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Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip

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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />

Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />

Stand: 02.07.2012<br />

Stellplätze und deren Zufahrten Rechnung getragen. Durch diese<br />

Festsetzungen ist im Vergleich zum Ausgangszustand eine geringfügige<br />

Verbesserung der Schutzgüter Wasser und Klima zu erwarten, da ein Teil des<br />

anfallenden Niederschlagswassers dem Wasserkreislauf wieder zugeführt wird,<br />

sich die anzupflanzenden Bäume positiv auf das Kleinklima auswirken.<br />

10. Zusammenfassende Erklärung<br />

Gemäß § 6 (5) BauGB ist dem <strong>Bebauungsplan</strong> eine zusammenfassende<br />

Erklärung beizufügen, die erläutert, in welcher Art und Weise die<br />

Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und<br />

Behördenbeteiligung im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus<br />

welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht<br />

kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.<br />

10.1. Zielsetzung der Planung<br />

Anlass der <strong>Bebauungsplan</strong>aufstellung ist die Schließung des<br />

<strong>Einzelhandel</strong>smarktes im Plangebiet und der damit einhergehende Verlust<br />

eines wichtigen Frequenzbringers für den umgebenden zentralen<br />

Versorgungsbereich von <strong>Altrip</strong>. Ziel der Planung ist es, den bestehenden<br />

Standort auch weiterhin für die <strong>Einzelhandel</strong>snutzung zu sichern und so die<br />

notwendige „Kritische Masse“ für die Ausprägung eines funktionsfähigen<br />

zentralen Versorgungsbereichs aufrecht zu erhalten. Die Hinzunahme des<br />

südlich gelegenen Anwesens als mögliche Erweiterungsfläche soll die<br />

Realisierungschancen der Angebotsplanung erhöhen.<br />

10.2. Berücksichtigung der Umweltbelange<br />

Den Umweltbelangen wird durch die Festsetzungen eines Pflanzgebotes, einer<br />

Regelung zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für Stellplätze,<br />

Zufahrten und Wege, soweit das darauf anfallende Niederschlagswasser nicht<br />

anderweitig im auf dem Grundstück versickert wird, Rechnung getragen. Durch<br />

diese Festsetzungen ist im Vergleich zum Ausgangszustand eine geringfügige<br />

Verbesserung der Schutzgüter Wasser Boden Klima und zu erwarten, da ein<br />

Teil des anfallenden Niederschlagswassers dem Wasserkreislauf wieder<br />

zugeführt wird und sich die anzupflanzenden Bäume positiv auf das Kleinklima<br />

auswirken.<br />

10.3. Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

Im weiteren Verfahren<br />

10.4. Geprüfte anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Als alternative Planungsmöglichkeit kommt die Ausweisung der Fläche als<br />

allgemeines Wohngebiet ohne zwingende <strong>Einzelhandel</strong>snutzung in Frage.<br />

Bei einer GRZ von 0,4 und einer maximal zulässigen Überschreitung der GRZ<br />

durch Nebenanlagen um 50% auf bis zu 0,6 wären im Plangebiet eine deutlich<br />

geringere Nutzungsdichte und damit eine teilweise Entsiegelung der bisher<br />

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