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öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2011 - Altrip

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Bericht über die Ergebnisse der <strong>öffentliche</strong>n <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong><br />

<strong>13.04.2011</strong><br />

Zu Beginn der <strong>Sitzung</strong> stellt der Vorsitzende die form- und fristgerechte Einladung sowie die<br />

Beschlussfähigkeit <strong>des</strong> Gremiums fest. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden<br />

nicht vorgebracht.<br />

TOP-Nummer: 1<br />

Jahresabschluss <strong>des</strong> Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2009<br />

a) Feststellung <strong>des</strong> Jahresergebnisses<br />

b) Verwendung <strong>des</strong> Jahresgewinnes<br />

c) Entlastung der Werkleitung<br />

Der Jahresabschluss <strong>des</strong> Wasserwerks für das Wirtschaftsjahr 2009 ist von dem mit der<br />

Prüfung beauftragen Wirtschaftsprüfer Dr. Burret, Ludwigshafen, geprüft worden. Das<br />

Wirtschaftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von 29.687,31 € ab. Der Jahresgewinn<br />

2009 soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.<br />

Die Bilanzsumme beläuft sich im Wirtschaftsjahr 2009 auf 3.534.304,79 €. Die Ertragslage<br />

zeigt, dass die Wirtschaftsgrundsätze gemäß § 85 Abs. 2 GemO i.V.m. § 8 Abs. 3 KAG nicht<br />

ganz erfüllt wurden, da der Min<strong>des</strong>tgewinn und die darauf entfallenden Steuern nicht voll<br />

erwirtschaftet werden konnten. Allerdings wurden der steuerliche Min<strong>des</strong>tgewinn und die<br />

Konzessionsabgabe erwirtschaftet.<br />

Außerdem übersteigt das Entgeltaufkommen mit 2,34 € je cbm den Grenzwert i.S.d. § 3<br />

Abs.1 KAVO von 1,10 € je cbm, sodass gem. § 7 Abs. 3 KAG i.V.m. § 3 Abs. 1 KAVO auf die<br />

Erwirtschaftung der Eigenkapitalzinsen und der über die Tilgung hinausgehenden<br />

Abschreibungen verzichtet werden kann.<br />

Der Jahresabschluss ist mit dem Bestätigungsvermerk versehen worden.<br />

Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

a) Der Jahresabschluss <strong>des</strong> Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2009 wird auf<br />

3.534.304,79 € festgesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 22<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

b) Der Jahresgewinn <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres 2009 in Höhe von 29.687,31 € wird der<br />

allgemeinen Rücklage zugeführt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 22<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

c) Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2009 die Entlastung erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 22


Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 2<br />

Jahresabschluss der Gemeindewerke <strong>Altrip</strong> - Abwasserbeseitigungseinrichtungen- für<br />

das Wirtschaftsjahr 2009;<br />

a) Feststellung <strong>des</strong> Jahresergebnisses<br />

b) Verwendung <strong>des</strong> Jahresgewinnes<br />

c) Entlastung der Werkleitung<br />

Der Jahresabschluss der Abwasserbeseitigungseinrichtungen für das Wirtschaftsjahr 2009<br />

ist von dem mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer Dr. Burret Ludwigshafen, geprüft<br />

worden. Die Bilanzsumme beläuft sich im Wirtschaftsjahr 2009 auf 9.493.661,05 €. Das<br />

Wirtschaftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von 239.101,51 € ab. Der Jahresgewinn<br />

2009 soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.<br />

Die Ertragslage zeigt, dass die Wirtschaftsgrundsätze gem. § 85 Abs. 2 GemO i.V.m. § 8<br />

Abs. 3 KAG erfüllt werden, da der Min<strong>des</strong>tgewinn erwirtschafte wurde. Das<br />

Entgeltaufkommen übersteigt den Grenzwert i.S.d. § 3 Abs. 1 KAVO von 70,00 € je<br />

Einwohner und Jahr, sodass gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 KAG i.V.m. § 3 Abs.1 KAVO auf die<br />

Erwirtschaftung der Eigenkapitalszinsen und der über die Tilgungen hinausgehenden<br />

Abschreibungen verzichtet werden kann.<br />

Der Jahresabschluss wurde mit dem Bestätigungsvermerk versehen.<br />

Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

a) Der Jahresabschluss der Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Gemeindewerke <strong>Altrip</strong><br />

für das Wirtschaftsjahr 2009 wird auf 9.493.661,05 € festgestellt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 22<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

b) Der Jahresgewinn <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres 2009 in Höhe von 239.101,51 € wird der<br />

allgemeinen Rücklage zugeführt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 22<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

c) Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2009 die Entlastung erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 22<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

Dr. Armin Grau erscheint zur <strong>Sitzung</strong> und nimmt an der weiteren Beratung und Abstimmung<br />

teil.


