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öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2011 - Altrip

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Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 22<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

Das Stimmrecht <strong>des</strong> Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.<br />

TOP-Nummer: 5<br />

Vollzug der Vereinsförderrichtlinie;<br />

Anschaffung eines Tischsets für den TTC <strong>Altrip</strong><br />

Mit dem Schreiben <strong>vom</strong> 10.03.2011 hat der TTC <strong>Altrip</strong> die Bezuschussung von zwei<br />

Tischsets beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 952,-- €. Im Angebot enthalten<br />

sind u.a. auch Verbrauchsgüter (z.B. Tischtennisbälle), die nicht den Zuwendungsrichtlinien<br />

unterliegen. Aus diesem Grunde ist ein adäquater Abschlag auf den Gesamtbetrag<br />

vorzunehmen.<br />

Der Zuschuss wird nach § 5 der „Richtlinien zur Förderung von Sport-, kulturtragenden und<br />

sonstigen Vereinen der Gemeinde <strong>Altrip</strong>“ in Form eines Individualzuschusses als<br />

Sonderzuwendung gewährt. Die Zuwendungsbedingungen nach den Förderrichtlinien sind<br />

erfüllt. Die Beschlussfassung über einen derartigen Zuschuss obliegt dem Gemeinderat.<br />

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, in Anlehnung an die Praxis bei<br />

Investitionszuschüssen, eine Zuwendung in Höhe von bis zu 10% der Anschaffungskosten<br />

zu gewähren. Dies entspricht einer Zuwendung in Höhe von bis zu 90,-- €.<br />

Hierbei ist ein Abschlag auf die oben genannten Verbrauchsgüter berücksichtigt.<br />

Da für die Beschaffung der Tischsets im laufenden Haushaltsjahr keine Mittel eingeplant sind<br />

schlägt die Verwaltung vor den Zuschuss in das Haushaltsjahr 2012 einzuplanen und bei<br />

vorliegenden haushaltsrechtlicher Voraussetzungen auszuzahlen.<br />

Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

Der TTC <strong>Altrip</strong> erhält zur Anschaffung von zwei Tischsets (Spieltisch mit Netz und<br />

Schiedsrichtertisch) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 90,-- €. Die Auszahlung <strong>des</strong><br />

Zuschusses erfolgt im Jahr 2012 bei vorliegender haushaltsrechtlicher Voraussetzung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 23<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 6<br />

Vollzug der Vereinsförderrichtlinie;<br />

Antrag auf einen Investitionszuschuss <strong>des</strong> Athleten-Club 1923 <strong>Altrip</strong> e. V.<br />

Der Athleten-Club 1923 <strong>Altrip</strong> e. V. beantragt einen Investitionskostenzuschuss für die<br />

Sanierung der Duschanlagen im Anbau der vereinseigenen Sporthalle.<br />

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 10.465,46 €.

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