Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />
Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />
Stand: 02.07.2012<br />
1. Allgemeines<br />
1.1. Angaben zur Gemeinde<br />
Die Gemeinde <strong>Altrip</strong> ist eine verbandsfreie Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in<br />
Rheinland-Pfalz. Die Gemeinde hat ca. 7.680 Einwohner, die<br />
Gemarkungsfläche beträgt ca. 10,5 km 2 .<br />
<strong>Altrip</strong> liegt südlich von Mannheim und Ludwigshafen in einer Flussbiegung<br />
westlich des Rheins.<br />
Nach Westen ist <strong>Altrip</strong> durch die K 12 und die K13 an das regionale und<br />
überregionale Straßennetz angebunden. Im Osten stellt eine Fährverbindung<br />
die Anbindung Richtung Mannheim her.<br />
1.2. Lage und Abgrenzung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet befindet sich in der Mitte der Siedlungsfläche zwischen den<br />
Durchgangsstraßen K 12 und der Speyerer Straße an der Goethestraße und<br />
umfasst eine Fläche von ca. 2.780 m 2 . Das Plangebiet wird begrenzt durch:<br />
• im Norden: durch die südlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 1051/2,<br />
1048/4 und 1044/3<br />
• im Süden durch die nördliche Straßenbegrenzung der Speyerer Straße<br />
• im Osten: durch die westliche Straßenbegrenzung der Goethestraße<br />
• im Westen: durch Teile der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks<br />
1052/4, durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 1054/6, durch<br />
die östliche und eine südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 1057/3,<br />
durch Teile der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 1055/5 sowie<br />
durch die östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 1058/3.<br />
Lage des Plangebietes<br />
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