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Das Gesetz soll mit Ausnahme von Artikel 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Ob dies noch in 2012 erfolgt hängt,<br />

vor allem davon ab, ob der Bundesrat gegen dieses Gesetz Einspruch einlegt. Erfolgt dies nicht, hängt das Inkrafttreten „nur<br />

noch“ von der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt ab.<br />

Legt man die Vorschau „Zur 904. Plenarsitzung des Bundesrates“ vom 11. Dezember 2012 zugrunde in der ausgeführt wird,<br />

dass „viele Gesetze mit einem positiven Votum aus den Ausschussberatungen kommen“ und von den 30 zur Abstimmung<br />

stehenden Gesetze nur fünf in ein Vermittlungsverfahren überführt werden sollen, spricht vieles für spannende letzte De-<br />

zembertage. Die entscheidende Frage lautet: Erfolgt die Verkündung noch in 2012 oder nicht?<br />

Um Ihnen einen raschen Überblick über die Änderungen zu ermöglichen und die Einordnung der sich daraus ergebenden<br />

Konsequenzen zu erleichtern, stellen wir Ihnen hiermit eine konsolidierte Fassung zur Verfügung, der Sie die gesetzlichen<br />

Neuerungen entnehmen können. Wir haben für Sie die geänderten Passagen eingefärbt, damit diese leichter auffindbar sind.<br />

Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass einige Regelungen nur zeitlich befristet in das EnWG eingefügt werden sollen. Die<br />

entsprechenden Regelungen haben wir ebenfalls markiert.<br />

Beachten Sie bitte, dass es sich bei dieser Ausgabe nicht um ein amtliches Dokument handelt. Auch wenn bei der Erstellung<br />

größte Sorgfalt angewandt wurde, kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden. Bitte<br />

sprechen Sie uns bei auftretenden Fragen gerne an. Viel Freude bei der Lektüre wünschen Ihnen<br />

Norbert Schwieters Folker Trepte Peter Mussaeus Gerhard Denk<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer

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