TOP-Nummer: 3<br />

Beauftragung <strong>des</strong> Wirtschaftsprüfungsunternehmens Dr. Burret zur Prüfung der<br />

Jahresabschlüsse 2010 und 2011<br />

Der Gemeinderat hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 30.06.2010 das Büro Dr. Burret zur Prüfung <strong>des</strong><br />

Jahresabschlusses 2009 der Gemeindewerke <strong>Altrip</strong> beauftragt.<br />

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss sowie der Gemeinderat haben sich jedoch<br />

abweichend <strong>vom</strong> Beschlussvorschlag der Gemeindewerke dafür ausgesprochen, den<br />

Prüfauftrag wieder an Dr. Burret zu vergeben, um die Kontinuität in der Prüfung<br />

beizubehalten. Dabei wurde jedoch der Auftrag zur Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses <strong>des</strong><br />

Wasserwerks und Kanalwerks nur für das Jahr 2009 vergeben.<br />

Die Gemeindewerke empfehlen, das Büro Dr. Burret aus Ludwigshafen für die Prüfung der<br />

Jahresabschlüsse 2010 und 2011 für die beiden Betriebszweige Abwasserentsorgung und<br />

Trinkwasserversorgung zu beauftragen.<br />

Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

Für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 wird das Wirtschaftsprüfungsunternehmen<br />

Dr. Burret in Ludwigshafen beauftragt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 23<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 4<br />

Nachwahl von Ausschussmitgliedern;<br />

Umlegungsausschuss in der Wahlzeit 2009 – 2014<br />

Im Zuge der Zusammenlegung der beiden Vermessungs- und Katasterämter Ludwigshafen<br />

und Neustadt an der Weinstraße, zum Vermessungs- und Katasteramt Vorderpfalz, ab dem<br />

1. Oktober 2010, haben sich folgende Änderungen bei den Mitgliedern bzw. den Vertretern<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden <strong>des</strong> Umlegungsausschusses ergeben:<br />

Der bisherige Vorsitzende, Herr Willi Matz, wurde an das Vermessungs- und Katasteramt<br />

nach Landau versetzt.<br />

Das Vermessungs- und Katasteramt Vorderpfalz schlägt daher vor, den stellvertretenden<br />

Vorsitzenden <strong>des</strong> Umlegungsausschusses, Herrn Vermessungsdirektor Walter Konrad,<br />

Leiter <strong>des</strong> Fachbereichs 3 „Bodenmanagement“ sowie ständiger Vertreter <strong>des</strong><br />

Behördenleiters, zum Vorsitzenden und den neuen Amtsleiter, Herrn Vermessungsdirektor<br />

Gerhard Schneider, zum stellvertretenden Vorsitzenden, zu wählen.<br />

Hinsichtlich <strong>des</strong> 2. stellvertretenden Vorsitzenden <strong>des</strong> Umlegungsausschusses, Herr<br />

Obervermessungsrat Michael Hemmer, Leiter <strong>des</strong> Fachbereichs, „Datenführung und<br />

Kundenservice“, muss keine Änderung vorgenommen werden.<br />

Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

Herr Vermessungsdirektor Walter Konrad wird zum Vorsitzenden und Herr<br />

Vermessungsdirektor Gerhard Schneider wird zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.


Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 22<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

Das Stimmrecht <strong>des</strong> Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.<br />

TOP-Nummer: 5<br />

Vollzug der Vereinsförderrichtlinie;<br />

Anschaffung eines Tischsets für den TTC <strong>Altrip</strong><br />

Mit dem Schreiben <strong>vom</strong> 10.03.2011 hat der TTC <strong>Altrip</strong> die Bezuschussung von zwei<br />

Tischsets beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 952,-- €. Im Angebot enthalten<br />

sind u.a. auch Verbrauchsgüter (z.B. Tischtennisbälle), die nicht den Zuwendungsrichtlinien<br />

unterliegen. Aus diesem Grunde ist ein adäquater Abschlag auf den Gesamtbetrag<br />

vorzunehmen.<br />

Der Zuschuss wird nach § 5 der „Richtlinien zur Förderung von Sport-, kulturtragenden und<br />

sonstigen Vereinen der Gemeinde <strong>Altrip</strong>“ in Form eines Individualzuschusses als<br />

Sonderzuwendung gewährt. Die Zuwendungsbedingungen nach den Förderrichtlinien sind<br />

erfüllt. Die Beschlussfassung über einen derartigen Zuschuss obliegt dem Gemeinderat.<br />

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, in Anlehnung an die Praxis bei<br />

Investitionszuschüssen, eine Zuwendung in Höhe von bis zu 10% der Anschaffungskosten<br />

zu gewähren. Dies entspricht einer Zuwendung in Höhe von bis zu 90,-- €.<br />

Hierbei ist ein Abschlag auf die oben genannten Verbrauchsgüter berücksichtigt.<br />

Da für die Beschaffung der Tischsets im laufenden Haushaltsjahr keine Mittel eingeplant sind<br />

schlägt die Verwaltung vor den Zuschuss in das Haushaltsjahr 2012 einzuplanen und bei<br />

vorliegenden haushaltsrechtlicher Voraussetzungen auszuzahlen.<br />

Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

Der TTC <strong>Altrip</strong> erhält zur Anschaffung von zwei Tischsets (Spieltisch mit Netz und<br />

Schiedsrichtertisch) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 90,-- €. Die Auszahlung <strong>des</strong><br />

Zuschusses erfolgt im Jahr 2012 bei vorliegender haushaltsrechtlicher Voraussetzung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 23<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 6<br />

Vollzug der Vereinsförderrichtlinie;<br />

Antrag auf einen Investitionszuschuss <strong>des</strong> Athleten-Club 1923 <strong>Altrip</strong> e. V.<br />

Der Athleten-Club 1923 <strong>Altrip</strong> e. V. beantragt einen Investitionskostenzuschuss für die<br />

Sanierung der Duschanlagen im Anbau der vereinseigenen Sporthalle.<br />

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 10.465,46 €.


