Gutachten
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die Akzeptanz einer Gebietsreform innerhalb der Bevölkerung steigern. 30 Lo-<br />
kale Identitäten lassen sich beispielsweise an einer gemeinsamen Vermark-<br />
tung einer Region ablesen, wie dies bei der Zugehörigkeit zu einem bestimm-<br />
ten Weinanbaugebiet der Fall ist. Da eine valide Erfassung der lokalen Identi-<br />
täten umfangreiche raumsoziologische Vorstudien erfordern würde, wird die-<br />
ses Kriterium jedoch nur nachrichtlich in die Analyse aufgenommen.<br />
Die Untersuchungsräume können außerdem unterschiedlichen regionalen<br />
Planungsgemeinschaften zugeordnet werden (vgl. Karte 2). Diese sind für die<br />
Aufstellung der Regionalen Raumordnungspläne 31 zuständig und dienen auch<br />
für andere Zwecke als Orientierungslinien für die Grenzziehung (Bsp. Ver-<br />
kehrsverbünde etc.).<br />
Bei Überschreitung der Grenzen der Planungsgemeinschaft verändert sich ihr<br />
Zuschnitt und eine zeit- und kostenaufwendige Neuaufstellung der Pläne könn-<br />
te notwendig werden. Diese Folgen können bei Fusionen innerhalb der Unter-<br />
suchungsregion 1 auftreten, hier verteilen sich die Verbandsgemeinden auf die<br />
Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, der unter anderem die Landkreise<br />
Bad Kreuznach und Alzey-Worms angehören, und die Planungsgemeinschaft<br />
Westpfalz, zu der alle Gemeinden des Donnersbergkreises und des Landkrei-<br />
ses Kusel zählen. 32 In den übrigen Untersuchungsräumen besteht die be-<br />
schriebene Problematik nicht. Da jedoch in jedem Fall Anpassungskosten ent-<br />
stehen, wird die Zugehörigkeit zu verschiedenen Planungsgemeinschaften<br />
nicht als Ausschlusskriterium betrachtet. In den übrigen Untersuchungsräumen<br />
besteht die beschriebene Problematik ohnehin nicht, wenngleich für alle Pla-<br />
nungsräume – für die ländlichen Gebiete eher als für die verstädterten Gebiete<br />
– die Anpassung beispielsweise von zentralörtlichen Funktionen in schrump-<br />
fenden Kommunen berücksichtigt und laufend eingearbeitet werden muss.<br />
30 Bei Befragung der betroffenen Bürgermeister wurde deutlich, dass landsmannschaftliche Zugehörigkeiten<br />
(wie bsp. eine Zugehörigkeit zu Preußen oder Bayern) eher als Abwehrargumente von<br />
weniger reformwilligen Gemeinden bzw. deren Vertreter verwendet wurden. Auch die Namensgebung<br />
einer Fusionskommune wurde kaum als Problem betrachtet. Die Verbandsgemeinde wird in<br />
der Regel nicht als Identitätsstiftende Ebene wahrgenommen, eine Identifikation erfolgt entweder<br />
mit der Ortsgemeinde oder über das Autokennzeichen mit dem Landkreis.<br />
31 Regionale Raumordnungspläne bilden das Bindeglied zwischen Landesentwicklungsprogrammen<br />
auf Landesebene und den Bauleitplänen auf kommunaler Ebene. Durch die Kommunalreform<br />
kann es zu notwendigen Anpassungen dieser Pläne und Programme kommen, die aber zumeist<br />
eher redaktioneller Art sein werden.<br />
32 Die Grenzen der Planungsgemeinschaft verändern sich bei einer Fusion der Verbandsgemeinden<br />
Meisenheim mit Lauterecken oder Alsenz-Obermoschel, sowie der Verbandsgemeinde Bad<br />
Münster am Stein-Ebernburg oder der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach mit Alsenz-<br />
Obermoschel. Die anderen Untersuchungsregionen sind in keinem Fall betroffen.<br />
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