Gutachten
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onskraft einer Gemeinde – und mit ihr auch die Intensität der politischen<br />
Partizipation – negativ mit der Gemeindegröße korrespondiert.<br />
• Präferenzbedienung: Neben der Enthüllung der örtlichen Präferenzen<br />
sind auch die Möglichkeiten ihrer Bedienung für die Frage der Präfe-<br />
renzgerechtigkeit – und mithin für die Wirtschaftlichkeit der kommunalen<br />
Leistungserbringung – von zentraler Bedeutung. Die Präferenzen der<br />
Bürger für öffentliche Dienstleistungen weisen häufig regionale Unter-<br />
schiede auf. Diese kommen im Falle großer Gemeinden nicht im glei-<br />
chen Maße zum Zuge wie in kleinteiligen Gebietsstrukturen. Entspre-<br />
chend ist damit zu rechnen, dass sich die Möglichkeiten einer adäqua-<br />
ten Präferenzbedienung mit steigender Gemeindegröße verschlech-<br />
tern. 20<br />
2.1.1.2 Gebietszuschnitt und administrative Effektivität<br />
Der Einfluss der kommunalen Gebietsstrukturen beschränkt sich jedoch nicht<br />
auf die Effizienz des administrativen Handelns. Die räumliche Aufteilung wirkt<br />
sich darüber hinaus auch auf die Effektivität der Gebietskörperschaften aus. In<br />
diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die gebildeten Einheiten in<br />
der Lage sind, die an sie gerichteten Aufgaben zu erfüllen – mithin: die ortsan-<br />
sässigen Bürger und Unternehmen mit den erforderlichen Infrastrukturangebo-<br />
ten zu versorgen – oder ob der räumliche Zuschnitt einer effektiven Leistungs-<br />
erbringung im Wege steht.<br />
Auch das Effektivitätskriterium lässt sich in zwei Teilaspekte untergliedern.<br />
Hierbei handelt es sich um die gebietsstrukturelle Berücksichtigung der räumli-<br />
chen Funktionalverflechtungen einerseits und der sozioökonomischen und<br />
demografischen Leistungs- sowie Entwicklungsfähigkeit der Gebietskörper-<br />
schaften andererseits. Je nach Gebietszuschnitt können sich hieraus sehr un-<br />
terschiedliche Konsequenzen für die Handlungsfähigkeit der administrativen<br />
Einheiten ergeben.<br />
Eine optimale infrastrukturelle Versorgung der lokalen Wirtschaft und Bevölke-<br />
rung setzt die Kongruenz von Verwaltungs- und Funktionalraum (z. B. Ar-<br />
20 Dies gilt allerdings ausschließlich für die politischen, nicht aber für die technisch-organisatorischen<br />
Möglichkeiten einer Präferenzbedienung, die in Anbetracht „unendlicher Bedürfnisse und begrenzter<br />
Ressourcen“ nicht alle gleichermaßen berücksichtigt werden können und daher per<br />
Mehrheitsregel ausgewählt werden.<br />
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