Gutachten

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04.08.2013 Aufrufe

Kurzfassung Anlass für eine Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz (1) Mit zwei Gemeindeverbandsebenen (24 Landkreise und 163 Ver- bandsgemeinden), 12 kreisfreien Städten, 36 verbandsfreien Gemeinden und 2.258 Ortsgemeinden verteilen sich die 4 Millionen Einwohner des Landes Rheinland-Pfalz auf eine im Bundesvergleich sehr kleinteilige Kommunal- struktur. Größere Gebietseinheiten besitzen aus betriebswirtschaftlichen Gründen in der Regel eine höhere administrative Leistungsfähigkeit. Dies ist zum einen auf positive Skaleneffekte zurückzuführen und zum anderen, dass sie oftmals professionelleres Personal binden können. Mit Blick auf die im- mer geringer werdenden finanziellen Handlungsmöglichkeiten in den Kom- munen – die kommunalen Einnahmen haben mit der Zunahme der kommu- nalen Aufgabenbelastung nicht Schritt gehalten; Kosten der kommunalen Inf- rastruktur müssen von immer weniger Einwohnern getragen werden – ist ei- ne Vergrößerung der Verwaltungseinheiten angezeigt. Alternative Möglich- keiten zur Verringerung von Infrastrukturkosten über interkommunale Zu- sammenarbeit wurden in den untersuchten Regionen weitgehend ausge- schöpft. Die Fusion von Kommunen als nächster Schritt der kommunalen In- tegration ist somit folgerichtig und vor dem Hintergrund veränderter Rah- menbedingungen auch im Sinne des sozioökonomischen und technischen Wandels und der steigende Mobilität der Bürger angemessen. (2) Die Prüfung von Fusionsoptionen zur Optimierung der gesamträumli- chen Leistungsfähigkeit – nicht zur einzelgemeindlichen Besserstellung – wird für vier Untersuchungsregionen durchgeführt. Diese sind: • eine große und sehr heterogene Region mit relativ großflächigen Ge- bietseinheiten, bestehend aus Teilräumen der Regionen Westpfalz und Rheinhessen-Nahe (Untersuchungsregion 1), • der kleinteilig strukturierte und hinsichtlich funktionaler Bezüge stark mit den Mittel- und Oberzentren Ludwigshafen am Rhein am Rhein, Mannheim, Speyer und Frankenthal (Pfalz) verflochtene Rhein-Pfalz- Kreis (Untersuchungsregion 2), • der aufgrund seiner Pendlerverflechtungen und der Verkehrsverflech- tungen stark auf Nordrhein-Westfalen ausgerichtete und durch die Höhenzüge und Täler im Westerwald geprägte Teilraum des Landkrei- ses Altenkirchen (Westerwald) (Untersuchungsregion 3), 2

• die aufgrund ihrer Lage in der Rheinebene zwischen Mainz und Bin- gen sehr gut untereinander und mit den angrenzenden Zentren ver- bundenen Kommunen eines Teilraumes des Landkreises Mainz- Bingen (Untersuchungsregion 4). Zielsystem für die Neuabgrenzung leistungsfähiger Gemeindegebiete (3) Der Zuschnitt der administrativen Einheiten beeinflusst die Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit der öffentlichen Hand in vielfältiger Weise. Dabei muss zwischen dem Einfluss auf eine einzelne Kommune und auf den Ge- samtraum unterschieden werden. Zur Ermittlung optimaler Fusionsoptionen in den Untersuchungsregionen werden zentrale Einflussgrößen identifiziert und hinsichtlich der Ziele der Gebietsreform bewertet. Zwei generelle Zieldi- mensionen bilden dabei den Rahmen der Bewertung: • die kommunale Leistungsfähigkeit und • die Bürgernähe. (4) Eine hohe kommunale Leistungsfähigkeit lässt sich zum einen durch die Vergrößerung der Gebietseinheiten erreichen. Aufgrund einer besseren Auslastung der Produktionsfaktoren werden Skaleneffekte ermöglicht und damit Produktionskosten der öffentlichen Leistungserbringung gesenkt. Zu- dem kann durch die Anpassung des Verwaltungszuschnitts an funktions- räumliche Einheiten (Arbeitsmarktregion, Schuleinzugsgebiet, zentralörtlicher Verflechtungsbereich) die Äquivalenz zwischen Kostenträgern, Nutzern und Anbietern verbessert werden, wodurch effizienzmindernde Spillover-Effekte verhindert werden können und eine bessere Zuordnung der Finanzierungs- verantwortung hergestellt wird. Daneben werden Transaktionskosten, wie sie bei der interkommunalen Kooperation mehrerer Kommunen entstehen, u.a. durch den Wegfall von Vetospielern vermindert. Nicht zuletzt muss für einen langfristig tragfähigen Gebietszuschnitt auch die zukünftige Einwohnerent- wicklung betrachtet werden. Neu geschaffene Gebietseinheiten sollten eine ausgeglichene demographische Entwicklung aufweisen. (5) Eine hohe Bürgernähe im Sinne dieses Gutachtens besteht dann, wenn die Kommunalverwaltung gut erreichbar ist und ein präferenzgerechtes Leistungsangebot bereitgestellt wird. Für die Erreichbarkeit des Verwaltungs- zentrums sind die Größe der verwalteten Gebietseinheit, die verkehrlichen Gegebenheiten und die räumlichen Verflechtungsbeziehungen zu betrach- ten. Um die Nachfrage der Bürger nach öffentlichen Leistungen ausreichend 3

