öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2011 - Altrip
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2011 - Altrip
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2011 - Altrip
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Bericht über die Ergebnisse der <strong>öffentliche</strong>n <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong><br />
<strong>13.04.2011</strong><br />
Zu Beginn der <strong>Sitzung</strong> stellt der Vorsitzende die form- und fristgerechte Einladung sowie die<br />
Beschlussfähigkeit <strong>des</strong> Gremiums fest. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden<br />
nicht vorgebracht.<br />
TOP-Nummer: 1<br />
Jahresabschluss <strong>des</strong> Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2009<br />
a) Feststellung <strong>des</strong> Jahresergebnisses<br />
b) Verwendung <strong>des</strong> Jahresgewinnes<br />
c) Entlastung der Werkleitung<br />
Der Jahresabschluss <strong>des</strong> Wasserwerks für das Wirtschaftsjahr 2009 ist von dem mit der<br />
Prüfung beauftragen Wirtschaftsprüfer Dr. Burret, Ludwigshafen, geprüft worden. Das<br />
Wirtschaftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von 29.687,31 € ab. Der Jahresgewinn<br />
2009 soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.<br />
Die Bilanzsumme beläuft sich im Wirtschaftsjahr 2009 auf 3.534.304,79 €. Die Ertragslage<br />
zeigt, dass die Wirtschaftsgrundsätze gemäß § 85 Abs. 2 GemO i.V.m. § 8 Abs. 3 KAG nicht<br />
ganz erfüllt wurden, da der Min<strong>des</strong>tgewinn und die darauf entfallenden Steuern nicht voll<br />
erwirtschaftet werden konnten. Allerdings wurden der steuerliche Min<strong>des</strong>tgewinn und die<br />
Konzessionsabgabe erwirtschaftet.<br />
Außerdem übersteigt das Entgeltaufkommen mit 2,34 € je cbm den Grenzwert i.S.d. § 3<br />
Abs.1 KAVO von 1,10 € je cbm, sodass gem. § 7 Abs. 3 KAG i.V.m. § 3 Abs. 1 KAVO auf die<br />
Erwirtschaftung der Eigenkapitalzinsen und der über die Tilgung hinausgehenden<br />
Abschreibungen verzichtet werden kann.<br />
Der Jahresabschluss ist mit dem Bestätigungsvermerk versehen worden.<br />
Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />
a) Der Jahresabschluss <strong>des</strong> Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2009 wird auf<br />
3.534.304,79 € festgesetzt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 22<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
b) Der Jahresgewinn <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres 2009 in Höhe von 29.687,31 € wird der<br />
allgemeinen Rücklage zugeführt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 22<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
c) Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2009 die Entlastung erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 22
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 2<br />
Jahresabschluss der Gemeindewerke <strong>Altrip</strong> - Abwasserbeseitigungseinrichtungen- für<br />
das Wirtschaftsjahr 2009;<br />
a) Feststellung <strong>des</strong> Jahresergebnisses<br />
b) Verwendung <strong>des</strong> Jahresgewinnes<br />
c) Entlastung der Werkleitung<br />
Der Jahresabschluss der Abwasserbeseitigungseinrichtungen für das Wirtschaftsjahr 2009<br />
ist von dem mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer Dr. Burret Ludwigshafen, geprüft<br />
worden. Die Bilanzsumme beläuft sich im Wirtschaftsjahr 2009 auf 9.493.661,05 €. Das<br />
Wirtschaftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von 239.101,51 € ab. Der Jahresgewinn<br />
2009 soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.<br />
Die Ertragslage zeigt, dass die Wirtschaftsgrundsätze gem. § 85 Abs. 2 GemO i.V.m. § 8<br />
Abs. 3 KAG erfüllt werden, da der Min<strong>des</strong>tgewinn erwirtschafte wurde. Das<br />
Entgeltaufkommen übersteigt den Grenzwert i.S.d. § 3 Abs. 1 KAVO von 70,00 € je<br />
Einwohner und Jahr, sodass gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 KAG i.V.m. § 3 Abs.1 KAVO auf die<br />
Erwirtschaftung der Eigenkapitalszinsen und der über die Tilgungen hinausgehenden<br />
Abschreibungen verzichtet werden kann.<br />
Der Jahresabschluss wurde mit dem Bestätigungsvermerk versehen.<br />
Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />
a) Der Jahresabschluss der Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Gemeindewerke <strong>Altrip</strong><br />
für das Wirtschaftsjahr 2009 wird auf 9.493.661,05 € festgestellt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 22<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
b) Der Jahresgewinn <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres 2009 in Höhe von 239.101,51 € wird der<br />
allgemeinen Rücklage zugeführt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 22<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
c) Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2009 die Entlastung erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 22<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
Dr. Armin Grau erscheint zur <strong>Sitzung</strong> und nimmt an der weiteren Beratung und Abstimmung<br />
teil.
