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• wenn eine adäquate Präferenzbedienung durch die Vermeidung zu<br />

großer Einheiten erreicht wird und<br />

• wenn durch die Minimierung der Entfernung von altem und neuen<br />

Verwaltungszentrum eine gute Erreichbarkeit für den Bürger gewähr-<br />

leistet wird.<br />

(11) Vor dem Hintergrund der Gewährleistung von Bürgernähe und des<br />

Ausgleichs räumlicher Disparitäten im Land gehen nur Fusionsoptionen in<br />

die Berechnung mit ein, die einen Schwellenwert hinsichtlich ihrer Ausdeh-<br />

nung, Einwohnerzahl und der Anzahl der zu verwaltenden Ortsgemeinden<br />

nicht überschreiten. Diese maximalen Obergrenzen wurden an der beste-<br />

henden Gemeindestruktur in Rheinland-Pfalz orientiert.<br />

(12) Zusätzlich wird der gesamte Untersuchungsraum in einer Strukturana-<br />

lyse anhand weiterer für eine Gebietsreform als relevant identifizierten Indi-<br />

katoren dargestellt. Ziel der Strukturanalyse ist die Ableitung oder der Aus-<br />

schluss von Fusionsoptionen. Dabei werden über die rein quantitative Be-<br />

trachtungsweise der Gebietsoptimierungsrechnung hinaus auch schwerer<br />

qualifizierbare Kriterien wie die topographischen Gegebenheiten, die beste-<br />

henden interkommunalen Kooperationen oder die infrastrukturellen Verflech-<br />

tungen berücksichtigt. Die einzelgemeindliche Darstellung ermöglicht ein um-<br />

fassenderes Verständnis der Ergebnisse der Gebietsoptimierungsrechnung.<br />

Die gewonnenen Erkenntnisse fließen dementsprechend in die Beurteilung<br />

der Ergebnisse der Gebietsoptimierungsrechnung mit ein und ermöglichen<br />

eine Anpassung an die spezifischen lokalen Gegebenheiten.<br />

Analyseergebnisse für die Untersuchungsregion<br />

(13) Die kleinräumige Gliederung, die Verkehrsinfrastruktur sowie die na-<br />

turräumlichen und topographischen Gegebenheiten ermöglichen in Untersu-<br />

chungsregion 2 eine Vielzahl von Fusionsoptionen. Die Erreichbarkeit eines<br />

anderen Verwaltungssitzes ist für die Bürger aufgrund der geringen räumli-<br />

chen Ausdehnung grundsätzlich hoch. Einschränkend wirkt insbesondere der<br />

längliche Zuschnitt des Rhein-Pfalz-Kreises und die sehr einseitige Ausrich-<br />

tung der Kommunen auf die im Norden und Osten des Kreises gelegenen<br />

kreisfreien Städte Ludwigshafen am Rhein, Mannheim, Speyer, Frankenthal<br />

(Pfalz) und teilweise Worms. Eine Fusion mit den westlich gelegenen Kom-<br />

munen ist daher nicht sinnvoll, da sie keine Übereinbringung von funktiona-<br />

len und administrativen Räumen ermöglicht. Unter der Prämisse einer ge-<br />

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