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öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 26.08.2009 - Altrip

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Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 04<br />

Enthaltungen 00<br />

C) SGD Süd, Schreiben <strong>vom</strong> 23.02.2009<br />

Am 21.07.2009 wurde das Entwässerungskonzept für das Baugebiet mit unserem Hause<br />

abgestimmt. Das anfallende Niederschlagswasser der <strong>öffentliche</strong>n Straßen wird dabei einer<br />

Muldenversickerung zugeführt; die Bemessung erfolgt für ein 20-jährliches Regenereignis.<br />

Insofern ist die Aussage unter C) Hinweise IV nicht korrekt (keine Direkteinleitung in das<br />

Gewässer) und muss aktualisiert werden. Die Durchführung eines wasserrechtlichen<br />

Erlaubnisverfahrens ist hier erforderlich und ist von Seiten der Gemeinde <strong>Altrip</strong> zu<br />

beantragen.<br />

Gleichzeitig kann in diesem Verfahren die Auflassung <strong>des</strong> Grabens E 1 für den Teil der von<br />

der Bebauung berührt wird (Graben ist hier in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden)<br />

beantragt werden. Ein entsprechen<strong>des</strong> Bestätigungsschreiben welches die<br />

„Funktionslosigkeit“ <strong>des</strong> aufzulassenden Teilstückes beschreibt ist uns zusammen mit den<br />

Antragsunterlagen vorzulegen. Im Hinblick auf die Problematik mit den hohen<br />

Grundwasserständen bis Geländeoberkante und darüber hinaus verweise ich auch auf<br />

meine o. g. Stellungnahme.<br />

Zuständig für das o. g. Erlaubnisverfahren ist die SGD Süd, Regionalstelle WAB, Neustadt<br />

an der Weinstraße.<br />

Das anfallende Niederschlagswasser der Privatflächen ist vor Ort über die belebte<br />

Bodenzone versickern zu lassen (Muldenversickerung); die Vorschaltung einer Zisterne z. B.<br />

für die Gartenbewässerung ist möglich. Ein entsprechender Rückhalt, analog der<br />

Dimensionierung für die Versickerungsmulde der Straßenoberflächenwässer ist noch<br />

auszuarbeiten.<br />

Ansonsten kann dem Bebauungsplan aus wasser- und abfallwirtschaftlicher Sicht von hier<br />

zugestimmt werden<br />

Abwägungsvorschlag:<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan wird unter Ziffer C<br />

entsprechend korrigiert.<br />

Ohne Aussprache wird über den Abwägungsvorschlag wie folgt abgestimmt:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 04<br />

Enthaltungen 00<br />

b) der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 21<br />

Nein-Stimmen 04<br />

Enthaltungen 00

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