TOP-Nummer: 3<br />
Beauftragung <strong>des</strong> Wirtschaftsprüfungsunternehmens Dr. Burret zur Prüfung der<br />
Jahresabschlüsse 2010 und 2011<br />
Der Gemeinderat hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 30.06.2010 das Büro Dr. Burret zur Prüfung <strong>des</strong><br />
Jahresabschlusses 2009 der Gemeindewerke <strong>Altrip</strong> beauftragt.<br />
Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss sowie der Gemeinderat haben sich jedoch<br />
abweichend <strong>vom</strong> Beschlussvorschlag der Gemeindewerke dafür ausgesprochen, den<br />
Prüfauftrag wieder an Dr. Burret zu vergeben, um die Kontinuität in der Prüfung<br />
beizubehalten. Dabei wurde jedoch der Auftrag zur Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses <strong>des</strong><br />
Wasserwerks und Kanalwerks nur für das Jahr 2009 vergeben.<br />
Die Gemeindewerke empfehlen, das Büro Dr. Burret aus Ludwigshafen für die Prüfung der<br />
Jahresabschlüsse 2010 und 2011 für die beiden Betriebszweige Abwasserentsorgung und<br />
Trinkwasserversorgung zu beauftragen.<br />
Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />
Für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 wird das Wirtschaftsprüfungsunternehmen<br />
Dr. Burret in Ludwigshafen beauftragt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 23<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 4<br />
Nachwahl von Ausschussmitgliedern;<br />
Umlegungsausschuss in der Wahlzeit 2009 – 2014<br />
Im Zuge der Zusammenlegung der beiden Vermessungs- und Katasterämter Ludwigshafen<br />
und Neustadt an der Weinstraße, zum Vermessungs- und Katasteramt Vorderpfalz, ab dem<br />
1. Oktober 2010, haben sich folgende Änderungen bei den Mitgliedern bzw. den Vertretern<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden <strong>des</strong> Umlegungsausschusses ergeben:<br />
Der bisherige Vorsitzende, Herr Willi Matz, wurde an das Vermessungs- und Katasteramt<br />
nach Landau versetzt.<br />
Das Vermessungs- und Katasteramt Vorderpfalz schlägt daher vor, den stellvertretenden<br />
Vorsitzenden <strong>des</strong> Umlegungsausschusses, Herrn Vermessungsdirektor Walter Konrad,<br />
Leiter <strong>des</strong> Fachbereichs 3 „Bodenmanagement“ sowie ständiger Vertreter <strong>des</strong><br />
Behördenleiters, zum Vorsitzenden und den neuen Amtsleiter, Herrn Vermessungsdirektor<br />
Gerhard Schneider, zum stellvertretenden Vorsitzenden, zu wählen.<br />
Hinsichtlich <strong>des</strong> 2. stellvertretenden Vorsitzenden <strong>des</strong> Umlegungsausschusses, Herr<br />
Obervermessungsrat Michael Hemmer, Leiter <strong>des</strong> Fachbereichs, „Datenführung und<br />
Kundenservice“, muss keine Änderung vorgenommen werden.<br />
Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />
Herr Vermessungsdirektor Walter Konrad wird zum Vorsitzenden und Herr<br />
Vermessungsdirektor Gerhard Schneider wird zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 22<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
Das Stimmrecht <strong>des</strong> Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.<br />
TOP-Nummer: 5<br />
Vollzug der Vereinsförderrichtlinie;<br />
Anschaffung eines Tischsets für den TTC <strong>Altrip</strong><br />
Mit dem Schreiben <strong>vom</strong> 10.03.2011 hat der TTC <strong>Altrip</strong> die Bezuschussung von zwei<br />
Tischsets beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 952,-- €. Im Angebot enthalten<br />
sind u.a. auch Verbrauchsgüter (z.B. Tischtennisbälle), die nicht den Zuwendungsrichtlinien<br />
unterliegen. Aus diesem Grunde ist ein adäquater Abschlag auf den Gesamtbetrag<br />
vorzunehmen.<br />
Der Zuschuss wird nach § 5 der „Richtlinien zur Förderung von Sport-, kulturtragenden und<br />
sonstigen Vereinen der Gemeinde <strong>Altrip</strong>“ in Form eines Individualzuschusses als<br />
Sonderzuwendung gewährt. Die Zuwendungsbedingungen nach den Förderrichtlinien sind<br />
erfüllt. Die Beschlussfassung über einen derartigen Zuschuss obliegt dem Gemeinderat.<br />
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, in Anlehnung an die Praxis bei<br />
Investitionszuschüssen, eine Zuwendung in Höhe von bis zu 10% der Anschaffungskosten<br />
zu gewähren. Dies entspricht einer Zuwendung in Höhe von bis zu 90,-- €.<br />
Hierbei ist ein Abschlag auf die oben genannten Verbrauchsgüter berücksichtigt.<br />
Da für die Beschaffung der Tischsets im laufenden Haushaltsjahr keine Mittel eingeplant sind<br />
schlägt die Verwaltung vor den Zuschuss in das Haushaltsjahr 2012 einzuplanen und bei<br />
vorliegenden haushaltsrechtlicher Voraussetzungen auszuzahlen.<br />
Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />
Der TTC <strong>Altrip</strong> erhält zur Anschaffung von zwei Tischsets (Spieltisch mit Netz und<br />
Schiedsrichtertisch) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 90,-- €. Die Auszahlung <strong>des</strong><br />
Zuschusses erfolgt im Jahr 2012 bei vorliegender haushaltsrechtlicher Voraussetzung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 23<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 6<br />
Vollzug der Vereinsförderrichtlinie;<br />
Antrag auf einen Investitionszuschuss <strong>des</strong> Athleten-Club 1923 <strong>Altrip</strong> e. V.<br />
Der Athleten-Club 1923 <strong>Altrip</strong> e. V. beantragt einen Investitionskostenzuschuss für die<br />
Sanierung der Duschanlagen im Anbau der vereinseigenen Sporthalle.<br />
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 10.465,46 €.
