PDF Download - PwC Blogs

PDF Download - PwC Blogs PDF Download - PwC Blogs

04.08.2013 Aufrufe

Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -32- Drucksache 17/11705 Prozent ausreichend. Auf diese Weise werden Anreize zu Investitionen in bestehende Pumpspeicherkraftwerke erhöht. Zu Nummer 36 (§ 118b) Der neu eingefügte § 21c Absatz 5 macht die Übergangsregelung des § 118b entbehrlich, da die von § 118b umfassten Fallgruppen Gegenstand der Neuregelung in § 21c Absatz 5 sind. Zu Artikel 2 – neu – (Weitere Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes) Durch die Norm werden die als Übergangslösung für den Bereich der konventionellen Stromerzeugung dienenden Regelungen mit Ablauf des Jahres 2017 außer Kraft gesetzt. Dies erfolgt unabhängig von dem Ergebnis der erstmals für Mitte des Jahres 2014 vorgesehenen Evaluierung dieser Normen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit, welche auch zu einer früheren Aufhebung führen können, falls sich die Situation entsprechend verbessert hat. Zu Artikel 8 (Inkrafttreten) Die Regelung ändert die bisherige Inkrafttretensregelung. Sie trägt der Befristung der unter Artikel 2 geregelten Vorschriften Rechnung. elektronische Vorab-Fassung* * Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.

Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -33- Drucksache 17/11705 Berlin, den 28. November 2012 Rolf Hempelmann Berichterstatter elektronische Vorab-Fassung* * Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.

Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -32- Drucksache 17/11705<br />

Prozent ausreichend. Auf diese Weise werden Anreize<br />

zu Investitionen in bestehende Pumpspeicherkraftwerke<br />

erhöht.<br />

Zu Nummer 36 (§ 118b)<br />

Der neu eingefügte § 21c Absatz 5 macht die Übergangsregelung<br />

des § 118b entbehrlich, da die von §<br />

118b umfassten Fallgruppen Gegenstand der Neuregelung<br />

in § 21c Absatz 5 sind.<br />

Zu Artikel 2 – neu – (Weitere Änderungen des<br />

Energiewirtschaftsgesetzes)<br />

Durch die Norm werden die als Übergangslösung für<br />

den Bereich der konventionellen Stromerzeugung<br />

dienenden Regelungen mit Ablauf des Jahres 2017<br />

außer Kraft gesetzt. Dies erfolgt unabhängig von dem<br />

Ergebnis der erstmals für Mitte des Jahres 2014 vorgesehenen<br />

Evaluierung dieser Normen im Hinblick<br />

auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit, welche<br />

auch zu einer früheren Aufhebung führen können,<br />

falls sich die Situation entsprechend verbessert hat.<br />

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)<br />

Die Regelung ändert die bisherige<br />

Inkrafttretensregelung. Sie trägt der Befristung der<br />

unter Artikel 2 geregelten Vorschriften Rechnung.<br />

elektronische Vorab-Fassung*<br />

* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!