 33 EStG absetzbar,<br />
wenn die Kostenübernahme aus rechtlichen oder sittlichen Gründen zwangsläufig ist. Doch wann ist das<br />
der Fall?<br />
Eine Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen liegt vor, wenn die Eltern dem Kind gegenüber zum<br />
Unterhalt verpflichtet sind. Das aber ist nicht der Fall, wenn das volljährige Kind bereits eine<br />
selbstständige Lebensstellung erreicht hat, also einen Beruf ausgeübt und ein auskömmliches<br />
Einkommen hatte. Und dann sind die Eltern nach Auffassung des Bundesfinanzhofs auch nicht dazu<br />
verpflichtet, Kosten für einen zusätzlichen Wahlverteidiger zu übernehmen.<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen ist anzunehmen, wenn das Kind zwar volljährig, aber<br />
innerlich noch nicht gefestigt ist und deren Verfehlung strafrechtlich noch nach dem Jugendstrafrecht<br />
geahndet wird (Heranwachsende). Die Kosten sind jedoch nicht immer zwangsläufig aus sittlichen<br />
Gründen bei Kindern, die das Elternhaus schon lange verlassen haben und persönlich und wirtschaftlich<br />
selbstständig sind. Hier kommt es auf die Umstände des einzelnen Falles an. Dabei sind vor allem die<br />
persönlichen Beziehungen zwischen Kind und Eltern sowie deren Vermögen und Lebensstellung. Wenn<br />
nämlich der gesetzliche Unterhaltsanspruch von der Bedürftigkeit des Kindes einerseits und der<br />
Leistungsfähigkeit der Eltern andererseits abhängt, so gilt dies entsprechend auch für die<br />
Kostenübernahme aus sittlicher Verpflichtung.<br />
Wie ungerecht manchmal das <strong>Recht</strong> sein kann, zeigt der Urteilsfall in erschreckender Weise: Eine<br />
alleinerziehende Mutter nahm einen Kredit auf, um ihrem 28jährigen Sohn, der wegen Mordes angeklagt<br />
war, einen Wahlverteidiger zur Seite zu stellen. Der Bundesfinanzhof lehnte die steuerliche Anerkennung<br />
der Kosten aus zwei Gründen ab: Zum einen lag keine rechtliche Verpflichtung der Mutter zur<br />
Kostenübernahme vor, weil der Sohn bereits eine selbstständige Lebensstellung erreicht hatte. Zum<br />
anderen war die Mutter auch nicht aus sittlichen Gründen verpflichtet, zusätzlich zum Pflichtverteidiger<br />
einen Wahlverteidiger zu beauftragen, weil sie die Kosten nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen<br />
finanzieren konnte. Die Allgemeinheit - so der BFH - erwarte nicht, dass sich Eltern wegen einer solchen<br />
Sache persönlich hoch verschulden. Soll heißen: Wenn die Eltern wohlhabend sind, wird allgemein<br />
erwartet, dass Sie solche Kosten nicht scheuen und dann werden die Kosten auch steuerlich anerkannt.<br />
Einkommensteuer:<br />
Behinderte: Pauschbeträge zu niedrig?<br />
(Val) Die Behinderten-Pauschbeträge wurden seit 1975 nicht mehr erhöht. Fraglich ist, ob der<br />
Gesetzgeber verpflichtet ist, die Pauschbeträge regelmäßig an die gestiegenen Lebenshaltungskosten<br />
anzupassen.<br />
Die hiergegen erhobene Beschwerde hat der Bundesfinanzhof zurückgewiesen (III R 84/01). Die Kläger,<br />
Eltern eines hilflosen und zu 100 % behinderten Sohnes, hatten bereits für das Jahr 2002 versucht, die<br />
Anpassung des Behinderten-Pauschbetrages an den Preisindex für die Lebenshaltung gerichtlich<br />
durchzusetzen. Jetzt entschied der BFH erneut, dass die geltenden Pauschbeträge in Ordnung seien,<br />
denn ein Behinderter könne ja seine behinderungsbedingten Aufwendungen im Einzelnen nachweisen.<br />
Es sei ohne Belang, dass der Nachweis in vielen Fällen schwierig und unzumutbar sei (BFH-Urteil vom<br />
20.3.2003, BFH/NV 2003 S. 1164).<br />
Gegen diese Entscheidung ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht<br />
anhängig (Aktenzeichen: 2 BvR 1059/03).<br />
STEUERTIPP: Wir empfehlen Ihnen, gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Das Finanzamt<br />
muss die Bearbeitung dann zurückstellen, nicht jedoch die Aussetzung der Vollziehung gewähren (§ 363<br />
Abs. 2 Satz 2 AO). Berufen können Sie sich im Streitfall auf die Verfügung der OFD Erfurt vom 1.12.2003<br />
(S 2286 A - 05 - L 226).<br />
Einkommensteuer:<br />
Lebenspartner: Splittingtarif zulässig?<br />
(Val) Die Frage ist, ob Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wie Eheleute die<br />
Zusammenveranlagung beantragen und nach dem günstigen Splittingtarif besteuert werden können.<br />
Nach Auffassung der Betroffenen führt die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung nach § 5 des<br />
Lebenspartnerschaftsgesetzes zu einer nach Artikel 3 Grundgesetz gebotenen Gleichbehandlung mit<br />
Eheleuten.<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Nach Auffassung des Finanzgerichts des Saarlandes ist die Gleichstellung einer Lebenspartnerschaft mit<br />
einer Ehe nicht verfassungsrechtlich geboten. Artikel 6 des Grundgesetzes erlaube eine Besserstellung<br />
von Ehepartnern gegenüber anderen Lebensgemeinschaften. Auch führe die gegenseitige<br />
Unterhaltsverpflichtung nach § 5 LPartG nicht zwangsläufig zu einer steuerlichen Berücksichtigung von<br />
Unterhaltsleistungen. Der Abzug nach § 33a Abs. 1 EStG ist nach den allgemeinen Regeln nur dann<br />
möglich, wenn das Einkommen des unterstützten Partners nicht allzu hoch ist (FG Saarland vom<br />
21.1.2004, 1 K 466/02 und 1 K 467/02).<br />
STEUERRAT: Da gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt wird, sollten<br />
Betroffene wegen der Ablehnung der Zusammenveranlagung Einspruch gegen ihren Steuerbescheid<br />
einlegen und das Ruhenlassen beantragen. Im Übrigen sind derzeit noch zwei weitere Verfahren beim<br />
FG Köln anhängig (Aktenzeichen: 6 K 1124/03 und 14 K 856/03).<br />
Zusätzlich zum Lebenspartnerschaftsgesetz sollten im Jahre 2001 die steuerlichen Vergünstigungen in<br />
einem besonderen Gesetz, dem Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, geregelt werden, das jedoch im<br />
Bundesrat keine Zustimmung fand. Vorgesehen war darin u. a., dass für Lebenspartner ein Splittingvorteil<br />
von rd. 20 000 Euro gelten solle und dass Unterhaltszahlungen nach Beendigung der<br />
Lebenspartnerschaft im Wege des Realsplitting absetzbar sein sollten.<br />
Erbrecht:<br />
Erbteil: Verzicht ist endgültig<br />
München (dpa) - Wer sich seinen Erbpflichtteil vorzeitig hat auszahlen lassen, kann diese Entscheidung<br />
auch durch eine spätere Rückzahlung nicht aufheben. Sein gesetzlicher Erbanspruch ist damit hinfällig,<br />
entschied das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Urteil (Az.: 1Z BR 134/02). Die Reue komme<br />
zu spät.<br />
Im vorliegenden Fall hatten zwei Erben ihrer - dann 1970 und 2000 verstorbenen - Eltern ihren Pflichtteil<br />
von je 9 500 Mark beansprucht und vor dem Tod der Mutter zurückgezahlt. Letztere bescheinigte ihnen in<br />
einer handschriftlichen Bestätigung des Testaments, sie hätten das Geld zurückgezahlt und seien<br />
deshalb so zu behandeln, «als hätten sie niemals den Pflichtteil beansprucht». Das Landgericht gab den<br />
beiden Erben daraufhin recht.<br />
Dem widersprach das Bayerische Oberste Landesgericht. Der den Pflichtteil zurück zahlende Nachfahre<br />
hätte, würde man dem Landgericht folgen, den Vorteil, auch noch nach Jahren mit dem Erbteil je nach<br />
Einschätzung seiner Chancen spekulieren zu können, argumentierte das Obergericht. Das wäre<br />
geradezu eine «Einladung», den Pflichtteil zunächst geltend zumachen und später zu widerrufen.<br />
Erbrecht:<br />
Erbschaft: Abwehr eines Unterhaltsanspruchs<br />
(Val) Unterhaltsansprüche treffen auch den Erben. Deshalb hatte sich der Bundesgerichtshof mit der<br />
Frage zu befassen, ob sich eine Tochter als Alleinerbin gegen den Anspruch ihrer geschiedenen Mutter<br />
auf Ehegattenunterhalt mit Erfolg wehren kann. Der BGH sagt ja, da sie auch die Einwendungen geltend<br />
machen konnte, die ihrem verstorbenen Vater zustanden. Das dieser sie bis zu seinem Tod nicht geltend<br />
gemacht hatte, stand dem nicht entgegen.<br />
Der Verstorbene Vater hatte sich nach der Ehescheidung zur Zahlung eines monatlichen<br />
Ehegattenunterhalts i.H. von 500 DM verpflichtet und diesen bis zu seinem Tode gezahlt. Seine laufende<br />
Rente wurde deswegen noch nicht um die im Versorgungsausgleich übertragenen 759 DM gekürzt. Die<br />
als Alleinerbin ihres Vaters nach § 1586 b BGB auf weiteren Unterhalt in Anspruch genommene Tochter<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
beruft sich auf den Ausschluss des Ehegattenunterhalts, weil ihre Mutter seit längerer Zeit mit einem<br />
neuen Lebenspartner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammenlebt (§ 1579 Nr. 7 BGB).<br />
Der BGH gab der Tochter ebenso wie die Vorinstanzen <strong>Recht</strong>.<br />
Die gesetzliche Unterhaltspflicht geht unverändert auf den Erben über und ist nur durch den fiktiven<br />
Pflichtteil des Unterhaltsberechtigten beschränkt. Der Erbe kann sich deswegen weiterhin oder auch<br />
erstmals auf Ausschlussgründe nach § 1579 BGB berufen, wenn der Erblasser nicht zuvor darauf<br />
verzichtet hatte.<br />
Von einem endgültigen Verzicht konnte in diesem Fall nicht ausgegangen werden, weil der Erblasser den<br />
Unterhalt deshalb weiterhin gezahlt hatte, um sich seine ungeschmälerte Rente so lange zu erhalten, bis<br />
die Ehefrau aus dem Versorgungsausgleich selbst eine Rente beziehen würde. Nach diesem Zeitpunkt<br />
hätte seine Unterhaltszahlung die auf dem Versorgungsausgleich beruhende Rentenkürzung nicht länger<br />
abwenden können.<br />
Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses hat der Bundesgerichtshof an seine ständige<br />
<strong>Recht</strong>sprechung angeknüpft. Danach sind Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise ausgeschlossen,<br />
wenn sich die neue Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten in einem solchen Maße verfestigt<br />
hat, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe<br />
getreten ist. Unter welchen Umständen - nach einer gewissen Mindestdauer, die im allgemeinen kaum<br />
unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte - auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden darf,<br />
obliegt der Beurteilung des Oberlandesgerichts, die hier nicht zu beanstanden war.<br />
Urteil vom 28. Januar 2004 - XII ZR 259/01<br />
Erbschaftsteuer:<br />
Verluste: Abzug beim Erben weiterhin möglich<br />
(Val) Was passiert mit den Verlusten eines Verstorbenen, die nicht mehr verrechnet werden können -<br />
weder in dessen letzten Steuererklärung für das Todesjahr noch im Vorjahr? Nach bisheriger <strong>Recht</strong>slage<br />
darf der Erbe den verbleibenden Verlustvorrat des Verstorbenen nutzen, und zwar in seiner<br />
Steuererklärung für das Jahr des Erbfalls. Dies hat der Bundesfinanzhof erst vor zwei Jahren nach<br />
erneuter Überprüfung seiner langjährigen <strong>Recht</strong>sprechung bestätigt (BFH-Urteil vom 16.5.2001, BStBl.<br />
2002 II S. 487).<br />
Die Vererblichkeit des Verlustabzugs stand in der Folgezeit wieder zur Debatte: Der XI. Senat des<br />
Bundesfinanzhofs hatte kürzlich das Thema erneut problematisiert und bei den beteiligten Senaten<br />
angefragt, ob wirklich an dieser <strong>Recht</strong>sauffassung festgehalten werden solle oder ob die Vererblichkeit<br />
des Verlustabzugs nicht doch endlich abgeschafft werden solle (Divergenzanfrage vom 10.4.2003, XI R<br />
54/99).<br />
Jetzt hat aktuell der I. Senat des BFH seine Auffassung bekräftigt, dass der Erbe einen vom Erblasser<br />
nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d EStG in seiner eigenen Einkommensteuererklärung<br />
geltend machen kann. Damit stimmt der I. Senat der Divergenzanfrage nicht zu, und es bleibt - zumindest<br />
vorerst - weiter bei der bisherigen <strong>Recht</strong>slage (BFH-Beschluss vom 22.10.2003, DStR 2004 S. 79).<br />
Erbschaftsteuer:<br />
Erbschaftsbesteuerung: Gesetzentwurf angekündigt<br />
Berlin (dpa) - Das rot-grün regierte Schleswig-Holstein will im März einen Antrag für eine höhere<br />
Erbschaftssteuer in den Bundesrat einbringen. Finanzminister Ralf Stegner sagte der «Financial Times<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Deutschland» (Montag): «Wir wollen ein Zeichen setzen. Die Wähler zweifeln wegen der aktuellen<br />
Sozialreformen daran, dass die SPD die soziale Gerechtigkeit ernst nimmt.» Deshalb müsste die SPD<br />
deutlich machen, dass sie auch die Privilegierten an den Lasten beteilige.<br />
Eine Reform der Erbschaftssteuer stehe auch deshalb an, weil das Bundesverfassungsgericht im<br />
kommenden Jahr über die Bewertung der verschiedenen Vermögensarten entscheiden werde. Wegen<br />
des geltenden Bewertungsgesetzes fällt die Erbschaftssteuer zur Zeit auf Häuser und Grund niedriger<br />
aus als auf Barvermögen. «Wir werden im Gesetz festlegen, dass Grundbesitz und Immobilien beim<br />
Vererben ähnlich behandelt werden wie Barvermögen», sagte Stegner der Zeitung.<br />
Erbschaftsteuer:<br />
Vermögensübertragung: Neues beim Steuerabzug<br />
(Val) Immer häufiger wird Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die Kinder<br />
übertragen gegen die Verpflichtung, an die Eltern Versorgungsleistungen zu erbringen. Die<br />
Versorgungsleistungen können bei gleichbleibenden Leistungen eine Leibrente oder bei abänderbaren<br />
Leistungen eine dauernde Last sein. Der Übernehmer kann dann die Rentenzahlungen mit dem<br />
Ertragsanteil bzw. die dauernden Lasten in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen, und der<br />
Übergeber muss die entsprechenden Beträge als sonstige Einkünfte versteuern.<br />
Am 12.5.2003 hatte der Bundesfinanzhof zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen zwei<br />
Grundsatzentscheidungen getroffen:<br />
- In dem einen Fall wurde entschieden, dass wiederkehrende Leistungen, die im Zusammenhang<br />
mit einer Vermögensübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, dann nicht<br />
als dauernde Last abziehbar sind, wenn sie nicht aus den erzielbaren laufenden Nettoerträgen des<br />
übergebenen Vermögens bestritten werden können. Es genügt nicht, wenn das übergebene Vermögen<br />
lediglich seiner Art nach existenzsichernd und ertragbringend ist, Nettoerträge im konkreten Fall jedoch<br />
die versprochenen Sach- oder Geldleistungen nicht abdecken. Für die Ertragsprognose sind die<br />
Ertragserwartungen in dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich (BFH-Urteil vom 12.5.2003, GrS<br />
1/00).<br />
- Im anderen Fall wurde entschieden, dass bei der Übergabe eines Unternehmens, das weder über<br />
einen positiven Substanz- noch über einen positiven Ertragswert verfügt, kein "Vermögen" an die<br />
nachfolgende Generation übertragen wird. Auch wenn die Nettoerträge des übergebenen Betriebs<br />