Der AC hat einen Zuschuss in Höhe von 2.093,08 € beim Sportbund Pfalz und einen<br />

Zuschuss in Höhe von 1.046,54 € beim Landkreis Rhein-Pfalz beantragt, die 30% der<br />

Gesamtkosten decken würden.<br />

Unter Berücksichtigung eines 10%-igen Abschlags für ersparte Unterhaltsaufwendungen<br />

ergeben sich förderfähige Kosten in Höhe von 9.418,91 €.<br />

Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahme in Anwendung der Vereinsförderrichtlinie mit einer<br />

einmaligen Zuwendung in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Kosten, also 950,-- €<br />

(gerundet) zu fördern.<br />

Die Bezuschussung ist für das Haushaltsjahr 2012 vorzusehen und bei vorliegen der<br />

haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auszuzahlen.<br />

Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

Der Athleten-Club 1923 <strong>Altrip</strong> e. V. erhält einen Investitionskostenzuschuss für die Sanierung<br />

der Duschanlagen im Anbau der vereinseigenen Sporthalle in Höhe von bis zu 950,-- €. Die<br />

Bezuschussung erfolgt im Haushalt 2012 bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen<br />

Voraussetzungen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 23<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 7<br />

Vollzug der Vereinsförderrichtlinie;<br />

Bezuschussung von Zelten für die katholische Jugend<br />

Die katholische Jugend im Pfarrverband Waldsee-Otterstadt-<strong>Altrip</strong> hat mit Schreiben <strong>vom</strong><br />

07.02.2011 einen Zuschuss zur Beschaffung neuer Zelte für die Durchführung ihrer<br />

Jugendzeltlager und -freizeiten beantragt.<br />

Nach Angaben <strong>des</strong> Antragstellers reichen die derzeit vorhandenen Mannschaftszelte infolge<br />

von Verschleißmängeln nicht mehr aus, die Jugendfreizeiten in den Sommerferien in<br />

gewohnter Weise durchzuführen. Darüber hinaus wird ein zusätzliches Küchenzelt benötigt.<br />

Die zur Anschaffung vorgesehenen Zelte sind qualitativ wertvoll und sehr widerstandsfähig,<br />

so dass von einer längeren Nutzungszeit ausgegangen werden kann. Die Kosten für die<br />

Zelte (1 Küchenzelt, 15 Rundzelte) belaufen sich auf rund 6.500,-- €.<br />

Die Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee beteiligen sich nach Auskunft der<br />

Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee mit je 20 % an den Anschaffungskosten.<br />

Nach der Förderrichtlinie der Gemeinde <strong>Altrip</strong> ist ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von<br />

10 % der Anschaffungskosten möglich.<br />

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anschaffung der Zelte in Anlehnung an die bisherige<br />

Zuschusspraxis mit einem Betrag von bis zu 10 % der Anschaffungskosten, also maximal<br />

650,-- €, zu fördern. Da die Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr aufgrund <strong>des</strong> verspätet<br />

eingegangenen Antrags nicht eingeplant werden konnte, soll der Zuschuss in den Haushalt<br />

2012 eingestellt werden. Die Auszahlung <strong>des</strong> Zuschusses erfolgt bei Vorliegen der<br />

haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.


Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

Die Gemeinde <strong>Altrip</strong> bezuschusst die Anschaffung von neuen Zelten für die katholische<br />

Jugend im Pfarrverband Waldsee-Otterstadt-<strong>Altrip</strong> mit einem Betrag von bis zu 650,-- €. Der<br />

Betrag wird in den Haushalt 2012 eingestellt und nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen<br />

Voraussetzungen ausgezahlt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 23<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 8<br />

Gaskonzessionsvertrag - Kündigung zum 31.12.2013<br />

Nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen die Gemeinden das<br />

Vertragsende spätestens zwei Jahre vor Ablauf <strong>des</strong> Konzessionsvertrags im<br />

Bun<strong>des</strong>anzeiger bekannt geben. In der Bekanntmachung sollen die Gemeinden<br />

Energieversorgungsunternehmen auffordern, ihr Interesse an dem Abschluss eines<br />

Konzessionsvertrages bzw. an einer anderen Form der Netzbewirtschaftung<br />

(Netzgesellschaft mit Gemeinde) zu bekunden. Mittlerweile ist gerichtlich geklärt (eine<br />

spezialgesetzliche Regelung fehlt leider im EnWG), dass eine gänzlich unterbliebene<br />

Bekanntmachung zur Nichtigkeit <strong>des</strong> Konzessionsvertrages führt, da in diesem Fall ein<br />

Wettbewerb um die Infrastruktur nicht entstehen konnte (OLG Düsseldorf, Urteil <strong>vom</strong><br />

12.03.2008).<br />

Mit der Thüga AG München (jetzt: Energienetze GmbH Schifferstadt) wurde mit Stichtag<br />

01.01.2004 ein Gaskonzessionsvertrag auf 10 Jahre vereinbart. Dieser endet zunächst am<br />

