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Gutachten

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die Akzeptanz einer Gebietsreform innerhalb der Bevölkerung steigern. 30 Lo-<br />

kale Identitäten lassen sich beispielsweise an einer gemeinsamen Vermark-<br />

tung einer Region ablesen, wie dies bei der Zugehörigkeit zu einem bestimm-<br />

ten Weinanbaugebiet der Fall ist. Da eine valide Erfassung der lokalen Identi-<br />

täten umfangreiche raumsoziologische Vorstudien erfordern würde, wird die-<br />

ses Kriterium jedoch nur nachrichtlich in die Analyse aufgenommen.<br />

Die Untersuchungsräume können außerdem unterschiedlichen regionalen<br />

Planungsgemeinschaften zugeordnet werden (vgl. Karte 2). Diese sind für die<br />

Aufstellung der Regionalen Raumordnungspläne 31 zuständig und dienen auch<br />

für andere Zwecke als Orientierungslinien für die Grenzziehung (Bsp. Ver-<br />

kehrsverbünde etc.).<br />

Bei Überschreitung der Grenzen der Planungsgemeinschaft verändert sich ihr<br />

Zuschnitt und eine zeit- und kostenaufwendige Neuaufstellung der Pläne könn-<br />

te notwendig werden. Diese Folgen können bei Fusionen innerhalb der Unter-<br />

suchungsregion 1 auftreten, hier verteilen sich die Verbandsgemeinden auf die<br />

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, der unter anderem die Landkreise<br />

Bad Kreuznach und Alzey-Worms angehören, und die Planungsgemeinschaft<br />

Westpfalz, zu der alle Gemeinden des Donnersbergkreises und des Landkrei-<br />

ses Kusel zählen. 32 In den übrigen Untersuchungsräumen besteht die be-<br />

schriebene Problematik nicht. Da jedoch in jedem Fall Anpassungskosten ent-<br />

stehen, wird die Zugehörigkeit zu verschiedenen Planungsgemeinschaften<br />

nicht als Ausschlusskriterium betrachtet. In den übrigen Untersuchungsräumen<br />

besteht die beschriebene Problematik ohnehin nicht, wenngleich für alle Pla-<br />

nungsräume – für die ländlichen Gebiete eher als für die verstädterten Gebiete<br />

– die Anpassung beispielsweise von zentralörtlichen Funktionen in schrump-<br />

fenden Kommunen berücksichtigt und laufend eingearbeitet werden muss.<br />

30 Bei Befragung der betroffenen Bürgermeister wurde deutlich, dass landsmannschaftliche Zugehörigkeiten<br />

(wie bsp. eine Zugehörigkeit zu Preußen oder Bayern) eher als Abwehrargumente von<br />

weniger reformwilligen Gemeinden bzw. deren Vertreter verwendet wurden. Auch die Namensgebung<br />

einer Fusionskommune wurde kaum als Problem betrachtet. Die Verbandsgemeinde wird in<br />

der Regel nicht als Identitätsstiftende Ebene wahrgenommen, eine Identifikation erfolgt entweder<br />

mit der Ortsgemeinde oder über das Autokennzeichen mit dem Landkreis.<br />

31 Regionale Raumordnungspläne bilden das Bindeglied zwischen Landesentwicklungsprogrammen<br />

auf Landesebene und den Bauleitplänen auf kommunaler Ebene. Durch die Kommunalreform<br />

kann es zu notwendigen Anpassungen dieser Pläne und Programme kommen, die aber zumeist<br />

eher redaktioneller Art sein werden.<br />

32 Die Grenzen der Planungsgemeinschaft verändern sich bei einer Fusion der Verbandsgemeinden<br />

Meisenheim mit Lauterecken oder Alsenz-Obermoschel, sowie der Verbandsgemeinde Bad<br />

Münster am Stein-Ebernburg oder der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach mit Alsenz-<br />

Obermoschel. Die anderen Untersuchungsregionen sind in keinem Fall betroffen.<br />

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