ausreichen, um die dem Übergeber versprochenen Leistungen abzudecken, kann der Ertragswert negativ<br />
sein, weil die der Wertermittlung zugrundegelegten Gewinne um einen Unternehmerlohn zu kürzen sind<br />
(BFH-Urteil vom 12.5.2003, GrS 2/00).<br />
Jetzt hat die Finanzverwaltung darauf reagiert. Bis zu einer Änderung des bislang maßgeblichen BMF-<br />
Erlasses vom 26.8.2002 (BStBl. 2002 I S. 893) sollen die Finanzämter wie folgt verfahren (BMF-<br />
Schreiben vom 8.1.2004, IV C 3 - S 2255 - 510/03):<br />
Die neuen Urteile des Bundesfinanzhofs sind anzuwenden, sofern dies vom Übergeber und vom<br />
Übernehmer übereinstimmend beantragt wird. Beantragen jedoch Übergeber und Übernehmer<br />
übereinstimmend die weitere Anwendung des o.g. BMF-Schreibens, ist den Anträgen zu folgen. Sofern<br />
ein Antrag nicht gestellt wird, sind die neuen Urteile anzuwenden und die Veranlagungen unter dem<br />
Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO durchzuführen.<br />
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Familienrecht:<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Namensrecht: Benachteiligung der Frauen beseitigt<br />
Karlsruhe (dpa) - Wer heiratet, teilt Tisch und Bett - und meist auch den Nachnamen. Folgt eine<br />
Scheidung, dann lassen sich zwar die Möbel aufteilen, doch der Name gehörte bisher vorrangig<br />
demjenigen, der ihn mitgebracht hat: also meistens dem Mann. Zwar durfte die angeheiratete Frau Meier<br />
auch nach der Scheidung so heißen, doch wollte sie ihren neuen Gatten an ihrem Namen teilhaben<br />
lassen, dann stand bisher das Bürgerliche Gesetzbuch im Weg - der Name war sozusagen nur geliehen.<br />
Dem hat das Bundesverfassungsgericht nun ein Ende gesetzt: Wer einen Namen durch Ehe «erworben»<br />
hat, darf ihn nicht nur behalten, sondern auch weitergeben, entschieden die Karlsruher Richter am<br />
Mittwoch. Es gibt also kein vorrangiges <strong>Recht</strong> am Geburtsnamen; der volle Namensschutz gilt für alle,<br />
gleichgültig, ob sich der Name vom Gatten oder vom Vater ableitet. Karlsruhe gewährt freilich eine<br />
Schonfrist, der Gesetzgeber hat bis zum 31. März 2005 Zeit für eine Neuregelung.<br />
Das Gericht, das immer wieder einer Liberalisierung des Namensrechts den Weg geebnet hat, zieht<br />
damit die Konsequenz aus einer gesellschaftlichen Entwicklung, die das Ideal der lebenslangen Ehe<br />
längst ausgehöhlt hat. Deutlich mehr als ein Drittel derer, die zum Standesamt gehen, haben bereits eine<br />
Ehe hinter sich. Meist sind es die Frauen, die daraus den Namen des Ex-Mannes mitbringen. Denn aller<br />
Liberalisierung zum Trotz zeigen sich die Heiratswilligen bei der Namenswahl eher konservativ. In rund<br />
vier Fünfteln der Fälle entscheiden sich die Paare für den Nachnamen des Mannes, wie eine im<br />
Verfassungsgerichtsurteil zitierte dpa-Umfrage vor drei Jahren ergeben hatte.<br />
Die Konsequenz: Trotz rechtlicher Gleichstellung von Mann und Frau bei der Namenswahl besteht<br />
faktisch eine Schieflage zu Lasten des weiblichen Geschlechts. Das zeigt der nun entschiedene Fall: Die<br />
Beschwerdeführerin, eine international erfolgreiche Designerin, hat ihren Namen zwar seit ihrer ersten<br />
Heirat im Jahr 1968 mehr als die Hälfte ihres Lebens geführt. Um in der neuen Ehe einen gemeinsamen<br />
Nachnamen führen zu können, hätte sie ihn dennoch aufgeben müssen - es sei denn, sie hätte den<br />
oftmals ungeliebten, weil sperrigen Doppelnamen in Kauf genommen.<br />
Nicht nur die Anhänger der «Ordnungs- und Unterscheidungsfunktion» des Namens - auf die die<br />
Bundesregierung in der Verhandlung im November hingewiesen hatte - werden nun vor einer weiteren<br />
Unübersichtlichkeit warnen. Denn längst können Ehefrauen anders als ihre Gatten, und Mütter anders als<br />
ihre Kinder heißen. Womöglich werden sich nun auch jene zu Wort melden, für die der Name ein Ausweis<br />
besonderer Herkunft ist: Als die Bundesregierung 1992 ebenjene Regelung einführen wollte, die nun von<br />
Karlsruhe angemahnt wird, warnten die Adelsverbände vor einer «Titel-Inflation» - worauf der<br />
Gesetzgeber sich für die nun gekippte Regelung entschied.<br />
Familienrecht:<br />
BGH: Korrekturen bei Eheverträgen möglich<br />
Karlsruhe (dpa) - Prominente wie Boris Becker oder Dieter Bohlen haben es vorexerziert, wenn auch mit<br />
mäßigem Erfolg: Bevor man der Lebensgefährtin das Jawort gibt, sichert man sich vorsichtshalber mit<br />
einigen Vertragsklauseln ab - weil eine Scheidung bekanntlich teuer werden kann. Der Bundesgerichtshof<br />
(BGH) hat mit seinem Grundsatzurteil vom Mittwoch nun einer allzu einseitigen Lastenverteilung Grenzen<br />
gesetzt. Wird ein Partner gravierend benachteiligt, dann kann er eine gerichtliche Korrektur des Vertrags<br />
durchsetzen.<br />
Nach Einschätzung von Gerd Brudermüller, dem Vorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstags, hat<br />
das Urteil eminente Bedeutung. Denn es sind keineswegs nur Prominente, die dem Scheidungsfall<br />
vorbeugen. Nach Expertenschätzungen basiert jede zehnte Ehe auf besonderen Vereinbarungen über<br />
gegenseitige Unterhalts- und Ausgleichsansprüche - und bei Unternehmern sollen es deutlich mehr sein.<br />
«Das Urteil wird Klagen auf eine Überprüfung von Eheverträgen einen neuen Schub geben»,<br />
prognostiziert der Familienrichter.<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Dabei wurde die erste Klagelawine schon 2001 ausgelöst. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht<br />
erstmals zugelassen, dass einseitige Eheverträge für nichtig erklärt werden können - in einem<br />
gravierenden Fall: Die höchsten Richter gaben einer Frau <strong>Recht</strong>, die sich während ihrer Schwangerschaft<br />
das Jawort des Vaters mit einem weit reichenden Unterhaltsverzicht gleichsam erkaufen musste. Der<br />
BGH, der früher unter der Fahne der Vertragsfreiheit auch deutliche Benachteiligungen beispielsweise<br />
der Hausfrauen erlaubt hatte, hat nun nachgezogen.<br />
Neu an der BGH-Entscheidung ist vor allem eines: Wird ein Ehevertrag angefochten, dann müssen die<br />
Familienrichter künftig nicht mehr zwischen vollständiger Geltung und kompletter Nichtigkeit des<br />
Ehevertrags wählen. Das grobe Raster der Sittenwidrigkeit, das bisher alleiniger Prüfungsmaßstab war,<br />
erlaubte zumeist nur schwarz oder weiß. «Jetzt sind die Möglichkeiten, eine Anpassung vorzunehmen,<br />
deutlich erweitert worden», sagt Brudermüller.<br />
Denn nun können die Richter auch nachjustieren, wenn sich die Schieflage erst im Laufe der Ehe ergibt.<br />
Klassisches Beispiel: Die Fachärztin gibt wegen der Kinder den Beruf auf. Da dürfte ein völliger<br />
Anspruchsverzicht, der noch mit einer Doppelverdienerperspektive abgeschlossen wurde, juristisch<br />
angreifbar sein. Die Familienrichter können das Ungleichgewicht etwa bei der Höhe des Unterhalts<br />
austarieren. In dem BGH-Verfahren hätte der Mann beispielsweise laut Ehevertrag nur 1300 Euro<br />
Unterhalt pro Monat zahlen müssen, während der Frau bei Unwirksamkeit der Vereinbarung laut Gesetz<br />
rund 3800 Euro zugestanden hätten. Das Oberlandesgericht München, das den Fall nun neu prüfen<br />
muss, kann auch eine Zwischenlösung finden.<br />
Doch wann ist eine Lastenverteilung so «evident einseitig», dass das Vertragswerk revidiert werden<br />
kann? Der BGH-Familiensenat nimmt hier eine Abstufung vor. Ganz oben steht der Unterhalt für die<br />
Kindesbetreuung - den darf man, schon im Interesse der Kinder, per Vertrag wohl nie ausschließen. Auf<br />
Platz zwei folgen Unterhaltsansprüche wegen Alters und Krankheit, wozu auch der Ausgleich von<br />
Altersversorgungsansprüchen gehört. Auch hier setzt der BGH einer vertraglichen Aushebelung der<br />
gesetzlichen Bestimmungen enge Grenzen. Am einfachsten lässt sich dagegen der Ausgleich des<br />
Zugewinns ausschließen, den beide Partner während der Ehe erwirtschaften, schon deshalb, weil das<br />
Gesetz selbst neben dem Zugewinnausgleich auch eine Gütertrennung vorsieht.<br />
Der beste Schutz lässt sich aber vermutlich mit einem einfachen Nein erreichen: Wer keinen Ehevertrag<br />
abschließt, kann sich auf die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen - die für den wirtschaftlich<br />
schwächeren Ehepartner ziemlich günstig sind.<br />
Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht:<br />
Fördervereine: Übergangsregelung verlängert<br />
(Val) Als Fördervereine oder Spendensammelvereine werden Vereine bezeichnet, deren Hauptzweck es<br />
ist, Mittel für andere gemeinnützige Organisationen zu sammeln. So gibt es Fördervereine beispielsweise<br />
für Museen, Orchester, Theater, Zoologische Gärten und für kommunale Kindergärten. Seit dem 1.1.2001<br />
ist Voraussetzung für die Steuerbegünstigung dieser Fördervereine, dass die Körperschaft, für die der<br />
Verein Mittel sammelt, selbst vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist.<br />
Um den Fördervereinen und den unterstützten Körperschaften Zeit zu geben, um sich an die geänderte<br />
<strong>Recht</strong>slage einzustellen und ihre Satzungen entsprechend anzupassen, gab es eine Übergangsregelung,<br />
und zwar für privatrechtliche Körperschaften (z. B. Stiftung, GmbH) bis zum 30.6.2003 und für Betriebe<br />
gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen <strong>Recht</strong>s (z. B. staatliche und kommunale<br />
Einrichtungen, wie Museen, Theater, Orchester, Kindergärten) bis zum 31.12.2003: Bis zu diesem<br />
Zeitpunkt gelten Fördervereine, die eine nicht gemeinnützige Körperschaft unterstützen, weiterhin als<br />
gemeinnützig und damit steuerbegünstigt.<br />
Jetzt wurde die Übergangsregelung für die gewerblichen Betriebe von Körperschaften des öffentlichen<br />
<strong>Recht</strong>s bis zum 30.6.2004 verlängert. Damit wird insbesondere den Kommunen weiterer Zeitaufschub<br />
gewährt, um die Satzungen ihrer Orchester, Theater, Kindergärten usw. zu ändern. Bis dahin bleibt die<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Gemeinnützigkeit und damit die Steuerbegünstigung der Fördervereine erhalten (BMF-Schreiben vom<br />
27.11.2003, IV C 4 - S 0177-31/03).<br />
Um den alten <strong>Recht</strong>szustand wieder einzuführen, hat der Bundesrat schon im März 2003 einen<br />
Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, über den jedoch bisher nicht entschieden wurde.<br />
Gewerberecht:<br />
Lotterie: Gericht bestreitet Staatsmonopol<br />
(dpa) - Der Staat hat nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) künftig kein<br />
Monopol mehr auf Lotterien und Sportwetten. Eine entsprechende Regelung in Hessen verstoße gegen<br />
europäisches <strong>Recht</strong>, entschied das Kasseler Gericht in einem am Montag bekannt gewordenen<br />
Eilverfahren. Demnach dürfen private Anbieter - auch aus anderen EU-Ländern - in Deutschland Wetten<br />
organisieren.<br />
Die staatliche Monopolstellung schränke die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit ausländischer<br />
Wettanbieter unzulässig ein, urteilte der VGH. Er folgte damit einer gleich lautenden Entscheidung des<br />
Europäischen Gerichtshofs vom 6. November 2003. Der Beschluss ist unanfechtbar (AZ.: 11 TG<br />
3060/03), gilt aber nur bis zur Entscheidung im Hauptverfahren.<br />
Nach Ansicht des VGH können Staaten zwar aus Gründen des Verbraucherschutzes Glücksspiele<br />
einschränken und mit darauf erhobenen Abgaben soziale Aktivitäten finanzieren. Allerdings dürften diese<br />
Einnahmen nicht eigentlicher Grund der Restriktionen sein. In Hessen bestünden Zweifel, ob die<br />
Begrenzung der Vermittlung von Sportwetten auf staatlich zugelassene Annahmestellen tatsächlich auf<br />
den Verbraucherschutz ausgerichtet sei. Der VGH-Entscheid ermöglicht es einer englischen<br />
Lotteriefirma, in Kassel über einen Vermittler Sportwetten zu organisieren.<br />
Grundgesetz:<br />
Spekulationsfrist: Verlängerung verfassungswidrig<br />
(Val) Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, das unter Federführung des damaligen Interims-<br />
Bundesfinanzministers Lafontaine geschaffen wurde und seinen Namen ganz offenkundig nicht verdient,<br />
wurde die Spekulationsfrist für Immobilien von 2 auf 10 Jahre und für Wertpapiere von 6 auf 12 Monate<br />
verlängert. Übergangsfristen waren dabei nicht vorgesehen.<br />
Bei Immobilien führt die Verfünffachung der Spekulationsfrist dazu, dass Gebäude unversehens in die<br />
Spekulationsfrist gelangten, für die diese Frist eigentlich schon ausgelaufen war. Wegen dieser<br />
Einbeziehung hatte der Bundesfinanzhof schon im Jahre 2001 "schwerwiegende verfassungsrechtliche<br />
Zweifel" geäußert und gefordert, "bei der Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke jedenfalls<br />
diejenigen Fälle in eine schonende Übergangsregelung einzubeziehen, in denen die Spekulationsfrist<br />
bereits vor dem 1.1.1999 abgelaufen war" (BFH-Beschluss vom 5.3.2001, BStBl. 2001 II S. 405).<br />
Wegen der verlängerten Spekulationsfrist bei Grundstücksverkäufen ist bereits eine<br />
Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig (Aktenzeichen: 2 BvL 14/02).<br />
Jetzt hat der BFH aktuell festgestellt, dass die Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre ohne<br />
Übergangsregelung jedenfalls in den Fällen verfassungswidrig ist, in denen die zuvor geltende<br />
Spekulationsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen ist. Zur endgültigen Klärung haben die höchsten<br />
Finanzrichter die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (BFH-Beschluss vom 16.12.2003, IX R<br />
46/02).<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Die Finanzverwaltung ist bereit, Einsprüche gegen die steuerliche Erfassung von Veräußerungsgewinnen<br />
ruhen zu lassen, bis der BFH endgültig diese Frage endgültig entschieden hat. Außerdem wird auch die<br />
Aussetzung der Vollziehung gewährt (OFD Frankfurt vom 6.7.2001, DStR 2001 S. 1571).<br />
STEUERTIPP: Wer Veräußerungsgewinne versteuern muss, sollte Einspruch gegen seinen<br />
Steuerbescheid einlegen und mit Hinweis auf die beiden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht<br />
ein Ruhen lassen der Entscheidung sowie einen vorläufigen Verzicht auf die Besteuerung beantragen.<br />
Hochschulrecht:<br />
Münster: Schon 26 Klagen gegen Studiengebühr<br />
Münster (dpa) - Gegen die landesweite Einführung einer Gebühr für Langzeit-, Zweit- und<br />
Seniorstudenten sind am Verwaltungsgericht Münster bereits 26 Klagen eingereicht worden. Die am<br />
Mittwoch in Bonn angekündigte Klage des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren sei noch nicht<br />
eingegangen, sagte Astrid Berkenheide, Sprecherin des Verwaltungsgerichts Münster, am Donnerstag.<br />
