04.08.2013 Aufrufe

Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip

Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip

Bebauungsplan "Einzelhandel Goethestraße" - Altrip

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Planungsbüro PISKE Stadtplaner, Architekten und Ingenieure 67065 Ludwigshafen<br />

Gemeinde <strong>Altrip</strong> - Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Einzelhandel</strong> Goethestraße“<br />

Stand: 02.07.2012<br />

Nebenanlagen im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s zu ermöglichen sind<br />

Stellplätze mit ihren Einfahrten, Nebenanlagen nach § 14 BauNVO sowie<br />

bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das<br />

Baugrundstück lediglich unterbaut wird, im gesamten Geltungsbereich des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s zulässig.<br />

Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.<br />

Anders als bei den notwendigen Stellplätzen und Nebenanlagen besteht bei der<br />

Errichtung von Garagen keine Notwendigkeit, die überbaubare<br />

Grundstücksfläche zu überschreiten.<br />

Bauweise<br />

Die zu den angrenzenden Flurstücken einzuhaltenden Abstandsflächen<br />

ergeben sich aus den rechtlichen Regelungen der Landesbauordnung (LBauO),<br />

sowie aus der Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche. Für die<br />

Festsetzung einer Bauweise besteht daher keine Notwendigkeit.<br />

Überbaubare Grundstücksflächen<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen umgrenzt. Die<br />

überbaubare Grundstücksfläche wird so abgegrenzt, dass zu den umgebenden<br />

Nutzungen ein ausreichender Abstand eingehalten wird. So hält die Baugrenze<br />

im Norden zum Flurstück 1051/2 und im Westen zu den Flurstücken1052/4 und<br />

1058/3 den bauordnungsrechtlichen Grenzabstand von 3 m ein. Zu der<br />

Reihenhausbebauung im Südwesten weicht die Baugrenze um 5 m von der<br />

Plangebietsgrenze zurück, um die direkt angrenzende Wohnnutzung zu<br />

schützen.<br />

Im Norden verläuft die Baugrenze direkt auf der Flurstücksgrenze zum nördlich<br />

angrenzenden Flurstück 1044/3. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, neben<br />

den Flächen im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s auch das angrenzende<br />

Flurstück 1044/2 in einen baulichen Zusammenhang mit dem Geltungsbereich<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>s mit einzubeziehen.<br />

Entlang der Goethestraße verläuft die Baugrenze auf der<br />

Straßenbegrenzungslinie, um den auch auf der gegenüberliegenden<br />

Straßenseite vorhandenen straßenseitigen Grenzanbau zu ermöglichen.<br />

Im Süden weicht die Baugrenze um 3,5 m hinter die straßenseitige<br />

Grundstücksgrenze zurück und zeichnet damit die Flucht der bestehenden<br />

Gebäude entlang der Speyerer Straße nach.<br />

7.3. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />

Äußere Gestaltung der Baukörper<br />

Entsprechend dem Gebot der planerischen Zurückhaltung werden keine<br />

Regelungen zur Dachform getroffen. Nur die zulässige Dachneigung wird zur<br />

Vermeidung überdimensionierter bzw. ortsuntypischer Baukörper auf maximal<br />

45° begrenzt. Durch Regelungen zu Dacheinschnitten und Dachgauben wird<br />

sichergestellt, dass die Dachflächen nicht übermäßig zergliedert werden<br />

können.<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!