Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip

Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip

04.08.2013 Aufrufe

Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen Gemeinde Altrip - Begründung zum BebauungsplanEinzelhandel Goethestraße“ Stand: 02.07.2012 Stellplätze und deren Zufahrten Rechnung getragen. Durch diese Festsetzungen ist im Vergleich zum Ausgangszustand eine geringfügige Verbesserung der Schutzgüter Wasser und Klima zu erwarten, da ein Teil des anfallenden Niederschlagswassers dem Wasserkreislauf wieder zugeführt wird, sich die anzupflanzenden Bäume positiv auf das Kleinklima auswirken. 10. Zusammenfassende Erklärung Gemäß § 6 (5) BauGB ist dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen, die erläutert, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. 10.1. Zielsetzung der Planung Anlass der Bebauungsplanaufstellung ist die Schließung des Einzelhandelsmarktes im Plangebiet und der damit einhergehende Verlust eines wichtigen Frequenzbringers für den umgebenden zentralen Versorgungsbereich von Altrip. Ziel der Planung ist es, den bestehenden Standort auch weiterhin für die Einzelhandelsnutzung zu sichern und so die notwendige „Kritische Masse“ für die Ausprägung eines funktionsfähigen zentralen Versorgungsbereichs aufrecht zu erhalten. Die Hinzunahme des südlich gelegenen Anwesens als mögliche Erweiterungsfläche soll die Realisierungschancen der Angebotsplanung erhöhen. 10.2. Berücksichtigung der Umweltbelange Den Umweltbelangen wird durch die Festsetzungen eines Pflanzgebotes, einer Regelung zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten und Wege, soweit das darauf anfallende Niederschlagswasser nicht anderweitig im auf dem Grundstück versickert wird, Rechnung getragen. Durch diese Festsetzungen ist im Vergleich zum Ausgangszustand eine geringfügige Verbesserung der Schutzgüter Wasser Boden Klima und zu erwarten, da ein Teil des anfallenden Niederschlagswassers dem Wasserkreislauf wieder zugeführt wird und sich die anzupflanzenden Bäume positiv auf das Kleinklima auswirken. 10.3. Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Im weiteren Verfahren 10.4. Geprüfte anderweitige Planungsmöglichkeiten Als alternative Planungsmöglichkeit kommt die Ausweisung der Fläche als allgemeines Wohngebiet ohne zwingende Einzelhandelsnutzung in Frage. Bei einer GRZ von 0,4 und einer maximal zulässigen Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen um 50% auf bis zu 0,6 wären im Plangebiet eine deutlich geringere Nutzungsdichte und damit eine teilweise Entsiegelung der bisher 23

Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen Gemeinde Altrip - Begründung zum BebauungsplanEinzelhandel Goethestraße“ Stand: 02.07.2012 vollständig versiegelten Fläche in der Größenordnung von ca. 1070 m 2 zu erwarten. Die Nutzung als allgemeines Wohngebiet entspricht jedoch nicht dem Planungsziel der Gemeinde, die durch die Planung die Versorgungsfunktion des zentralen Versorgungsbereichs langfristig sichern und erhalten möchte. Durch die Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs in Altrip können entsprechende Einkaufsfahrten mit dem PKW entweder ganz entfallen oder zumindest verkürzt werden. Durch die Nutzung einer bereits nahezu vollständig versiegelten Fläche kann die benötigte Einzelhandelsnutzung auf einer entsprechend vorgeprägten Fläche ohne zusätzlich Versiegelung an anderer Stelle verwirklicht werden. Die geplante Nutzungsintensität und die damit verbundene Belastung der Schutzgüter geht dabei über die Alternative einer Wohnbebauung ohne Einzelhandel hinaus. Die Sicherung der fußläufig erreichbaren Nahversorgung, die Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs in Altrip sowie die Wiedernutzung einer bereits versiegelten Fläche für die flächenintensive Einzelhandelsnutzung werden in diesem Fall von der Gemeinde Altrip jedoch höher bewertet als die bei der Wohnnutzung ohne Einzelhandel erreichbare Entsiegelung. 24

Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />

Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />

Stand: 02.07.2012<br />

vollständig versiegelten Fläche in der Größenordnung von ca. 1070 m 2 zu<br />

erwarten.<br />

Die Nutzung als allgemeines Wohngebiet entspricht jedoch nicht dem<br />

Planungsziel der Gemeinde, die durch die Planung die Versorgungsfunktion<br />

des zentralen Versorgungsbereichs langfristig sichern und erhalten möchte.<br />

Durch die Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs in <strong>Altrip</strong> können<br />

entsprechende Einkaufsfahrten mit dem PKW entweder ganz entfallen oder<br />

zumindest verkürzt werden.<br />

Durch die Nutzung einer bereits nahezu vollständig versiegelten Fläche kann<br />

die benötigte <strong>Einzelhandel</strong>snutzung auf einer entsprechend vorgeprägten<br />

Fläche ohne zusätzlich Versiegelung an anderer Stelle verwirklicht werden. Die<br />

geplante Nutzungsintensität und die damit verbundene Belastung der<br />

Schutzgüter geht dabei über die Alternative einer Wohnbebauung ohne<br />

<strong>Einzelhandel</strong> hinaus. Die Sicherung der fußläufig erreichbaren Nahversorgung,<br />

die Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs in <strong>Altrip</strong> sowie die<br />

Wiedernutzung einer bereits versiegelten Fläche für die flächenintensive<br />

<strong>Einzelhandel</strong>snutzung werden in diesem Fall von der Gemeinde <strong>Altrip</strong> jedoch<br />

höher bewertet als die bei der Wohnnutzung ohne <strong>Einzelhandel</strong> erreichbare<br />

Entsiegelung.<br />

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