Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />
Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />
Stand: 02.07.2012<br />
werden. Die bestehende Kanalisation reicht für die Aufnahme des anfallenden<br />
Schmutzwassers und Niederschlagswassers aus.<br />
Abgeleitete Planungsziele<br />
Ein Erhalt der Fußwegeverbindung über den Parkplatz ist nicht notwendig, da<br />
bereits eine nur um wenige Meter versetzte Verbindung nördlich des<br />
angrenzenden Anwesens Goethestraße 8 zum Fußweg Richtung Trifelsstraße<br />
besteht. Auf eine Ausweisung als öffentlicher Fußweg kann daher verzichtet<br />
werden.<br />
Bezüglich der Kanalisation ergeben sich aus dem Bestand keine weiteren<br />
Restriktionen für die bauliche Entwicklung. Dies gilt umso mehr, da gemäß § 1<br />
Abs. 2 Landeswassergesetz RLP Niederschlagswasser nur dann in dafür<br />
zugelassene Anlagen eingeleitet werden soll, soweit es nicht bei demjenigen,<br />
bei dem es anfällt, mit vertretbarem Aufwand verwertet oder versickert werden<br />
kann, und die Möglichkeit nicht besteht, es mit vertretbarem Aufwand in ein<br />
oberirdisches Gewässer mittelbar oder unmittelbar abfließen zu lassen. Diese<br />
Regelung gilt unabhängig von den Festsetzungen eines <strong>Bebauungsplan</strong>s.<br />
Die bestehende Trafostation ist planungsrechtlich zu sichern. Dabei ist zu<br />
beachten, dass bei einer Neuordnung des Plangebietes eine Verschiebung der<br />
Anlage innerhalb des Plangebietes möglich bleibt.<br />
6.3. Vorhandener Zustand von Natur und Landschaft<br />
Durch die beabsichtigten Regelungen über die Art der baulichen Nutzung wird<br />
die vorhandene Situation von Natur und Landschaft gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />
BauGB abwägungsbeachtlich. Diese Belange sind folglich bei der planerischen<br />
Abwägung entsprechend dem ihnen zukommenden Gewicht zu<br />
berücksichtigen.<br />
Der vorhandene Zustand von Natur und Landschaft zeichnet sich durch die<br />
intensive bauliche Nutzung durch das zurzeit leerstehende Gebäude des<br />
<strong>Einzelhandel</strong>smarktes sowie das südlich gelegene Wohnhaus mit<br />
entsprechenden Stellplätzen und Nebengebäuden aus.<br />
Die Fläche des ehemaligen <strong>Einzelhandel</strong>smarktes ist zum weit überwiegenden<br />
Teil versiegelt. Lediglich am westlichen Rand des Plangebietes befindet sich ein<br />
schmaler, mit Hecken, Büschen und einigen Bäumen bewachsener<br />
Grünstreifen, der die westlich gelegenen Reihenhausbebauung etwas<br />
abschirmt und als Böschung zwischen dem Plangebiet und den ca. 1 – 1,5 m<br />
tiefer gelegenen angrenzenden Grundstücken vermittelt. Bei den hier<br />
vorkommenden Pflanzen handelt es sich um eine in Form geschnittene Hecke<br />
(Lonicera) sowie einige Sträucher (z.B. Hasel, Kirschlorbeer, Flieder und<br />
Schneeball) und Bäume (Walnuss, verschiedene Ahorn, Ginko und Birke) die<br />
jedoch teilweise schon deutlich sichtbare Schädigungen aufweisen. Ein weiterer<br />
Bereich für Vegetation findet sich zwischen den Rasengittersteinen entlang der<br />
Trafostation im Südosten des Plangebietes. Diese ca. 50 m 2 große Fläche ist<br />
spärlich mit robusten und anspruchslosen Gräsern bewachsen.<br />
Das Anwesen des Wohnhauses ist ebenfalls zum erheblichen Teil durch das<br />
Wohngebäude selbst, sowie die zugehörigen Garagen, Zufahrten und<br />
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