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Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip

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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />

Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />

Stand: 02.07.2012<br />

Die geplante Nutzungsintensität und die damit verbundene Belastung der<br />

Schutzgüter geht dabei über die Alternative einer Wohnbebauung ohne<br />

<strong>Einzelhandel</strong> hinaus. Die Sicherung und Stärkung des zentralen<br />

Versorgungsbereichs in <strong>Altrip</strong> sowie die Wiedernutzung einer bereits<br />

versiegelten Fläche für die flächenintensive <strong>Einzelhandel</strong>snutzung werden in<br />

diesem Fall von der Gemeinde <strong>Altrip</strong> jedoch höher bewertet als die bei der<br />

Wohnnutzung ohne <strong>Einzelhandel</strong> erreichbare Entsiegelung.<br />

9.8. Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren<br />

Die Bestandsaufnahme und –analyse der Umweltsituation im Bereich des<br />

Plangebietes erfolgte mittels Ortsbegehungen und Recherche einschlägiger<br />

Fachliteratur und -gesetze. Der Einsatz technischer Verfahren war nicht<br />

erforderlich.<br />

9.9. Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

aufgetreten sind, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse<br />

Bei der Zusammenstellung der Angaben sind keine Schwierigkeiten, technische<br />

Lücken oder fehlende Kenntnisse aufgetreten.<br />

9.10. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der<br />

erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die<br />

Umwelt<br />

Entsprechend § 4 c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen durch<br />

die Gemeinde zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige<br />

Auswirkungen festzustellen und in der Lage zu sein, geeignete<br />

Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Unvorhergesehen sind Auswirkungen, wenn<br />

sie nach Art und/oder Intensität nicht bereits Gegenstand der Abwägung waren.<br />

Aufgrund der Bestandssituation im Plangebiet und der vorgesehenen Nutzung<br />

sind Auswirkungen, die nicht bereits Gegenstand der Abwägung waren, nicht zu<br />

erwarten. Überwachungsmaßnahmen werden daher nicht für erforderlich<br />

gehalten.<br />

9.11. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Die Gemeinde <strong>Altrip</strong> möchte durch die Planung gewährleisten, dass auch nach<br />

der aktuell gegebenen aufgegebenen <strong>Einzelhandel</strong>snutzung sich wieder eine<br />

<strong>Einzelhandel</strong>snutzung im Planungsgebiet ansiedeln muss, um so den<br />

bestehenden zentralen Versorgungsbereich zu sichern und zu stärken. Weitere<br />

ergänzende Nutzungen sind auf 60% der Grundfläche im Erdgeschoss sowie in<br />

den darüber liegenden Vollgeschossen ebenfalls zulässig.<br />

Die Planung hat keine maßgeblichen Auswirkungen auf den Zustand von Natur<br />

und Landschaft, da das Plangebiet bereits nahezu vollständig versiegelt ist.<br />

Durch die Festsetzungen zur GRZ ist eine geringfügige Entsiegelung von ca. 90<br />

m 2 zu erwarten.<br />

Den Belangen des Naturschutzes wird durch die Festsetzungen eines<br />

Pflanzgebotes sowie zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für<br />

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