«Das Aktionsbündnis definiert das als Musterklage, für uns ist es nur ein weiteres Verfahren», sagte sie.<br />
Entschieden sei in den Verfahren noch nichts.<br />
Hochschulrecht:<br />
BAFöG: Auch für Studenten mit Eigentumswohnung<br />
Frankfurt/Main (dpa) - Auch ein Student mit einer Eigentumswohnung kann Leistungen nach dem<br />
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) bekommen. Bis zu einer Größe von 70 Quadratmetern sei<br />
die Wohnung eines allein lebenden Studenten kein anrechnungsfähiges Vermögen, entschied das<br />
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil (Az.: 10 E<br />
2121/02).<br />
Das Gericht gab einem 32 Jahre alten Studenten recht, der gegen die Ablehnung seines BAFöG-<br />
Antrages geklagt hatte. Der Mann hatte sein Studium 2001 begonnen, nachdem er elf Jahre lang im<br />
Fleischerhandwerk gearbeitet hatte. In dieser Zeit hatte er eine Eigentumswohnung gekauft, deren Wert<br />
aber inzwischen erheblich gesunken ist. Es wäre nach Auffassung des Gerichts eine unbillige Härte, sie<br />
zu einem niedrigeren Wert zu verkaufen. Außerdem habe der Mann die Wohnung als Zukunfts- und<br />
Alterssicherung erworben.<br />
Insolvenzrecht:<br />
Insolvenzverwalter: Anspruch auf höhere Gebühren<br />
(Val) Insolvenzverwaltern und Treuhändern muss künftig für ihre Tätigkeit auch in masselosen Verfahren<br />
eine auskömmliche Vergütung zuerkannt werden.<br />
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Regelungen der Mindestvergütung<br />
für Insolvenzverwalter und Treuhänder in masselosen Verfahren seit 1. Januar 2004 verfassungswidrig<br />
sind und vom Bundesministerium der Justiz durch Änderung der Vergütungsverordnung neu festgesetzt<br />
werden müssen. Geschieht dies nicht bis 1. Oktober 2004, werden die Gerichte die angemessene<br />
Mindestvergütung festlegen.<br />
Gemäß § 2 Abs. 2 InsVV soll die Vergütung des Insolvenzverwalters in der Regel mindestens 500,00<br />
Euro betragen. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV sieht für den Treuhänder eine Mindestvergütung von 250,00<br />
Euro vor. In den zugrunde liegenden Verfahren haben Insolvenzverwalter und Treuhänder geltend<br />
gemacht, dass die Vergütung angesichts des entstandenen Bearbeitungsaufwandes bei weitem nicht<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
kostendeckend sei. Bei den Gerichten der Vorinstanzen hatten sie damit keinen Erfolg. Auch die<br />
<strong>Recht</strong>sbeschwerden blieben erfolglos.<br />
Seit 1. Dezember 2001 können natürlichen Personen, die mit dem Ziel einer Restschuldbefreiung ein<br />
Insolvenzverfahren beantragen, die Kosten hierfür gestundet werden. Dies hat zu einer starken Zunahme<br />
der Verfahren geführt. Dadurch werden die Insolvenzverwalter und Treuhänder stark belastet, die in<br />
masselosen Verfahren keine kostendeckende Vergütung erhalten. Die bisherige Regelung war lediglich<br />
im Hinblick auf den Prognose- und Anpassungsspielraum des Verordnungsgebers noch bis Ende des<br />
Jahres 2003 hinnehmbar.<br />
Beschlüsse vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03 und IX ZB 46/03.<br />
Insolvenzrecht:<br />
Insolvenzverfahren: Hat auch steuerliche Auswirkungen<br />
(Val) In den meisten Fällen kommt es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, wenn der Schuldner<br />
zahlungsunfähig ist und seine Zahlungen eingestellt hat. Auch eine drohende Zahlungsunfähigkeit gilt als<br />
Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren. Dabei ist der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage, die<br />
bestehenden Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Außer bei einer drohenden<br />
Zahlungsunfähigkeit kann jeder Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.<br />
Hierbei ist der Eröffnungsgrund glaubhaft zu machen. Wird der Antrag abgelehnt, kann hiergegen<br />
Beschwerde eingelegt werden.<br />
Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen einer natürlichen Person, einer juristischen Person (z.B.<br />
Kapitalgesellschaft), einer Personengesellschaft oder über den Nachlass bzw. das Gesamtgut einer<br />
Gütergemeinschaft, das von Ehepartnern gemeinsam verwaltet wird, eröffnet werden.<br />
Mit dem Beschluss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das gegenwärtige und das während des<br />
Verfahrens erworbene Schuldnervermögen beschlagnahmt. Die <strong>Recht</strong>e des Schuldners gehen dabei auf<br />
den Insolvenzverwalter über. Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Steueransprüche nur noch<br />
nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung (InsO) geltend gemacht werden. Ist eine Steuerforderung<br />
bei Eröffnung des Verfahrens noch nicht entstanden, können nur die bis zur Eröffnung des<br />
Insolvenzverfahrens begründeten Teilforderungen angemeldet werde.<br />
Praxistipp:<br />
Durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann rückwirkend Erbschaftsteuer entstehen. Dies ist der<br />
Fall, wenn ein Unternehmen in Insolvenz geht, das vor weniger als fünf Jahren vererbt wurde und für das<br />
ein erbschaftsteuerlicher Freibetrag sowie ein verminderter Steuersatz gewährt worden war.<br />
Kaufrecht:<br />
Legionellen: Offenbarungspflichtiger Mangel<br />
(Val) Legionellenbefall in einer Wohnanlage ist ein offenbarungspflichtiger Mangel, stellte das Landgericht<br />
München durch Urteil fest und sprach einem Ehepaar den Anspruch auf Rückabwicklung des<br />
Kaufvertrags zu.<br />
Für 440.000,- DM, umgerechnet 220.000,- Euro, kaufte Familie K. am 5.6.2001 eine Eigentumswohnung<br />
in einer Wohnanlage in Oberschleißheim. Das Verkäufer-Ehepaar versicherte, dass ihm keine Mängel<br />
bekannt seien. Was die Verkäufer verschwiegen: In der Wohnanlage war 1999 ein Bewohner an der<br />
Legionärskrankheit erkrankt. Im Trinkwassersystem der Wohnanlage konnte damals eine erhöhte<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Konzentration von Erregern dieser tödlichen Krankheit (Legionellen) nachgewiesen werden. Das<br />
Gesundheitsamt informierte die Bewohner der Anlage, darunter auch die Verkäufer der Wohnung. Nach<br />
Bekämpfungsmaßnahmen waren die Legionellen im März 2000 verschwunden. Im April 2000 stellte man<br />
aber im Leitungssystem einer Wohnung wieder die tödlichen Erreger fest. Die Verkäufer wussten davon,<br />
verschwiegen aber das Problem, als sie im Juni 2001 die Wohnung verkauften. Familie K. zog deshalb<br />
vor Gericht und verlangte Rückabwicklung des Wohnungskaufs wegen arglistiger Täuschung.<br />
Das Landgericht München I gab den unzufriedenen Käufern <strong>Recht</strong>. Richter Richard Wimmer entschied,<br />
dass die früheren Eigentümer ihre Wohnung zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen müssen.<br />
Die Frage der Krankheitsgefährdung sei in der Regel entscheidend für den Kaufentschluss der<br />
Wohnungskäufer. In der heutigen Zeit seien die Menschen sehr gesundheitsbewusst. Außerdem träfen<br />
viele Leute eine solche Investition nur einmal im Leben. Die Verkäufer hätten daher auf das<br />
Legionellenproblem in der Wohnanlage bei den Kaufverhandlungen ausdrücklich hinweisen müssen.<br />
LG München I, 2 O 8482/03<br />
Kaufrecht:<br />
Beweislastumkehr: Auch bei Gebrauchtwagen<br />
München/Köln (dpa) - Käufer von Gebrauchtwagen werden durch die so genannte Beweislastumkehr<br />
geschützt, wenn das Auto kurz nach dem Kauf mit einem Motorschaden liegen bleibt. Dabei wird für die<br />
ersten sechs Monate nach dem Kauf automatisch vermutet, dass der Defekt «im Keim» bereits beim<br />
Erwerb vorgelegen hat, teilt der ADAC in München unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts<br />
Köln (Az.: 22 U 88/03) mit. Den konkreten Beweis dafür brauche der Käufer nicht erbringen. Vielmehr<br />
müsse der Verkäufer zunächst versuchen, den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen. Gelingt ihm das<br />
nicht, könne der Käufer das Fahrzeug zurückgeben und das Geld zurückverlangen.<br />
Im konkreten Fall hatte den Angaben zufolge der Käufer eines zehn Jahre alten Porsche mit 122 000<br />
Kilometern Laufleistung geklagt. Einen Tag nach der Fahrzeugübergabe und nach nur 700 gefahrenen<br />
Kilometern war er mit schwerem Motorschaden liegen geblieben. Er wollte daraufhin vom Vertrag<br />
zurücktreten und den Kaufpreis erstattet bekommen. Der Verkäufer weigerte sich und berief sich auf die<br />
Beweislast. Diese wies das Gericht jedoch ihm zu. Es ging davon aus, dass der Mangel, der zum<br />
Schaden geführt hatte, zumindest schon im Ansatz bei der Übergabe bestand. Da der Verkäufer das<br />
Gegenteil nicht beweisen konnte, entschieden die Richter zu Gunsten des Käufers.<br />
Kinderfreibetrag:<br />
Kindergeld: Neue Einkommensgrenzen<br />
Val) Für volljährige Kinder, die sich noch in Berufsausbildung befinden, werden neben dem Kindergeld<br />
häufig weitere kindbedingte Vergünstigungen, wie z.B. Ortszuschlag bei öffentlich Bediensteten,<br />
Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulage usw., gewährt. Sowohl das Kindergeld als auch diese<br />
Vergünstigungen setzen jedoch den Nachweis gegenüber der Familienkasse voraus, dass die eigenen<br />
Einkünfte und Bezüge des Kindes im Kalenderjahr 2004 den Betrag von 7.680,00 Euro voraussichtlich<br />
nicht übersteigen werden.<br />
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2004 prüft das Finanzamt nach, ob die Kindergeldzahlung zu<br />
<strong>Recht</strong> erfolgte oder nicht. "Liegen die Einkünfte und Bezüge des Kindes dann auch nur einen Euro über<br />
den besagten 7.680,00 Euro, werden neben dem gesamten Kindergeld 2004 auch sämtliche sonstigen<br />
Vergünstigungen zurück gefordert", so BDL-Vorstandsmitglied Harald Hafer.<br />
Da im Normalfall von dem steuerpflichtigen Brutto des Kindes der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe<br />
von nunmehr 920,00 Euro abgezogen wird, besteht für das Kindergeld und die kindbedingten<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Vergünstigungen bei jährlichen Bruttoeinnahmen des Kindes bis zu 8.600,00 Euro regelmäßig keine<br />
Gefahr.<br />
Liegen die zu erwartenden Einnahmen des Kindes darüber, müssen die Werbungskosten des Kindes<br />
allerdings den Betrag von 920,00 Euro übersteigen, um ggf. weiterhin kindergeldberechtigt zu sein.<br />
Neben den Kosten für Fahrten zur Ausbildungsstätte (0,30 Europro Entfernungskilometer) zu<br />
Arbeitsgemeinschaften und zur Berufsschule (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) kommen z.B. Kosten<br />
für Fachliteratur, Arbeitsmittel etc. in Betracht. Die Kosten einer Zweitwohnung können ab 2004 nicht<br />
mehr geltend gemacht werden, wenn die Kinder zuvor am Heimatort keinen eigenen Hausstand hatten,<br />
sondern noch bei den Eltern wohnten. Die Kosten für die Heimfahrten werden dagegen solange<br />
berücksichtigt, wie sich der Lebensmittelpunkt noch am Wohnort der Eltern befindet.<br />
Kinderfreibetrag:<br />
Eigenheimzulage: Wenn Kindergeld wegfällt<br />
(Val) Hat ein volljähriges Kinde eigene Einkünfte und Bezüge von mehr als 7.680 Euro (ab 2004) bzw.<br />
mehr als 7.188 Euro (2002 und 2003), fallen nicht nur das Kindergeld oder alternativ der Kinderfreibetrag<br />
und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) weg, sondern auch die Kinderzulage zur<br />
Eigenheimzulage. In diesem Fall wird die Eigenheimzulage vom Finanzamt neu festgesetzt.<br />
Strittig ist bisher, ob bei Änderungen zuungunsten des Steuerbürgers die Eigenheimzulage bereits im<br />
Jahr der Änderung oder erst im Folgejahr neu festzusetzen ist. Hierzu hat jetzt aktuell der<br />
Bundesfinanzhof eine Entscheidung getroffen (BFH-Urteil vom 20.11.2003, III R 47/02):<br />
- Wird rückwirkend für das ganze Jahr kein Kindergeld mehr gewährt bzw. dieses zurückgefordert,<br />
weil das Kind die maßgebende Einkommensfreigrenze überschritten hat, ist die Eigenheimzulage<br />
erstmals für dieses Jahr neu festzusetzen.<br />
- Fällt hingegen das Kindergeld nur für einige Monate des Jahres weg, z. B. weil das Kind seine<br />
Berufsausbildung beendet hat, wird die Eigenheimzulage ab dem folgenden Jahr neu festgesetzt. Denn<br />
die Kinderzulage ist - im Gegensatz zum Kindergeld und Kinderfreibetrag - ein Jahresbetrag, der in voller<br />
Höhe gewährt wird, auch wenn die Voraussetzungen dafür nur in einem Monat vorliegen.<br />
Kinderfreibetrag:<br />
Kindergeld: Auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten<br />
München/Würzburg (dpa) - Eltern erhalten auch dann Kindergeld, wenn sich der Nachwuchs in einer<br />
Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. Diese Phase, zum Beispiel zwischen<br />
Schule und Studium, darf höchstens vier Monate dauern, angerechnet werden ausschließlich volle<br />
Monate. Das gehe aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor (Az.: VIII R 105/01), wie<br />
das<br />
Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg mitteilt.<br />
Grundsätzlich bekommen Eltern für volljährigen, bis 27 Jahre alten Nachwuchs Kindergeld, sofern dieser<br />
sich in der Ausbildung befindet und keine Einkünfte oder Bezüge kassiert, die 7188 Euro pro Jahr<br />
übersteigen.<br />
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Kommunalrecht:<br />
Abwasserabgabe: Erhöhung auch bei Notfall<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Minden (dpa) - Auch bei einem Notfall wie Sturzregen oder Löscharbeiten müssen Kommunen, die zuviel<br />
Abwasser in Flüsse leiten, die Höherstufung der Abgaben fürs ganze Jahr hinnehmen. Das entschied das<br />
Verwaltungsgericht Minden. Die Stadt Werther unterlag damit dem Landesumweltamt NRW. Nach einem<br />
Löscheinsatz hatte sie im Jahr 2000 Wasser aus der Kläranlage geleitet und eine vereinbarte<br />
Obergrenze überschritten. Darauf musste sie 21 000 Euro mehr zahlen. (Az.: 11 K 2279/02)<br />
Kommunalrecht:<br />
Gemeinden: Aktienbesitz gilt als Vermögen<br />
Karlsruhe/Leipzig (dpa) - Der Aktienbesitz von Gemeinden gilt als Vermögen und kann bei der Verteilung<br />
von Investitionshilfen berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs<br />
Baden-Württemberg (VGH) ist jetzt rechtkräftig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die<br />
Beschwerde dreier Gemeinden mit größeren Aktienpaketen gegen die Nichtzulassung der Revision ab<br />
(Aktenzeichen: BVerwG 8 B 139.03).<br />
Die Kommunen wollten Investitionshilfen aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten. Das<br />
Regierungspräsidium Karlsruhe hatte ihren Antrag aber mit Verweis auf ihre Finanzkraft abgelehnt und<br />
vom VGH im Juli 2003 <strong>Recht</strong> bekommen. Auch die Leipziger Richter billigten die Entscheidung in ihrem<br />
am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss: Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die Gemeinden nicht<br />
