Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />
Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />
Stand: 02.07.2012<br />
Die geplante Nutzungsintensität und die damit verbundene Belastung der<br />
Schutzgüter geht dabei über die Alternative einer Wohnbebauung ohne<br />
<strong>Einzelhandel</strong> hinaus. Die Sicherung und Stärkung des zentralen<br />
Versorgungsbereichs in <strong>Altrip</strong> sowie die Wiedernutzung einer bereits<br />
versiegelten Fläche für die flächenintensive <strong>Einzelhandel</strong>snutzung werden in<br />
diesem Fall von der Gemeinde <strong>Altrip</strong> jedoch höher bewertet als die bei der<br />
Wohnnutzung ohne <strong>Einzelhandel</strong> erreichbare Entsiegelung.<br />
9.8. Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren<br />
Die Bestandsaufnahme und –analyse der Umweltsituation im Bereich des<br />
Plangebietes erfolgte mittels Ortsbegehungen und Recherche einschlägiger<br />
Fachliteratur und -gesetze. Der Einsatz technischer Verfahren war nicht<br />
erforderlich.<br />
9.9. Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
aufgetreten sind, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse<br />
Bei der Zusammenstellung der Angaben sind keine Schwierigkeiten, technische<br />
Lücken oder fehlende Kenntnisse aufgetreten.<br />
9.10. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der<br />
erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die<br />
Umwelt<br />
Entsprechend § 4 c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen durch<br />
die Gemeinde zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige<br />
Auswirkungen festzustellen und in der Lage zu sein, geeignete<br />
Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Unvorhergesehen sind Auswirkungen, wenn<br />
sie nach Art und/oder Intensität nicht bereits Gegenstand der Abwägung waren.<br />
Aufgrund der Bestandssituation im Plangebiet und der vorgesehenen Nutzung<br />
sind Auswirkungen, die nicht bereits Gegenstand der Abwägung waren, nicht zu<br />
erwarten. Überwachungsmaßnahmen werden daher nicht für erforderlich<br />
gehalten.<br />
9.11. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Die Gemeinde <strong>Altrip</strong> möchte durch die Planung gewährleisten, dass auch nach<br />
der aktuell gegebenen aufgegebenen <strong>Einzelhandel</strong>snutzung sich wieder eine<br />
<strong>Einzelhandel</strong>snutzung im Planungsgebiet ansiedeln muss, um so den<br />
bestehenden zentralen Versorgungsbereich zu sichern und zu stärken. Weitere<br />
ergänzende Nutzungen sind auf 60% der Grundfläche im Erdgeschoss sowie in<br />
den darüber liegenden Vollgeschossen ebenfalls zulässig.<br />
Die Planung hat keine maßgeblichen Auswirkungen auf den Zustand von Natur<br />
und Landschaft, da das Plangebiet bereits nahezu vollständig versiegelt ist.<br />
Durch die Festsetzungen zur GRZ ist eine geringfügige Entsiegelung von ca. 90<br />
m 2 zu erwarten.<br />
Den Belangen des Naturschutzes wird durch die Festsetzungen eines<br />
Pflanzgebotes sowie zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für<br />
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