31.12.2013. Er verlängert sich allerdings automatisch bis zum 31.12.2018, wenn er nicht bis<br />

zum 31.12.2011 mit eingeschriebenem Brief gekündigt wird.<br />

Da der Stromkonzessionsvertrag ebenfalls 2013 ausläuft und die Verwaltung grundsätzlich<br />

davon ausgeht, dass ein Neuabschluss bzw. die Möglichkeit einer Gründung einer wie auch<br />

immer gearteten Netzgesellschaft gegenüber dem alten Vertragswerk Vorteile für die<br />

Gemeinde bringt, wird die fristgerechte Kündigung (bis spätestens 31.12.2011) mit Wirkung<br />

zum 31.12.2013 empfohlen. Nach der fristgerechten Kündigung wird dann die <strong>öffentliche</strong><br />

Bekanntmachung hinsichtlich <strong>des</strong> Vertragsen<strong>des</strong> im Bun<strong>des</strong>anzeiger erfolgen.<br />

Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

Der Gemeinderat stimmt der Kündigung <strong>des</strong> Gaskonzessionsvertrages mit der Thüga AG<br />

München (jetzt: Energienetze GmbH Schifferstadt) zum 31.12.2013 zu.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 23<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 9<br />

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)<br />

Nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen die Gemeinden das<br />

Vertragsende spätestens zwei Jahre vor Ablauf <strong>des</strong> Konzessionsvertrags im<br />

Bun<strong>des</strong>anzeiger bekannt geben. In der Bekanntmachung sollen die Gemeinden


Energieversorgungsunternehmen auffordern, ihr Interesse an dem Abschluss eines<br />

Konzessionsvertrages bzw. an einer anderen Form der Netzbewirtschaftung<br />

(Netzgesellschaft mit Gemeinde) zu bekunden. Mittlerweile ist gerichtlich geklärt (eine<br />

spezialgesetzliche Regelung fehlt leider im EnWG), dass eine gänzlich unterbliebene<br />

Bekanntmachung zur Nichtigkeit <strong>des</strong> Konzessionsvertrages führt, da in diesem Fall ein<br />

Wettbewerb um die Infrastruktur nicht entstehen konnte (OLG Düsseldorf, Urteil <strong>vom</strong><br />

12.03.2008).<br />

Derzeit besteht mit der Pfalzwerke AG Ludwigshafen ein Stromkonzessionsvertrag, der am<br />

11.03.1993 auf 20 Jahre abgeschlossen wurde und somit (automatisch) am 10.03.2013<br />

endet.<br />

Im Bereich der Gas- und Stromversorgung hat sich im Zuge der voranschreitenden<br />

Liberalisierung auf europäischer Ebene vieles verändert. Das Konzessionierungsverfahren<br />

und das Energiewirtschaftsgesetz musste in den letzten Jahren mehrfach novelliert werden.<br />

Für die Kommunen eröffnen sich nunmehr drei Optionen:<br />

Die Vergabe der Konzession an den bisherigen Vertragspartner.<br />

Die Vergabe der Konzession an einen anderen Netzbetreiber.<br />

Die Übernahme <strong>des</strong> Energieversorgungsnetzes in eigener Regie – auch im Wege der<br />

interkommunalen Zusammenarbeit oder in Kooperation mit einem privaten Partner.<br />

Aus heutiger Sicht ist nicht abschließend einschätzbar, welche der o.g. Optionen ab den<br />

Jahren 2013/2014 die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung sein wird. Es wäre aber<br />

fahrlässig, sich bereits schon bei der nun anstehenden Bekanntgabe bezüglich <strong>des</strong><br />

Auslaufens der Konzessionsverträge einzuschränken indem man den Bekanntmachungstext<br />

zu sehr ‘‘nur‘‘ auf eine reine Vergabe <strong>des</strong> jeweiligen Netzes fixieren würde. Auch der<br />

Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat sich sehr intensiv dem Thema<br />

Rekommunalisierung angenommen und steht einem wie auch immer gearteten Rückkauf<br />

(Kommune alleine oder mit strategischen Partner) grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber.<br />

Mittlerweile gibt es in Rheinland-Pfalz mehrere realisierte (kommunale)<br />

Netzbetreibermodelle. In unserem konkreten Fall dürfen auch mögliche Veränderungen vor<br />

dem Hintergrund der Gebiets- und Verwaltungsreform nicht außer Acht gelassen werden.<br />

Um der Gemeinde <strong>Altrip</strong> eine bestmögliche Verhandlungsposition zu gewährleisten, hat die<br />

Verwaltung einen weitreichenden Bekanntmachungstext mit entsprechendem<br />

Attraktivitätsfaktor veröffentlicht.<br />

Wichtig ist zu verstehen, dass die Gemeinden mit den Konzessionsverträgen dem jeweiligen<br />

Energieversorger das Recht einräumt, die <strong>öffentliche</strong>n Wege und Plätze für (eigene) Gas-<br />

und Stromleitungen zu nutzen. Welcher Anbieter den Strom liefert, ist nicht Gegenstand<br />

eines Konzessionsvertrages. Aufgrund der Liberalisierung <strong>des</strong> Energiemarktes ist der<br />

Netzbetrieb klar von der Energielieferung getrennt.<br />

Der Gemeinderat nimmt die <strong>öffentliche</strong> Bekanntmachung <strong>des</strong> auslaufenden<br />

Konzessionsvertrages für Strom zur Kenntnis.<br />

TOP-Nummer: 10<br />

Erweiterung und Umgestaltung <strong>des</strong> Außengelän<strong>des</strong> der Geschwister-Scholl-<br />