Der AC hat einen Zuschuss in Höhe von 2.093,08 € beim Sportbund Pfalz und einen<br />
Zuschuss in Höhe von 1.046,54 € beim Landkreis Rhein-Pfalz beantragt, die 30% der<br />
Gesamtkosten decken würden.<br />
Unter Berücksichtigung eines 10%-igen Abschlags für ersparte Unterhaltsaufwendungen<br />
ergeben sich förderfähige Kosten in Höhe von 9.418,91 €.<br />
Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahme in Anwendung der Vereinsförderrichtlinie mit einer<br />
einmaligen Zuwendung in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Kosten, also 950,-- €<br />
(gerundet) zu fördern.<br />
Die Bezuschussung ist für das Haushaltsjahr 2012 vorzusehen und bei vorliegen der<br />
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auszuzahlen.<br />
Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />
Der Athleten-Club 1923 <strong>Altrip</strong> e. V. erhält einen Investitionskostenzuschuss für die Sanierung<br />
der Duschanlagen im Anbau der vereinseigenen Sporthalle in Höhe von bis zu 950,-- €. Die<br />
Bezuschussung erfolgt im Haushalt 2012 bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen<br />
Voraussetzungen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 23<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 7<br />
Vollzug der Vereinsförderrichtlinie;<br />
Bezuschussung von Zelten für die katholische Jugend<br />
Die katholische Jugend im Pfarrverband Waldsee-Otterstadt-<strong>Altrip</strong> hat mit Schreiben <strong>vom</strong><br />
07.02.2011 einen Zuschuss zur Beschaffung neuer Zelte für die Durchführung ihrer<br />
Jugendzeltlager und -freizeiten beantragt.<br />
Nach Angaben <strong>des</strong> Antragstellers reichen die derzeit vorhandenen Mannschaftszelte infolge<br />
von Verschleißmängeln nicht mehr aus, die Jugendfreizeiten in den Sommerferien in<br />
gewohnter Weise durchzuführen. Darüber hinaus wird ein zusätzliches Küchenzelt benötigt.<br />
Die zur Anschaffung vorgesehenen Zelte sind qualitativ wertvoll und sehr widerstandsfähig,<br />
so dass von einer längeren Nutzungszeit ausgegangen werden kann. Die Kosten für die<br />
Zelte (1 Küchenzelt, 15 Rundzelte) belaufen sich auf rund 6.500,-- €.<br />
Die Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee beteiligen sich nach Auskunft der<br />
Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee mit je 20 % an den Anschaffungskosten.<br />
Nach der Förderrichtlinie der Gemeinde <strong>Altrip</strong> ist ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von<br />
10 % der Anschaffungskosten möglich.<br />
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anschaffung der Zelte in Anlehnung an die bisherige<br />
Zuschusspraxis mit einem Betrag von bis zu 10 % der Anschaffungskosten, also maximal<br />
650,-- €, zu fördern. Da die Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr aufgrund <strong>des</strong> verspätet<br />
eingegangenen Antrags nicht eingeplant werden konnte, soll der Zuschuss in den Haushalt<br />
2012 eingestellt werden. Die Auszahlung <strong>des</strong> Zuschusses erfolgt bei Vorliegen der<br />
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />
Die Gemeinde <strong>Altrip</strong> bezuschusst die Anschaffung von neuen Zelten für die katholische<br />
Jugend im Pfarrverband Waldsee-Otterstadt-<strong>Altrip</strong> mit einem Betrag von bis zu 650,-- €. Der<br />
Betrag wird in den Haushalt 2012 eingestellt und nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen<br />
Voraussetzungen ausgezahlt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 23<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 8<br />
Gaskonzessionsvertrag - Kündigung zum 31.12.2013<br />
Nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen die Gemeinden das<br />
Vertragsende spätestens zwei Jahre vor Ablauf <strong>des</strong> Konzessionsvertrags im<br />
Bun<strong>des</strong>anzeiger bekannt geben. In der Bekanntmachung sollen die Gemeinden<br />
Energieversorgungsunternehmen auffordern, ihr Interesse an dem Abschluss eines<br />
Konzessionsvertrages bzw. an einer anderen Form der Netzbewirtschaftung<br />
(Netzgesellschaft mit Gemeinde) zu bekunden. Mittlerweile ist gerichtlich geklärt (eine<br />
spezialgesetzliche Regelung fehlt leider im EnWG), dass eine gänzlich unterbliebene<br />
Bekanntmachung zur Nichtigkeit <strong>des</strong> Konzessionsvertrages führt, da in diesem Fall ein<br />
