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Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip

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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />

Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />

Stand: 02.07.2012<br />

Wasser<br />

Das Plangebiet befindet sich in einem gegen Rheinhochwasser geschützten<br />

Bereich. Bei extremen Hochwasserereignissen (seltener als 200 Jahre) bzw.<br />

bei einem Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen ist es möglich, dass<br />

das Plangebiet überflutet wird.<br />

Das Grundwasser steht durch die Nähe zum Rhein mit ca. 0,5 bis 2 m<br />

Grundwasserflurabstand relativ hoch an.<br />

9.4. Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung<br />

der Planung<br />

Im Rahmen der Umweltprüfung ist eine Prognose über die Entwicklung des<br />

Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung als Vergleichsgrundlage<br />

für die Beurteilung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung zu<br />

erstellen. Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt die planungsrechtliche<br />

Zulässigkeit baulicher Vorhaben im Plangebiet im Geltungsbereich des §34<br />

BauGB. In diesem Fall ist ebenfalls mit einer baulichen Entwicklung im Rahmen<br />

des zulässigen zu rechnen.<br />

Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

bei Nichtausführung des Vorhabens<br />

Schutzgut Auswirkungen<br />

Mensch Es sind keine Auswirkungen oder Veränderungen zu erwarten.<br />

Tiere und Pflanzen Es sind keine Auswirkungen oder Veränderungen zu erwarten.<br />

Boden Es sind keine Auswirkungen oder Veränderungen zu erwarten.<br />

Wasser Es sind keine Auswirkungen oder Veränderungen zu erwarten.<br />

Luft/ Klima Es sind keine Auswirkungen oder Veränderungen zu erwarten.<br />

Orts- und<br />

Landschaftsbild<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Mittel- bis langfristig ist mit der Nachnutzung oder dem Ersatz<br />

des bestehenden Marktgebäudes zu rechnen. Durch die Lage<br />

im unbeplanten Innenbereich ist eine Bebauung nur zulässig,<br />

wenn sie sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die<br />

Umgebung einfügt. Es ist also keine negative Veränderung<br />

des Ortsbildes zu erwarten<br />

Durch Bautätigkeit kann es zum Aufdecken bisher<br />

unbekannter Bodendenkmale kommen.<br />

9.5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Auswirkungen<br />

Durch die Festsetzung zur Gestaltung von PKW-Stellplätzen, Zufahrten und<br />

Wegen mit wasserdurchlässigen Belägen, sofern das anfallende<br />

Niederschlagswasser nicht anderweitig auf dem Baugrundstück versickert wird,<br />

soll sichergestellt werden, dass das anfallende Niederschlagswasser zumindest<br />

teilweise dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt wird.<br />

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