Kindertagesstätte (Natur Pur, Rheingönheimer Straße 65a, Flurstück-Nr. 1144/1, 1144/2<br />

und 1144/3); Errichtung einer Zaunanlage mit Toren


Der Gemeinderat hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 01.09.2010 die Planung für die Maßnahme Natur<br />

Pur angenommen. Diese beinhaltet insbesondere die Errichtung einer Einfriedung. Als<br />

Alternative wurden die Zaunelemente mit einer Füllung (Sichtschutz) ausgeschrieben.<br />

Anhand der Angebote wurde festgestellt, dass der Gittermattenzaun mit einer Füllung zu<br />

erheblichen Mehrkosten von rund 15.000,00 € (brutto) führt.<br />

Bislang wurden die Zaunanlagen an der Albert-Schweitzer-Schule und Friedrich-Fröbel-<br />

Kindergarten ohne Füllung ausgeführt. Auf Grund der angespannten Haushaltslage empfiehlt<br />

die Verwaltung, auf die Füllung zu verzichten und als Sichtschutz Anpflanzungen entlang <strong>des</strong><br />

Zauns im Rahmen der Umgestaltung vorzunehmen.<br />

Für die Lieferung und Montage <strong>des</strong> Zaunes wurden der Verwaltung mehrere Angebote<br />

unterbreitet. Die Verwaltung empfiehlt, die Lieferung und Montage der Zaunanlage mit Toren<br />

an den günstigsten Bieter, die Firma MJ-Zaunsysteme in Ludwigshafen zum Angebotspreis<br />

in Höhe von 12.020,37 € (brutto) zu vergeben.<br />

RM Ralf Kissel erkundigt sich nach den Problemen die es mit Anwohnern gab, der<br />

Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />

RM Krüger bemängelt die Zaunhöhe von 2 mtr. Die Kinder würden regelrecht weggesperrt<br />

wie bspw. in der Friedrich-Fröbel-Kindertagesstätte der Fall sei. Er halte 1 mtr. Zaunhöhe für<br />

ausreichend. Der Vorsitzende erwiderte, dass die Gemeinde <strong>Altrip</strong> keinesfalls Kinder<br />

wegsperre, vielmehr erfordern sicherheitsrelevante Aspekte eine Zaunhöhe von 2 mtr.<br />

RM Alexander Klauer gibt nochmals bekannt, dass die CDU Fraktion gegen das Projekt ist<br />

und daher mehrheitlich nicht zustimmen wird.<br />

RM Uwe Peter Schreiner bekundet ebenfalls die Ablehnung <strong>des</strong> Projektes durch seine<br />

Fraktion, die Fraktion wird daher der Vergabe nicht zustimmen.<br />

RM Armin Grau gibt zu verstehen, dass die Fraktion der Grünen da sie den hohen Zaun<br />

ablehnt dem Projekt ebenfalls nicht zustimmen wird.<br />

RM Ralf Kissel bekräftigt, dass die SPD Fraktion zu dem Projekt steht und daher der<br />

Vergabe zustimmen wird.<br />

RM Stefanie Hook verweist im Hinblick auf die Höhe <strong>des</strong> Zaunes auf die<br />

Sicherheitsnotwendigkeiten. Dies wird <strong>vom</strong> Vorsitzenden bestätigt.<br />

RM Julien Reiber weist darauf hin, dass die Art und die Höhe <strong>des</strong> Zaunes, wie jetzt<br />

vorgelegt, bereits in den vorangegangenen Gesprächen und Planungen zu dem Projekt<br />

vorgesehen waren. Der Vorsitzende bestätigte dies.<br />

Der Vorsitzende und der Leiter der Bauabteilung, Herr Schubert, erläutern nochmals die<br />

Notwendigkeit, den Zaun in dieser Form zur Sicherheit der Kinder und auch als<br />

Einbruchsschutz, auszuführen. Es wird die Art der Ausführung mit möglicher Begrünung<br />

erläutert. Bei der Ablehnung der Vergabe ist das Projekt Natur Pur nicht mehr weiterführbar.<br />

RM Toni Krüger hinterfragt nochmals die Art der Begrünung und ob vor oder hinter dem<br />

Zaun begrünt wird. Der Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />

Es wird dann wie folgt beschlossen:<br />

Die Lieferung und Montage der Zaunanlage mit Toren wird an den günstigsten Bieter, die<br />

Firma MJ-Zaunsysteme in Ludwigshafen, zum Angebotspreis in Höhe von 12.020,37 €<br />

(brutto) vergeben.


Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 14<br />

Nein-Stimmen 08<br />

Enthaltungen 01<br />

TOP-Nummer: 11<br />

Erschließung <strong>des</strong> Naherholungsgebietes Blaue Adria, 1. Bauabschnitt Äußerer Wörth -<br />

Krebsweg - Festlegung <strong>des</strong> Beitragssatzes für die Erhebung einer zweiten<br />

Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag Straßenbau<br />

Der Top wird kurz diskutiert.<br />

RM Stefanie Hook beantragt, den TOP wegen kurzfristig aufgetretener Fragen der CDU<br />

Fraktion, die man nicht in <strong>öffentliche</strong>r <strong>Sitzung</strong> diskutieren möchte, in den Ausschuss zurück<br />

zuweisen.<br />

Hierüber wird abgestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 11<br />

