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Gutachten

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(finanzielle) Handlungs- und Leistungsfähigkeit erscheint es gerechtfertigt, den<br />

Aspekt der Kosteneffizienz als Maßstab kommunaler Wirtschaftlichkeit in die-<br />

sem <strong>Gutachten</strong> zu einem wesentlichen Entscheidungskriterium zu machen<br />

und den zentralen Kern der Sicherung der langfristigen Leistungsfähigkeit in<br />

der Erhöhung der kommunalen Wirtschaftlichkeit in der gemeindlichen Leis-<br />

tungserbringung zu sehen. Kommunale Gebietsreformen sind daher auch da-<br />

hingehend zu prüfen, inwieweit sie zur höheren Wirtschaftlichkeit und einem<br />

Ausgleich bestehender sozioökonomischer Disparitäten im Raum beitragen. 4<br />

Die theoretische Überlegung, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der<br />

Vergrößerung der Einwohnerzahl einer Gemeinde und der Verbesserung ihrer<br />

Wirtschaftlichkeit bei der Aufgabenerfüllung besteht, konnte im Wesentlichen<br />

bereits in der begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung bestätigt werden.<br />

Gemäß dieser Untersuchung gibt es einen signifikanten Effekt der Ortsgröße<br />

auf die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung für die Verbandsgemeinden in Rhein-<br />

land-Pfalz. 5 Dies zeigt, dass die Vergrößerung der Gebietsstrukturen ein pro-<br />

bates Mittel für die Steigerung der kommunalen Wirtschaftlichkeit darstellt, al-<br />

lerdings besagt es nicht, dass die Fusion hauptsächlich an der Gemeindegrö-<br />

ße festgemacht werden sollte.<br />

Eine ökonomische und betrieblich zweckmäßige Organisation von Verwaltung<br />

mit einer sachbezogenen Gliederung der Aufgaben und deren Zuweisung an<br />

leistungskräftige Behörden und an Fachpersonal ist, wie dies in den tatsächli-<br />

chen Verhältnissen deutlich wird, nur mit einer Mindestanzahl von Einwohnern<br />

möglich. 6 Diese Regelgröße zur Ermöglichung einer wirtschaftlichen Aufga-<br />

benerfüllung wurde im Gesetz mit 10 000 bzw. 12 000 Einwohnern beziffert;<br />

die begleitende Gesetzesfolgenabschätzung empfiehlt sogar Größenordnun-<br />

gen von 13 000 bis 15 000 Einwohnern. 7 Kleine Kommunen mit wenigen Nut-<br />

4 Ein Zusammenschluss mehrerer Verbandsgemeinden kann die finanziellen Lasten der veränderten<br />

Rahmenbedingungen für die einzelnen Kommunen abmildern, da Leistungen für mehr Einwohner<br />

bereitgestellt werden können und sowohl die Fixkosten als auch die Kosten für Umstrukturierungsmaßnahmen<br />

auf mehr Einwohner umgelegt werden können, wodurch positive Skalenerträge<br />

entstehen. Siehe dazu JUNKERNHEINRICH, M./MICOSATT, G. (2009): Kommunalstrukturen<br />

in Deutschland – Eine Analyse zur länderübergreifenden Vergleichbarkeit kommunaler Finanzkennzahlen.<br />

Gütersloh.<br />

5 Vgl. JUNKERNHEINRICH, M./ZIEKOW, J. u.a. (2010): Begleitende Gesetzesfolgenabschätzung<br />

zum 1. und 2. Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform. a.a.O.<br />

6 Vgl. LEEMANN, H. (1980): Zur Frage nach minimalen Gemeindegrössen im Thurgau. Frauenfeld,<br />

S. 48.<br />

7 Die Frage nach der konkreten Höhe einer künftigen Mindestortsgröße wurde mit Hilfe einer Varianzanalyse<br />

untersucht. Im Verbandsgemeindebereich ergeben sich demnach zwei methodisch<br />

begründbare Wirtschaftlichkeitsgrenzen. Die erste liegt bei einer Einwohnerzahl von 10.700, die<br />

zweite ergibt sich bei einer Trennung bei etwa 13.000 Einwohnern, siehe dazu JUNKERNHEIN-<br />

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