• die aufgrund ihrer Lage in der Rheinebene zwischen Mainz und Bin-<br />

gen sehr gut untereinander und mit den angrenzenden Zentren ver-<br />

bundenen Kommunen eines Teilraumes des Landkreises Mainz-<br />

Bingen (Untersuchungsregion 4).<br />

Zielsystem für die Neuabgrenzung leistungsfähiger Gemeindegebiete<br />

(3) Der Zuschnitt der administrativen Einheiten beeinflusst die Leistungs-<br />

und Entwicklungsfähigkeit der öffentlichen Hand in vielfältiger Weise. Dabei<br />

muss zwischen dem Einfluss auf eine einzelne Kommune und auf den Ge-<br />

samtraum unterschieden werden. Zur Ermittlung optimaler Fusionsoptionen<br />

in den Untersuchungsregionen werden zentrale Einflussgrößen identifiziert<br />

und hinsichtlich der Ziele der Gebietsreform bewertet. Zwei generelle Zieldi-<br />

mensionen bilden dabei den Rahmen der Bewertung:<br />

• die kommunale Leistungsfähigkeit und<br />

• die Bürgernähe.<br />

(4) Eine hohe kommunale Leistungsfähigkeit lässt sich zum einen durch<br />

die Vergrößerung der Gebietseinheiten erreichen. Aufgrund einer besseren<br />

Auslastung der Produktionsfaktoren werden Skaleneffekte ermöglicht und<br />

damit Produktionskosten der öffentlichen Leistungserbringung gesenkt. Zu-<br />

dem kann durch die Anpassung des Verwaltungszuschnitts an funktions-<br />

räumliche Einheiten (Arbeitsmarktregion, Schuleinzugsgebiet, zentralörtlicher<br />

Verflechtungsbereich) die Äquivalenz zwischen Kostenträgern, Nutzern und<br />

Anbietern verbessert werden, wodurch effizienzmindernde Spillover-Effekte<br />

verhindert werden können und eine bessere Zuordnung der Finanzierungs-<br />

verantwortung hergestellt wird. Daneben werden Transaktionskosten, wie sie<br />

bei der interkommunalen Kooperation mehrerer Kommunen entstehen, u.a.<br />

durch den Wegfall von Vetospielern vermindert. Nicht zuletzt muss für einen<br />

langfristig tragfähigen Gebietszuschnitt auch die zukünftige Einwohnerent-<br />

wicklung betrachtet werden. Neu geschaffene Gebietseinheiten sollten eine<br />

ausgeglichene demographische Entwicklung aufweisen.<br />

(5) Eine hohe Bürgernähe im Sinne dieses <strong>Gutachten</strong>s besteht dann,<br />

wenn die Kommunalverwaltung gut erreichbar ist und ein präferenzgerechtes<br />

Leistungsangebot bereitgestellt wird. Für die Erreichbarkeit des Verwaltungs-<br />

zentrums sind die Größe der verwalteten Gebietseinheit, die verkehrlichen<br />

Gegebenheiten und die räumlichen Verflechtungsbeziehungen zu betrach-<br />

ten. Um die Nachfrage der Bürger nach öffentlichen Leistungen ausreichend<br />

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