Nein-Stimmen 07<br />

Enthaltungen 02<br />

Die Gemeinderatsmitglieder Ilona Klauer, Alexander Klauer und Markus Hofacker haben<br />

gemäß § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und sich in den<br />

Zuschauerbereich begeben.<br />

TOP-Nummer: 12<br />

Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung an die protestantische<br />

Kirchengemeinde - Investitionskostenzuschuss zum Kindertagesstättenumbau<br />

Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO i.V.m. § 9 der Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />

bedürfen überplanmäßige Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind,<br />

der vorherigen Zustimmung <strong>des</strong> Gemeinderats. In der derzeit gültigen Haushaltssatzung ist<br />

die Erheblichkeitsgrenze auf 50.000,-- € festgelegt. Der Haushaltsplan 2011 sieht bei dem<br />

Projekt 700 (Umbau konfessionelle Kitas wegen Aufnahme 2jähriger – protestantisch – S.<br />

226) einen Ansatz von 120.000,-- € vor. Die Vertreter der protestantischen Kirchengemeinde<br />

<strong>Altrip</strong> haben der Verwaltung am 21.02.2011 (der Haushalt wurde am 16.02.2011<br />

verabschiedet) mitgeteilt, dass Architekt Klaus Gropp Bruttogesamtkosten in Höhe von<br />

175.000,-- € ermittelt hat.<br />

Grundsätzlich ist eine überplanmäßige Auszahlung nur zulässig, wenn ein dringen<strong>des</strong><br />

Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder wenn sie unabweisbar ist und kein<br />

erheblicher Jahresfehlbetrag entsteht oder wenn ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich<br />

nur unerheblich erhöht.<br />

Rechtstheoretisch kann festgestellt werden, dass die Deckung von weiteren 50.000,-- €<br />

aufgrund <strong>des</strong> verabschiedeten Sparhaushalts nicht gewährleistet ist. Unterstellt man bei<br />

dieser Maßnahme aufgrund der Gesetzeslage eine Unabweisbarkeit, kommt man zum<br />

Ergebnis, dass sich auch der Fehlbetrag um weitere 50.000,-- € erhöhen würde.


RM Uwe Peter Schreiner betont noch einmal, dass die Gemeinde eigentlich kein Geld für<br />

solch eine Maßnahme hat. Der Vorsitzende bestätigt dies, verweist jedoch auf den<br />

Rechtsanspruch, der erfüllt werden muss.<br />

RM Toni Krüger bestätigt dies und bemängelt lediglich, dass das Land hier seiner<br />

Verpflichtung aus dem Konnexitätsprinzip nicht gerecht wird.<br />

RM Alexander Klauer signalisiert die Zustimmung der CDU Fraktion.<br />

Es ergeht folgender Beschluss:<br />

Die überplanmäßige Auszahlung ist zu tätigen. Um eine Deckungsfähigkeit der<br />

überplanmäßigen Auszahlung zu gewährleisten und gleichzeitig den bereits ausgewiesenen<br />

Fehlbetrag nicht erheblich zu vergrößern, wird eine andere Auszahlungsposition<br />

entsprechend reduziert. Bei dem Projekt 703 (Zuschuss für den 1. Bauabschnitt Sanierung<br />

prot. Kindertagesstätte) werden Mittel in Höhe von 55.000,-- € gesperrt. Von den<br />

ursprünglich geplanten 175.000,-- € für die Sanierung der Kita stehen nach Sperrung von<br />

55.000,-- € noch 120.000,-- € zur Verfügung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 20<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 01<br />

Die Gemeinderatsmitglieder Ralf Kissel und Simon Kobel haben gemäß § 22 GemO an der<br />

Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und sich in den Zuhörerbereich begeben.<br />

TOP-Nummer: 13<br />

Erschließung Naherholungsgebiet Blaue Adria - BA "Schwanenweiher";<br />

a) Beschluss über das Ermittlungsgebiet für die Berechnung <strong>des</strong> Beitragssatzes für<br />

die Trinkwasserversorgung<br />

b) Beschluss über die Höhe der Vorausleistung<br />

Nach kurzer Diskussion beantragt das RM Uwe Peter Schreiner den TOP zu vertagen und<br />

einen neuen Plan mit den Flurstücksnummern der zusätzlichen Flurstücke bereitzustellen.<br />

Hierüber wird abgestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 13<br />

Nein-Stimmen 06<br />

Enthaltungen 03<br />

Das Gemeinderatsmitglied Frank Darstein hat gemäß § 22 GemO an der Beratung und<br />

Abstimmung nicht teilgenommen und begab sich in den Zuhörerbereich.<br />

TOP-Nummer: 14<br />

Erschließung Naherholungsgebiet Blaue Adria - BA "Schwanenweiher";<br />

a) Beschluss über das Ermittlungsgebiet für die Berechnung <strong>des</strong> Beitragssatzes für<br />

die Abwasserentsorgung<br />

b) Beschluss über die Höhe der Vorausleistung


Nach kurzer Diskussion beantragt das RM Uwe Peter Schreiner den TOP zu vertagen und<br />

einen neuen Plan mit den Flurstücksnummern der zusätzlichen Flurstücke bereitzustellen.<br />

Hierüber wird abgestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 13<br />

Nein-Stimmen 06<br />

Enthaltungen 03<br />

Das Gemeinderatsmitglied Frank Darstein hat gemäß § 22 GemO an der Beratung und<br />