Wettbewerb um die Infrastruktur nicht entstehen konnte (OLG Düsseldorf, Urteil <strong>vom</strong><br />
12.03.2008).<br />
Mit der Thüga AG München (jetzt: Energienetze GmbH Schifferstadt) wurde mit Stichtag<br />
01.01.2004 ein Gaskonzessionsvertrag auf 10 Jahre vereinbart. Dieser endet zunächst am<br />
31.12.2013. Er verlängert sich allerdings automatisch bis zum 31.12.2018, wenn er nicht bis<br />
zum 31.12.2011 mit eingeschriebenem Brief gekündigt wird.<br />
Da der Stromkonzessionsvertrag ebenfalls 2013 ausläuft und die Verwaltung grundsätzlich<br />
davon ausgeht, dass ein Neuabschluss bzw. die Möglichkeit einer Gründung einer wie auch<br />
immer gearteten Netzgesellschaft gegenüber dem alten Vertragswerk Vorteile für die<br />
Gemeinde bringt, wird die fristgerechte Kündigung (bis spätestens 31.12.2011) mit Wirkung<br />
zum 31.12.2013 empfohlen. Nach der fristgerechten Kündigung wird dann die <strong>öffentliche</strong><br />
Bekanntmachung hinsichtlich <strong>des</strong> Vertragsen<strong>des</strong> im Bun<strong>des</strong>anzeiger erfolgen.<br />
Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />
Der Gemeinderat stimmt der Kündigung <strong>des</strong> Gaskonzessionsvertrages mit der Thüga AG<br />
München (jetzt: Energienetze GmbH Schifferstadt) zum 31.12.2013 zu.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 23<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 9<br />
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)<br />
Nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen die Gemeinden das<br />
Vertragsende spätestens zwei Jahre vor Ablauf <strong>des</strong> Konzessionsvertrags im<br />
Bun<strong>des</strong>anzeiger bekannt geben. In der Bekanntmachung sollen die Gemeinden
Energieversorgungsunternehmen auffordern, ihr Interesse an dem Abschluss eines<br />
Konzessionsvertrages bzw. an einer anderen Form der Netzbewirtschaftung<br />
(Netzgesellschaft mit Gemeinde) zu bekunden. Mittlerweile ist gerichtlich geklärt (eine<br />
spezialgesetzliche Regelung fehlt leider im EnWG), dass eine gänzlich unterbliebene<br />
Bekanntmachung zur Nichtigkeit <strong>des</strong> Konzessionsvertrages führt, da in diesem Fall ein<br />
Wettbewerb um die Infrastruktur nicht entstehen konnte (OLG Düsseldorf, Urteil <strong>vom</strong><br />
12.03.2008).<br />
Derzeit besteht mit der Pfalzwerke AG Ludwigshafen ein Stromkonzessionsvertrag, der am<br />
11.03.1993 auf 20 Jahre abgeschlossen wurde und somit (automatisch) am 10.03.2013<br />
endet.<br />
Im Bereich der Gas- und Stromversorgung hat sich im Zuge der voranschreitenden<br />
Liberalisierung auf europäischer Ebene vieles verändert. Das Konzessionierungsverfahren<br />
und das Energiewirtschaftsgesetz musste in den letzten Jahren mehrfach novelliert werden.<br />
Für die Kommunen eröffnen sich nunmehr drei Optionen:<br />
Die Vergabe der Konzession an den bisherigen Vertragspartner.<br />
Die Vergabe der Konzession an einen anderen Netzbetreiber.<br />
Die Übernahme <strong>des</strong> Energieversorgungsnetzes in eigener Regie – auch im Wege der<br />
interkommunalen Zusammenarbeit oder in Kooperation mit einem privaten Partner.<br />
Aus heutiger Sicht ist nicht abschließend einschätzbar, welche der o.g. Optionen ab den<br />
Jahren 2013/2014 die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung sein wird. Es wäre aber<br />
fahrlässig, sich bereits schon bei der nun anstehenden Bekanntgabe bezüglich <strong>des</strong><br />
Auslaufens der Konzessionsverträge einzuschränken indem man den Bekanntmachungstext<br />
zu sehr ‘‘nur‘‘ auf eine reine Vergabe <strong>des</strong> jeweiligen Netzes fixieren würde. Auch der<br />
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat sich sehr intensiv dem Thema<br />
Rekommunalisierung angenommen und steht einem wie auch immer gearteten Rückkauf<br />
(Kommune alleine oder mit strategischen Partner) grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber.<br />
Mittlerweile gibt es in Rheinland-Pfalz mehrere realisierte (kommunale)<br />
Netzbetreibermodelle. In unserem konkreten Fall dürfen auch mögliche Veränderungen vor<br />
dem Hintergrund der Gebiets- und Verwaltungsreform nicht außer Acht gelassen werden.<br />
Um der Gemeinde <strong>Altrip</strong> eine bestmögliche Verhandlungsposition zu gewährleisten, hat die<br />
Verwaltung einen weitreichenden Bekanntmachungstext mit entsprechendem<br />
