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Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip

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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />

Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />

Stand: 02.07.2012<br />

Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild<br />

Durch die Festsetzungen zur Bauweise und zur Gestaltung baulicher Anlagen<br />

ist sichergestellt, dass sich bauliche Anlagen im Plangebiet in die Umgebung<br />

einfügen. Es sind demnach keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und<br />

Landschaftsbild zu erwarten.<br />

Auswirkungen auf den Menschen<br />

Schall<br />

Durch die Wiederaufnahme der <strong>Einzelhandel</strong>snutzung sowie die zugehörigen<br />

Stellplätze im Plangebiet ist eine entsprechende Schallemission zu erwarten.<br />

Die bestehenden gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zum<br />

Schallschutz reichen jedoch grundsätzlich aus, um gesunde Wohn- und<br />

Arbeitsverhältnisse im Sinne des BauGB sicherzustellen. Die Einhaltung der<br />

bestehenden gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen (insbesondere<br />

TA Lärm) sind im Plangebiet auch unabhängig von der Aufstellung und den<br />

Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s zu gewährleisten.<br />

Da sich der Maßstab der zulässigen Nutzung im Plangebiet nicht wesentlich<br />

erhöht, ist nicht mit einer erheblichen Zunahme der Schallemissionen im<br />

Vergleich zur Situation vor Aufgabe des <strong>Einzelhandel</strong>smarktes zu rechnen.<br />

Auswirkungen auf Kultur und Sachgüter<br />

Derzeit sind keine Auswirkungen der Planung auf Kultur und Sachgüter zu<br />

erkennen, können im Zusammenhang mit Bauarbeiten jedoch auch nicht<br />

ausgeschlossen werden. Bei den vorgesehenen Bauarbeiten ist auf<br />

entsprechende Kulturgüter zu achten.<br />

9.7. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Als alternative Planungsmöglichkeit kommt die Ausweisung der Fläche als<br />

allgemeines Wohngebiet ohne zwingende <strong>Einzelhandel</strong>snutzung in Frage.<br />

Bei einer GRZ von 0,4 und einer maximal zulässigen Überschreitung der GRZ<br />

durch Nebenanlagen um 50% auf bis zu 0,6 wären im Plangebiet eine deutlich<br />

geringere Nutzungsdichte und damit eine teilweise Entsiegelung der bisher<br />

vollständig versiegelten Fläche in der Größenordnung von ca. 1070 m 2 zu<br />

erwarten.<br />

Die Nutzung als allgemeines Wohngebiet entspricht jedoch nicht dem<br />

Planungsziel der Gemeinde, die durch die Planung die Versorgungsfunktion<br />

des zentralen Versorgungsbereichs langfristig sichern und erhalten möchte.<br />

Durch die Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs in <strong>Altrip</strong> können<br />

entsprechende Einkaufsfahrten mit dem PKW entweder ganz entfallen oder<br />

zumindest verkürzt werden.<br />

Durch die Nutzung einer bereits nahezu vollständig versiegelten Fläche kann<br />

die benötigte <strong>Einzelhandel</strong>snutzung auf einer entsprechend vorgeprägten<br />

Fläche ohne zusätzlich Versiegelung an anderer Stelle verwirklicht werden. Die<br />

Hinzunahme des südlich gelegenen Wohnhauses als potentielle<br />

Erweiterungsfläche erhöht die Realisierungschancen auf Angebotsplanung.<br />

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