Gutachten
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spezifischen Anforderungen an eine Neuabgrenzung der Gebietsstrukturen. Der administrative Raum sollte demnach so abgegrenzt sein, dass er • eine kosteneffiziente Leistungserstellung (niedrige Produktions- und Transaktionskosten) sowie • ein präferenzgerechtes Leistungsangebot ermöglicht, • mit dem Funktionalraum (raum- und infrastrukturelle Funktionalverflech- tungen) möglichst deckungsgleich ist, • eine hinreichende sozioökonomisch-demografische Leistungs- und Ent- wicklungsfähigkeit bietet sowie • übermäßige räumliche Disparitäten der Ressourcen- und Potenzialaus- stattung ausgleicht. Schon diese skizzenartige Auflistung der Anforderungen lässt das zentrale Problem einer jeden Gebietsabgrenzung erkennen: Zwischen den einzelnen Anforderungen bestehen – teils unauflösbare – Spannungsverhältnisse (vgl. Abb. 3). Besonders deutlich wird dies im Hinblick auf die „Kosteneffizienz“ und „Präferenzgerechtigkeit“, die jeweils mit vollkommen gegenläufigen Wirkungs- richtungen verbunden sind. Doch auch die übrigen Anforderungen sind mit der Gefahr einer Zielkollision verbunden. Ein ökonomisch und verwaltungswissen- schaftlich sinnvoller Gebietszuschnitt stellt demzufolge ein komplexes Optimie- rungsproblem dar, dessen Ziel die optimale Auflösung der bestehenden Span- nungsverhältnisse zwischen den relevanten Anforderungen ist. 36
Abbildung 3: Gebietsreform als Optimierungsproblem Zielkonflikte Quelle: Eigene Darstellung. Mit Blick auf den Gutachtenauftrag stellt sich daher die Frage, wie die theore- tisch abgeleiteten, bislang noch nicht hinreichend konkretisierten Anforderun- gen an einen ökonomisch und verwaltungswissenschaftlich sinnvollen Ge- bietszuschnitt operationalisiert werden können. Für ein transparentes und ein- heitliches Bewertungsverfahren sollte dabei weitestgehend auf Daten der amt- lichen Statistik oder weitere allgemein verfügbare Informationen zurückgegrif- fen werden. Strukturfaktoren von hoher Bedeutung können, wenn sie ander- weitig nicht vorliegen, auch im Rahmen einer Primärdatenerhebung generiert werden, solange diese einheitlich vorgenommen und einer Plausibilitätsprü- fung unterzogen wird. Die Auswahl der untersuchten Indikatoren dockt unmit- telbar an die vorangestellten theoretischen Überlegungen an. Das Indikatorenset muss daher hinreichend gut die Erfassung und Bewertung bei- der Zieldimensionen der Gebietsreform ermöglichen. Durch die Anwendung der Kennziffern muss sowohl eine Verbesserung der administrativen Leis- tungsfähigkeit als auch eine Beibehaltung oder Verbesserung bürgernaher Verwaltungsdienstleistungen gewährleistet werden. Dabei gilt es den Disparitätenausgleich zwischen den bestehenden Gebietseinheiten wie auch eine Herstellung der fiskalischen Äquivalenz innerhalb der geschaffenen Ein- heiten darzustellen. • Kosteneffiziente Leistungserstellung (Produktions- und Transaktionskosten) • Präferenzgerechtes Leistungsangebot (Präferenzenthüllung und Präferenzbedienung) • Kongruenz von Verwaltungs- und Funktionalraum (Übereinstimmung von raum- und infrastrukturellen Funktionalverflechtungen) • Hinreichende Ressourcenausstattung (Sozioökonomische und demografische Ressourcen sowie Entwicklungsfähigkeit) • Ausgleich räumlicher Disparitäten (räumlicher Ausgleich sozioökonomischdemografischer Vor- und Nachteile) 37
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spezifischen Anforderungen an eine Neuabgrenzung der Gebietsstrukturen.<br />
Der administrative Raum sollte demnach so abgegrenzt sein, dass er<br />
• eine kosteneffiziente Leistungserstellung (niedrige Produktions- und<br />
Transaktionskosten) sowie<br />
• ein präferenzgerechtes Leistungsangebot ermöglicht,<br />
• mit dem Funktionalraum (raum- und infrastrukturelle Funktionalverflech-<br />
tungen) möglichst deckungsgleich ist,<br />
• eine hinreichende sozioökonomisch-demografische Leistungs- und Ent-<br />
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• übermäßige räumliche Disparitäten der Ressourcen- und Potenzialaus-<br />
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Schon diese skizzenartige Auflistung der Anforderungen lässt das zentrale<br />
Problem einer jeden Gebietsabgrenzung erkennen: Zwischen den einzelnen<br />
Anforderungen bestehen – teils unauflösbare – Spannungsverhältnisse (vgl.<br />
Abb. 3). Besonders deutlich wird dies im Hinblick auf die „Kosteneffizienz“ und<br />
„Präferenzgerechtigkeit“, die jeweils mit vollkommen gegenläufigen Wirkungs-<br />
richtungen verbunden sind. Doch auch die übrigen Anforderungen sind mit der<br />
Gefahr einer Zielkollision verbunden. Ein ökonomisch und verwaltungswissen-<br />
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