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2.2.4 Sozioökonomische Indikatoren<br />

Die örtliche Sozialstruktur, gemessen an der Arbeitslosigkeit und dem Anteil an<br />

SGB-II-Empfängern, sagt für die Verbandsgemeinden und verbandsfreien<br />

Gemeinden (anders als für die Landkreise) wenig über die Höhe der Soziallas-<br />

ten aus, sondern mehr über das lokale Einnahmepotenzial. Zudem beeinflusst<br />

sie die „Nachfrage“ der überörtlichen Sozialeinrichtungen 39, die einen der aus-<br />

gabenintensivsten kommunalen Bereiche darstellen. Da sich deren Einzugs-<br />

gebiete im Zuge der Kommunalreform vergrößern, können hier unter Umstän-<br />

den Fixkosten gesenkt und Einsparpotenziale realisiert werden.<br />

Die Wirtschaftsstruktur korrespondiert eng mit der sozialen Situation vor Ort.<br />

Erhoben wird sie über Indikatoren wie Branchenstruktur und Wertschöpfung.<br />

Sie bestimmt über die Gewerbesteuereinnahmen maßgeblich die lokale Fi-<br />

nanzierungskraft zur Bedarfsdeckung bzw. -finanzierung in der Gemeinde. Zu-<br />

dem gibt die Analyse der örtlichen Unternehmen und – falls vorhanden – einer<br />

besonderen touristischen Attraktivität einen Hinweis auf besondere Anforde-<br />

rungen an die kommunale Infrastrukturausstattung sowie bestehende räumli-<br />

che Wirtschaftsverflechtungen.<br />

2.3 Zuordnung der Indikatorengruppen zu den Zieldimensionen<br />

Eine langfristig leistungsfähige Gestaltung der kommunalen Gebietsstrukturen<br />

kann nur unter Beachtung der räumlichen, sozialen und kommunalen Rah-<br />

menbedingungen auf der einen Seite und der Sicherung einer wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit auf der anderen Seite erfolgen. Die Zielkonflikte, die zwi-<br />

schen den einzelnen Zieldimensionen – dem Erhalt von Bürgernähe und einer<br />

optimalen administrativen Leistungsfähigkeit – bestehen, müssen dabei aus-<br />

gleichend abgewogen werden. Daher wird im Folgenden grundsätzlich beiden<br />

Bereichen eine hohe Bedeutung beigemessen.<br />

39 Gemäß § 67 Abs. 1 GemO sind unter Nummer 4 aufgeführt: Sozialstationen, Altenheime, Altenpflegeheime,<br />

Jugendheime, Unterkünfte für Obdachlose und Nichtsesshafte oder zu ähnlichen<br />

Zwecken bestimmte und geeignete Einrichtungen, die nach ihrer Planung oder nach Standort,<br />

Umfang und Ausstattung nicht nur für die Einwohner einer Ortsgemeinde, sondern auch für Einwohner<br />

der Mehrheit der Ortsgemeinden derselben Verbandsgemeinde bestimmt und geeignet<br />

sind. Kommunale Kindertagesstätten befinden sich in der Regel in Trägerschaft der Ortsgemeinden,<br />

können aber auf Verbandsgemeinden übertragen werden.<br />

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