Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />
Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />
Stand: 02.07.2012<br />
3. Einfügung in die übergeordneten Planungen und Entwicklung aus dem<br />
Flächennutzungsplan<br />
Regionalplan<br />
Der Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 weist die Flächen des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s als Siedlungsfläche Wohnen aus.<br />
Gemäß den Grundsätzen der Regionalplanung ist “die wohnungsnahe<br />
Grundversorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen und kurzfristigen<br />
Bedarfs und mit den entsprechenden Dienstleistungen (…) in allen Teilräumen<br />
der Region sicherzustellen. Die <strong>Einzelhandel</strong>sstandorte sollen innerörtlich<br />
zentral bzw. Günstig zu den Wohngebieten gelegen und gut für Fußgänger und<br />
Fahrradfahrer erreichbar sein.“ (RROP Rheinpfalz; 1. Teilfortschreibung S. 7)<br />
Der regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz weist <strong>Altrip</strong> als Grundzentrum im<br />
hochverdichteten Raum aus. Eine räumliche Aufgabe <strong>Altrip</strong>s im System der<br />
zentralen Orte ist es damit, für den Verflechtungsbereich „die über den örtlichen<br />
Bedarf der wohnungsnahen Grundversorgung einfacher Stufe hinausgehenden<br />
Versorgungsaufgeben zur Befriedigung des überörtlichen, gehobenen Bedarfs<br />
zu bündeln und auf die Größe des Verflechtungsbereichs abzustimmen.“<br />
(RROP Rheinpfalz S.46).<br />
Flächennutzungsplan<br />
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Altrip</strong> aus dem Jahr 1997 ist für den<br />
betroffenen Bereich eine gemischte Baufläche dargestellt.<br />
Die Gebietsfestsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>s kann damit aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt werden.<br />
4. Schutzgebiete<br />
4.1. Wasserschutzgebiet<br />
Das Plangebiet befindet sich in der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes<br />
<strong>Altrip</strong>, das durch Rechtsverordnung vom 19.08.2002 begründet wird. Im<br />
Wasserschutzgebiet unterliegen Nutzungen, die zu einer Verschmutzung oder<br />
Beeinträchtigung des Grundwassers oder der Oberflächengewässer führen<br />
können der Reglementierung oder dem Verbot. Die in der Rechtsverordnung<br />
mit einem Verbot belegten Nutzungen sind aufgrund der<br />
Mischgebietsfestsetzung im Plangebiet ohnehin auch planungsrechtlich nicht<br />
zulässig. Der Umfang der möglichen Nutzungen im Plangebiet verringert sich<br />
damit durch den Regelungsinhalt der Rechtsverordnung nicht.<br />
Die breitflächige Versickerung nicht schädlich verunreinigten<br />
Niederschlagswassers ist ohne gesonderte Genehmigung zulässig.<br />
4.2. Überschwemmungsgebiet<br />
Das Plangebiet befindet sich in einem gegen Rheinhochwasser geschützten<br />
Bereich. Bei extremen Hochwasserereignissen (seltener als 200 Jahre) bzw.<br />
bei einem Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen ist es möglich, dass<br />
das Plangebiet überflutet wird.<br />
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