ihre Aktienpakete verkauften, um ihre Bauvorhaben zu finanzieren.<br />
Die baden-württembergischen Gemeinden Wiernsheim und Wurmberg hatten Investitionshilfen für einen<br />
Schulerweiterungsbau beantragt, die Gemeinde Wörnersberg hatte öffentlichen Mittel angefordert, weil<br />
sie ihre Hauptstraße umgestaltet und einen Dorfplatz angelegt hatte. Nach Ansicht des VGH ergibt sich<br />
die Leistungskraft einer Gemeinde jedoch daraus, welche Eigenmittel sie bei angemessener<br />
Ausschöpfung ihrer Einnahmequellen sowie bei wirtschaftlicher Haushaltsführung aufbringen kann. Das<br />
schließe die Auflösung von Rücklagen sowie die Veräußerung von vorhandenem Vermögen ein.<br />
Kommunalrecht:<br />
Privatstraße: Keine eigenmächtige Umbenennung<br />
Lüneburg (dpa) - Ein Bürger darf die ihm gehörende Anliegerstraße nicht einfach ungenehmigt<br />
umbenennen. Das Lüneburger Verwaltungsgericht wies mit dieser Begründung am Mittwoch die Klage<br />
eines Mannes aus Seevetal (Kreis Harburg) ab. Er wollte nicht mehr «An der Bahn», sondern künftig «Im<br />
Eichengrund» wohnen. Dagegen wehrten sich vier andere Anwohner, so dass die Gemeinde die neuen<br />
Schilder wieder entfernen ließ. Der Kläger hatte die 800 Meter lange Sandpiste von der Deutschen Bahn<br />
AG gekauft. (AZ: 5 A 52/03)<br />
Lohnsteuer:<br />
Haushaltshilfe: Auf Lohnsteuerkarte eintragen lassen<br />
(Val) Aufwendungen für eine Haushaltshilfe, die geringfügig beschäftigt oder sozialversicherungspflichtig<br />
angestellt ist, sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen, die von selbstständigen Dienstleistern erbracht<br />
werden, sind bekanntlich seit 2003 zu einem bestimmten Anteil und bis zu einem bestimmten<br />
Höchstbetrag steuerlich direkt von der Steuerschuld abziehbar.<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Arbeitnehmer können solche Aufwendungen schon ab Jahresanfang als Freibetrag auf der<br />
Lohnsteuerkarte eintragen lassen und damit ihr monatliches Nettogehalt erhöhen. In diesem Fall wird der<br />
zulässige Steuerabzugsbetrag durch Vervierfachung in einen Freibetrag umgerechnet. Wer davon<br />
Gebrauch macht, ist verpflichtet, nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung abzugeben.<br />
Folgende Beträge können auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden:<br />
- Bei geringfügiger Beschäftigung: 40 % der Aufwendungen, höchstens 2.040 Euro.<br />
- Bei sozialversicherungspflichtiger Anstellung: 48 % der Aufwendungen, höchstens 9.600 Euro.<br />
- Bei selbstständigen Dienstleistungen, z. B. Fensterputzer, Gärtner oder Tagesmutter: 80 % der<br />
Aufwendungen, höchstens 2.400 Euro.<br />
In den ersten beiden Fällen verringern sich die Beträge für jeden Monat, in dem die Perle nicht<br />
beschäftigt ist, um ein Zwölftel. Die Steuerermäßigungen können pro Haushalt insgesamt nur einmal in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
Lohnsteuer:<br />
Verkehrsunternehmen: Freifahrten für Mitarbeiter<br />
(Val) Verkehrsunternehmen gewähren ihren Mitarbeitern häufig verbilligte oder kostenlose<br />
Fahrtberechtigungen, von denen sie auch für die Fahrten zur Arbeit Gebrauch machen können. Diese<br />
Vergünstigungen sind bis in Höhe des Rabattfreibetrages von 1 224 EUR steuerfrei (§ 8 Abs. 3 EStG).<br />
Die Frage aber ist, ob dieser Vorteil auf die Entfernungspauschale anzurechnen ist.<br />
Antwort auf die Frage gibt jetzt aktuell das Finanzgericht Berlin mit Urteil vom 26.6.2003 (EFG 2003 S.<br />
1530): Falls für die Fahrten zur Arbeit öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr (Bahn, Bus,<br />
Straßenbahn) kostenlos oder verbilligt genutzt werden, ist dafür der Wert eines vergleichbaren Job-<br />
Tickets - abzüglich eigener Zuzahlungen - als Sachbezugswert anzusetzen. Dieser Wert muss leider auf<br />
die Entfernungspauschale angerechnet werden. Falls nämlich gleichzeitig die Steuerbefreiung für<br />
öffentliche Verkehrsmittel nach § 3 Nr. 34 EStG und die Personalrabatt-Regelung nach § 8 Abs. 3 EStG<br />
in Betracht kommen, ist nach Auffassung des Fiskus vorrangig die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG<br />
anzuwenden. Und das bedeutet, dass der Vorteil anzurechnen ist.<br />
NEU ab 1.1.2004: Ab 2004 muss der Vorteil von verbilligten oder steuerfreien Fahrtberechtigungen, die<br />
bis in Höhe des gekürzten Personalrabatt-Freibetrages von 1 080 EUR steuerfrei bleiben, auf die<br />
Entfernungspauschale angerechnet werden. Dies gilt jetzt in allen Fällen, denn die Steuerbefreiung für<br />
öffentliche Verkehrsmittel wird abgeschafft (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 5 EStG 2004).<br />
Lohnsteuer:<br />
Arbeitnehmer: Freibetrag für Rabatte sinkt<br />
(Val) Der Freibetrag für Rabatte, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten einräumt, sinkt von 1224 Euro<br />
auf 1080 Euro. Derselbe Betrag gilt für Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen. Außerdem zahlt<br />
beispielsweise die Lufthansa künftig 2,25 statt 2 Prozent pauschalierte Einkommensteuer für die Prämien<br />
der Kunden, etwa Freiflüge.<br />
Medizinrecht:<br />
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Reha-Kuren: Keine Zuzahlung für Kinder<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Bad Kreuznach (dpa/gms) - Bei Rehabilitationskuren für Kinder und Jugendliche werden auch nach der<br />
Umsetzung der Gesundheitsreform keine Zuzahlungen fällig. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft<br />
Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen in Bad Kreuznach hin. Viele Eltern seien aber verunsichert:<br />
Die Reha-Kliniken verzeichneten seit Jahresbeginn einen drastischen Rückgang in der Belegung.<br />
Generell seien alle Patienten im Alter unter 18 Jahren von Zuzahlungen befreit - beim Arzt, im<br />
Krankenhaus und bei Medikamenten. Wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit der Reha-<br />
Maßnahme etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit bestätigt, übernehmen den Angaben<br />
zufolge Rentenversicherungen, Krankenkassen oder Beihilfeträger alle Kosten. Dazu müssen die<br />
Erziehungsberechtigten gemeinsam mit dem Arzt einen Antrag stellen. Der Kostenträger wählt in der<br />
Regel eine Klinik aus, die Eltern können jedoch auch von sich aus eine Einrichtung vorschlagen.<br />
Medizinrecht:<br />
Praxisgebühr: Nicht bei Arbeits- oder Schul-Unfällen<br />
München (dpa) - Bei Arztbesuchen nach Arbeits- oder Schul-Unfällen muss keine Praxisgebühr gezahlt<br />
werden. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen in München hin. Auch wenn der Arzt wegen<br />
einer Berufskrankheit aufgesucht wird, muss der Patient die Praxisgebühr nicht zahlen. Unfallverletzte,<br />
bei denen Behandlung und Rehabilitation von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden,<br />
brauchen zudem keine Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel leisten. Der behandelnde Arzt rechnet<br />
weiterhin direkt mit der Unfallversicherung ab.<br />
Medizinrecht:<br />
Krankenkasse: Keine Transplantation im Ausland<br />
Kassel (dpa) - Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf eine Organtransplantation im<br />
Ausland, wenn die Transplantation auch in Deutschland möglich ist. Auch wenn der Patient kürzer auf ein<br />
Spendeorgan warten müsse, begründe dies keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse, entschied<br />
das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.<br />
Im verhandelten Fall wurde die Klage eines Mannes abgelehnt, der sich eine Niere in den USA<br />
transplantieren ließ, weil er in Deutschland zwei Jahre länger auf ein entsprechend geeignetes Organ<br />
hätte warten müssen. Aus diesem Grund hatte er nun von seiner Krankenkasse die Behandlungskosten<br />
zurückverlangt. Die Richter in Kassel bestätigten ein vorangegangenes Urteil, nach dem eine längere<br />
Wartezeit auf eine Spenderorgan keinen Kostenerstattungsanspruch begründet.<br />
(AZ: B 1 KR 5/02 R)<br />
Mietrecht:<br />
Heizungsausfall: Grund für Mietminderung<br />
Berlin(dpa) - Kann eine Mietwohnung nicht ausreichend beheizt werden, darf die Miete gemindert<br />
werden. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin beträgt einem Urteil des<br />
Landgerichts München zufolge je nach Außentemperatur die Mietminderungsquote 20 bis 50 Prozent<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
(Az.: 20 S 3739/84). In Extremfällen, wenn die Wohnung praktisch nicht mehr nutzbar ist, könne die Miete<br />
sogar komplett gekürzt werden (LG Berlin Az.: 65 S 70/92).<br />
Grundsätzlich muss laut DMB die Zentralheizung so eingestellt sein, dass eine Mindesttemperatur von 20<br />
bis 22 Grad Celsius erreicht wird und zwar in der Zeit zwischen 6.00 Uhr morgens und 23.00<br />
beziehungsweise 24.00 Uhr. Ist die Wohnung kälter, müsse der Vermieter sofort informiert werden. Rührt<br />
dieser sich trotz Mängelanzeige und Mietminderung nicht, darf der Mieter die Reparatur auch selbst in<br />
Auftrag geben.<br />
In echten Notfällen, wenn bei niedrigen Außentemperaturen am Wochenende die Heizung ausfällt und<br />
der Vermieter oder sein Hausverwalter nicht zu erreichen ist, kann der Mieter laut DMB die Reparatur<br />
auch sofort in Auftrag geben und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Dieser muss jedoch nur<br />
für die wirklich notwendigen Reparaturkosten aufkommen (LG Berlin 64 S 259/86 und 65 S 207/93).<br />
Mietrecht:<br />
Mietrückstand: Kündigung rechtens<br />
Karlsruhe (dpa) - Wenn ein Vermieter seinem Mieter wegen Zahlungsverzugs fristlos kündigt, muss er in<br />
seiner Begründung die Mietrückstände in der Regel nicht detailliert auflisten. Nach Urteil des<br />
Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen an die Begründung des Kündigungsschreibens keine übertrieben<br />
formalistischen Anforderungen gestellt werden. Zwar muss der Vermieter laut BGH den Kündigungsgrund<br />
so eindeutig benennen, dass der Mieter erkennen kann, auf welches Verhalten er die Kündigung stützt.<br />
Bei einem einfachen Zahlungsverzug sei es jedoch ausreichend, «dass der Vermieter diesen Umstand<br />
als Kündigungsgrund angibt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert.» (Aktenzeichen:<br />
VIII ZB 94/03 - Beschluss vom 22. Dezember 2003)<br />
Damit wies der BGH die Klage eines Mieters ab. Nach mehreren Monaten ohne Mietzahlung hatte sein<br />
Vermieter ihm gekündigt und 650 Euro Nachzahlung verlangt, ohne die Summe jedoch im Einzelnen<br />
aufzuschlüsseln. Aus Sicht des Mieters waren die Angabe eines Gesamtsaldos zu pauschal und verstieß<br />
daher gegen die gesetzliche Begründungspflicht bei fristlosen Kündigungen. Dem folgte der BGH nicht:<br />
Bei klaren Fallgestaltungen sei es nicht nötig, den Verzug mit genauen Zeitangaben zu erläutern. Etwas<br />
anderes könne freilich gelten, wenn es um eine Berechnung mit einer Vielzahl von Einzelpositionen gehe.<br />
Mietrecht:<br />
Betriebskosten: Für 2002 keine Nachzahlung mehr<br />
Berlin (dpa) - Hat ein Mieter bis jetzt noch keine Abrechnung seiner Betriebskosten für 2002 erhalten,<br />
muss er keine Nachzahlung mehr leisten. Ob die Abrechnung des Vermieter korrekt ist oder nicht, spielt<br />
dafür keine Rolle, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit. Entsprechende Abrechnungen für<br />
das Kalenderjahr 2002 mussten die Mieter bis spätestens 31. Dezember 2003 erreicht haben.<br />
Hat der Vermieter dagegen innerhalb dieser Frist abgerechnet und dabei einen Nachforderungsanspruch<br />
ermittelt, kann er eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung fordern. Umgekehrt kann der Mieter den<br />
Betrag laut DMB von sich aus senken, wenn die Abrechnung für ihn ein Guthaben ergeben hat.<br />
Mineralölsteuer:<br />
Biokraftstoffe: Willkommene EU-Entscheidung<br />
Brüssel (dpa) - Deutschland kann den Absatz umweltfreundlicherer Bio-Kraftstoffe mit<br />
Steuervergünstigungen fördern. Die EU-Kommission billigte am Mittwoch entsprechende Pläne der<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Bundesregierung, die seit Anfang dieses Jahres in Kraft sind. Die Kommission sieht in der Maßnahme<br />
eine staatliche Umweltschutzbeihilfe, die in den EU-Gesetzen ausdrücklich erlaubt ist. Die<br />
Vergünstigungen können bis Ende 2009 laufen.<br />
Biokraftstoffe, die beispielsweise aus Raps und Biomasse gewonnen werden, sind in der Herstellung<br />
noch vergleichsweise teuer. «Deutschland hat nachgewiesen, dass die umfassende<br />
Verbrauchsteuerbefreiung der Differenz zwischen den Produktionskosten verschiedener Biokraftstoffe<br />
und dem Marktpreis von herkömmlichen Benzin entspricht», schrieb die Kommission. Damit hätten die<br />
Autofahrer an den Tankstellen eine preisliche Alternative.<br />
«Derzeit werden Biokraftstoffe in Deutschland weder in größerem Umfang hergestellt noch verwendet»,<br />
hieß es weiter. «Die deutschen Behörden und die EU-Kommission teilen die Hoffnung, dass die heutige<br />
Genehmigung (...) zu einer größeren Nutzung dieser umweltfreundlichen Kraftstoffe in Deutschland<br />
führen wird.»<br />
Nachbarrecht:<br />
Nachbarn: Baumwurzeln beschneiden erlaubt<br />
Karlsruhe (dpa) - Wer seinen Gartenpfad durch Baumwurzeln vom Nachbargelände beschädigt sieht,<br />
darf zur Selbsthilfe greifen und hinterher vom Nachbarn Kostenersatz verlangen. Nach einem Urteil des<br />
Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe darf der Grundstückseigner aber nicht gleich seinen gesamten<br />
Weg auf Kosten des Nachbars neu plätteln lassen. Der Betroffene dürfe nur die Beseitigung der<br />
Schadensursache und die notwendige Reparatur in Rechnung stellen, heißt es in der Entscheidung (Az.:<br />
V ZR 99/03 vom 28. November 2003).<br />
Im vorliegenden Fall ging es um die Wurzeln eines Kirschbaums, die in ein Nachbargrundstück<br />
hineingewachsen waren und die Betonplatte eines Weges um rund drei Zentimeter angehoben hatten.<br />
Der Betroffene ließ den aus drei großen Platten bestehenden Weg kurzerhand aufbrechen und durch<br />
Kleinpflastersteine ersetzen. Dafür stellte er seinem Nachbarn knapp 1200 Euro in Rechnung. Dies ging<br />
dem BGH dann doch zu weit: Es hätte genügt, die Betonplatte anzuheben, die Wurzel abzuschneiden,<br />
den Boden zu glätten und die Platte wieder hinzulegen.<br />
Nachbarrecht:<br />
Basketball: Nicht im Wohngebiet<br />
Mainz (dpa) - Ein Basketballkorb darf nicht ohne weiteres in der Nähe eines Wohngebietes angebracht<br />
werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Denn nach Auffassung der Richter ist regelmäßig<br />
damit zu rechnen, dass die zulässigen «Lärmgrenzwerte» überschritten und die Anwohner «unzumutbar<br />
