öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2011 - Altrip

öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2011 - Altrip öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2011 - Altrip

04.08.2013 Aufrufe

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 00 Enthaltungen 00 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO. TOP-Nummer: 5 Vollzug der Vereinsförderrichtlinie; Anschaffung eines Tischsets für den TTC Altrip Mit dem Schreiben vom 10.03.2011 hat der TTC Altrip die Bezuschussung von zwei Tischsets beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 952,-- €. Im Angebot enthalten sind u.a. auch Verbrauchsgüter (z.B. Tischtennisbälle), die nicht den Zuwendungsrichtlinien unterliegen. Aus diesem Grunde ist ein adäquater Abschlag auf den Gesamtbetrag vorzunehmen. Der Zuschuss wird nach § 5 der „Richtlinien zur Förderung von Sport-, kulturtragenden und sonstigen Vereinen der Gemeinde Altrip“ in Form eines Individualzuschusses als Sonderzuwendung gewährt. Die Zuwendungsbedingungen nach den Förderrichtlinien sind erfüllt. Die Beschlussfassung über einen derartigen Zuschuss obliegt dem Gemeinderat. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, in Anlehnung an die Praxis bei Investitionszuschüssen, eine Zuwendung in Höhe von bis zu 10% der Anschaffungskosten zu gewähren. Dies entspricht einer Zuwendung in Höhe von bis zu 90,-- €. Hierbei ist ein Abschlag auf die oben genannten Verbrauchsgüter berücksichtigt. Da für die Beschaffung der Tischsets im laufenden Haushaltsjahr keine Mittel eingeplant sind schlägt die Verwaltung vor den Zuschuss in das Haushaltsjahr 2012 einzuplanen und bei vorliegenden haushaltsrechtlicher Voraussetzungen auszuzahlen. Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen: Der TTC Altrip erhält zur Anschaffung von zwei Tischsets (Spieltisch mit Netz und Schiedsrichtertisch) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 90,-- €. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Jahr 2012 bei vorliegender haushaltsrechtlicher Voraussetzung. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 00 Enthaltungen 00 TOP-Nummer: 6 Vollzug der Vereinsförderrichtlinie; Antrag auf einen Investitionszuschuss des Athleten-Club 1923 Altrip e. V. Der Athleten-Club 1923 Altrip e. V. beantragt einen Investitionskostenzuschuss für die Sanierung der Duschanlagen im Anbau der vereinseigenen Sporthalle. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 10.465,46 €.

Der AC hat einen Zuschuss in Höhe von 2.093,08 € beim Sportbund Pfalz und einen Zuschuss in Höhe von 1.046,54 € beim Landkreis Rhein-Pfalz beantragt, die 30% der Gesamtkosten decken würden. Unter Berücksichtigung eines 10%-igen Abschlags für ersparte Unterhaltsaufwendungen ergeben sich förderfähige Kosten in Höhe von 9.418,91 €. Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahme in Anwendung der Vereinsförderrichtlinie mit einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Kosten, also 950,-- € (gerundet) zu fördern. Die Bezuschussung ist für das Haushaltsjahr 2012 vorzusehen und bei vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auszuzahlen. Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen: Der Athleten-Club 1923 Altrip e. V. erhält einen Investitionskostenzuschuss für die Sanierung der Duschanlagen im Anbau der vereinseigenen Sporthalle in Höhe von bis zu 950,-- €. Die Bezuschussung erfolgt im Haushalt 2012 bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 00 Enthaltungen 00 TOP-Nummer: 7 Vollzug der Vereinsförderrichtlinie; Bezuschussung von Zelten für die katholische Jugend Die katholische Jugend im Pfarrverband Waldsee-Otterstadt-Altrip hat mit Schreiben vom 07.02.2011 einen Zuschuss zur Beschaffung neuer Zelte für die Durchführung ihrer Jugendzeltlager und -freizeiten beantragt. Nach Angaben des Antragstellers reichen die derzeit vorhandenen Mannschaftszelte infolge von Verschleißmängeln nicht mehr aus, die Jugendfreizeiten in den Sommerferien in gewohnter Weise durchzuführen. Darüber hinaus wird ein zusätzliches Küchenzelt benötigt. Die zur Anschaffung vorgesehenen Zelte sind qualitativ wertvoll und sehr widerstandsfähig, so dass von einer längeren Nutzungszeit ausgegangen werden kann. Die Kosten für die Zelte (1 Küchenzelt, 15 Rundzelte) belaufen sich auf rund 6.500,-- €. Die Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee beteiligen sich nach Auskunft der Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee mit je 20 % an den Anschaffungskosten. Nach der Förderrichtlinie der Gemeinde Altrip ist ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten möglich. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anschaffung der Zelte in Anlehnung an die bisherige Zuschusspraxis mit einem Betrag von bis zu 10 % der Anschaffungskosten, also maximal 650,-- €, zu fördern. Da die Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr aufgrund des verspätet eingegangenen Antrags nicht eingeplant werden konnte, soll der Zuschuss in den Haushalt 2012 eingestellt werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Der AC hat einen Zuschuss in Höhe von 2.093,08 € beim Sportbund Pfalz und einen<br />

