Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
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Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />
Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />
Stand: 02.07.2012<br />
Um die Menge des zur Ableitung anfallenden Niederschlagswassers so gering<br />
wie möglich zu halten, ist bei der Neuanlage von Stellplätzen, Zufahrten und<br />
Wegen versickerungsfähiges Pflaster zu verwenden, sofern das anfallende<br />
Niederschlagswasser nicht anderweitig auf dem Grundstück zur Versickerung<br />
gebracht wird.<br />
7.6. Schallschutz<br />
Da es sich bei dem <strong>Bebauungsplan</strong> um eine Angebotsplanung handelt, kann<br />
die von der genauen Nutzung und Ausgestaltung der baulichen Anlagen<br />
abhängige Schallemission eines zulässigen Vorhabens auf der Ebene des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s nicht abschließend geklärt werden.<br />
Die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen und untergesetzlichen<br />
Regelungen (insbesondere TA Lärm) sind im Plangebiet auch unabhängig von<br />
der Aufstellung und den Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s einzuhalten. Die<br />
bestehenden Regelungen reichen grundsätzlich aus, um gesunde Wohn- und<br />
Arbeitsverhältnisse im Sinne des BauGB sicherzustellen. Der Nachweis der<br />
Verträglichkeit ist dabei im Rahmen der Baugenehmigung zu führen.<br />
Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die festgesetzte <strong>Einzelhandel</strong>snutzung<br />
durchaus mit der angrenzenden Wohnnutzung verträglich und das Problem der<br />
Schallemission in dieser Nachbarschaft lösbar ist. Darüber hinaus werden in<br />
Vergleich zum zuvor vorhandenen <strong>Einzelhandel</strong>smarkt keine stärker<br />
belastenden Nutzungen zugelassen, so dass eine Verschlechterung der<br />
ursprünglichen Situation nicht zu erwarten ist.<br />
8. Bodenordnung<br />
Bodenordnende Maßnahmen im Sinne des BauGB sind nicht erforderlich, da<br />
sich das Plangebiets bis auf ein Flurstück in der Hand eines Eigentümers<br />
befindet und der Eigentümer des verbleibenden Flurstücks bereits seine<br />
Verkaufsbereitschaft signalisiert hat.<br />
9. Umweltbericht<br />
9.1. Beschreibung des Vorhabens<br />
Ziel der Planung ist es, die bis vor kurzem vorhandene <strong>Einzelhandel</strong>snutzung<br />
im Plangebiet planungsrechtlich zu sichern, um so den zentralen<br />
Versorgungsbereich von <strong>Altrip</strong> zu stabilisieren und dauerhaft zu sichern.<br />
Weitere, den <strong>Einzelhandel</strong> ergänzende Nutzungen werden dabei zugelassen,<br />
sofern keine Konflikte mit der umgebenden Wohnnutzung zu befürchten sind.<br />
Die für die jeweiligen Nutzungen notwendigen Stellplätze sollen im Plangebiet<br />
auf den privaten Grundstücken verwirklicht werden, um den Straßenraum der<br />
Goethestraße und Speyerer Straße nicht zu belasten. In der Ausformung der<br />
Baukörper soll sich das Plangebiet in die Umgebung einfügen.<br />
Gegenüber der heutigen Bestandssituation ergeben sich folgende Änderungen<br />
der Flächennutzungen:<br />
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