Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />
Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />
Stand: 02.07.2012<br />
Stellplätze und deren Zufahrten Rechnung getragen. Durch diese<br />
Festsetzungen ist im Vergleich zum Ausgangszustand eine geringfügige<br />
Verbesserung der Schutzgüter Wasser und Klima zu erwarten, da ein Teil des<br />
anfallenden Niederschlagswassers dem Wasserkreislauf wieder zugeführt wird,<br />
sich die anzupflanzenden Bäume positiv auf das Kleinklima auswirken.<br />
10. Zusammenfassende Erklärung<br />
Gemäß § 6 (5) BauGB ist dem <strong>Bebauungsplan</strong> eine zusammenfassende<br />
Erklärung beizufügen, die erläutert, in welcher Art und Weise die<br />
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und<br />
Behördenbeteiligung im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus<br />
welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht<br />
kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.<br />
10.1. Zielsetzung der Planung<br />
Anlass der <strong>Bebauungsplan</strong>aufstellung ist die Schließung des<br />
<strong>Einzelhandel</strong>smarktes im Plangebiet und der damit einhergehende Verlust<br />
eines wichtigen Frequenzbringers für den umgebenden zentralen<br />
Versorgungsbereich von <strong>Altrip</strong>. Ziel der Planung ist es, den bestehenden<br />
Standort auch weiterhin für die <strong>Einzelhandel</strong>snutzung zu sichern und so die<br />
notwendige „Kritische Masse“ für die Ausprägung eines funktionsfähigen<br />
zentralen Versorgungsbereichs aufrecht zu erhalten. Die Hinzunahme des<br />
südlich gelegenen Anwesens als mögliche Erweiterungsfläche soll die<br />
Realisierungschancen der Angebotsplanung erhöhen.<br />
10.2. Berücksichtigung der Umweltbelange<br />
Den Umweltbelangen wird durch die Festsetzungen eines Pflanzgebotes, einer<br />
Regelung zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für Stellplätze,<br />
Zufahrten und Wege, soweit das darauf anfallende Niederschlagswasser nicht<br />
anderweitig im auf dem Grundstück versickert wird, Rechnung getragen. Durch<br />
diese Festsetzungen ist im Vergleich zum Ausgangszustand eine geringfügige<br />
Verbesserung der Schutzgüter Wasser Boden Klima und zu erwarten, da ein<br />
Teil des anfallenden Niederschlagswassers dem Wasserkreislauf wieder<br />
zugeführt wird und sich die anzupflanzenden Bäume positiv auf das Kleinklima<br />
auswirken.<br />
10.3. Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
Im weiteren Verfahren<br />
10.4. Geprüfte anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Als alternative Planungsmöglichkeit kommt die Ausweisung der Fläche als<br />
allgemeines Wohngebiet ohne zwingende <strong>Einzelhandel</strong>snutzung in Frage.<br />
Bei einer GRZ von 0,4 und einer maximal zulässigen Überschreitung der GRZ<br />
durch Nebenanlagen um 50% auf bis zu 0,6 wären im Plangebiet eine deutlich<br />
geringere Nutzungsdichte und damit eine teilweise Entsiegelung der bisher<br />
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