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Liebe Kolleginnen,<br />
liebe Kollegen,<br />
Vorwort<br />
nach der großen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vom 3. August 2011 haben wir uns aufgrund des „Gesetzes zur Ein-<br />
richtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas“ (Markttransparenzstellengesetz) sowie des<br />
Entwurfs eines „Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ erneut auf Änderungen des<br />
Energiewirtschaftsgesetzes einzustellen. Zudem stand das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanie-<br />
rungsmaßnahmen an Wohngebäuden“, mit dem u.a. § 6 EnWG geändert werden soll, am 12. Dezember 2012 erneut auf der<br />
Tagesordnung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Eine Einigung konnte in diesem Vermittlungsver-<br />
fahren nur hinsichtlich der das EnWG betreffenden Inhalte erzielt werden, so dass diese kurzfristig durch den Bundestag und<br />
Bundesrat bestätigen werden können. Beide Häuser wollen sich bereits in dieser Woche mit den Änderungen betreffend das<br />
EnWG befassen (aktuelle Drucksacke 17/11843).<br />
Ob alle angestoßenen Veränderungen noch in diesem Jahr umgesetzt werden können, ist aktuell noch nicht abschätzbar.<br />
Einzig das Markttransparenzstellengesetz, welches u.a. die Einrichtung einer Marktransparenzstelle bei der Bundesnetza-<br />
gentur vorsieht und darüber hinaus der Umsetzung von Vorgaben nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und<br />
des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (REMIT) auf nationaler Ebene dient, ist be-<br />
reits im Bundesgesetzblatt verkündet und mit seinen wesentlichen Regelungen seit dem 12. Dezember 2012 in Kraft (BGBl. I<br />
vom 11. Dezember 2012, S. 2403).<br />
Hingegen steht das Dritte Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften, mit dem nach dem Willen der<br />
Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Investitionen in Offshore-Windenergie weiter verbessert werden sollen, erst<br />
auf der Tagesordnung der letzten Bundesratssitzung diesen Jahres am 14. Dezember 2012. Der Bundestag hat das im Som-<br />
mer 2012 von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz am 29. November 2012 (Drucksachen 17/10754 und 17/11269) be-<br />
schlossen. Als Diskussionspunkt haben sich dabei insbesondere Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Netzanschluss<br />
von Offshore-Anlagen herauskristallisiert, die demzufolge im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs stehen. Ein weiterer, vor allem<br />
aus Sicht von Wirtschaftsprüfern relevanter Schwerpunkt des Entwurfs sind die geplanten Änderungen des § 6b EnWG<br />
("Buchhalterische Entflechtung"). Im Einzelnen sollen folgende Gesetze geändert werden:<br />
Artikel 1: Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes<br />
Artikel 2: Weitere Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes<br />
Artikel 3: Änderung des Energiestatistikgesetzes<br />
Artikel 4: Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz<br />
Artikel 5: Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />
Artikel 6. Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Artikel 7: Änderung der Anreizregulierungsverordnung<br />
Artikel 8: Inkrafttreten