in ihrem Ruhebedürfnis beeinträchtigt» werden. Dies gilt jedenfalls, wenn die nächsten Nachbarn rund 40<br />
Meter von dem Basketballkorb entfernt wohnen (Az.: 2 K 508/03.MZ; 2 K 509/03.MZ).<br />
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Wohnungseigentümers gegen die Stadt Mainz statt.<br />
Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, dass die Stadt etwa 40 Meter von seinem Wohnhaus entfernt im<br />
Martin-Luther-King-Park einen Basketballkorb hatte anbringen lassen. Er fühlte sich durch den mit dem<br />
Spielbetrieb verbundenen Lärm belästigt. Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem<br />
Ergebnis, dass die zulässigen Grenzwerte der so genannten Freizeitlärm-Richtlinien tatsächlich<br />
überschritten werden. Das genügte dem Gericht, um die Entfernung des Basketballkorbs anzuordnen.<br />
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Nachbarrecht:<br />
Neubau: Bewohner müssen Lärm nicht dulden<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Koblenz (dpa) - Bewohner eines Neubaus müssen Lärmbelästigungen aus einem schon bestehenden<br />
Dorfgemeinschaftshaus in der Nachbarschaft nicht zwangsläufig hinnehmen. Das geht aus einem Urteil<br />
des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Maßgeblich seien vielmehr auch in diesen Fällen allein<br />
die festgelegten «Lärmgrenzwerte» (Az.: 5 U 279/01).<br />
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage von Hauseigentümern statt, die sich gegen lärmintensivere<br />
Veranstaltungen in einem benachbarten Dorfgemeinschaftshaus nach 22.00 Uhr gewehrt hatten. Die<br />
Gemeinde hatte dagegen argumentiert, die Anwohner hätten gewusst, worauf sie sich mit dem Bau<br />
neben dem Gemeinschaftshaus einließen.<br />
Das OLG ließ dieses Argument nicht gelten. Die in der so genannten Technischen Anleitung (TA) Lärm<br />
vorgegebenen Grenzwerte beträfen bebaute und unbebaute Grundstücke gleichermaßen. Entscheidend<br />
sei allein, dass das Gemeinschaftshaus in einem Wohngebiet stehe, in dem bestimmte Grenzwerte<br />
einzuhalten seien.<br />
Online-<strong>Recht</strong>:<br />
Internet: Verbraucherschutz bei Finanzgeschäften<br />
Berlin (dpa) - Die Verbraucher sollen bei Finanzgeschäften über das Internet und per Telefon künftig<br />
besser geschützt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die<br />
Banken zu mehr Information verpflichtet. Außerdem sollen die Verbraucher in der Regel ein<br />
zweiwöchiges Widerrufsrecht erhalten. Dieses gilt aber nicht bei Aktiengeschäften oder beim Erwerb von<br />
sonstigen Wertpapieren, teilte das Justizministerium mit.<br />
Online-<strong>Recht</strong>:<br />
kurt-biedenkopf.de: Kein Anspruch auf Sperrung<br />
(Val) Der frühere Ministerpräsident des Freistaats Sachsen Kurt Biedenkopf unterlag vor dem<br />
Bundesgerichtskopf mit der Klage seine Domain kurt-biedenkopf.de auch für weitere zukünftige Nutzer<br />
sperren zu lassen. Die Beklagte war die DENIC, die die Internet-Adressen (Domain-Namen), die mit .de<br />
enden, vergibt.<br />
Der Kläger hatte von Denic die Löschung des für einen Dritten eingetragenen Domain-Namens kurtbiedenkopf.de<br />
verlangt. Denic erkannte diesen Anspruch an und nahm die Löschung vor. Mit seiner<br />
Klage will Kurt Biedenkopf, der die Internet-Adresse nicht für sich selbst eintragen lassen will, erreichen,<br />
dass die Domain auch in Zukunft nicht für andere Personen vergeben wird.<br />
In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hat sie mit der Begründung<br />
abgewiesen, die vom Kläger begehrte Sperrung sei nur gerechtfertigt, wenn jede zukünftige Eintragung<br />
eines Dritten einen für die Beklagte erkennbar offensichtlichen <strong>Recht</strong>sverstoß darstelle. Dies sei nicht der<br />
Fall, weil die Anmeldung durch einen anderen "Kurt Biedenkopf" möglich und zulässig sei.<br />
Der Bundesgerichtshof hat die Abweisung der Klage bestätigt. Die DENIC, welche die Registrierung und<br />
Verwaltung von vielen Millionen Domain-Namen schnell und mit verhältnismäßig geringem Aufwand<br />
erledigt, darf, so der BGH, nach der Löschung eines Domain-Namens diesen bei einem neuen Antrag wie<br />
bei der ersten Registrierung (vgl. BGHZ 148, 13, 20 - ambiente.de) allein nach dem Prioritätsprinzip<br />
vergeben. Im Interesse der Aufrechterhaltung eines effektiven Registrierungsverfahrens ist sie auch bei<br />
einem zukünftigen Antrag grundsätzlich nicht zu der Prüfung verpflichtet, ob an der angemeldeten<br />
Bezeichnung <strong>Recht</strong>e Dritter bestehen.<br />
Urteil vom 19. Februar 2004 I ZR 82/01<br />
SEITE - 23 -
Persönlichkeitsrecht:<br />
Fernsehen: Satire darf nicht alles<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
(Val) Das Oberlandesgericht Hamm hat einen bekannten allabendlich agierenden TV-Moderator, zwei<br />
Produktionsfirmen und einen privaten Fernsehsender als Gesamtschuldner zu einer<br />
Schadensersatzzahlung in Höhe von 70.000,00 Euro verurteilt. Das Geld erhält eine junge Frau aus<br />
Essen, die mehrfach in der Fernsehsendung in einer Weise dargestellt wurde, die einen schweren Eingriff<br />
in ihr Persönlichkeitsrecht darstellte.<br />
Das Oberlandesgericht hat in der mündlichen Verhandlung erörtert, dass es um eine Entscheidung<br />
zwischen Kunst-/Satirefreiheit und Persönlichkeitsrecht gehe. Satire könne einen beachtlichen Freiraum<br />
beanspruchen, dürfe eine Person aber im Kernbereich nicht verletzen. Hier sei es jedoch zu einer<br />
schweren Verletzung des Persönlichkeitsrechts gekommen. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen<br />
gewesen, dass die Klägerin zum Zeitpunkt der Ausstrahlung der Sendung minderjährig gewesen sei.<br />
Generalpräventive Gesichtspunkte seien auch dann zu berücksichtigen, wenn die in ihrer Persönlichkeit<br />
verletzte Person nicht prominent sei. Es sei geboten, massive Persönlichkeitsrechtsverletzungen, egal<br />
bei wem, zu verhindern.<br />
Damit hat das Oberlandesgericht die Schadensersatzzahlungen erheblich angehoben. Das Landgericht<br />
Essen hatte der Klägerin bereits bis zu 22.000,00 Euro Schadensersatz zugesprochen.<br />
Zum Hintergrund: Zum Zeitpunkt der Ausstrahlung der Sendungen war die Klägerin 16 bzw. 17 Jahre alt.<br />
Sie besuchte ein Mädchengymnasium in Essen. Im Oktober 2001 nahm die damals 16-jährige Klägerin<br />
an einer Wahl zur Miss Rhein-Ruhr teil und gewann diese. Anlässlich einer Ausscheidungswahl hatte sie<br />
in der Sendung RTL-Explosiv einen kleinen Auftritt, in dem sie sich mit ihrem Namen vorstellte. Dieser<br />
Fernsehausschnitt und der Name der Klägerin war mehrfach Gegenstand der Sendungen des beklagten<br />
Moderators.<br />
In einer Sendung vom 11.12.2001 äußerte dieser sich u.a. dahin, dass die Klägerin einen tollen Namen<br />
habe, auch wenn man ins Pornogeschäft einsteigen wolle. In einer Sendung am 12.12.2001 wurde der<br />
Name der Klägerin wiederum erwähnt und im Zusammenhang mit dem Namen eines angeblichen<br />
Gewinners einer Vorentscheidung für einen Mini-Cooper in Verbindung gebracht und sinngemäß<br />
geäußert, dass sich die Klägerin mit dem Gewinner gut zusammentun könne.<br />
Am 13.12.2001 wurde der Filmausschnitt mit der Klägerin als Zweitplatzierte bei den sogenannten<br />
"Hammerausschnitten" der Woche präsentiert. Unter dem 06.01. bewarb sich die Klägerin bei der<br />
Produktionsfirma um eine Schulpraktikantinnenstelle. Eine Reaktion auf dieses Schreiben folgte nicht. In<br />
einer Sendung am 08.05.2002 wurde in einem satirischen Beitrag über das mögliche Wahlrecht 16-<br />
Jähriger auf Bundesebene die Klägerin erneut ins Spiel gebracht. Ein Sprecher des Beitrags erklärte:<br />
"Ganz weit vorne ist aber diese junge Frau." Sodann wurde der Ausschnitt aus der RTL-Explosiv-<br />
Sendung eingeblendet. Der Sprecher darauf: "Genau, der Name ist Programm." Es erschien nun für 1 bis<br />
2 Sekunden ein eingeblendetes Bild im Fernsehen, auf dem ein kopulierendes Paar zu erkennen war.<br />
Urteil des OLG Hamm vom 04.02.2004 (Az.: 3 U 168/03)<br />
Persönlichkeitsrecht:<br />
Fotospanner: Strafe droht<br />
(dpa) - Staatsanwälte werden sich künftig auch mit<br />
Fotospannern und Paparazzi beschäftigen. Zivilrechtlich können sich Foto-Opfer schon seit langem<br />
dagegen wehren, wenn ihre Privatsphäre verletzt wird. Nun hat sich eine große Koalition aller<br />
Bundestags- Parteien auf eine deutliche Verschärfung der <strong>Recht</strong>slage geeinigt: Kamera-Voyeuren oder<br />
allzu aufdringlichen Fotoreportern sollen in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit Geld-<br />
oder einer maximal einjährigen Haftstrafe belangt werden können. Schon im März wird der Gesetzentwurf<br />
im Bundestag diskutiert werden.<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Der Bundesdatenschutzbeauftragte weist schon seit 1999 auf die bisherige Lücke im Strafgesetzbuch<br />
hin. Ihm missfielen Fälle wie der eines Spanners, den die Heidelberger Behörden 2003 gestellt hatten,<br />
ohne ihn bestrafen zu können. Und dies, obwohl der Überführte die heimliche Nacktaufnahme einer 15-<br />
Jährigen in einem Schwimmbad bis ins Detail vorbereitet hatte. In seine Sporttasche hatte der Mann ein<br />
ein Zentimeter großes Loch gestanzt und dahinter eine Videokamera installiert. Als sich sein Opfer in der<br />
Umkleidekabine umzog, schob er die getarnte Kamera an den Spalt unter der Trennwand und drückte auf<br />
den Auslöser.<br />
Bislang waren solche Aufnahmen straffrei. Nur wegen der Weitergabe der Aufnahmen konnten Voyeure<br />
verfolgt werden. Ein Täter, der die Aufnahmen für sich nutzte, war hingegen strafrechtlich nicht zu<br />
belangen.<br />
Die immer kleineren Kameras auf dem Markt ließen bei den <strong>Recht</strong>sexperten aller Parteien die<br />
Befürchtung wachsen, dass das moderne Spannen in Zukunft stark zunimmt. «Es treten immer wieder<br />
Fälle auf, in denen Personen "Kameraaugen" an versteckter Stelle in<br />
Hotel- oder Gästezimmern, Toiletten oder Umkleidekabinen installieren», hält Bayerns Justizministerin<br />
Beate Merk (CSU) fest.<br />
«Auch wird heimlich in Wohnungen oder in andere gegen Einblick geschützte Bereiche hineingefilmt oder<br />
hineinfotografiert», so Merk. «Die fortschreitende Digitalisierung und Miniaturisierung erleichtert den<br />
Spannern das Handwerk. Beispiele sind außer Videokamerasystemen so genannte Web-<br />
beziehungsweise SpyCams, Fernglaskameras, Armbanduhren, Schreibstifte mit kleinen Digitalkameras<br />
und natürlich Handys mit Kamerafunktion.»<br />
Die Parteien benötigten eine Weile, bis sie einig waren. Nun ist klar, dass derjenige, der sich in der<br />
Öffentlichkeit aufhält, nicht mit strafrechtlichem Schutz rechnen kann, selbst wenn er am Strand seine<br />
Liebste noch so innig küsst. Der Schutz setzt jedoch dann ein, wenn sich der Betroffene in seinen<br />
eigenen vier Wänden aufhält. Dazu gehört auch der Garten, «wenn er durch eine hohe,<br />
undurchdringliche Hecke oder einen hohen Zaun beziehungsweise eine Mauer gegen Einblick durch<br />
unberechtigte Personen geschützt wird», wie es in der Gesetzbegründung heißt.<br />
Das wird vor allem Prominente freuen. Auf der Jagd nach einem Schnappschuss charterten Fotografen in<br />
der Vergangenheit sogar Hubschrauber, um einen Star abzulichten. Solche Paparazzi sollen nun<br />
ebenfalls mit dem neuen Gesetz gestoppt werden. Baden-Württembergs Justizministerin Corinna<br />
Werwigk-Hertneck (FDP) betont: «Auch Paparazzi müssen künftig mit Strafe rechnen. Denn das<br />
Teleobjektiv eines Berufsfotografen hat in keinem Schlafzimmer, auch nicht in dem eines Prominenten,<br />
etwas zu suchen - es sei denn, er wurde eingeladen, dort zu fotografieren.»<br />
Polizeirecht:<br />
Unfall: Polizei muss zügig sichern<br />
Frankfurt/Main (dpa) - Polizeibeamte müssen von Amts wegen eine Unfall- oder sonstige Gefahrenstelle<br />
unverzüglich absichern. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem in der Zeitschrift<br />
«OLG-Report» veröffentlichten Urteil. Verletzen die Beamten diese Pflicht und kommen dadurch weitere<br />
Verkehrsteilnehmer zu Schaden, so sei das jeweilige Bundesland schadensersatzpflichtig.<br />
Das Gericht gab mit seinem Urteil (Az.: 24 U 71/03) der so genannten Amtshaftungsklage eines<br />
Autofahrers gegen das Land Hessen statt. Der Kläger war mit seinem Wagen auf der Autobahn über<br />
Gegenstände gefahren, die auf der Fahrbahn lagen. Er hielt den Polizeibeamten vor, die Gegenstände<br />
nicht von der Fahrbahn entfernt oder den nachfolgenden Verkehr anderweitig gewarnt zu haben, obwohl<br />
sie dort waren. Dadurch hätten die Beamten ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Das OLG teilte diese<br />
Auffassung.<br />
Die Richter betonten unmissverständlich, für Polizeibeamte sei die Sicherung einer Gefahrenstelle<br />
regelmäßig «zwingend geboten». Dies gelte insbesondere, wenn schon nach der Lebenserfahrung mit<br />
Unfällen zu rechnen sei. Bei Gegenständen auf einer Autobahn sei dies immer der Fall. Diese<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Amtspflichtverletzung müsse sich das Land Hessen als Dienstherr der Beamten zurechnen lassen,<br />
betonten die Richter.<br />
Rente:<br />
Rentner: Die neuen Belastungen<br />
Berlin (dpa) - Die Rentner werden durch die Gesetze zum Umbau der Sozialsysteme mehrfach belastet.<br />
Die Maßnahmen im einzelnen:<br />
Seit 1. Januar 2004 zahlen Rentner den vollen Beitragssatz zur Krankenkasse und Pflegeversicherung<br />
auf Betriebsrenten. Bei der durchschnittlichen Betriebsrente von 200 bis 300 Euro macht das sechs oder<br />
acht Euro monatlich aus.<br />
Ab 1. April wird der volle Beitragssatz zur Pflegeversicherung fällig. Bisher zahlte die Rentenversicherung<br />
die Hälfte. (8,50 Euro monatlich).<br />
Zum 1. Juli wird es keine Rentenerhöhung geben. Die Nullrunde macht bei der Durchschnittsrente von<br />
gut 1000 Euro monatlich etwa 10 Euro Verlust aus.<br />
Neurentner bekommen ihre Rente erst am Monatsende statt am Monatsanfang.<br />
Der Nachhaltigkeitsfaktor bei der Rentenanpassungsformel soll die steigende Zahl der Rentner im<br />
Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten berücksichtigen. Dies führt zu geringeren jährlichen<br />
Rentenerhöhungen und bis zum Jahr 2030 zur Senkung des Nettorentenniveaus von derzeit noch 69 auf<br />
etwa 53 Prozent. Steigt die Zahl der Beschäftigten durch eine bessere Wirtschaftslage, soll sich das<br />
positiv auf die Anpassungshöhe auswirken. Echte Rentenkürzungen («Minusanpassungen») sind im<br />
Gesetzentwurf ausgeschlossen. Die beitragsfreie Rentensteigerung für drei Jahre Oberschul- oder<br />
Universitätsbesuch wird gestrichen. Das kann bis zu 58 Euro monatlich ausmachen. Das Gesetz ist noch<br />