Attraktivitätsfaktor veröffentlicht.<br />
Wichtig ist zu verstehen, dass die Gemeinden mit den Konzessionsverträgen dem jeweiligen<br />
Energieversorger das Recht einräumt, die <strong>öffentliche</strong>n Wege und Plätze für (eigene) Gas-<br />
und Stromleitungen zu nutzen. Welcher Anbieter den Strom liefert, ist nicht Gegenstand<br />
eines Konzessionsvertrages. Aufgrund der Liberalisierung <strong>des</strong> Energiemarktes ist der<br />
Netzbetrieb klar von der Energielieferung getrennt.<br />
Der Gemeinderat nimmt die <strong>öffentliche</strong> Bekanntmachung <strong>des</strong> auslaufenden<br />
Konzessionsvertrages für Strom zur Kenntnis.<br />
TOP-Nummer: 10<br />
Erweiterung und Umgestaltung <strong>des</strong> Außengelän<strong>des</strong> der Geschwister-Scholl-<br />
Kindertagesstätte (Natur Pur, Rheingönheimer Straße 65a, Flurstück-Nr. 1144/1, 1144/2<br />
und 1144/3); Errichtung einer Zaunanlage mit Toren
Der Gemeinderat hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 01.09.2010 die Planung für die Maßnahme Natur<br />
Pur angenommen. Diese beinhaltet insbesondere die Errichtung einer Einfriedung. Als<br />
Alternative wurden die Zaunelemente mit einer Füllung (Sichtschutz) ausgeschrieben.<br />
Anhand der Angebote wurde festgestellt, dass der Gittermattenzaun mit einer Füllung zu<br />
erheblichen Mehrkosten von rund 15.000,00 € (brutto) führt.<br />
Bislang wurden die Zaunanlagen an der Albert-Schweitzer-Schule und Friedrich-Fröbel-<br />
Kindergarten ohne Füllung ausgeführt. Auf Grund der angespannten Haushaltslage empfiehlt<br />
die Verwaltung, auf die Füllung zu verzichten und als Sichtschutz Anpflanzungen entlang <strong>des</strong><br />
Zauns im Rahmen der Umgestaltung vorzunehmen.<br />
Für die Lieferung und Montage <strong>des</strong> Zaunes wurden der Verwaltung mehrere Angebote<br />
unterbreitet. Die Verwaltung empfiehlt, die Lieferung und Montage der Zaunanlage mit Toren<br />
an den günstigsten Bieter, die Firma MJ-Zaunsysteme in Ludwigshafen zum Angebotspreis<br />
in Höhe von 12.020,37 € (brutto) zu vergeben.<br />
RM Ralf Kissel erkundigt sich nach den Problemen die es mit Anwohnern gab, der<br />
Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />
RM Krüger bemängelt die Zaunhöhe von 2 mtr. Die Kinder würden regelrecht weggesperrt<br />
wie bspw. in der Friedrich-Fröbel-Kindertagesstätte der Fall sei. Er halte 1 mtr. Zaunhöhe für<br />
ausreichend. Der Vorsitzende erwiderte, dass die Gemeinde <strong>Altrip</strong> keinesfalls Kinder<br />
wegsperre, vielmehr erfordern sicherheitsrelevante Aspekte eine Zaunhöhe von 2 mtr.<br />
RM Alexander Klauer gibt nochmals bekannt, dass die CDU Fraktion gegen das Projekt ist<br />
und daher mehrheitlich nicht zustimmen wird.<br />
RM Uwe Peter Schreiner bekundet ebenfalls die Ablehnung <strong>des</strong> Projektes durch seine<br />
Fraktion, die Fraktion wird daher der Vergabe nicht zustimmen.<br />
RM Armin Grau gibt zu verstehen, dass die Fraktion der Grünen da sie den hohen Zaun<br />
ablehnt dem Projekt ebenfalls nicht zustimmen wird.<br />
RM Ralf Kissel bekräftigt, dass die SPD Fraktion zu dem Projekt steht und daher der<br />
Vergabe zustimmen wird.<br />
RM Stefanie Hook verweist im Hinblick auf die Höhe <strong>des</strong> Zaunes auf die<br />
Sicherheitsnotwendigkeiten. Dies wird <strong>vom</strong> Vorsitzenden bestätigt.<br />
RM Julien Reiber weist darauf hin, dass die Art und die Höhe <strong>des</strong> Zaunes, wie jetzt<br />
vorgelegt, bereits in den vorangegangenen Gesprächen und Planungen zu dem Projekt<br />
vorgesehen waren. Der Vorsitzende bestätigte dies.<br />
Der Vorsitzende und der Leiter der Bauabteilung, Herr Schubert, erläutern nochmals die<br />
Notwendigkeit, den Zaun in dieser Form zur Sicherheit der Kinder und auch als<br />
Einbruchsschutz, auszuführen. Es wird die Art der Ausführung mit möglicher Begrünung<br />
erläutert. Bei der Ablehnung der Vergabe ist das Projekt Natur Pur nicht mehr weiterführbar.<br />
RM Toni Krüger hinterfragt nochmals die Art der Begrünung und ob vor oder hinter dem<br />
Zaun begrünt wird. Der Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />
Es wird dann wie folgt beschlossen:<br />
Die Lieferung und Montage der Zaunanlage mit Toren wird an den günstigsten Bieter, die<br />
Firma MJ-Zaunsysteme in Ludwigshafen, zum Angebotspreis in Höhe von 12.020,37 €<br />
(brutto) vergeben.
