Gutachten
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(finanzielle) Handlungs- und Leistungsfähigkeit erscheint es gerechtfertigt, den<br />
Aspekt der Kosteneffizienz als Maßstab kommunaler Wirtschaftlichkeit in die-<br />
sem <strong>Gutachten</strong> zu einem wesentlichen Entscheidungskriterium zu machen<br />
und den zentralen Kern der Sicherung der langfristigen Leistungsfähigkeit in<br />
der Erhöhung der kommunalen Wirtschaftlichkeit in der gemeindlichen Leis-<br />
tungserbringung zu sehen. Kommunale Gebietsreformen sind daher auch da-<br />
hingehend zu prüfen, inwieweit sie zur höheren Wirtschaftlichkeit und einem<br />
Ausgleich bestehender sozioökonomischer Disparitäten im Raum beitragen. 4<br />
Die theoretische Überlegung, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der<br />
Vergrößerung der Einwohnerzahl einer Gemeinde und der Verbesserung ihrer<br />
Wirtschaftlichkeit bei der Aufgabenerfüllung besteht, konnte im Wesentlichen<br />
bereits in der begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung bestätigt werden.<br />
Gemäß dieser Untersuchung gibt es einen signifikanten Effekt der Ortsgröße<br />
auf die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung für die Verbandsgemeinden in Rhein-<br />
land-Pfalz. 5 Dies zeigt, dass die Vergrößerung der Gebietsstrukturen ein pro-<br />
bates Mittel für die Steigerung der kommunalen Wirtschaftlichkeit darstellt, al-<br />
lerdings besagt es nicht, dass die Fusion hauptsächlich an der Gemeindegrö-<br />
ße festgemacht werden sollte.<br />
Eine ökonomische und betrieblich zweckmäßige Organisation von Verwaltung<br />
mit einer sachbezogenen Gliederung der Aufgaben und deren Zuweisung an<br />
leistungskräftige Behörden und an Fachpersonal ist, wie dies in den tatsächli-<br />
chen Verhältnissen deutlich wird, nur mit einer Mindestanzahl von Einwohnern<br />
möglich. 6 Diese Regelgröße zur Ermöglichung einer wirtschaftlichen Aufga-<br />
benerfüllung wurde im Gesetz mit 10 000 bzw. 12 000 Einwohnern beziffert;<br />
die begleitende Gesetzesfolgenabschätzung empfiehlt sogar Größenordnun-<br />
gen von 13 000 bis 15 000 Einwohnern. 7 Kleine Kommunen mit wenigen Nut-<br />
4 Ein Zusammenschluss mehrerer Verbandsgemeinden kann die finanziellen Lasten der veränderten<br />
Rahmenbedingungen für die einzelnen Kommunen abmildern, da Leistungen für mehr Einwohner<br />
bereitgestellt werden können und sowohl die Fixkosten als auch die Kosten für Umstrukturierungsmaßnahmen<br />
auf mehr Einwohner umgelegt werden können, wodurch positive Skalenerträge<br />
entstehen. Siehe dazu JUNKERNHEINRICH, M./MICOSATT, G. (2009): Kommunalstrukturen<br />
in Deutschland – Eine Analyse zur länderübergreifenden Vergleichbarkeit kommunaler Finanzkennzahlen.<br />
Gütersloh.<br />
5 Vgl. JUNKERNHEINRICH, M./ZIEKOW, J. u.a. (2010): Begleitende Gesetzesfolgenabschätzung<br />
zum 1. und 2. Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform. a.a.O.<br />
6 Vgl. LEEMANN, H. (1980): Zur Frage nach minimalen Gemeindegrössen im Thurgau. Frauenfeld,<br />
S. 48.<br />
7 Die Frage nach der konkreten Höhe einer künftigen Mindestortsgröße wurde mit Hilfe einer Varianzanalyse<br />
untersucht. Im Verbandsgemeindebereich ergeben sich demnach zwei methodisch<br />
begründbare Wirtschaftlichkeitsgrenzen. Die erste liegt bei einer Einwohnerzahl von 10.700, die<br />
zweite ergibt sich bei einer Trennung bei etwa 13.000 Einwohnern, siehe dazu JUNKERNHEIN-<br />
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