Zuschuss in Höhe von 1.046,54 € beim Landkreis Rhein-Pfalz beantragt, die 30% der<br />

Gesamtkosten decken würden.<br />

Unter Berücksichtigung eines 10%-igen Abschlags für ersparte Unterhaltsaufwendungen<br />

ergeben sich förderfähige Kosten in Höhe von 9.418,91 €.<br />

Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahme in Anwendung der Vereinsförderrichtlinie mit einer<br />

einmaligen Zuwendung in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Kosten, also 950,-- €<br />

(gerundet) zu fördern.<br />

Die Bezuschussung ist für das Haushaltsjahr 2012 vorzusehen und bei vorliegen der<br />

haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auszuzahlen.<br />

Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

Der Athleten-Club 1923 <strong>Altrip</strong> e. V. erhält einen Investitionskostenzuschuss für die Sanierung<br />

der Duschanlagen im Anbau der vereinseigenen Sporthalle in Höhe von bis zu 950,-- €. Die<br />

Bezuschussung erfolgt im Haushalt 2012 bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen<br />

Voraussetzungen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 23<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 7<br />

Vollzug der Vereinsförderrichtlinie;<br />

Bezuschussung von Zelten für die katholische Jugend<br />

Die katholische Jugend im Pfarrverband Waldsee-Otterstadt-<strong>Altrip</strong> hat mit Schreiben <strong>vom</strong><br />

07.02.2011 einen Zuschuss zur Beschaffung neuer Zelte für die Durchführung ihrer<br />

Jugendzeltlager und -freizeiten beantragt.<br />

Nach Angaben <strong>des</strong> Antragstellers reichen die derzeit vorhandenen Mannschaftszelte infolge<br />

von Verschleißmängeln nicht mehr aus, die Jugendfreizeiten in den Sommerferien in<br />

gewohnter Weise durchzuführen. Darüber hinaus wird ein zusätzliches Küchenzelt benötigt.<br />

Die zur Anschaffung vorgesehenen Zelte sind qualitativ wertvoll und sehr widerstandsfähig,<br />

so dass von einer längeren Nutzungszeit ausgegangen werden kann. Die Kosten für die<br />

Zelte (1 Küchenzelt, 15 Rundzelte) belaufen sich auf rund 6.500,-- €.<br />

Die Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee beteiligen sich nach Auskunft der<br />

Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee mit je 20 % an den Anschaffungskosten.<br />

Nach der Förderrichtlinie der Gemeinde <strong>Altrip</strong> ist ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von<br />

10 % der Anschaffungskosten möglich.<br />

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anschaffung der Zelte in Anlehnung an die bisherige<br />

Zuschusspraxis mit einem Betrag von bis zu 10 % der Anschaffungskosten, also maximal<br />

650,-- €, zu fördern. Da die Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr aufgrund <strong>des</strong> verspätet<br />

eingegangenen Antrags nicht eingeplant werden konnte, soll der Zuschuss in den Haushalt<br />

2012 eingestellt werden. Die Auszahlung <strong>des</strong> Zuschusses erfolgt bei Vorliegen der<br />

haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

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