Abstimmung nicht teilgenommen und begab sich in den Zuhörerbereich.<br />

TOP-Nummer: 15<br />

Vertrag mit dem Bestattungsinstitut Karl Schneider über die Gestellung von<br />

Leichenträgern; Erhöhung der Vergütung für die Gestellung von Leichenträgern<br />

Der am 29.10.1976 abgeschlossene Vertrag, geändert mit den Gemeinderatsbeschlüssen<br />

<strong>vom</strong> 06.05.1994 und 16.06.2000, über die Gestellung von Leichenträgern zwischen der<br />

Gemeinde <strong>Altrip</strong> und dem Bestattungsinstitut Karl Schneider setzt in § 3 den für die<br />

Beisetzung zu fordernden Höchstbetrag auf 175,-- € fest. Dieser Höchstbetrag entspricht<br />

nicht mehr dem Marktpreis.<br />

Das Bestattungsinstitut Schneider beantragt die Erhöhung <strong>des</strong> zu fordernden<br />

Höchstbetrages auf 210,-- €. Die Verwaltung schlägt vor, dem zuzustimmen.<br />

Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

Der für die Gestellung von Leichenträgern zu fordernde Höchstbetrag wird auf 210,-- €<br />

erhöht.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 22<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 01<br />

TOP-Nummer: 16<br />

Fortschreibung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Altrip</strong>; Aufnahme von<br />

Siedlungsflächen; Antrag der CDU-Fraktion<br />

Die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag:<br />

„Die Gewann „Krummlachäcker“ wird in den derzeit in der Fortschreibung befindlichen<br />

Flächennutzungsplan aufgenommen. Die im letzten Flächennutzungsplan ersatzlos<br />

gestrichene Baulandreserve „Horren“ wird als weitere zukünftige Bebauungsfläche wieder<br />

aufgenommen.“<br />

Der Antrag wird wie folgt begründet:


„Wie man dem Flächennutzungsbericht der Metropolregion Rhein-Neckar entnehmen kann,<br />

besteht für die Gemeinde <strong>Altrip</strong> eine Minderausweisung von ca. 8,4 ha Baulandfläche. Um<br />

die weitere Gestaltungsmöglichkeit der Gemeinde <strong>Altrip</strong> auf zukunftssichere Beine zu stellen,<br />

halten wir es für wichtig, dementsprechend neue Entwicklungsmöglichkeiten auszuweisen.<br />

Nachdem nun aktuell das Gebiet „Junkergewanne“ in die Erschließung geht, verfügt die<br />

Gemeinde über keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten mehr. Durch die Hinzuziehung<br />

der „Krummlachäcker“ würde die angedachte Zufahrtsregelung zur „Junkergewanne“ eine<br />

weiter reichende Funktion einnehmen.<br />

Es ist erwiesen, dass in naher Zukunft eine Welle von Wohnraumanforderungen und<br />

Nachfragen nach neuen Wohnkonzepten auf die Kommunen zukommen wird. Wir halten es<br />

daher für unerlässlich, frühzeitig entsprechende Vorsorgemaßnahmen zur Stärkung der<br />

zukünftigen infrastrukturellen Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde einzuleiten.“<br />

RM Dr. Armin Grau spricht von einem zurückgehenden Wohnraumbedarf aufgrund der<br />

demografischen Entwicklung. Er regt an, ein Kataster der Leerstände zu errichten und keine<br />

weitere Versiegelung durch neue Wohngebiete zuzulassen.<br />

Der Vorsitzende entgegnet, dass der generell zurückgehende Bedarf an Wohnflächen nicht<br />

auf <strong>Altrip</strong> übertragen werden kann. <strong>Altrip</strong> ist eine der wenigen Gemeinden im Rhein-Pfalz-<br />

Kreis die sich nachweislich verjüngen.<br />

RM Ralf Kissel bestätigt die Aussage <strong>des</strong> Vorsitzenden und erläutert, dass die SPD Fraktion<br />

den Antrag unterstützt.<br />

RM Uwe Peter Schreiner gibt zu bedenken, ob die jetzige Größe von <strong>Altrip</strong> nicht reicht und<br />

man keine weiteren Bauflächen ausweisen sollte.<br />

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender Beschluss:<br />

Die Gewann „Krummlachäcker“ wird in den derzeit in der Fortschreibung befindlichen<br />

Flächennutzungsplan aufgenommen. Die im letzten Flächennutzungsplan ersatzlos<br />

gestrichene Baulandreserve „Horren“ wird als weitere zukünftige Bebauungsfläche wieder<br />

aufgenommen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 16<br />

Nein-Stimmen 06<br />

Enthaltungen 00<br />

Das Gemeinderatsmitgliede Markus Hofacker hat gemäß § 22 GemO an der Beratung und<br />

Abstimmung nicht teilgenommen und sich in den Zuhörerbereich begeben.<br />

TOP-Nummer: 17<br />

Bericht über abschließende Entscheidungen der Ausschüsse<br />

Es sind keine Beschlüsse bekannt zu geben.<br />

TOP-Nummer: 18<br />

Mitteilungen und Anfragen<br />

a) Der Vorsitzende beantwortet eine Anfrage der SPD Fraktion


) Der Vorsitzende gibt ein Schreiben der AWO hinsichtlich eines ÖPNV Sozialtickets<br />

bekannt. RM Toni Krüger bittet, Herrn Scharff von der AWO zur nächsten <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong><br />