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 14<br />
Nein-Stimmen 08<br />
Enthaltungen 01<br />
TOP-Nummer: 11<br />
Erschließung <strong>des</strong> Naherholungsgebietes Blaue Adria, 1. Bauabschnitt Äußerer Wörth -<br />
Krebsweg - Festlegung <strong>des</strong> Beitragssatzes für die Erhebung einer zweiten<br />
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag Straßenbau<br />
Der Top wird kurz diskutiert.<br />
RM Stefanie Hook beantragt, den TOP wegen kurzfristig aufgetretener Fragen der CDU<br />
Fraktion, die man nicht in <strong>öffentliche</strong>r <strong>Sitzung</strong> diskutieren möchte, in den Ausschuss zurück<br />
zuweisen.<br />
Hierüber wird abgestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 11<br />
Nein-Stimmen 07<br />
Enthaltungen 02<br />
Die Gemeinderatsmitglieder Ilona Klauer, Alexander Klauer und Markus Hofacker haben<br />
gemäß § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und sich in den<br />
Zuschauerbereich begeben.<br />
TOP-Nummer: 12<br />
Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung an die protestantische<br />
Kirchengemeinde - Investitionskostenzuschuss zum Kindertagesstättenumbau<br />
Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO i.V.m. § 9 der Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />
bedürfen überplanmäßige Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind,<br />
der vorherigen Zustimmung <strong>des</strong> Gemeinderats. In der derzeit gültigen Haushaltssatzung ist<br />
die Erheblichkeitsgrenze auf 50.000,-- € festgelegt. Der Haushaltsplan 2011 sieht bei dem<br />
Projekt 700 (Umbau konfessionelle Kitas wegen Aufnahme 2jähriger – protestantisch – S.<br />
226) einen Ansatz von 120.000,-- € vor. Die Vertreter der protestantischen Kirchengemeinde<br />
<strong>Altrip</strong> haben der Verwaltung am 21.02.2011 (der Haushalt wurde am 16.02.2011<br />
verabschiedet) mitgeteilt, dass Architekt Klaus Gropp Bruttogesamtkosten in Höhe von<br />
175.000,-- € ermittelt hat.<br />
Grundsätzlich ist eine überplanmäßige Auszahlung nur zulässig, wenn ein dringen<strong>des</strong><br />
Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder wenn sie unabweisbar ist und kein<br />
erheblicher Jahresfehlbetrag entsteht oder wenn ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich<br />
nur unerheblich erhöht.<br />
Rechtstheoretisch kann festgestellt werden, dass die Deckung von weiteren 50.000,-- €<br />
aufgrund <strong>des</strong> verabschiedeten Sparhaushalts nicht gewährleistet ist. Unterstellt man bei<br />
dieser Maßnahme aufgrund der Gesetzeslage eine Unabweisbarkeit, kommt man zum<br />
Ergebnis, dass sich auch der Fehlbetrag um weitere 50.000,-- € erhöhen würde.
RM Uwe Peter Schreiner betont noch einmal, dass die Gemeinde eigentlich kein Geld für<br />
solch eine Maßnahme hat. Der Vorsitzende bestätigt dies, verweist jedoch auf den<br />
Rechtsanspruch, der erfüllt werden muss.<br />
RM Toni Krüger bestätigt dies und bemängelt lediglich, dass das Land hier seiner<br />
Verpflichtung aus dem Konnexitätsprinzip nicht gerecht wird.<br />
RM Alexander Klauer signalisiert die Zustimmung der CDU Fraktion.<br />
Es ergeht folgender Beschluss:<br />
Die überplanmäßige Auszahlung ist zu tätigen. Um eine Deckungsfähigkeit der<br />
überplanmäßigen Auszahlung zu gewährleisten und gleichzeitig den bereits ausgewiesenen<br />
Fehlbetrag nicht erheblich zu vergrößern, wird eine andere Auszahlungsposition<br />
entsprechend reduziert. Bei dem Projekt 703 (Zuschuss für den 1. Bauabschnitt Sanierung<br />
prot. Kindertagesstätte) werden Mittel in Höhe von 55.000,-- € gesperrt. Von den<br />
ursprünglich geplanten 175.000,-- € für die Sanierung der Kita stehen nach Sperrung von<br />
55.000,-- € noch 120.000,-- € zur Verfügung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 20<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 01<br />
Die Gemeinderatsmitglieder Ralf Kissel und Simon Kobel haben gemäß § 22 GemO an der<br />
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und sich in den Zuhörerbereich begeben.<br />
TOP-Nummer: 13<br />
Erschließung Naherholungsgebiet Blaue Adria - BA "Schwanenweiher";<br />
a) Beschluss über das Ermittlungsgebiet für die Berechnung <strong>des</strong> Beitragssatzes für<br />
die Trinkwasserversorgung<br />
b) Beschluss über die Höhe der Vorausleistung<br />
Nach kurzer Diskussion beantragt das RM Uwe Peter Schreiner den TOP zu vertagen und<br />
einen neuen Plan mit den Flurstücksnummern der zusätzlichen Flurstücke bereitzustellen.<br />
Hierüber wird abgestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 13<br />
Nein-Stimmen 06<br />
Enthaltungen 03<br />
Das Gemeinderatsmitglied Frank Darstein hat gemäß § 22 GemO an der Beratung und<br />
Abstimmung nicht teilgenommen und begab sich in den Zuhörerbereich.<br />
TOP-Nummer: 14<br />
Erschließung Naherholungsgebiet Blaue Adria - BA "Schwanenweiher";<br />
