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Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -21- Drucksache 17/11705<br />

über die Netzentgelte bei den fertiggestellten Windparks.<br />

Damit können nach und nach die von der KfW<br />

bereitgestellten finanziellen Mittel zur Finanzierung<br />

der Haftungsregelung getilgt und langfristig sogar<br />

Mehreinnahmen generiert werden.<br />

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung<br />

auf,<br />

– zur Absicherung und Beschleunigung des Ausbaus<br />

der Offshore-Windenergie<br />

– den verbindlichen Netzanbindungstermin von 30<br />

Monaten auf 36 Monate vor der voraussichtlichen<br />

Fertigstellung auszuweiten um eine höhere<br />

Planungssicherheit für die Offshore-Anlagen zu<br />

schaffen;<br />

– für den Entschädigungsanspruch bereits von<br />

einer Betriebsbereitschaft auszugehen, wenn das<br />

Fundament der Offshore-Anlage errichtet ist und<br />

ein Umspannwerk kurzfristig errichtet werden<br />

kann;<br />

– die Kostenumlage von bis zu 0,25 ct/kWh auf die<br />

Stromverbraucherinnen<br />

streichen;<br />

und –verbraucher zu<br />

– eine anteilige Übernahme der Haftung für die<br />

Schadensersatzansprüche von Seiten der Anlagenbetreiber<br />

durch den Bund, z.B. über eine Beteiligung<br />

der Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />

(KfW), zu gewährleisten;<br />

– im Gegenzug für die Haftungsübernahme der<br />

KfW Gesellschaftsanteile an den betroffenen<br />

ÜNBs zugeteilt werden, welche solche Hilfe in<br />

Anspruch nehmen wollen. Diese im Rahmen eines<br />

Zuweisungsgeschäfts durch die KfW zu tätigenden<br />

Investitionen sind durch Bundesgarantie<br />

abzusichern. Solcherart Gesellschaftsanteile in<br />

der KfW können schließlich in eine neu zu gründende<br />

Deutsche Netzgesellschaft in Holdingstruktur<br />

gebündelt werden.<br />

– langfristig ein n-1-Kriterium auf die Offshore-<br />

Anschlüsse anzuwenden, um Stromleitungsausfälle<br />

leichter kompensieren zu können und somit<br />

geringere Haftungsrisiken zu tragen und diese<br />

bei der weiteren Ausgestaltung der Offshore-<br />

Netzplanung und der Netzregulierung zu berücksichtigen;<br />

elektronische Vorab-Fassung*<br />

– eine stärkere Einbeziehung der Küstenländern<br />

über die Abstimmung im Rahmen des Bundesfachplan<br />

„Offshore“ hinaus, da die 12-Meilen-<br />

Seezone zum Hoheitsgebiet dieser gehören.<br />

VII. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse<br />

im federführenden Ausschuss<br />

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat<br />

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10754,<br />

17/11269 in seiner 86. Sitzung am 28. November<br />

2012 abschließend beraten. Die Fraktionen der<br />

CDU/CSU und FDP brachten auf Ausschussdrucksache<br />

17(9)1044 einen Änderungsantrag ein. Die Fraktion<br />

der SPD brachte einen Entschließungsantrag auf<br />

Ausschussdrucksache 17(9)1045(neu) ein. Die Fraktion<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte zwei Entschließungsanträge<br />

auf Ausschussdrucksachen<br />

17(9)1046 und 17(9)1047 ein.<br />

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP erinnerten<br />

daran, dass im Deutschen Bundestag über die Fraktionsgrenzen<br />

hinweg sehr ambitionierte Ziele bezüglich<br />

des Ausbaus der erneuerbaren Energien und insb.<br />

auch hinsichtlich des Ausbaus der Offshore-<br />

Windparks beschlossen worden seien. Es habe sich<br />

gezeigt, dass der gemeinsam erhoffte beschleunigte<br />

Ausbau auf Probleme stoße. Insbesondere die Haftungsfragen<br />

hätten sich zunehmend als kritischer<br />

Punkt gezeigt, der einer Lösung zugeführt werden<br />

müsse. Die jetzt gefundenen Regelungen zielten darauf<br />

ab, einerseits die Ausbauziele zu erreichen und<br />

gleichzeitig die Belastungen für die Verbraucher so<br />

weit wie möglich in Grenzen zu halten. Um möglichen<br />

Kapazitätsengpässen entgegenzuwirken und die<br />

Funktionsfähigkeit des Systems der Energieversorgung<br />

zu gewährleisten sei es notwendig gewesen,<br />

Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen<br />

für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit<br />

im Kraftwerksbereich vorzusehen. Diese beinhalteten<br />

u.a. verbindliche Pflichten zur Anzeige der Stilllegung<br />

von Kraftwerken mit ausreichender Frist, die Möglichkeit<br />

für Netzbetreiber und Bundesnetzagentur, die<br />

Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke gegen Kostenerstattung<br />

vorübergehend zu verhindern sowie<br />

auch die Absicherung des Gasbezugs systemrelevanter<br />

Gaskraftwerke. Diese Regelung werde allerdings<br />

befristet bis zum Jahre 2017 eingeführt. Auch sei<br />

bereits für das Jahr 2014 ein Monitoring vorgesehen.<br />

Die Fraktion der SPD erklärte, sie unterstütze grundsätzlich<br />

den Ausbau der Offshore-Windtechnologie.<br />

Diese nehme einen wichtigen Platz in einem erneuerbare<br />

Energieerzeugungsmix ein. Hiermit seien durchaus<br />

auch große Möglichkeiten der Wertschöpfung und<br />

Beschäftigung, vor allem auch in Norddeutschland<br />

verbunden. Auf mittlere Sicht gebe es in diesem Bereich<br />

durchaus auch Exportchancen für Know-how<br />

und Technologie. Allerdings habe es in den vergangenen<br />

zwei Jahren auch einige Fehleinschätzungen sei-<br />

* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.

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