Sozial-, Jugend und Sportausschusses einzuladen. Herr Scharff soll in dieser <strong>Sitzung</strong> das<br />

ÖPNV Sozialticket näher erläutern.<br />

c) Der Vorsitzende gibt den Termin <strong>des</strong> Schulfestes (21.05) und die damit verbundene<br />

Einladung der Rektorin Frau Reibel an die Gemeinderäte, Fraktions- und Parteivorsitzenden<br />

bekannt.<br />

d) Der Vorsitzende informiert über die erneute Veröffentlichung der Partner <strong>des</strong> „Notinsel<br />

Projektes“ im Amtsblatt der Gemeinde<br />

e) Der Vorsitzende informiert über eine <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Mannheimer <strong>Gemeinderates</strong> zur<br />

Rheinquerung am 19.04.2011.<br />

f) Der Vorsitzende informiert über ein Schreiben der Abgeordneten und Vizepräsidentin <strong>des</strong><br />

Landtages, Frau Hannelore Klamm, an den Verkehrsminister Herrn Hendrik Hering<br />

bezüglich der Radwegeproblematik im Zuge <strong>des</strong> Deichausbaues.<br />

g) Der Vorsitzende informiert über die Übergabe einer Unterschriftsliste gegen die<br />

Baustellenumleitung. Er wird die Unterschriftenliste an die zuständige<br />

Straßenverkehrsverwaltung weitergeben.<br />

h) RM Alexander Klauer erkundigt sich, ob es auf dem Ludwigsplatz eine Einbahnregelung<br />

geben wird, der Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />

i) RM Toni Krüger erläutert, dass er den Frust der Bürger, den der Deichausbau hervorruft,<br />

verstehen kann. Man sollte die SGD-Süd beim Wort nehmen und beim weiteren<br />

Bauabschnitt „Rehbach“ den Gemeinderat über die beabsichtigte Baumaßnahme<br />

informieren. RM Ralf Kissel regt an, die SGD durch den GR einzuladen. Der Vorsitzende<br />

bietet ebenfalls an, die SGD einzuladen. Er führt auch aus, dass die Gemeinde zu anderen<br />

Abteilungen der SGD sehr gute Beziehungen unterhält. Auch die RM Dr. Armin Grau und Lilli<br />

Noe plädieren für eine Einladung der SGD durch den Gemeinderat zu einer<br />

Infoveranstaltung.<br />

j) RM Uwe Peter Schreiner fragt nach dem Ergebnis <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsamtes, der<br />

Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />

k) RM Simon Kobel stellt eine Frage zum alternierenden Parken, RM Toni Krüger hinterfragt<br />

die Beteiligung von Fachbehörden. Der Abteilungsleiter <strong>des</strong> Ordnungsamtes, Herr Thomas<br />

Hauser, beantwortet die Frage und erläutert die Einbeziehungen der Straßenmeisterei, der<br />

Polizei sowie <strong>des</strong> ADAC, die sich mit diesen Fragen im Rahmen der Verkehrsschauen<br />

befassen.<br />

l) RM Alexander Klauer verweist auf die Sichtproblematik beim Einfahren aus der<br />

Maxburgstraße die Speyerer Straße. Herr Thomas Hauser sichert hier eine Änderung zu.<br />

m) RM Alexander Klauer fragt nach der aktuellen Belegungssituation im alten Friedhof, auch<br />

hier werden seine Fragen von Herrn Thomas Hauser beantwortet.<br />

n) RM Peter Schunk erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der Fahrradschranken an<br />

der Querung Damm / Rheinstraße. Der Vorsitzende erwidert, dass die Aufstellung im<br />

Rahmen <strong>des</strong> laufenden Deichausbaues erfolgen soll.


o) RM Frank Darstein fragt nach einer Problematik mit einem Rohr zum Pegelgraben /<br />

Kiefweiher. Der Vorsitzende entgegnet, dass dies da das Rohr auf dem Gebiet der Stadt<br />

Ludwigshafen, liegt über Ludwigshafen an die SGD weitergegeben wurde.<br />

p) RM Frank Darstein erkundigt sich nach dem Stand der Gespräche hinsichtlich der<br />

Kommunal- und Verwaltungsreform. Der Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />

TOP-Nummer: 19<br />

Fragestunde für die Einwohner der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />

Herr Fassott fragt nach den genauen Parkplatzregeln auf dem Ludwigsplatz und der<br />

Bushaltestelle. Der Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />

Frau Weber hinterfragt, ob es für die Baustelle nicht zwei Vorschläge (Einbahnregelung oder<br />

abschnittsweiser Bau mit Ampelregelung) gegeben hätte. Der Vorsitzende erläutert nochmal<br />

die bereits mehrfach gemachten Aussagen. Er weist noch mal darauf hin, dass er auch im<br />

Hinblick auf die Unterschriftenliste nur Briefträger ist. Der Deichausbau ist eine Maßnahme<br />

der SGD und diese ist für die Umsetzung zuständig.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende den<br />

<strong>öffentliche</strong>n <strong>Sitzung</strong>steil und verabschiedet die Zuhörer und die Presse aus dem<br />

<strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

<strong>Altrip</strong>, den 05.05.2011<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Altrip</strong><br />

Jacob, Bürgermeister

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