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Gutachten

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Überbeanspruchung der natürlichen Ressourcen) der Agglomeration primär in<br />

nicht-monetärer Form an. In der Konsequenz kommt es zu einer Überagglo-<br />

meration, die sich primär auf Kosten peripherer Regionen vollzieht; mit zu-<br />

nehmender sozioökonomischer Entwicklung der Kerngebiete kommt es zu ei-<br />

ner nachhaltigen Abkopplung der Peripherie (insbesondere infolge des Abflus-<br />

ses von Humanressourcen und Kapital). Da sowohl die hiermit verbundenen<br />

gesellschaftlichen Kosten in der Peripherie als auch die innerhalb der Agglo-<br />

meration auftretenden Nachteile primär in nicht-monetarisierter Form anfallen,<br />

gehen sie jedoch nicht im erforderlichen Umfang in das Kalkül der beteiligten<br />

Akteure ein. Eine Wachstumsdämpfung in den Agglomerationsgebieten und<br />

die gezielte Förderung peripher gelegener, bislang unteragglomerierter Regio-<br />

nen sollten demnach die Leitlinien einer an einem optimalen Wachstumspfad<br />

orientierten Politik darstellen. Der Gebietszuschnitt stellt in diesem Zusam-<br />

menhang ein erstes Politikinstrument dar. Durch eine am Ausgleich räumlicher<br />

Disparitäten orientierte Gebietsaufteilung lassen sich die skizzierten externen<br />

Effekte bereits im Voraus vermeiden bzw. auf eine besonders wirksame Weise<br />

nachträglich internalisieren. Dies lässt sich auch und gerade darauf zurückfüh-<br />

ren, dass ein gebietsstruktureller Disparitätenausgleich zusätzliche vertikale<br />

(v.a. Bund-Land und/oder Land-Kommunen) sowie horizontale Ausgleichser-<br />

fordernisse (z.B. Länderfinanzausgleich, Solidarpakt II) – und damit auch die<br />

mit diesen verbundenen potenziellen Ineffizienzen – reduziert oder gänzlich<br />

obsolet macht.<br />

Neben diesen ökonomischen Gründen lässt sich eine ausgleichsorientierte<br />

Gebietsstruktur auch aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Bundes-<br />

republik Deutschland ableiten. In diesem Kontext ist insbesondere das in Arti-<br />

kel 72 II GG festgeschriebene Gebot „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ von<br />

Bedeutung, das auf die gleichmäßige Entwicklung der Teilräume abzielt und<br />

den Fliehkräften des föderalistischen Staatsaufbaus insofern ein auf Konver-<br />

genz gerichtetes Leitbild gegenüberstellt.<br />

partnern, Kunden und Konkurrenten), während sie die Ballungskosten (insbesondere höhere Boden-<br />

und Lohnkosten) entweder nur schwach zu spüren bekommen oder diese aufgrund ihrer Ertragsstärke<br />

ohne weiteres tragen können.<br />

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