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Gutachten

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Mit diesem ersten Filter können einige Fusionsvarianten bereits im Vorfeld der<br />

Modellrechnung ausgeschlossen werden.<br />

Die Ermittlung des maximalen Gesamtergebnisses erfolgt in einem stufenwei-<br />

sen Verfahren:<br />

• Zunächst wird für jede Fusionsoption eine Gesamtpunktzahl ermittelt.<br />

• Die Fusionsoptionen werden gemäß ihrer Punktzahl sortiert und die Fu-<br />

sionskommune mit der höchsten Punktzahl bestimmt.<br />

• Für die restlichen Kommunen innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

wird wiederum die Fusionsoption mit der nächst höheren Punktzahl be-<br />

stimmt usw. Bleibt eine Kommune oder bleiben mehrere Kommunen üb-<br />

rig, wird für diese, sofern möglich, ein geeigneter Fusionspartner außer-<br />

halb der Untersuchungsregion herangezogen.<br />

• Die sich ergebende Gesamtpunktzahl wird, um eine Vergleichbarkeit zu<br />

gewährleisten, durch die Anzahl der insgesamt getätigten Fusionen ge-<br />

teilt.<br />

• Dieses Vorgehen wird ausgehend von der Fusionsmöglichkeit mit der<br />

zweithöchsten Punktzahl wiederholt und auch für die nächstbesten Fu-<br />

sionsoptionen durchgeführt.<br />

• Aus dieser Auswahl von zehn Fusionsmöglichkeiten für die gesamte<br />

Untersuchungsregion wird diejenige mit der maximalen Punktzahl be-<br />

stimmt und als favorisierte Empfehlung vorgestellt.<br />

Die Bewertung der Ergebnisse der vorangegangenen Analyse der Untersu-<br />

chungsregion erfolgt zum einen unter Beachtung der in der fusionsorientierten<br />

Strukturanalyse zusätzlich ermittelten, fusionsrelevanten Aspekte und zum an-<br />

deren unter politischen Gesichtspunkten. Diese orientieren sich auch an den<br />

Vorstellungen der einzelnen Kommunalvertreter, sofern sie in Gesprächen er-<br />

mittelt werden konnten. Zudem wird die Verfügbarkeit von Verwaltungsräumen<br />

geprüft, damit sichergestellt werden kann, dass keine unnötig hohen Anpas-<br />

sungskosten im Sinne von Investitionskosten entstehen. 52 Auch die Zentralität<br />

der größten Ortsgemeinden, im Sinne ihrer Bedeutung für die bestehende<br />

52 Die Frage nach der geeigneten Verwaltungsform wird in jenen Fusionsfällen aufgeworfen, in denen<br />

Kommunen mit unterschiedlicher administrativer Struktur fusionieren. In diesen Fällen, die vor allem<br />

bei der Fusion von Verbandsgemeinden mit verbandsfreien Gemeinden oder Städten entstehen,<br />

sind für die Wahl der geeigneten Verwaltungsform die Bedeutungsverhältnisse zwischen den Fusionspartnern<br />

hinsichtlich ihrer Funktion im räumlichen System sowie das Verhältnis der Einwohnerzahl<br />

zwischen größter Ortsgemeinde und verbandsfreier Gemeinde/Stadt entscheidend. Die Auswahl<br />

ist vom Einzelfall abhängig.<br />

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