Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />
Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />
Stand: 02.07.2012<br />
Nebenanlagen im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s zu ermöglichen sind<br />
Stellplätze mit ihren Einfahrten, Nebenanlagen nach § 14 BauNVO sowie<br />
bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das<br />
Baugrundstück lediglich unterbaut wird, im gesamten Geltungsbereich des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s zulässig.<br />
Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.<br />
Anders als bei den notwendigen Stellplätzen und Nebenanlagen besteht bei der<br />
Errichtung von Garagen keine Notwendigkeit, die überbaubare<br />
Grundstücksfläche zu überschreiten.<br />
Bauweise<br />
Die zu den angrenzenden Flurstücken einzuhaltenden Abstandsflächen<br />
ergeben sich aus den rechtlichen Regelungen der Landesbauordnung (LBauO),<br />
sowie aus der Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche. Für die<br />
Festsetzung einer Bauweise besteht daher keine Notwendigkeit.<br />
Überbaubare Grundstücksflächen<br />
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen umgrenzt. Die<br />
überbaubare Grundstücksfläche wird so abgegrenzt, dass zu den umgebenden<br />
Nutzungen ein ausreichender Abstand eingehalten wird. So hält die Baugrenze<br />
im Norden zum Flurstück 1051/2 und im Westen zu den Flurstücken1052/4 und<br />
1058/3 den bauordnungsrechtlichen Grenzabstand von 3 m ein. Zu der<br />
Reihenhausbebauung im Südwesten weicht die Baugrenze um 5 m von der<br />
Plangebietsgrenze zurück, um die direkt angrenzende Wohnnutzung zu<br />
schützen.<br />
Im Norden verläuft die Baugrenze direkt auf der Flurstücksgrenze zum nördlich<br />
angrenzenden Flurstück 1044/3. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, neben<br />
den Flächen im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s auch das angrenzende<br />
Flurstück 1044/2 in einen baulichen Zusammenhang mit dem Geltungsbereich<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s mit einzubeziehen.<br />
Entlang der Goethestraße verläuft die Baugrenze auf der<br />
Straßenbegrenzungslinie, um den auch auf der gegenüberliegenden<br />
Straßenseite vorhandenen straßenseitigen Grenzanbau zu ermöglichen.<br />
Im Süden weicht die Baugrenze um 3,5 m hinter die straßenseitige<br />
Grundstücksgrenze zurück und zeichnet damit die Flucht der bestehenden<br />
Gebäude entlang der Speyerer Straße nach.<br />
7.3. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />
Äußere Gestaltung der Baukörper<br />
Entsprechend dem Gebot der planerischen Zurückhaltung werden keine<br />
Regelungen zur Dachform getroffen. Nur die zulässige Dachneigung wird zur<br />
Vermeidung überdimensionierter bzw. ortsuntypischer Baukörper auf maximal<br />
45° begrenzt. Durch Regelungen zu Dacheinschnitten und Dachgauben wird<br />
sichergestellt, dass die Dachflächen nicht übermäßig zergliedert werden<br />
können.<br />
11