in der parlamentarischen Beratung.<br />
Ebenfalls in der parlamentarischen Beratung ist die vom Bundesverfassungsgericht verlangte schrittweise<br />
Besteuerung der Renten bei gleichzeitiger Steuerbefreiung der Beiträge zur Alterssicherung von 2005 an.<br />
Der Übergang soll 2040 abgeschlossen sein. Drei Viertel der Ruheständler würden laut Rot-Grün nicht<br />
belastet, aktive Arbeitnehmer aber entlastet. Ein Alleinstehender kann aus der gesetzlichen Rente bis zu<br />
18 900 Euro jährlich steuerfrei beziehen, wenn es keine weiteren Einkünfte gibt.<br />
Begrenzte Mehrbelastungen im Zuge der Rentenbesteuerung werden auch in Fällen erwartet, wo neben<br />
der Rente noch eine Werkspension bezogen wird. An der Besteuerung der Firmenpensionen selbst<br />
ändert sich nichts. Belastungen ergeben sich aber durch die stärkere Besteuerung der gesetzlichen<br />
Rente. Für 2005 existierende und neue Ruheständler werden 50 Prozent der Rente besteuert<br />
beziehungsweise 50 Prozent freigestellt. Diese Freistellung bleibt bis zum Lebensende. Ein Rentner mit<br />
einer Monatsrente von 1 250 Euro und einer Werkspension von monatlich 830 Euro zahlt bisher keine<br />
Einkommensteuer. Künftig müsste er knapp 40 Euro monatlich zahlen.<br />
Rente:<br />
Frührente: Auch weiterhin möglich<br />
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung plant keine weiteren Maßnahmen, um Frühverrentungen zu stoppen.<br />
Es seien daher auch keine Änderungen bei Abschlägen vorgesehen, die Frührentner mit Betriebsrenten<br />
in Kauf nehmen müssen, erklärte das Sozialministerium am Freitag in Berlin. «Es bleibt dabei, dass die<br />
Gestaltung von Abschlägen in diesem Bereich Sache der Unternehmen ist.»<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Das Ministerium dementierte einen Bericht des Magazins «Focus», wonach Unternehmen die Möglichkeit<br />
eingeräumt werden soll, bei Vorruheständlern deutlich höhere Abzüge von der Betriebsrente<br />
vorzunehmen. Tausende Frührentner könnten so mehr als zehn Prozent ihrer Zusatzrente einbüßen.<br />
Der Arbeitgeberverband BDA forderte das Ministerium dagegen auf, an einer Klarstellung festzuhalten,<br />
um eine Besserstellung von Frührentnern in der betrieblichen Altersversorgung zu verhindern. Offenbar<br />
wolle das Ministerium wegen der Betriebsrentendebatte die im Gesetzentwurf nach wie vor vorgesehene<br />
Regelung «unauffällig wieder herausnehmen», hieß es auf Anfrage.<br />
Nach Ministeriumsangaben wurden im vergangenen Herbst zwar alle Möglichkeiten zum Stopp der<br />
Frühverrentung ausgelotet und dabei auch weitere Maßnahmen bei den Betriebsrenten erwogen. Das<br />
Ministerium gehe aber davon aus, dass das Ziel durch die vorgesehene Anhebung des frühestmöglichen<br />
Rentenzugangs auf 63 Jahre bis zum Jahr 2008 erreicht werden könne.<br />
In der gesetzlichen Rentenversicherung können die Abschläge bis maximal 18 Prozent steigen, wenn<br />
jemand mit 60 in den Ruhestand geht. Solche - allerdings nicht einheitlichen - Abschläge sind auch fällig,<br />
wenn eine Betriebsrente vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen wird. Laut Betriebsrentengesetz<br />
erhalten Beschäftigte eine niedrigere Firmenpension, wenn sie vorzeitig in Rente gehen oder ihren<br />
Betrieb vorzeitig verlassen.<br />
Bei Vorliegen beider Tatbestände war laut BDA jahrelang «völlig zu <strong>Recht</strong>» eine doppelte Kürzung<br />
möglich. Das Bundesarbeitsgericht habe dies jedoch vor drei Jahren untersagt. Diese verfehlte<br />
<strong>Recht</strong>sprechung sollte jetzt vom Gesetzgeber korrigiert werden.<br />
Sozialrecht:<br />
Sozialgerichte: Jetzt auch hier Gebühren<br />
(Val) Mit dem am 13.02.2004 vom Bundesrat beim Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf soll die<br />
grundsätzliche Kostenfreiheit sozialgerichtlicher Verfahren abgeschafft werden. Um der Flut<br />
aussichtsloser Gerichtsverfahren entgegenzuwirken, sollen nun von allen <strong>Recht</strong>ssuchenden<br />
sozialverträgliche Gerichtsgebühren in pauschalierter Form erhoben werden. Vorgesehen ist eine<br />
allgemeine Verfahrensgebühr von 75 EURO vor den Sozialgerichten, von 150 EURO vor den<br />
Landessozialgerichten und von 225 EURO vor dem Bundessozialgericht. Verfahren in Angelegenheiten<br />
der Sozialhilfe, die ab dem 1. Januar 2005 von der Verwaltungs- auf die Sozialgerichtsbarkeit übergehen<br />
werden, sind weiterhin gerichtskostenfrei. Zusätzlich zu der allgemeinen Verfahrensgebühr soll von den<br />
Prozessparteien, soweit es sich nicht um Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte handelt, eine<br />
besondere Verfahrensgebühr erhoben werden. Diese beläuft sich auf 150 EURO vor den Sozialgerichten,<br />
225 EURO vor den Landessozia! lg! erichten und 300 EURO vor dem Bundessozialgericht.<br />
Die allgemeine Verfahrensgebühr soll grundsätzlich im Voraus zu entrichten sein. Die Klage soll im Fall<br />
einer nicht fristgerechten Zahlung als zurückgenommen gelten. Den Gerichten soll die Möglichkeit<br />
obliegen, die Gebühren bis zur Hälfte zu ermäßigen, wenn der <strong>Recht</strong>sstreit anders als durch Urteil<br />
erledigt wird.<br />
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen<br />
an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.<br />
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Sozialrecht:<br />
Krankengeld: Bei Altersteilzeit geringer<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Frankfurt/Main (dpa) - Arbeitnehmer in Altersteilzeit müssen sich nach einer Entscheidung des<br />
Sozialgerichts Frankfurt mit einem verminderten Krankengeld zufrieden geben. Berechnungsgrundlage<br />
sei laut Gesetz das Entgelt, dass der Arbeitnehmer in den vier Wochen vor dem Krankengeld erhalten<br />
haben, entschied das Gericht in einer Entscheidung (S 30 KR 2408/02). Im konkreten Fall hatte ein 57<br />
Jahre alter Mann eine Woche nach Beginn seiner Altersteilzeit mit halbiertem Einkommen einen<br />
Herzinfarkt erlitten.<br />
Nach Auslaufen der Lohnfortzahlung erhielt der Kranke zunächst Überbrückungsgeld und schließlich von<br />
seiner Krankenkasse Krankengeld, das nach der Entscheidung zu <strong>Recht</strong> auf der Grundlage des deutlich<br />
geringeren Einkommens in der Altersteilzeit berechnet wurde. Dem Mann nutzte es auch nichts, dass er<br />
mit seinem Arbeitgeber rückwirkend wieder eine Vollzeitbeschäftigung vereinbart hatte. Die Entscheidung<br />
ist noch nicht rechtskräftig, da der Kläger Berufung beim Landessozialgericht eingelegt hat.<br />
Sozialrecht:<br />
BVerfG: Regelung zum Renteneintrittsalter gebilligt<br />
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Übergangsregelung zur Anhebung des<br />
Renteneintrittsalters bei Frauen gebilligt, die in den 90er Jahren zur Entlastung der Rentenkassen<br />
erlassen worden war. Das Gericht wies in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die<br />
Verfassungsbeschwerde einer Frau ab, die auf Grund einer früheren Regelung mit knapp über 60, nach<br />
einer Reform von 1996 jedoch erst mit 62 die volle Rente erhalten hätte.<br />
Laut Karlsruher Richter hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, wenn er - um die<br />
Beitragssätze zu stabilisieren<br />
- den Anreiz zur Frühverrentung vermindert. (Aktenzeichen: 1 BvR 2491/97 - Beschluss vom 3. Februar<br />
2004)<br />
In dem Verfahren ging es um die Anhebung des Renteneintrittsalters für Frauen von 60 auf 65 Jahre.<br />
1992 war dafür eine Übergangszeit bis zum Jahr 2017 vorgesehen. Als der Trend zur Frühverrentung<br />
anhielt, beschleunigte der Gesetzgeber die Anhebung und verkürzte die Übergangsfrist auf 2009. Gegen<br />
diesen zweiten Schritt wandte sich die 1942 geborene Frau und berief sich auf Vertrauensschutz. Dem<br />
folgte das Gericht nicht: Ein Übergangszeitraum von fünf Jahren sei ausreichend.<br />
Steuerverfahrensrecht:<br />
BFH: Zahl der unerledigten Verfahren steigt stetig<br />
München (dpa) - Beim höchsten deutschen Steuergericht wächst der Berg an unerledigten Verfahren.<br />
Zwar habe der Bundesfinanzhof<br />
(BFH) 2003 mit 3596 Verfahren mehr erledigen können als im Vorjahr, teilte BFH-Präsidentin Iris Ebling<br />
am Mittwoch in München mit. Zugleich stieg aber die Zahl der eingegangenen Verfahren mit 3669 auf<br />
den höchsten Stand seit 1995. Fast jeder vierte Steuerpflichtige bekam vor dem BFH <strong>Recht</strong>: Die Zahl der<br />
Entscheidungen zu Gunsten der Steuerpflichtigen stieg von 21 auf 23 Prozent.<br />
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Steuerverfahrensrecht:<br />
Neu: Regeln für Nichtveranlagungsbescheinigung<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
(Val) Eine ähnliche Funktion wie der Freistellungsauftrag hat die Nichtveranlagungsbescheinigung: Damit<br />
lässt sich die Auszahlung von Zinsen und Dividenden ohne Abzug von Zinsabschlagsteuer und<br />
Kapitalertragsteuer erreichen - allerdings bis zu erheblich höheren Beträgen.<br />
Konnten bis 2003 Kapitalerträge bis zu 8.872 Euro bei Alleinstehenden und 17.745 Euro bei<br />
Verheirateten auf diese Weise ohne Steuerabzug ausgezahlt werden, so sind es ab 2004 immerhin 9.121<br />
Euro bzw. 18.243 Euro. Bis zu dieser Höhe zahlt die Bank Zinsen und Dividenden ohne Abzug von<br />
Zinsabschlagsteuer und Kapitalertragsteuer aus. Die Veränderung der Beträge ist auf die Erhöhung des<br />
steuerlichen Grundfreibetrages und die Kürzung des Sparerfreibetrages zurückzuführen.<br />
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann beim Finanzamt beantragen, wer seinen Wohnsitz in<br />
Deutschland hat und nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird. Wer also bisher zur Einkommensteuer<br />
veranlagt wurde, wird eine NV-Bescheinigung nicht erhalten können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die<br />
Veranlagung von Amts wegen oder auf eigenen Antrag erfolgte. Das gilt auch dann, wenn die<br />
Veranlagung nicht zur Festsetzung einer Steuer geführt hat. Daher kommt die NV-Bescheinigung im<br />
Wesentlichen nur für Rentner, Schüler und Studenten in Betracht. Die NV-Bescheinigung ist beim<br />
Finanzamt zu beantragen, nicht etwa bei der Bank. Dort erhält man auch den erforderlichen "Antrag auf<br />
Ausstellung einer NV-Bescheinigung" (Vordruck NV 1 A).<br />
Steuerverfahrensrecht:<br />
NRW: Klagen zum FG per E-Mail<br />
Düsseldorf (dpa) - Als erste Gerichte in Nordrhein-Westfalen nehmen die drei Finanzgerichte seit<br />
Jahresbeginn Klagen per E-Mail an. Auch andere Schriftsätze könnten nun per E-Mail geschickt werden,<br />
teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Düsseldorf mit. Allerdings seien dazu eine elektronische<br />
Signatur und Verschlüsselungstechnik notwendig. Deren Beschaffung lohne sich dennoch vor allem für<br />
<strong>Recht</strong>sanwälte, Steuerberater und große Unternehmen, die häufiger mit den Gerichten korrespondierten.<br />
Strafgesetzbuch:<br />
Sicherungsverwahrung: Verfassungsgemäß<br />
Karlsruhe (dpa) - Wegsperren, und zwar für immer - das bekannte Kanzlerwort ist nun Verfassungsrecht.<br />
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Begründung dafür, dass hoch gefährliche Straftäter im<br />
Extremfall lebenslang hinter Gitter müssen, in seinem Urteil zur Sicherungsverwahrung in andere Worte<br />
gekleidet: «Es ist der staatlichen Gemeinschaft nicht verwehrt, sich gegen gefährliche Straftäter durch<br />
Freiheitsentzug zu sichern.»<br />
Damit nehmen die Karlsruher Richter in der Konsequenz Abschied von der idealistischen Vorstellung der<br />
70er Jahre, Straftäter ließen sich<br />
- taugliche Maßnahmen im Vollzug vorausgesetzt - irgendwie doch in die Gesellschaft eingliedern. Sie<br />
bekräftigen zwar, dass das Hinwirken auf Resozialisierung nicht nur aller Mühen wert, sondern sogar<br />
gesetzlich vorgeschrieben sei. Sie beteuern sogar, dass ihr Diktum von 1977, jeder Mensch müsse<br />
zumindest eine Chance auf Wiedererlangung der Freiheit haben, nach wie vor Geltung habe.<br />
Dennoch ist das höchste deutsche Gericht - wie die <strong>Recht</strong>spolitik schon seit Jahren - bei der bitteren<br />
Erkenntnis angelangt, dass es genau diese Chance für eine wahrscheinlich kleine Gruppe von<br />
Verbrechern in der Realität nicht gibt. Und wohl auch nicht geben<br />
darf: Kein Gericht will die Verantwortung dafür tragen, einer «tickende Zeitbombe» die Freiheit<br />
zurückzugeben - die Freiheit, sich neue Opfer zu suchen.<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Die kriminelle Karriere des im hessischen Schwalmstadt einsitzenden Beschwerdeführers, der am<br />
Donnerstag in Karlsruhe unterlegen ist, scheint die Musterbiografie eines unverbesserlichen Gewalttäters<br />
zu sein: mit 14 Jahren Ladendiebstahl, mit 15 Autoklau, mit noch nicht einmal 20 ein Raub und ein<br />
versuchter Mord - begangen eine Woche nach der Haftentlassung. Im Gefängnis griff er Beamte an und<br />
verprügelte einen schwer behinderten Mithäftling, bei einem Ausgang würgte er eine ehrenamtliche<br />
Vollzugshelferin beinahe zu Tode. Am 18. August 2001 wäre er rausgekommen - nach altem <strong>Recht</strong> wäre<br />
zu diesem Termin die Zehnjahresfrist bei erstmaliger Sicherungsverwahrung ausgelaufen.<br />
Allerdings zeigt die Geschichte der Sicherungsverwahrung, dass das Schutzbedürfnis der Bevölkerung<br />
Konjunkturen hat. Eingeführt wurde die Regelung ausgerechnet durch das Gewohnheitsverbrechergesetz<br />
von<br />
1933; erst in den liberalen 60er und 70er Jahren wurden die rigiden Vorschriften aus der Nazizeit<br />
entschärft, unter anderem durch Einführung der Zehnjahres-Grenze bei erstmaliger<br />
Sicherungsverwahrung. Unter dem Eindruck eines stärkeren Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung<br />
kippte die christlich- liberale Koalition diese Frist 1998.<br />
Der Zweite Senat ist diesem Paradigmenwechsel von der Betonung der Freiheitsrechte hin zum<br />
Sicherheitsdenken gefolgt - allerdings mit Einschränkungen. Er baut eine ganze Reiche<br />
verfahrensrechtlicher Sicherungen ein, die die Grundrechte der Betroffenen möglichst wirksam schützen<br />
sollen: Er dringt auf nachdrückliche richterliche Kontrolle, stellt hohe Anforderungen an die Qualität der<br />
Prognosegutachten, mahnt Lockerungen im Vollzug an. Das sind keine leeren Forderungen, sondern<br />
Maßstäbe, deren Einhaltung von den Vollstreckungsgerichten überprüft werden können.<br />
Letztlich lässt er aber dem Gesetzgeber weitgehend freie Bahn, jede Maßnahmen zum Schutz der<br />
Bevölkerung zu ergreifen, die er für erforderlich hält - was auch für die Entscheidung über die<br />
nachträgliche Sicherungsverwahrung in der nächsten Woche von Bedeutung sein könnte. Dies gilt auch<br />
