Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />
Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />
Stand: 02.07.2012<br />
Wasser<br />
Das Plangebiet befindet sich in einem gegen Rheinhochwasser geschützten<br />
Bereich. Bei extremen Hochwasserereignissen (seltener als 200 Jahre) bzw.<br />
bei einem Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen ist es möglich, dass<br />
das Plangebiet überflutet wird.<br />
Das Grundwasser steht durch die Nähe zum Rhein mit ca. 0,5 bis 2 m<br />
Grundwasserflurabstand relativ hoch an.<br />
9.4. Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung<br />
der Planung<br />
Im Rahmen der Umweltprüfung ist eine Prognose über die Entwicklung des<br />
Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung als Vergleichsgrundlage<br />
für die Beurteilung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung zu<br />
erstellen. Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt die planungsrechtliche<br />
Zulässigkeit baulicher Vorhaben im Plangebiet im Geltungsbereich des §34<br />
BauGB. In diesem Fall ist ebenfalls mit einer baulichen Entwicklung im Rahmen<br />
des zulässigen zu rechnen.<br />
Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
bei Nichtausführung des Vorhabens<br />
Schutzgut Auswirkungen<br />
Mensch Es sind keine Auswirkungen oder Veränderungen zu erwarten.<br />
Tiere und Pflanzen Es sind keine Auswirkungen oder Veränderungen zu erwarten.<br />
Boden Es sind keine Auswirkungen oder Veränderungen zu erwarten.<br />
Wasser Es sind keine Auswirkungen oder Veränderungen zu erwarten.<br />
Luft/ Klima Es sind keine Auswirkungen oder Veränderungen zu erwarten.<br />
Orts- und<br />
Landschaftsbild<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Mittel- bis langfristig ist mit der Nachnutzung oder dem Ersatz<br />
des bestehenden Marktgebäudes zu rechnen. Durch die Lage<br />
im unbeplanten Innenbereich ist eine Bebauung nur zulässig,<br />
wenn sie sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die<br />
Umgebung einfügt. Es ist also keine negative Veränderung<br />
des Ortsbildes zu erwarten<br />
Durch Bautätigkeit kann es zum Aufdecken bisher<br />
unbekannter Bodendenkmale kommen.<br />
9.5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />
nachteiligen Auswirkungen<br />
Durch die Festsetzung zur Gestaltung von PKW-Stellplätzen, Zufahrten und<br />
Wegen mit wasserdurchlässigen Belägen, sofern das anfallende<br />
Niederschlagswasser nicht anderweitig auf dem Baugrundstück versickert wird,<br />
soll sichergestellt werden, dass das anfallende Niederschlagswasser zumindest<br />
teilweise dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt wird.<br />
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