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Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip

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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />

Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />

Stand: 02.07.2012<br />

werden. Die bestehende Kanalisation reicht für die Aufnahme des anfallenden<br />

Schmutzwassers und Niederschlagswassers aus.<br />

Abgeleitete Planungsziele<br />

Ein Erhalt der Fußwegeverbindung über den Parkplatz ist nicht notwendig, da<br />

bereits eine nur um wenige Meter versetzte Verbindung nördlich des<br />

angrenzenden Anwesens Goethestraße 8 zum Fußweg Richtung Trifelsstraße<br />

besteht. Auf eine Ausweisung als öffentlicher Fußweg kann daher verzichtet<br />

werden.<br />

Bezüglich der Kanalisation ergeben sich aus dem Bestand keine weiteren<br />

Restriktionen für die bauliche Entwicklung. Dies gilt umso mehr, da gemäß § 1<br />

Abs. 2 Landeswassergesetz RLP Niederschlagswasser nur dann in dafür<br />

zugelassene Anlagen eingeleitet werden soll, soweit es nicht bei demjenigen,<br />

bei dem es anfällt, mit vertretbarem Aufwand verwertet oder versickert werden<br />

kann, und die Möglichkeit nicht besteht, es mit vertretbarem Aufwand in ein<br />

oberirdisches Gewässer mittelbar oder unmittelbar abfließen zu lassen. Diese<br />

Regelung gilt unabhängig von den Festsetzungen eines <strong>Bebauungsplan</strong>s.<br />

Die bestehende Trafostation ist planungsrechtlich zu sichern. Dabei ist zu<br />

beachten, dass bei einer Neuordnung des Plangebietes eine Verschiebung der<br />

Anlage innerhalb des Plangebietes möglich bleibt.<br />

6.3. Vorhandener Zustand von Natur und Landschaft<br />

Durch die beabsichtigten Regelungen über die Art der baulichen Nutzung wird<br />

die vorhandene Situation von Natur und Landschaft gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

BauGB abwägungsbeachtlich. Diese Belange sind folglich bei der planerischen<br />

Abwägung entsprechend dem ihnen zukommenden Gewicht zu<br />

berücksichtigen.<br />

Der vorhandene Zustand von Natur und Landschaft zeichnet sich durch die<br />

intensive bauliche Nutzung durch das zurzeit leerstehende Gebäude des<br />

<strong>Einzelhandel</strong>smarktes sowie das südlich gelegene Wohnhaus mit<br />

entsprechenden Stellplätzen und Nebengebäuden aus.<br />

Die Fläche des ehemaligen <strong>Einzelhandel</strong>smarktes ist zum weit überwiegenden<br />

Teil versiegelt. Lediglich am westlichen Rand des Plangebietes befindet sich ein<br />

schmaler, mit Hecken, Büschen und einigen Bäumen bewachsener<br />

Grünstreifen, der die westlich gelegenen Reihenhausbebauung etwas<br />

abschirmt und als Böschung zwischen dem Plangebiet und den ca. 1 – 1,5 m<br />

tiefer gelegenen angrenzenden Grundstücken vermittelt. Bei den hier<br />

vorkommenden Pflanzen handelt es sich um eine in Form geschnittene Hecke<br />

(Lonicera) sowie einige Sträucher (z.B. Hasel, Kirschlorbeer, Flieder und<br />

Schneeball) und Bäume (Walnuss, verschiedene Ahorn, Ginko und Birke) die<br />

jedoch teilweise schon deutlich sichtbare Schädigungen aufweisen. Ein weiterer<br />

Bereich für Vegetation findet sich zwischen den Rasengittersteinen entlang der<br />

Trafostation im Südosten des Plangebietes. Diese ca. 50 m 2 große Fläche ist<br />

spärlich mit robusten und anspruchslosen Gräsern bewachsen.<br />

Das Anwesen des Wohnhauses ist ebenfalls zum erheblichen Teil durch das<br />

Wohngebäude selbst, sowie die zugehörigen Garagen, Zufahrten und<br />

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