bei der Frage, ob die Bedrohungslage tatsächlich gestiegen ist: «Ob die Verschärfung des <strong>Recht</strong>s der<br />
Sicherungsverwahrung durch einen objektiven Anstieg der Gewaltkriminalität veranlasst war oder - wie<br />
manche Kritiker meinen - nur einem gesteigerten Bedrohungsgefühl der Allgemeinheit Rechnung trug, ist<br />
vom Bundesverfassungsgericht nicht zu bewerten.»<br />
Telekommunikationsrecht:<br />
OVG: Telekom darf Null-Tarif anbieten<br />
Münster/Bonn (dpa) - Kunden der Telekom können an Wochenenden und Feiertagen weiterhin gegen<br />
einen Aufpreis auf die monatliche Grundgebühr gratis telefonieren. Im Streit mit ihren Wettbewerbern hat<br />
sich die Telekom am Donnerstag vor Gericht durchgesetzt. Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts<br />
Münster gab den Beschwerden des Bonner Riesen und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation<br />
und Post gegen vier Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln statt, mit denen die Tarife «AktivPlus xxl<br />
(neu)» und «AktivPlus basis calltime 120» gestoppt worden waren.<br />
Der Entscheidung zufolge darf die Festnetztochter T-Com ihre «AktivPlus»-Tarife weiter anbieten (Az.: 13<br />
B 2621/03, 13 B 2689/03, 13 B 2623/03 und 13 B 2624/03). Sie geben den Kunden gegen einen Aufpreis<br />
zur monatlichen Grundgebühr die Möglichkeit, an Wochenenden kostenlos zu telefonieren<br />
beziehungsweise 120 Freiminuten zu erhalten. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Angebote mit der<br />
Begründung gestoppt, sie beeinträchtigten die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter.<br />
Dies wies das Oberverwaltungsgericht zurück. Die Verbindungspreise für «AktivPlus» und «AktivPlus<br />
basis» lägen zwischen der Dumping-Preisgrenze und dem Standard-Verbindungsentgelt und seien<br />
Kosten deckend. Sie würden nicht mit einem Teil der Grundgebühr finanziert. Der Aufschlag auf die<br />
Grundgebühr stehe in vollem Umfang für die Gratistelefonate zur Verfügung.<br />
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Umsatzsteuer:<br />
Kleinunternehmer: Sonderregelungen<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
(Val) Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als<br />
Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von<br />
17.500 Euro (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 Euro) nicht überstiegen hat und deren<br />
Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen<br />
müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im<br />
Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 Euro, gilt<br />
der Unternehmer als Kleinunternehmer.<br />
Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine<br />
Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall hat er die<br />
Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Empfehlenswert ist die<br />
freiwillige Umsatzsteuerveranlagung, da nur so der Vorsteuerabzug möglich wird. Für Kleinunternehmer<br />
entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-<br />
Identifikationsnnummen auf erstellten Rechnungen.<br />
Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer<br />
erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt<br />
erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre.<br />
Praxistipp:<br />
Zu beachten ist, dass der "Ich-AG" ein Sonderrecht eingeräumt wurde. So ist diese mit maximal 25.000<br />
Euro Jahreseinkommen von der Umsatzsteuerpflicht befreit.<br />
Umsatzsteuer:<br />
Restaurants: Berlin weiter für einheitliche MWSt<br />
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung macht sich trotz der Zusage an Frankreich im Streit um Restaurant-<br />
<strong>Steuern</strong> weiter gegen verminderte Mehrwertsteuersätze in der EU stark. Die Zustimmung Deutschlands<br />
für die Pläne Frankreichs, von 2006 an die Steuer in französischen Hotels und Gaststätten zu senken, sei<br />
kein Positionswechsel, verlautete am Donnerstag aus Regierungskreisen in Berlin. «Die Einführung<br />
reduzierter Mehrwertsteuersätze ist nicht Strategie der Bundesregierung», hieß es.<br />
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte beim Dreiergipfel mit dem französischen<br />
Staatspräsidenten Jacques Chirac und dem britischen Regierungschef Tony Blair dem Vernehmen nach<br />
zugesagt, bei einer Abstimmung der EU-Staaten die Pariser Wünsche nicht als einziges Land blockieren<br />
zu wollen. Es handele sich aber lediglich um die Restaurant-Steuer. Diese Position sei innerhalb der<br />
Bundesregierung abgestimmt gewesen, hieß es weiter.<br />
Verminderte Sätze bei der Mehrwertsteuer müssen von den EU- Finanzministern einstimmig gebilligt<br />
werden. Deutschland tritt dafür ein, keine zusätzlichen Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer zuzulassen.<br />
Es strebt im Grundsatz einheitliche Sätze an. Auch andere EU-Staaten haben den Wunsch auf<br />
Ausnahmen geäußert. Wegen des Vetos Deutschlands und Dänemarks gelang bisher keine Einigung.<br />
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Umweltrecht:<br />
Umweltschutz: Steuer für Krachmacher<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Berlin (dpa) - Mehrere Umweltverbände haben wirksame Maßnahmen zum Lärmschutz einschließlich<br />
einer Steuer für Lärmverursacher verlangt. Bei Überschreitung eines Lärmpegels von 55 Dezibel<br />
tagsüber und 45 Dezibel nachts müsse es einen <strong>Recht</strong>sanspruch auf Lärmschutz geben, forderten der<br />
Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und andere Organisationen am Montag in Berlin. «Lärm muss<br />
einen Preis haben, damit sich lärmarmes Verhalten auch lohnt», hieß es.<br />
BUND-Experte Winfried Kühling kritisierte, dass Lärmschutz in Deutschland bisher nur Symptome<br />
kuriere. Statt Lärmschutzmauern zu installieren oder Schallschutzfenster einzubauen, müsse Lärm an der<br />
Quelle bekämpft werden. Nach seinen Angaben werden zwei Drittel der Deutschen durch Lärm belästigt,<br />
14 Millionen stark oder sehr stark. Lärm sei für Tausende von Todesfällen pro Jahr verantwortlich - etwa<br />
durch Herzinfarkt auf Grund stressbedingten Bluthochdrucks.<br />
Zentrale Bedeutung im Kampf gegen den Lärm habe der Verkehrsbereich. Ob Straße, Schiene oder<br />
Flugverkehr: «Der Verkehr ist zu billig», sagte Kühling. Neben Tempolimits auf Fernstraßen und im<br />
Ortsverkehr müssten auch technische Innovationen wie lärmarme Reifen, schallschluckender<br />
Straßenbelag oder leisere Bremsen bei Bahnwaggons eingesetzt werden. Dazu seien finanzielle Anreize<br />
notwendig.<br />
Bis um 18. Juli muss die «Umgebungslärmschutzrichtlinie» der EU in Deutschland umgesetzt werden.<br />
«Wir brauchen eine Gesamtstrategie», sagte Helmar Pless vom Verkehrsclub Deutschland (VCD).<br />
Umweltrecht:<br />
Mobilfunkanlage: BGH weist Unterlassungsklage ab<br />
(Val) Mobilfunkanlagen, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen betrieben werden, da<br />
eine wesentliche gesundheitliche Beeinträchtigung nicht nachgewiesen werden kann, entschied der<br />
Bundesgerichtshof. Anwohner hatten gegen ein Mobilfunkunternehmen geklagt, das seit 1999 auf dem<br />
Kirchturm der Jakobuskirche in Bruchköbel eine Mobilfunksendeanlage betreibt.<br />
Sie verlangten von dem Mobilfunkunternehmen, den Betrieb der Sendeanlage zu unterlassen, und vom<br />
Vermieter des Standorts, den Betrieb nicht zu ermöglichen. Die Mobilfunkanlagen halten die geltenden<br />
Grenzwerte nach § 2 in Verbindung mit Anhang 1 der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung<br />
(BImSchV) vom 16. Dezember 1996 ein.<br />
Sie behaupteten, von dem Betrieb der Anlage gehe für sie eine konkrete Gesundheitsgefährdung aus,<br />
vor der sie die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BimSchV nicht schütze. Zum einen seien diese Werte<br />
zu hoch angesetzt, zum anderen erfasse die Verordnung nur die sogenannten thermischen Wirkungen,<br />
nicht aber die athermischen, die u. a. zu einer Steigerung des Krebsrisikos führten, negative<br />
Auswirkungen auf das Immunsystem hätten und auch Kopfschmerzen, Gehör- und<br />
Konzentrationsstörungen auslösten. Die Verfahren blieben in den Vorinstanzen ohne Erfolg.<br />
Der Bundesgerichtshof hält einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB für nicht<br />
begründet, weil die Anwohner die von der Mobilfunkanlage ausgehenden elektromagnetischen Felder<br />
nach § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB dulden müssen.<br />
Nach dieser Vorschrift besteht eine Duldungspflicht, wenn die von der Anlage ausgehenden Immissionen<br />
zu keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung führen. Ob eine Beeinträchtigung wesentlich<br />
ist, hängt nach der ständigen <strong>Recht</strong>sprechung des Senats von dem Empfinden eines verständigen<br />
Menschen und davon ab, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange<br />
billigerweise nicht mehr zuzumuten ist. Dabei steht dem Tatrichter ein auf die konkreten Umstände des<br />
Einzelfalls bezogener Beurteilungsspielraum zu. Hierbei hat er zu beachten, dass nach § 906 Abs. 1 Satz<br />
2 BGB eine unwesentliche Beeinträchtigung in der Regel dann vorliegt, wenn - wie hier - die in Gesetzen<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
oder <strong>Recht</strong>sverordnungen festgelegten Grenzen oder Richtwerte von den ermittelten und bewerteten<br />
Immissionen nicht überschritten werden. Die Einhaltung solcher Grenzen oder Richtwerte schließt zwar<br />
das Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung nicht aus, hat aber Indizwirkung zugu! ns! ten einer<br />
nur unwesentlichen Beeinträchtigung.<br />
Die Kläger hätten darlegen müssen, dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der<br />
in der BImSchV festgelegten Grenzwerte und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch<br />
elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte besteht. Wissenschaft und Forschung ist wie das<br />
Berufungsgericht festgestellt hat - bislang nicht der Nachweis gelungen, dass athermische Effekte<br />
elektromagnetischer Felder, zumal unterhalb der durch die 26. BImSchV gezogenen Grenzen, zu<br />
gesundheitlichen Schäden führen können. Darauf beruhen die Empfehlungen der<br />
Strahlenschutzkommission vom 13./14. September 2001, die Grundlage für die festgesetzten Grenzwerte<br />
sind. Bei diesem Forschungsstand war es nicht verfahrensfehlerhaft, dass das Berufungsgericht kein<br />
Sachverständigengutachten zu der Frage der gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen<br />
Feldern eingeholt hat. Ein solches Gutachten hätte nur diesen Stand der Forschung widerspiegeln<br />
können und ist daher nicht ge! ei! gnet, neue Erkenntnisse zu vermitteln.<br />
Urteile vom 13. Februar 2004 V ZR 217/03 und V ZR 218/03<br />
Urheberrecht:<br />
Olympia: Gesetzlich geschützt<br />
(Val) Die Worte Olympia, olympisch und Olympiade genießen nun rechtlichen Schutz. Der Bundesrat hat<br />
das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen gebilligt. Der<br />
nicht gerechtfertigte Imagetransfer mit der Olympischen Symbolik und Bewegung ist danach künftig nicht<br />
mehr möglich.<br />
"Der Schutz der Olympischen Ringe verbessert den rechtlichen Rahmen für eine erfolgreiche<br />
Olympiabewerbung Leipzigs. Der Zuschlag für Olympia 2012 in Leipzig wäre ein Glücksfall für den<br />
deutschen Spitzen- und Breitensport", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.<br />
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verlangt von Bewerberstädten, dass im Ausrichtungsland<br />
die Olympischen Ringe sowie die olympischen Bezeichnungen Olympiade, Olympia oder olympisch<br />
geschützt sind. Das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems gesteht dem Nationalen Olympischen<br />
Komitee (NOK) für Deutschland und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) die Verwertung der<br />
Olympischen Ringe und Bezeichnungen zu. Das Gesetz schützt die Worte Olympia, olympisch und<br />
Olympiade.<br />
NOK und IOC haben im geschäftlichen Verkehr das <strong>Recht</strong>, die Olympischen Ringe und Olympische<br />
Bezeichnungen exklusiv zu verwenden und zu verwerten. Bereits bestehende <strong>Recht</strong>e, wie etwa die<br />
schon geschützte Verwendung des Begriffs ¿Olympia" als Marke für bestimmte Produkte, bleiben von der<br />
Neuregelung unberührt. Gleiches gilt für nicht kommerzielle wissenschaftliche oder kulturelle<br />
Veranstaltungen wie etwa Mathematik- oder Chor-Olympiaden.<br />
Verkehrsrecht:<br />
Haschisch: Trotzdem kein Führerscheinentzug<br />
Braunschweig (dpa) - Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist dadurch nicht zwangsläufig ungeeignet<br />
zum Autofahren. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden<br />
(Aktenzeichen: 6 B 91/04). In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss gaben die Richter einem<br />
Kurierfahrer <strong>Recht</strong>. Dass die Polizei im Fahrzeug des Mannes zwei Mal geringe Mengen Haschisch<br />
gefunden habe, sei allein kein Grund ein Drogenscreening anzuordnen und ihm die Fahrerlaubnis zu<br />
entziehen.<br />
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Verkehrsrecht:<br />
Feldwege: Fahrzeugschäden sind Haltersache<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Koblenz (dpa) - Für Fahrzeugschäden nach Befahren von Feld-, Wald- und Wiesenwege muss der Halter<br />
allein aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Koblenz hervor. Auf<br />
solchen Wegen müsse man mit erheblichen Fahrbahnmängeln rechnen und daher bei einem Unfall<br />
seinen Schaden grundsätzlich allein tragen, befanden die Richter (Az.: 12 U 1829/01). Es müsse nur vor<br />
den Gefahren gewarnt werden, die selbst bei erforderlicher Sorgfalt nicht ohne weiteres erkennbar seien.<br />
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage eines Autofahrers gegen eine<br />
Verbandsgemeinde ab. Der Kläger hatte mit einem Geländewagen einen Waldweg befahren. Wegen<br />
starker Regengüsse war die Fahrbahn jedoch unterspült worden und brach ein. Dabei wurde das<br />
Fahrzeug des Klägers beschädigt. Er hielt der Verbandsgemeinde vor, ihre so genannte<br />
Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben und verlangte daher zumindest eine Schadensbeteiligung.<br />
Das OLG hielt dem Kläger jedoch ein weit überwiegendes Eigenverschulden vor, hinter das mögliche<br />
Pflichtverletzungen der Verbandsgemeinde ganz zurücktreten würden. Denn der Kläger hätte auf dem<br />
unwegsamen Waldgelände besonders aufmerksam fahren müssen.<br />
Verkehrsrecht:<br />
Standspur: Nicht zum einfädeln da<br />
Gießen (dpa) - Wer bei dichtem Verkehr auf einer Autobahn nicht einfädeln kann, darf nicht auf der<br />
