Gutachten
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Überbeanspruchung der natürlichen Ressourcen) der Agglomeration primär in<br />
nicht-monetärer Form an. In der Konsequenz kommt es zu einer Überagglo-<br />
meration, die sich primär auf Kosten peripherer Regionen vollzieht; mit zu-<br />
nehmender sozioökonomischer Entwicklung der Kerngebiete kommt es zu ei-<br />
ner nachhaltigen Abkopplung der Peripherie (insbesondere infolge des Abflus-<br />
ses von Humanressourcen und Kapital). Da sowohl die hiermit verbundenen<br />
gesellschaftlichen Kosten in der Peripherie als auch die innerhalb der Agglo-<br />
meration auftretenden Nachteile primär in nicht-monetarisierter Form anfallen,<br />
gehen sie jedoch nicht im erforderlichen Umfang in das Kalkül der beteiligten<br />
Akteure ein. Eine Wachstumsdämpfung in den Agglomerationsgebieten und<br />
die gezielte Förderung peripher gelegener, bislang unteragglomerierter Regio-<br />
nen sollten demnach die Leitlinien einer an einem optimalen Wachstumspfad<br />
orientierten Politik darstellen. Der Gebietszuschnitt stellt in diesem Zusam-<br />
menhang ein erstes Politikinstrument dar. Durch eine am Ausgleich räumlicher<br />
Disparitäten orientierte Gebietsaufteilung lassen sich die skizzierten externen<br />
Effekte bereits im Voraus vermeiden bzw. auf eine besonders wirksame Weise<br />
nachträglich internalisieren. Dies lässt sich auch und gerade darauf zurückfüh-<br />
ren, dass ein gebietsstruktureller Disparitätenausgleich zusätzliche vertikale<br />
(v.a. Bund-Land und/oder Land-Kommunen) sowie horizontale Ausgleichser-<br />
fordernisse (z.B. Länderfinanzausgleich, Solidarpakt II) – und damit auch die<br />
mit diesen verbundenen potenziellen Ineffizienzen – reduziert oder gänzlich<br />
obsolet macht.<br />
Neben diesen ökonomischen Gründen lässt sich eine ausgleichsorientierte<br />
Gebietsstruktur auch aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Bundes-<br />
republik Deutschland ableiten. In diesem Kontext ist insbesondere das in Arti-<br />
kel 72 II GG festgeschriebene Gebot „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ von<br />
Bedeutung, das auf die gleichmäßige Entwicklung der Teilräume abzielt und<br />
den Fliehkräften des föderalistischen Staatsaufbaus insofern ein auf Konver-<br />
genz gerichtetes Leitbild gegenüberstellt.<br />
partnern, Kunden und Konkurrenten), während sie die Ballungskosten (insbesondere höhere Boden-<br />
und Lohnkosten) entweder nur schwach zu spüren bekommen oder diese aufgrund ihrer Ertragsstärke<br />
ohne weiteres tragen können.<br />
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