a) Beschluss über das Ermittlungsgebiet für die Berechnung <strong>des</strong> Beitragssatzes für<br />
die Abwasserentsorgung<br />
b) Beschluss über die Höhe der Vorausleistung
Nach kurzer Diskussion beantragt das RM Uwe Peter Schreiner den TOP zu vertagen und<br />
einen neuen Plan mit den Flurstücksnummern der zusätzlichen Flurstücke bereitzustellen.<br />
Hierüber wird abgestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 13<br />
Nein-Stimmen 06<br />
Enthaltungen 03<br />
Das Gemeinderatsmitglied Frank Darstein hat gemäß § 22 GemO an der Beratung und<br />
Abstimmung nicht teilgenommen und begab sich in den Zuhörerbereich.<br />
TOP-Nummer: 15<br />
Vertrag mit dem Bestattungsinstitut Karl Schneider über die Gestellung von<br />
Leichenträgern; Erhöhung der Vergütung für die Gestellung von Leichenträgern<br />
Der am 29.10.1976 abgeschlossene Vertrag, geändert mit den Gemeinderatsbeschlüssen<br />
<strong>vom</strong> 06.05.1994 und 16.06.2000, über die Gestellung von Leichenträgern zwischen der<br />
Gemeinde <strong>Altrip</strong> und dem Bestattungsinstitut Karl Schneider setzt in § 3 den für die<br />
Beisetzung zu fordernden Höchstbetrag auf 175,-- € fest. Dieser Höchstbetrag entspricht<br />
nicht mehr dem Marktpreis.<br />
Das Bestattungsinstitut Schneider beantragt die Erhöhung <strong>des</strong> zu fordernden<br />
Höchstbetrages auf 210,-- €. Die Verwaltung schlägt vor, dem zuzustimmen.<br />
Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />
Der für die Gestellung von Leichenträgern zu fordernde Höchstbetrag wird auf 210,-- €<br />
erhöht.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 22<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 01<br />
TOP-Nummer: 16<br />
Fortschreibung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Altrip</strong>; Aufnahme von<br />
Siedlungsflächen; Antrag der CDU-Fraktion<br />
Die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag:<br />
„Die Gewann „Krummlachäcker“ wird in den derzeit in der Fortschreibung befindlichen<br />
Flächennutzungsplan aufgenommen. Die im letzten Flächennutzungsplan ersatzlos<br />
gestrichene Baulandreserve „Horren“ wird als weitere zukünftige Bebauungsfläche wieder<br />
aufgenommen.“<br />
Der Antrag wird wie folgt begründet:
„Wie man dem Flächennutzungsbericht der Metropolregion Rhein-Neckar entnehmen kann,<br />
besteht für die Gemeinde <strong>Altrip</strong> eine Minderausweisung von ca. 8,4 ha Baulandfläche. Um<br />
die weitere Gestaltungsmöglichkeit der Gemeinde <strong>Altrip</strong> auf zukunftssichere Beine zu stellen,<br />
halten wir es für wichtig, dementsprechend neue Entwicklungsmöglichkeiten auszuweisen.<br />
Nachdem nun aktuell das Gebiet „Junkergewanne“ in die Erschließung geht, verfügt die<br />
Gemeinde über keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten mehr. Durch die Hinzuziehung<br />
der „Krummlachäcker“ würde die angedachte Zufahrtsregelung zur „Junkergewanne“ eine<br />
weiter reichende Funktion einnehmen.<br />
Es ist erwiesen, dass in naher Zukunft eine Welle von Wohnraumanforderungen und<br />
Nachfragen nach neuen Wohnkonzepten auf die Kommunen zukommen wird. Wir halten es<br />
daher für unerlässlich, frühzeitig entsprechende Vorsorgemaßnahmen zur Stärkung der<br />
zukünftigen infrastrukturellen Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde einzuleiten.“<br />
RM Dr. Armin Grau spricht von einem zurückgehenden Wohnraumbedarf aufgrund der<br />
demografischen Entwicklung. Er regt an, ein Kataster der Leerstände zu errichten und keine<br />
weitere Versiegelung durch neue Wohngebiete zuzulassen.<br />
Der Vorsitzende entgegnet, dass der generell zurückgehende Bedarf an Wohnflächen nicht<br />
auf <strong>Altrip</strong> übertragen werden kann. <strong>Altrip</strong> ist eine der wenigen Gemeinden im Rhein-Pfalz-<br />
Kreis die sich nachweislich verjüngen.<br />
RM Ralf Kissel bestätigt die Aussage <strong>des</strong> Vorsitzenden und erläutert, dass die SPD Fraktion<br />
den Antrag unterstützt.<br />
RM Uwe Peter Schreiner gibt zu bedenken, ob die jetzige Größe von <strong>Altrip</strong> nicht reicht und<br />
man keine weiteren Bauflächen ausweisen sollte.<br />
Nach kurzer Diskussion ergeht folgender Beschluss:<br />
Die Gewann „Krummlachäcker“ wird in den derzeit in der Fortschreibung befindlichen<br />
Flächennutzungsplan aufgenommen. Die im letzten Flächennutzungsplan ersatzlos<br />
gestrichene Baulandreserve „Horren“ wird als weitere zukünftige Bebauungsfläche wieder<br />
aufgenommen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 16<br />
Nein-Stimmen 06<br />
Enthaltungen 00<br />
Das Gemeinderatsmitgliede Markus Hofacker hat gemäß § 22 GemO an der Beratung und<br />
Abstimmung nicht teilgenommen und sich in den Zuhörerbereich begeben.<br />
TOP-Nummer: 17<br />
Bericht über abschließende Entscheidungen der Ausschüsse<br />
Es sind keine Beschlüsse bekannt zu geben.<br />
TOP-Nummer: 18<br />
Mitteilungen und Anfragen<br />
