Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />
Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />
Stand: 02.07.2012<br />
hinaus stellt der Weg über den Parkplatz eine Anbindung des Fußweges zur<br />
westlich gelegenen Wohnbebauung an die Goethestraße her.<br />
Das bestehende Gebäude des Lebensmittelmarktes weist über einem Teil der<br />
Grundfläche zwei Geschosse, über dem größeren Teil der Grundfläche nur ein<br />
Geschoss, jeweils mit Flachdach, auf.<br />
Bei dem Gebäude südlich des Lebensmittelmarktes handelt es sich um ein<br />
Wohnhaus mit zwei Vollgeschossen. Das Anwesen steht bisher in keiner<br />
funktionalen Verbindung mit dem ehemaligen Lebensmittelmarkt.<br />
Zwischen beiden Gebäuden befindet sich eine Trafostation der Pfalzwerke.<br />
Im Umfeld liegt die Zahl der Vollgeschosse weitgehend einheitlich bei zwei<br />
Vollgeschossen, größtenteils zuzüglich ausgebautem Dach. Es herrscht die<br />
offene Bauweise mit beidseitigem Grenzabstand oder einseitiger<br />
Grenzbebauung vor. Die GRZ in der Umgebung liegt im Bereich der westlich<br />
angrenzenden Reihenhäuser bei ca. 0.5, im übrigen Umfeld des Plangebietes<br />
aufgrund der großzügigen Grundstückszuschnitte teilweise deutlich darunter.<br />
Abgeleitete Planungsziele<br />
Aufgrund der Lage des Plangebietes im zentralen Versorgungsbereich und der<br />
funktionalen Abhängigkeit des umgebenden kleinflächigen <strong>Einzelhandel</strong>s von<br />
den Synergieeffekten, wie sie durch die räumliche Konzentration im zentralen<br />
Versorgungsbereich erzeugt werden, soll durch die Planung gewährleistet<br />
werden, dass die derzeit aufgegebene <strong>Einzelhandel</strong>snutzung im Rahmen einer<br />
Umstrukturierung des Geländes wieder aufleben muss.<br />
Auch wenn es nicht gelingen sollte, auf der Fläche wieder einen<br />
Lebensmittelmarkt anzusiedeln, soll durch die Weiterführung der<br />
<strong>Einzelhandel</strong>snutzung die notwendige „kritische Masse“ erhalten bleiben, die für<br />
einen funktionsfähigen zentralen Versorgungsbereich notwendig ist.<br />
Das südlich des <strong>Einzelhandel</strong>smarktes gelegene Anwesen soll als mögliche<br />
Erweiterungsfläche in die Planung mit einbezogen werden, ohne die<br />
planungsrechtliche Zulässigkeit der aktuellen Wohnnutzung bzw. einer<br />
möglichen Nutzung als Praxis- oder Geschäftsräume zu beschneiden.<br />
Dabei soll sichergestellt werden, dass sich die Bebauung im Plangebiet in<br />
Bauweise und Kubatur der baulichen Anlagen in die Umgebung einfügt. Zur<br />
Speyerer Straße hin soll die bestehende Raumkante mit Ausbildung einer ca.<br />
3,5 m breiten Vorzone erhalten bleiben. Ein Anbau an die straßenseitige<br />
Grundstücksgrenze zur Goethestraße hin soll zumindest zugelassen werden.<br />
6.2. Vorhandene Erschließung und technische Infrastruktur<br />
Das Plangebiet ist durch die östlich angrenzende Goethestraße und die südlich<br />
angrenzende Speyerer Straße erschlossen. Der Weg über den Parkplatz ist<br />
darüber hinaus Teil einer geduldeten Fußwegeverbindung von der<br />
Goethestraße zur westlich gelegenen Trifelsstraße. Im Plangebiet befindet sich<br />
eine Trafostation der Pfalzwerke.<br />
Die Ver- und Entsorgung kann grundsätzlich durch die vorhandenen<br />
Leitungstrassen in der Goethestraße und Speyerer Straße sichergestellt<br />
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