öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2011 - Altrip
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Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />
Die Gemeinde <strong>Altrip</strong> bezuschusst die Anschaffung von neuen Zelten für die katholische<br />
Jugend im Pfarrverband Waldsee-Otterstadt-<strong>Altrip</strong> mit einem Betrag von bis zu 650,-- €. Der<br />
Betrag wird in den Haushalt 2012 eingestellt und nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen<br />
Voraussetzungen ausgezahlt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 23<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 8<br />
Gaskonzessionsvertrag - Kündigung zum 31.12.2013<br />
Nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen die Gemeinden das<br />
Vertragsende spätestens zwei Jahre vor Ablauf <strong>des</strong> Konzessionsvertrags im<br />
Bun<strong>des</strong>anzeiger bekannt geben. In der Bekanntmachung sollen die Gemeinden<br />
Energieversorgungsunternehmen auffordern, ihr Interesse an dem Abschluss eines<br />
Konzessionsvertrages bzw. an einer anderen Form der Netzbewirtschaftung<br />
(Netzgesellschaft mit Gemeinde) zu bekunden. Mittlerweile ist gerichtlich geklärt (eine<br />
spezialgesetzliche Regelung fehlt leider im EnWG), dass eine gänzlich unterbliebene<br />
Bekanntmachung zur Nichtigkeit <strong>des</strong> Konzessionsvertrages führt, da in diesem Fall ein<br />
Wettbewerb um die Infrastruktur nicht entstehen konnte (OLG Düsseldorf, Urteil <strong>vom</strong><br />
12.03.2008).<br />
Mit der Thüga AG München (jetzt: Energienetze GmbH Schifferstadt) wurde mit Stichtag<br />
01.01.2004 ein Gaskonzessionsvertrag auf 10 Jahre vereinbart. Dieser endet zunächst am<br />
31.12.2013. Er verlängert sich allerdings automatisch bis zum 31.12.2018, wenn er nicht bis<br />
zum 31.12.2011 mit eingeschriebenem Brief gekündigt wird.<br />
Da der Stromkonzessionsvertrag ebenfalls 2013 ausläuft und die Verwaltung grundsätzlich<br />
davon ausgeht, dass ein Neuabschluss bzw. die Möglichkeit einer Gründung einer wie auch<br />
immer gearteten Netzgesellschaft gegenüber dem alten Vertragswerk Vorteile für die<br />
Gemeinde bringt, wird die fristgerechte Kündigung (bis spätestens 31.12.2011) mit Wirkung<br />
zum 31.12.2013 empfohlen. Nach der fristgerechten Kündigung wird dann die <strong>öffentliche</strong><br />
Bekanntmachung hinsichtlich <strong>des</strong> Vertragsen<strong>des</strong> im Bun<strong>des</strong>anzeiger erfolgen.<br />
Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />
Der Gemeinderat stimmt der Kündigung <strong>des</strong> Gaskonzessionsvertrages mit der Thüga AG<br />
München (jetzt: Energienetze GmbH Schifferstadt) zum 31.12.2013 zu.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 23<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 9<br />
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)<br />
Nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen die Gemeinden das<br />
Vertragsende spätestens zwei Jahre vor Ablauf <strong>des</strong> Konzessionsvertrags im<br />
Bun<strong>des</strong>anzeiger bekannt geben. In der Bekanntmachung sollen die Gemeinden