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öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2011 - Altrip

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Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

Die Gemeinde <strong>Altrip</strong> bezuschusst die Anschaffung von neuen Zelten für die katholische<br />

Jugend im Pfarrverband Waldsee-Otterstadt-<strong>Altrip</strong> mit einem Betrag von bis zu 650,-- €. Der<br />

Betrag wird in den Haushalt 2012 eingestellt und nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen<br />

Voraussetzungen ausgezahlt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 23<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 8<br />

Gaskonzessionsvertrag - Kündigung zum 31.12.2013<br />

Nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen die Gemeinden das<br />

Vertragsende spätestens zwei Jahre vor Ablauf <strong>des</strong> Konzessionsvertrags im<br />

Bun<strong>des</strong>anzeiger bekannt geben. In der Bekanntmachung sollen die Gemeinden<br />

Energieversorgungsunternehmen auffordern, ihr Interesse an dem Abschluss eines<br />

Konzessionsvertrages bzw. an einer anderen Form der Netzbewirtschaftung<br />

(Netzgesellschaft mit Gemeinde) zu bekunden. Mittlerweile ist gerichtlich geklärt (eine<br />

spezialgesetzliche Regelung fehlt leider im EnWG), dass eine gänzlich unterbliebene<br />

Bekanntmachung zur Nichtigkeit <strong>des</strong> Konzessionsvertrages führt, da in diesem Fall ein<br />

Wettbewerb um die Infrastruktur nicht entstehen konnte (OLG Düsseldorf, Urteil <strong>vom</strong><br />

12.03.2008).<br />

Mit der Thüga AG München (jetzt: Energienetze GmbH Schifferstadt) wurde mit Stichtag<br />

01.01.2004 ein Gaskonzessionsvertrag auf 10 Jahre vereinbart. Dieser endet zunächst am<br />

31.12.2013. Er verlängert sich allerdings automatisch bis zum 31.12.2018, wenn er nicht bis<br />

zum 31.12.2011 mit eingeschriebenem Brief gekündigt wird.<br />

Da der Stromkonzessionsvertrag ebenfalls 2013 ausläuft und die Verwaltung grundsätzlich<br />

davon ausgeht, dass ein Neuabschluss bzw. die Möglichkeit einer Gründung einer wie auch<br />

immer gearteten Netzgesellschaft gegenüber dem alten Vertragswerk Vorteile für die<br />

Gemeinde bringt, wird die fristgerechte Kündigung (bis spätestens 31.12.2011) mit Wirkung<br />

zum 31.12.2013 empfohlen. Nach der fristgerechten Kündigung wird dann die <strong>öffentliche</strong><br />

Bekanntmachung hinsichtlich <strong>des</strong> Vertragsen<strong>des</strong> im Bun<strong>des</strong>anzeiger erfolgen.<br />

Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

Der Gemeinderat stimmt der Kündigung <strong>des</strong> Gaskonzessionsvertrages mit der Thüga AG<br />

München (jetzt: Energienetze GmbH Schifferstadt) zum 31.12.2013 zu.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 23<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 9<br />

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)<br />

Nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen die Gemeinden das<br />

Vertragsende spätestens zwei Jahre vor Ablauf <strong>des</strong> Konzessionsvertrags im<br />

Bun<strong>des</strong>anzeiger bekannt geben. In der Bekanntmachung sollen die Gemeinden

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