Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />
Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />
Stand: 02.07.2012<br />
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild<br />
Durch die Festsetzungen zur Bauweise und zur Gestaltung baulicher Anlagen<br />
ist sichergestellt, dass sich bauliche Anlagen im Plangebiet in die Umgebung<br />
einfügen. Es sind demnach keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und<br />
Landschaftsbild zu erwarten.<br />
Auswirkungen auf den Menschen<br />
Schall<br />
Durch die Wiederaufnahme der <strong>Einzelhandel</strong>snutzung sowie die zugehörigen<br />
Stellplätze im Plangebiet ist eine entsprechende Schallemission zu erwarten.<br />
Die bestehenden gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zum<br />
Schallschutz reichen jedoch grundsätzlich aus, um gesunde Wohn- und<br />
Arbeitsverhältnisse im Sinne des BauGB sicherzustellen. Die Einhaltung der<br />
bestehenden gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen (insbesondere<br />
TA Lärm) sind im Plangebiet auch unabhängig von der Aufstellung und den<br />
Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s zu gewährleisten.<br />
Da sich der Maßstab der zulässigen Nutzung im Plangebiet nicht wesentlich<br />
erhöht, ist nicht mit einer erheblichen Zunahme der Schallemissionen im<br />
Vergleich zur Situation vor Aufgabe des <strong>Einzelhandel</strong>smarktes zu rechnen.<br />
Auswirkungen auf Kultur und Sachgüter<br />
Derzeit sind keine Auswirkungen der Planung auf Kultur und Sachgüter zu<br />
erkennen, können im Zusammenhang mit Bauarbeiten jedoch auch nicht<br />
ausgeschlossen werden. Bei den vorgesehenen Bauarbeiten ist auf<br />
entsprechende Kulturgüter zu achten.<br />
9.7. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Als alternative Planungsmöglichkeit kommt die Ausweisung der Fläche als<br />
allgemeines Wohngebiet ohne zwingende <strong>Einzelhandel</strong>snutzung in Frage.<br />
Bei einer GRZ von 0,4 und einer maximal zulässigen Überschreitung der GRZ<br />
durch Nebenanlagen um 50% auf bis zu 0,6 wären im Plangebiet eine deutlich<br />
geringere Nutzungsdichte und damit eine teilweise Entsiegelung der bisher<br />
vollständig versiegelten Fläche in der Größenordnung von ca. 1070 m 2 zu<br />
erwarten.<br />
Die Nutzung als allgemeines Wohngebiet entspricht jedoch nicht dem<br />
Planungsziel der Gemeinde, die durch die Planung die Versorgungsfunktion<br />
des zentralen Versorgungsbereichs langfristig sichern und erhalten möchte.<br />
Durch die Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs in <strong>Altrip</strong> können<br />
entsprechende Einkaufsfahrten mit dem PKW entweder ganz entfallen oder<br />
zumindest verkürzt werden.<br />
Durch die Nutzung einer bereits nahezu vollständig versiegelten Fläche kann<br />
die benötigte <strong>Einzelhandel</strong>snutzung auf einer entsprechend vorgeprägten<br />
Fläche ohne zusätzlich Versiegelung an anderer Stelle verwirklicht werden. Die<br />
Hinzunahme des südlich gelegenen Wohnhauses als potentielle<br />
Erweiterungsfläche erhöht die Realisierungschancen auf Angebotsplanung.<br />
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