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Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip

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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />

Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />

Stand: 02.07.2012<br />

Um die Menge des zur Ableitung anfallenden Niederschlagswassers so gering<br />

wie möglich zu halten, ist bei der Neuanlage von Stellplätzen, Zufahrten und<br />

Wegen versickerungsfähiges Pflaster zu verwenden, sofern das anfallende<br />

Niederschlagswasser nicht anderweitig auf dem Grundstück zur Versickerung<br />

gebracht wird.<br />

7.6. Schallschutz<br />

Da es sich bei dem <strong>Bebauungsplan</strong> um eine Angebotsplanung handelt, kann<br />

die von der genauen Nutzung und Ausgestaltung der baulichen Anlagen<br />

abhängige Schallemission eines zulässigen Vorhabens auf der Ebene des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s nicht abschließend geklärt werden.<br />

Die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen und untergesetzlichen<br />

Regelungen (insbesondere TA Lärm) sind im Plangebiet auch unabhängig von<br />

der Aufstellung und den Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s einzuhalten. Die<br />

bestehenden Regelungen reichen grundsätzlich aus, um gesunde Wohn- und<br />

Arbeitsverhältnisse im Sinne des BauGB sicherzustellen. Der Nachweis der<br />

Verträglichkeit ist dabei im Rahmen der Baugenehmigung zu führen.<br />

Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die festgesetzte <strong>Einzelhandel</strong>snutzung<br />

durchaus mit der angrenzenden Wohnnutzung verträglich und das Problem der<br />

Schallemission in dieser Nachbarschaft lösbar ist. Darüber hinaus werden in<br />

Vergleich zum zuvor vorhandenen <strong>Einzelhandel</strong>smarkt keine stärker<br />

belastenden Nutzungen zugelassen, so dass eine Verschlechterung der<br />

ursprünglichen Situation nicht zu erwarten ist.<br />

8. Bodenordnung<br />

Bodenordnende Maßnahmen im Sinne des BauGB sind nicht erforderlich, da<br />

sich das Plangebiets bis auf ein Flurstück in der Hand eines Eigentümers<br />

befindet und der Eigentümer des verbleibenden Flurstücks bereits seine<br />

Verkaufsbereitschaft signalisiert hat.<br />

9. Umweltbericht<br />

9.1. Beschreibung des Vorhabens<br />

Ziel der Planung ist es, die bis vor kurzem vorhandene <strong>Einzelhandel</strong>snutzung<br />

im Plangebiet planungsrechtlich zu sichern, um so den zentralen<br />

Versorgungsbereich von <strong>Altrip</strong> zu stabilisieren und dauerhaft zu sichern.<br />

Weitere, den <strong>Einzelhandel</strong> ergänzende Nutzungen werden dabei zugelassen,<br />

sofern keine Konflikte mit der umgebenden Wohnnutzung zu befürchten sind.<br />

Die für die jeweiligen Nutzungen notwendigen Stellplätze sollen im Plangebiet<br />

auf den privaten Grundstücken verwirklicht werden, um den Straßenraum der<br />

Goethestraße und Speyerer Straße nicht zu belasten. In der Ausformung der<br />

Baukörper soll sich das Plangebiet in die Umgebung einfügen.<br />

Gegenüber der heutigen Bestandssituation ergeben sich folgende Änderungen<br />

der Flächennutzungen:<br />

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