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Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip

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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />

Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />

Stand: 02.07.2012<br />

hinaus stellt der Weg über den Parkplatz eine Anbindung des Fußweges zur<br />

westlich gelegenen Wohnbebauung an die Goethestraße her.<br />

Das bestehende Gebäude des Lebensmittelmarktes weist über einem Teil der<br />

Grundfläche zwei Geschosse, über dem größeren Teil der Grundfläche nur ein<br />

Geschoss, jeweils mit Flachdach, auf.<br />

Bei dem Gebäude südlich des Lebensmittelmarktes handelt es sich um ein<br />

Wohnhaus mit zwei Vollgeschossen. Das Anwesen steht bisher in keiner<br />

funktionalen Verbindung mit dem ehemaligen Lebensmittelmarkt.<br />

Zwischen beiden Gebäuden befindet sich eine Trafostation der Pfalzwerke.<br />

Im Umfeld liegt die Zahl der Vollgeschosse weitgehend einheitlich bei zwei<br />

Vollgeschossen, größtenteils zuzüglich ausgebautem Dach. Es herrscht die<br />

offene Bauweise mit beidseitigem Grenzabstand oder einseitiger<br />

Grenzbebauung vor. Die GRZ in der Umgebung liegt im Bereich der westlich<br />

angrenzenden Reihenhäuser bei ca. 0.5, im übrigen Umfeld des Plangebietes<br />

aufgrund der großzügigen Grundstückszuschnitte teilweise deutlich darunter.<br />

Abgeleitete Planungsziele<br />

Aufgrund der Lage des Plangebietes im zentralen Versorgungsbereich und der<br />

funktionalen Abhängigkeit des umgebenden kleinflächigen <strong>Einzelhandel</strong>s von<br />

den Synergieeffekten, wie sie durch die räumliche Konzentration im zentralen<br />

Versorgungsbereich erzeugt werden, soll durch die Planung gewährleistet<br />

werden, dass die derzeit aufgegebene <strong>Einzelhandel</strong>snutzung im Rahmen einer<br />

Umstrukturierung des Geländes wieder aufleben muss.<br />

Auch wenn es nicht gelingen sollte, auf der Fläche wieder einen<br />

Lebensmittelmarkt anzusiedeln, soll durch die Weiterführung der<br />

<strong>Einzelhandel</strong>snutzung die notwendige „kritische Masse“ erhalten bleiben, die für<br />

einen funktionsfähigen zentralen Versorgungsbereich notwendig ist.<br />

Das südlich des <strong>Einzelhandel</strong>smarktes gelegene Anwesen soll als mögliche<br />

Erweiterungsfläche in die Planung mit einbezogen werden, ohne die<br />

planungsrechtliche Zulässigkeit der aktuellen Wohnnutzung bzw. einer<br />

möglichen Nutzung als Praxis- oder Geschäftsräume zu beschneiden.<br />

Dabei soll sichergestellt werden, dass sich die Bebauung im Plangebiet in<br />

Bauweise und Kubatur der baulichen Anlagen in die Umgebung einfügt. Zur<br />

Speyerer Straße hin soll die bestehende Raumkante mit Ausbildung einer ca.<br />

3,5 m breiten Vorzone erhalten bleiben. Ein Anbau an die straßenseitige<br />

Grundstücksgrenze zur Goethestraße hin soll zumindest zugelassen werden.<br />

6.2. Vorhandene Erschließung und technische Infrastruktur<br />

Das Plangebiet ist durch die östlich angrenzende Goethestraße und die südlich<br />

angrenzende Speyerer Straße erschlossen. Der Weg über den Parkplatz ist<br />

darüber hinaus Teil einer geduldeten Fußwegeverbindung von der<br />

Goethestraße zur westlich gelegenen Trifelsstraße. Im Plangebiet befindet sich<br />

eine Trafostation der Pfalzwerke.<br />

Die Ver- und Entsorgung kann grundsätzlich durch die vorhandenen<br />

Leitungstrassen in der Goethestraße und Speyerer Straße sichergestellt<br />

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