öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2011 - Altrip
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Energieversorgungsunternehmen auffordern, ihr Interesse an dem Abschluss eines<br />
Konzessionsvertrages bzw. an einer anderen Form der Netzbewirtschaftung<br />
(Netzgesellschaft mit Gemeinde) zu bekunden. Mittlerweile ist gerichtlich geklärt (eine<br />
spezialgesetzliche Regelung fehlt leider im EnWG), dass eine gänzlich unterbliebene<br />
Bekanntmachung zur Nichtigkeit <strong>des</strong> Konzessionsvertrages führt, da in diesem Fall ein<br />
Wettbewerb um die Infrastruktur nicht entstehen konnte (OLG Düsseldorf, Urteil <strong>vom</strong><br />
12.03.2008).<br />
Derzeit besteht mit der Pfalzwerke AG Ludwigshafen ein Stromkonzessionsvertrag, der am<br />
11.03.1993 auf 20 Jahre abgeschlossen wurde und somit (automatisch) am 10.03.2013<br />
endet.<br />
Im Bereich der Gas- und Stromversorgung hat sich im Zuge der voranschreitenden<br />
Liberalisierung auf europäischer Ebene vieles verändert. Das Konzessionierungsverfahren<br />
und das Energiewirtschaftsgesetz musste in den letzten Jahren mehrfach novelliert werden.<br />
Für die Kommunen eröffnen sich nunmehr drei Optionen:<br />
Die Vergabe der Konzession an den bisherigen Vertragspartner.<br />
Die Vergabe der Konzession an einen anderen Netzbetreiber.<br />
Die Übernahme <strong>des</strong> Energieversorgungsnetzes in eigener Regie – auch im Wege der<br />
interkommunalen Zusammenarbeit oder in Kooperation mit einem privaten Partner.<br />
Aus heutiger Sicht ist nicht abschließend einschätzbar, welche der o.g. Optionen ab den<br />
Jahren 2013/2014 die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung sein wird. Es wäre aber<br />
fahrlässig, sich bereits schon bei der nun anstehenden Bekanntgabe bezüglich <strong>des</strong><br />
Auslaufens der Konzessionsverträge einzuschränken indem man den Bekanntmachungstext<br />
zu sehr ‘‘nur‘‘ auf eine reine Vergabe <strong>des</strong> jeweiligen Netzes fixieren würde. Auch der<br />
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat sich sehr intensiv dem Thema<br />
Rekommunalisierung angenommen und steht einem wie auch immer gearteten Rückkauf<br />
(Kommune alleine oder mit strategischen Partner) grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber.<br />
Mittlerweile gibt es in Rheinland-Pfalz mehrere realisierte (kommunale)<br />
Netzbetreibermodelle. In unserem konkreten Fall dürfen auch mögliche Veränderungen vor<br />
dem Hintergrund der Gebiets- und Verwaltungsreform nicht außer Acht gelassen werden.<br />
Um der Gemeinde <strong>Altrip</strong> eine bestmögliche Verhandlungsposition zu gewährleisten, hat die<br />
Verwaltung einen weitreichenden Bekanntmachungstext mit entsprechendem<br />
Attraktivitätsfaktor veröffentlicht.<br />
Wichtig ist zu verstehen, dass die Gemeinden mit den Konzessionsverträgen dem jeweiligen<br />
Energieversorger das Recht einräumt, die <strong>öffentliche</strong>n Wege und Plätze für (eigene) Gas-<br />
und Stromleitungen zu nutzen. Welcher Anbieter den Strom liefert, ist nicht Gegenstand<br />
eines Konzessionsvertrages. Aufgrund der Liberalisierung <strong>des</strong> Energiemarktes ist der<br />
Netzbetrieb klar von der Energielieferung getrennt.<br />
Der Gemeinderat nimmt die <strong>öffentliche</strong> Bekanntmachung <strong>des</strong> auslaufenden<br />
Konzessionsvertrages für Strom zur Kenntnis.<br />
TOP-Nummer: 10<br />
Erweiterung und Umgestaltung <strong>des</strong> Außengelän<strong>des</strong> der Geschwister-Scholl-<br />
Kindertagesstätte (Natur Pur, Rheingönheimer Straße 65a, Flurstück-Nr. 1144/1, 1144/2<br />
und 1144/3); Errichtung einer Zaunanlage mit Toren