Standspur weiterfahren. Der Standstreifen gehört nach einem Urteil des Gießener Landgerichts nicht zur<br />
Fahrbahn. Autos und Lastwagen dürften dort nur bei Pannen halten. Notfalls müssten Fahrzeuge beim<br />
Auffahren auf stark befahrene Autobahnen am Ende der Beschleunigungsspur stoppen und eine Lücke<br />
im fließenden Verkehr abwarten (Az. 1 S 38/03).<br />
Die Richter wiesen damit die Klage eines Autofahrers ab, der den Standstreifen wegen starken Verkehrs<br />
als verlängerte Beschleunigungsspur genutzt hatte. Auf dem Randstreifen stieß er mit einem gut<br />
beleuchteten Wartungsfahrzeug zusammen, das gerade zurücksetzte. Der Mann verklagte daraufhin das<br />
Land - als Auftraggeber der Streckenkontrolleure - auf Schadenersatz: Es sei verboten, auf Autobahnen<br />
rückwärts zu fahren.<br />
Im Gegensatz zu anderen Verkehrsteilnehmern dürfen Wartungsfahrzeuge nach Auffassung der<br />
Gießener Richter die Standspur nutzen und dort auch zurücksetzen. Der Autofahrer müsse für den Unfall<br />
haften, weil er das Gefährt trotz Warnblinkanlage zu spät erkannt habe, entschied das Gericht.<br />
Weiteres zum Besonderen Steuerrecht:<br />
CTS-Betrug: Keine <strong>Steuern</strong> auf Scheingewinne<br />
Neustadt/Weinstraße (dpa) - Im Prozess um die Besteuerung von Scheingewinnen haben die Opfer der<br />
betrügerischen Geldanlagefirma CTS vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz einen Teilerfolg erzielt. Das<br />
Gericht entscheid am Dienstag, dass auf Scheingewinne keine <strong>Steuern</strong> gezahlt werden müssen.<br />
Ausgezahlte Gewinne müssten jedoch versteuert werden. Damit gab das Gericht zum Teil der Klage<br />
eines Ehepaares gegen das Finanzamt statt. Die CTS hatte zahlreiche Anleger mit überhöhten<br />
Zinsversprechungen geködert.<br />
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Weiteres zum Besonderen Steuerrecht:<br />
Neu: Regelungen zum Aktienmarkt für 2004<br />
(dpa) HEDGE-FONDS:<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Privatanleger können auch in Deutschland in hoch riskante Hedge-Fonds investieren. Diese Fonds<br />
spekulieren unter anderem mit Optionen und Termingeschäften, die Wetten auf künftige Entwicklungen<br />
sind. Hedge- Fonds können zwar als Publikumsfonds aufgelegt werden wie andere Investmentfonds<br />
auch. Sie dürfen jedoch aus Gründen des Anlegerschutzes nicht öffentlich vertrieben werden. Anteile an<br />
Dach- Hedge-Fonds, die eine breitere Risikostreuung durch Geldanlagen in mehrere Fonds ermöglichen,<br />
können hingegen öffentlich vertrieben werden. Dafür gelten spezielle Regeln für den Anlegerschutz.<br />
KURSMANIPULATION:<br />
Manipulation von Kursen und Preisen durch falsche Angaben oder andere Täuschungen werden strenger<br />
geahndet.<br />
Weiteres zum Besonderen Steuerrecht:<br />
Steuerlast: Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar<br />
(Val) Sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, darunter fallen z.B. Schönheitsreparaturen, kleinere<br />
Ausbesserungsarbeiten, Tätigkeiten eines selbstständigen Fensterputzers oder Gärtners, können jetzt<br />
auch dann die Steuerlast mindern, wenn es sich nicht um Betriebsausgaben oder Werbungskosten im<br />
Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen oder um eine außergewöhnliche Belastung handelt. Auf<br />
diese erstmals für die Einkommensteuererklärung 2003 geltende erfreuliche Neuerung weist der<br />
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin.<br />
Unabhängig vom persönlichen Steuersatz werden 20% dieser Ausgaben (höchstens 600,00 Euro pro<br />
Jahr) von der Steuerschuld abgezogen, wenn zum einen eine ordnungsgemäße Rechnung vorgelegt<br />
werden kann und zum anderen die Bezahlung nicht in bar sondern per Banküberweisung erfolgte. "Wer<br />
bei Dienstleistungen bis 3.000,00 Euro pro Jahr 20% Rabatt vom Finanzamt erhält, wird sich künftig<br />
überlegen, ob sich die Beschäftigung eines Schwarzarbeiters noch lohnt", sagt Erich Nöll,<br />
Geschäftsführer des BDL, der eine solche Förderung im Vergleich zur Strafandrohung für das wesentlich<br />
geeignetere Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im haushaltsnahen Bereich hält.<br />
Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt grundsätzlich in dem Jahr, in dem tatsächlich die Zahlung erfolgt<br />
ist, was durch den Beleg des Kreditinstituts nachzuweisen ist. Bei Barzahlung besteht allerdings selbst<br />
bei korrekt ausgestellten Quittungen definitiv keine Möglichkeit, den Rabatt vom Finanzamt zu erhalten.<br />
Unabhängig von dieser Förderung können von den Kosten einer angemeldeten geringfügig Beschäftigten<br />
im Haushalt ebenfalls 10% (max. 510,00 Euro jährlich) von der Steuerschuld abgezogen werden.<br />
Werbungskosten:<br />
Bewerbung: Werbungskosten und Verlustrücktrag<br />
(Val) Werden Bewerbungskosten nicht erstattet, können sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus<br />
nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden. Hat der Steuerpflichtige im Jahr der Veranlagung keine<br />
Einkünfte erzielt und entstehen durch den Ansatz dieser Werbungskosten negative Einkünfte (Leistungen<br />
des Arbeitsamtes sind steuerfrei und gelten daher nicht als Einkünfte!), so kann dieser Verlust ein Jahr<br />
zurückgetragen werden. Damit erreicht der Steuerpflichtige eine Rückzahlung von Einkommensteuer aus<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
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dem Vorjahr. Wurden auch im Vorjahr keine Einkünfte erzielt, kann der Verlust in die kommenden Jahre<br />
vorgetragen werden. Falls dann wieder Einkünfte erzielt werden, kommt der Verlust zum Ansatz und<br />
mindert damit das zu versteuernde Einkommen.<br />
Zu den typischen Bewerbungskosten gehören:<br />
Fahrtkosten;<br />
Übernachtungskosten;<br />
Verpflegungsmehraufwand;<br />
Portokosten;<br />
Telefonkosten;<br />
Anzeigenkosten;<br />
Zeitungskosten;<br />
Kopierkosten;<br />
Kosten für Passbilder;<br />
Kosten für Zeugnisabschriften.<br />
Werbungskosten:<br />
BFH: Promotion als Werbungskosten absetzbar<br />
München (dpa) - Die Kosten für den Erwerb eines Doktortitels bei einem berufsbegleitenden Studium<br />
können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sein. Voraussetzung sei, dass<br />
die Promotion beruflich veranlasst sei, entschied der Bundesfinanzhof in einem am Mittwoch in München<br />
veröffentlichten Urteil (VI R 96/01).<br />
Damit hat das höchste deutsche Steuergericht seine bisherige <strong>Recht</strong>sprechung revidiert, in der der<br />
Erwerb eines Doktortitels regelmäßig den Aufwendungen für die Lebensführung zugeordnet wurde, die<br />
nur in den Höchstbeträgen als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Ein Grund für neue<br />
Bewertung sei, dass der Doktortitel für das berufliche Fortkommen von erheblicher Bedeutung oder sogar<br />
unabdingbar sein könne.<br />
Der Bundesfinanzhof musste bisher nicht darüber entscheiden, ob dies auch für ein Studium sowie eine<br />
Promotion gleich nach dem Abitur gilt. Studenten sollten Belege vorsichthalber einmal sammeln, um die<br />
Kosten gegebenenfalls später geltend machen zu können, sagte der Vorsitzende Richter des<br />
zuständigen sechsten Senats, Prof. Walter Drenseck.<br />
Der <strong>Recht</strong>sstreit betraf ein Krankengymnastin, die die Kosten für eine Medizinstudium nebst Promotion<br />
auf dem Gebiet der Orthopädie vergeblich als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht<br />
selbstständiger Arbeit geltend gemacht hatte.<br />
Wirtschaftsrecht:<br />
Bauherrenmodell: Ertragslage muss bekannt sein<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Karlsruhe (dpa) - Banken müssen ihre Kunden bei der Vermittlung von Bauherrenmodellen ungefragt<br />
über eine bereits absehbare Trübung der Gewinnaussichten informieren. Verletzt das Kreditinstitut seine<br />
Aufklärungspflicht, dann kann der Anleger nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des<br />
Bundesgerichtshofs (BGH) das Geschäft rückgängig machen.<br />
In dem Fall ging es um zehn Eigentumswohnungen, die ein <strong>Recht</strong>sanwalt im Jahr 1996 auf Anraten<br />
seiner Bank als Steuersparmodell für gut drei Millionen Mark (knapp 1,6 Millionen<br />
Euro) erworben hatte. Im Verkaufsprospekt waren Mieten von 14 Mark pro Quadratmeter sowie weitere<br />
Mietsteigerungen prognostiziert. Obwohl bereits bei den Verkaufsgesprächen klar war, dass die<br />
Vermietung schleppend lief und im Schnitt nur 13 Mark pro Quadratmeter einbrachte, ließ der Vertreter<br />
der Bank dies unerwähnt.<br />
(Aktenzeichen: XI ZR 355/02 vom 13. Januar 2004)<br />
Nach den Worten des BGH-Bankensenats hat die Bank damit ihre Pflicht zur umfassenden Aufklärung<br />
über die Ertragsfähigkeit des Objekts verletzt. Der Kundenberater dürfe auch ohne Nachfrage des<br />
Kunden negative Fakten über die Rentabilität nicht verschweigen. Ob der Berater selbst davon gewusst<br />
habe, sei unerheblich: Jedenfalls sei ein Vorstandsmitglied der Bank über die Ertragsentwicklung<br />
informiert gewesen. Damit muss die Bank gegen Rückgabe der Wohnungen den Kaufpreis wie auch<br />
Kredit- und Nebenkosten zurückerstatten.<br />
Wirtschaftsrecht:<br />
Mittelstand: Vorteile durch neue Rechnungslegung<br />
(Val) Deutsche Mittelständler oder nicht kapitalmarktorientierte Unternehmer können von einer<br />
Umstellung ihrer Rechungslegung von HGB auf International Accounting Standards (IAS) Nutzeneffekte<br />
erwarten. Obwohl sie auf Grund von Börsenzulassungsregeln nicht dazu verpflichtet sind, ist damit zu<br />
rechnen, dass immer mehr solche Unternehmen die Umstellung der Rechnungslegung auf IAS, künftig<br />
auch International Financial Reporting Standards (IFRS) oder US GAAP, vornehmen.<br />
Diesen Trend belegt eine von Deloitte veröffentlichte Studie, die die Erfahrungen von 329 zufällig<br />
ausgewählten im Prime Standard der Deutsche Börse AG notierten Unternehmen auswertet, in denen die<br />
Rechnungslegung nach IAS oder US GAAP bereits Einzug gehalten hat.<br />
Die Motivation der Finanzvorstände dieser Unternehmen resultiert allerdings nicht nur aus der Erhöhung<br />
der Attraktivität für potenzielle Investoren. Die freiwillig vorgenommene Umstellung soll dem Aufsichtsrat<br />
vor allem Flexibilität und Innovationsbereitschaft, Kompetenz und Zukunftsorientierung signalisieren. Die<br />
durch die Umstellung bedingte Erhöhung der Transparenz in der Rechnungslegung führt darüber hinaus<br />
zu einer Verbesserung der Unternehmenssteuerung sowie zu einer Stärkung der Verhandlungsposition<br />
gegenüber Banken.<br />
Die Beweggründe der Unternehmen sind recht konkret. Jedoch überraschen die Studienergebnisse<br />
hinsichtlich der relativ geringen Bedeutung, die die Befragten der Effizienzsteigerung bei der<br />
Unternehmenssteuerung beimessen. Laut Studie könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass die Mehrheit<br />
der Unternehmen das Potenzial der internationalen Rechnungslegung bisher nicht voll ausschöpft. Die<br />
internationale Rechungslegung kann auch als effizientes Steuerungsinstrument dienen. 72 % der<br />
Befragten sind der Ansicht, dass der Nutzen der Umstellung die Umstellungskosten übersteigt.<br />
Wirtschaftsrecht:<br />
Rabatte: 10 % zu Ostern sind rechtens<br />
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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> MÄRZ 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
(Val) Die Gewährung eines "Oster-Rabatts" in Höhe von 10 % auf ausgewählte Markenartikel ist nicht<br />
wettbewerbswidrig, entschied das Oberlandesgericht Köln.<br />
Ein bundesweit vertretenes Kaufhaus-Unternehmen, hatte im Frühjahr 2003 in ihren Filialen auf<br />
Handzetteln und Plakaten einen "Oster-Rabatt" in Höhe von 10 % auf Bekleidungsartikel zahlreicher<br />
namentlich genannter Marken angekündigt. Die 10 % des an der Ware ausgezeichneten Preises wurden<br />
an der Kasse abgezogen. Der sich nach Abzug von 10 % ergebende Preis war an der Ware selbst nicht<br />
ausgezeichnet.<br />
Dagegen wehrte sich ein Wettbewerber aus dem Bereich des Textileinzelhandels. Er beanstandete diese<br />
Verfahrensweise als Verstoß gegen § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngVO) und nahm das<br />
Kaufhaus-Unternehmen erfolgreich im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch.<br />
Hiergegen wiederum hat das Kaufhaus mit Erfolg Berufung eingelegt.<br />
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVO Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile<br />
unabhängig von einer Rabattgewährung angegeben werden. Danach muss also der Händler, kurz<br />
gefasst, die Preise angeben, die tatsächlich allgemein von ihm gefordert werden. Daher kam es<br />
entscheidend darauf an, ob das Kaufhaus lediglich einen nach § 1 Abs. 1 PAngVO unschädlichen Rabatt<br />
gewährt oder wie das Landgericht zunächst angenommen hatte eine zur Preisauszeichnung an der Ware<br />
zwingende allgemeine, wenn auch befristete Preisherabsetzung angekündigt hatte.<br />
Letzteres hat das OLG Köln, abweichend auch von neueren Entscheidungen anderer Gerichte zu dieser<br />
Frage, verneint. Der Verbraucher begreife das Angebot der Antragsgegnerin in der Form, dass ihm auf<br />
den normalen, vor und nach der angekündigten Aktion geltenden Preis für einen kurzen Zeitraum ein<br />
Abschlag von 10 % gewährt werde. Das sei für ihn der typische Fall der Rabattgewährung. Auf die Idee,<br />
die Ankündigung als zeitlich befristete Herabsetzung des Normalpreises zu verstehen, werde der<br />
Verbraucher dagegen nicht kommen.<br />
Zivilprozeßrecht:<br />
Gerichte: Start für elektronischen <strong>Recht</strong>sverkehr<br />
Koblenz (dpa) - Der Startschuss für ein Pilotprojekt zur elektronischen Datenübermittlung im<br />
Gerichtswesen ist am Donnerstag im Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz gefallen.<br />
Damit sollen Geld und Zeit gespart werden. Der Test am OVG soll den Beteiligten an Prozessen<br />
ermöglichen, rechtswirksam per E-Mail und einer elektronischen Signatur Klage zu erheben, Schriftsätze<br />
einzureichen und Dokumente vom Gericht zu empfangen. Auch Akteneinsicht ist für sie über das Internet<br />
möglich.<br />
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Ein Service der Kanzlei Hans Peter Haag.<br />
Der Mandantenbrief ersetzt keine Beratung. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir keine<br />
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Impressum<br />
Hans Peter Haag<br />
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79576 Weil am Rhein<br />
Tel.: 0762175050<br />
Fax: 0762174007<br />
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