a) Der Vorsitzende beantwortet eine Anfrage der SPD Fraktion
) Der Vorsitzende gibt ein Schreiben der AWO hinsichtlich eines ÖPNV Sozialtickets<br />
bekannt. RM Toni Krüger bittet, Herrn Scharff von der AWO zur nächsten <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong><br />
Sozial-, Jugend und Sportausschusses einzuladen. Herr Scharff soll in dieser <strong>Sitzung</strong> das<br />
ÖPNV Sozialticket näher erläutern.<br />
c) Der Vorsitzende gibt den Termin <strong>des</strong> Schulfestes (21.05) und die damit verbundene<br />
Einladung der Rektorin Frau Reibel an die Gemeinderäte, Fraktions- und Parteivorsitzenden<br />
bekannt.<br />
d) Der Vorsitzende informiert über die erneute Veröffentlichung der Partner <strong>des</strong> „Notinsel<br />
Projektes“ im Amtsblatt der Gemeinde<br />
e) Der Vorsitzende informiert über eine <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Mannheimer <strong>Gemeinderates</strong> zur<br />
Rheinquerung am 19.04.2011.<br />
f) Der Vorsitzende informiert über ein Schreiben der Abgeordneten und Vizepräsidentin <strong>des</strong><br />
Landtages, Frau Hannelore Klamm, an den Verkehrsminister Herrn Hendrik Hering<br />
bezüglich der Radwegeproblematik im Zuge <strong>des</strong> Deichausbaues.<br />
g) Der Vorsitzende informiert über die Übergabe einer Unterschriftsliste gegen die<br />
Baustellenumleitung. Er wird die Unterschriftenliste an die zuständige<br />
Straßenverkehrsverwaltung weitergeben.<br />
h) RM Alexander Klauer erkundigt sich, ob es auf dem Ludwigsplatz eine Einbahnregelung<br />
geben wird, der Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />
i) RM Toni Krüger erläutert, dass er den Frust der Bürger, den der Deichausbau hervorruft,<br />
verstehen kann. Man sollte die SGD-Süd beim Wort nehmen und beim weiteren<br />
Bauabschnitt „Rehbach“ den Gemeinderat über die beabsichtigte Baumaßnahme<br />
informieren. RM Ralf Kissel regt an, die SGD durch den GR einzuladen. Der Vorsitzende<br />
bietet ebenfalls an, die SGD einzuladen. Er führt auch aus, dass die Gemeinde zu anderen<br />
Abteilungen der SGD sehr gute Beziehungen unterhält. Auch die RM Dr. Armin Grau und Lilli<br />
Noe plädieren für eine Einladung der SGD durch den Gemeinderat zu einer<br />
Infoveranstaltung.<br />
j) RM Uwe Peter Schreiner fragt nach dem Ergebnis <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsamtes, der<br />
Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />
k) RM Simon Kobel stellt eine Frage zum alternierenden Parken, RM Toni Krüger hinterfragt<br />
die Beteiligung von Fachbehörden. Der Abteilungsleiter <strong>des</strong> Ordnungsamtes, Herr Thomas<br />
Hauser, beantwortet die Frage und erläutert die Einbeziehungen der Straßenmeisterei, der<br />
Polizei sowie <strong>des</strong> ADAC, die sich mit diesen Fragen im Rahmen der Verkehrsschauen<br />
befassen.<br />
l) RM Alexander Klauer verweist auf die Sichtproblematik beim Einfahren aus der<br />
Maxburgstraße die Speyerer Straße. Herr Thomas Hauser sichert hier eine Änderung zu.<br />
m) RM Alexander Klauer fragt nach der aktuellen Belegungssituation im alten Friedhof, auch<br />
hier werden seine Fragen von Herrn Thomas Hauser beantwortet.<br />
n) RM Peter Schunk erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der Fahrradschranken an<br />
der Querung Damm / Rheinstraße. Der Vorsitzende erwidert, dass die Aufstellung im<br />
Rahmen <strong>des</strong> laufenden Deichausbaues erfolgen soll.
o) RM Frank Darstein fragt nach einer Problematik mit einem Rohr zum Pegelgraben /<br />
Kiefweiher. Der Vorsitzende entgegnet, dass dies da das Rohr auf dem Gebiet der Stadt<br />
Ludwigshafen, liegt über Ludwigshafen an die SGD weitergegeben wurde.<br />
p) RM Frank Darstein erkundigt sich nach dem Stand der Gespräche hinsichtlich der<br />
Kommunal- und Verwaltungsreform. Der Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />
TOP-Nummer: 19<br />
Fragestunde für die Einwohner der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />
Herr Fassott fragt nach den genauen Parkplatzregeln auf dem Ludwigsplatz und der<br />
Bushaltestelle. Der Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />
Frau Weber hinterfragt, ob es für die Baustelle nicht zwei Vorschläge (Einbahnregelung oder<br />
abschnittsweiser Bau mit Ampelregelung) gegeben hätte. Der Vorsitzende erläutert nochmal<br />
die bereits mehrfach gemachten Aussagen. Er weist noch mal darauf hin, dass er auch im<br />
Hinblick auf die Unterschriftenliste nur Briefträger ist. Der Deichausbau ist eine Maßnahme<br />
der SGD und diese ist für die Umsetzung zuständig.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende den<br />
<strong>öffentliche</strong>n <strong>Sitzung</strong>steil und verabschiedet die Zuhörer und die Presse aus dem<br />
<strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
<strong>Altrip</strong>, den 05.05.2011<br />
Gemeindeverwaltung <strong>Altrip</strong><br />
Jacob, Bürgermeister