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Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -32- Drucksache 17/11705 Prozent ausreichend. Auf diese Weise werden Anreize zu Investitionen in bestehende Pumpspeicherkraftwerke erhöht. Zu Nummer 36 (§ 118b) Der neu eingefügte § 21c Absatz 5 macht die Übergangsregelung des § 118b entbehrlich, da die von § 118b umfassten Fallgruppen Gegenstand der Neuregelung in § 21c Absatz 5 sind. Zu Artikel 2 – neu – (Weitere Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes) Durch die Norm werden die als Übergangslösung für den Bereich der konventionellen Stromerzeugung dienenden Regelungen mit Ablauf des Jahres 2017 außer Kraft gesetzt. Dies erfolgt unabhängig von dem Ergebnis der erstmals für Mitte des Jahres 2014 vorgesehenen Evaluierung dieser Normen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit, welche auch zu einer früheren Aufhebung führen können, falls sich die Situation entsprechend verbessert hat. Zu Artikel 8 (Inkrafttreten) Die Regelung ändert die bisherige Inkrafttretensregelung. Sie trägt der Befristung der unter Artikel 2 geregelten Vorschriften Rechnung. elektronische Vorab-Fassung* * Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.
Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -33- Drucksache 17/11705 Berlin, den 28. November 2012 Rolf Hempelmann Berichterstatter elektronische Vorab-Fassung* * Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.
- Seite 149 und 150: 9. § 17 wird wie folgt geändert:
- Seite 151 und 152: Entwurf Beschlüsse des 9. Ausschus
- Seite 153 und 154: Entwurf Beschlüsse des 9. Ausschus
- Seite 155 und 156: Entwurf Beschlüsse des 9. Ausschus
- Seite 157 und 158: Entwurf Beschlüsse des 9. Ausschus
- Seite 159 und 160: Entwurf Beschlüsse des 9. Ausschus
- Seite 161 und 162: Entwurf Beschlüsse des 9. Ausschus
- Seite 163 und 164: Entwurf Beschlüsse des 9. Ausschus
- Seite 165 und 166: Entwurf Beschlüsse des 9. Ausschus
- Seite 167 und 168: Entwurf Beschlüsse des 9. Ausschus
- Seite 169 und 170: Entwurf Beschlüsse des 9. Ausschus
- Seite 171 und 172: Entwurf Beschlüsse des 9. Ausschus
- Seite 173 und 174: Entwurf Beschlüsse des 9. Ausschus
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- Seite 199: Deutscher Bundestag - 17. Wahlperio
- Seite 203: www.pwc.de
Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -32- Drucksache 17/11705<br />
Prozent ausreichend. Auf diese Weise werden Anreize<br />
zu Investitionen in bestehende Pumpspeicherkraftwerke<br />
erhöht.<br />
Zu Nummer 36 (§ 118b)<br />
Der neu eingefügte § 21c Absatz 5 macht die Übergangsregelung<br />
des § 118b entbehrlich, da die von §<br />
118b umfassten Fallgruppen Gegenstand der Neuregelung<br />
in § 21c Absatz 5 sind.<br />
Zu Artikel 2 – neu – (Weitere Änderungen des<br />
Energiewirtschaftsgesetzes)<br />
Durch die Norm werden die als Übergangslösung für<br />
den Bereich der konventionellen Stromerzeugung<br />
dienenden Regelungen mit Ablauf des Jahres 2017<br />
außer Kraft gesetzt. Dies erfolgt unabhängig von dem<br />
Ergebnis der erstmals für Mitte des Jahres 2014 vorgesehenen<br />
Evaluierung dieser Normen im Hinblick<br />
auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit, welche<br />
auch zu einer früheren Aufhebung führen können,<br />
falls sich die Situation entsprechend verbessert hat.<br />
Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)<br />
Die Regelung ändert die bisherige<br />
Inkrafttretensregelung. Sie trägt der Befristung der<br />
unter Artikel 2 geregelten Vorschriften Rechnung.<br />
elektronische Vorab-Fassung*<br />
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.