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Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode -21- Drucksache 17/11705<br />
über die Netzentgelte bei den fertiggestellten Windparks.<br />
Damit können nach und nach die von der KfW<br />
bereitgestellten finanziellen Mittel zur Finanzierung<br />
der Haftungsregelung getilgt und langfristig sogar<br />
Mehreinnahmen generiert werden.<br />
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung<br />
auf,<br />
– zur Absicherung und Beschleunigung des Ausbaus<br />
der Offshore-Windenergie<br />
– den verbindlichen Netzanbindungstermin von 30<br />
Monaten auf 36 Monate vor der voraussichtlichen<br />
Fertigstellung auszuweiten um eine höhere<br />
Planungssicherheit für die Offshore-Anlagen zu<br />
schaffen;<br />
– für den Entschädigungsanspruch bereits von<br />
einer Betriebsbereitschaft auszugehen, wenn das<br />
Fundament der Offshore-Anlage errichtet ist und<br />
ein Umspannwerk kurzfristig errichtet werden<br />
kann;<br />
– die Kostenumlage von bis zu 0,25 ct/kWh auf die<br />
Stromverbraucherinnen<br />
streichen;<br />
und –verbraucher zu<br />
– eine anteilige Übernahme der Haftung für die<br />
Schadensersatzansprüche von Seiten der Anlagenbetreiber<br />
durch den Bund, z.B. über eine Beteiligung<br />
der Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />
(KfW), zu gewährleisten;<br />
– im Gegenzug für die Haftungsübernahme der<br />
KfW Gesellschaftsanteile an den betroffenen<br />
ÜNBs zugeteilt werden, welche solche Hilfe in<br />
Anspruch nehmen wollen. Diese im Rahmen eines<br />
Zuweisungsgeschäfts durch die KfW zu tätigenden<br />
Investitionen sind durch Bundesgarantie<br />
abzusichern. Solcherart Gesellschaftsanteile in<br />
der KfW können schließlich in eine neu zu gründende<br />
Deutsche Netzgesellschaft in Holdingstruktur<br />
gebündelt werden.<br />
– langfristig ein n-1-Kriterium auf die Offshore-<br />
Anschlüsse anzuwenden, um Stromleitungsausfälle<br />
leichter kompensieren zu können und somit<br />
geringere Haftungsrisiken zu tragen und diese<br />
bei der weiteren Ausgestaltung der Offshore-<br />
Netzplanung und der Netzregulierung zu berücksichtigen;<br />
elektronische Vorab-Fassung*<br />
– eine stärkere Einbeziehung der Küstenländern<br />
über die Abstimmung im Rahmen des Bundesfachplan<br />
„Offshore“ hinaus, da die 12-Meilen-<br />
Seezone zum Hoheitsgebiet dieser gehören.<br />
VII. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse<br />
im federführenden Ausschuss<br />
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat<br />
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10754,<br />
17/11269 in seiner 86. Sitzung am 28. November<br />
2012 abschließend beraten. Die Fraktionen der<br />
CDU/CSU und FDP brachten auf Ausschussdrucksache<br />
17(9)1044 einen Änderungsantrag ein. Die Fraktion<br />
der SPD brachte einen Entschließungsantrag auf<br />
Ausschussdrucksache 17(9)1045(neu) ein. Die Fraktion<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte zwei Entschließungsanträge<br />
auf Ausschussdrucksachen<br />
17(9)1046 und 17(9)1047 ein.<br />
Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP erinnerten<br />
daran, dass im Deutschen Bundestag über die Fraktionsgrenzen<br />
hinweg sehr ambitionierte Ziele bezüglich<br />
des Ausbaus der erneuerbaren Energien und insb.<br />
auch hinsichtlich des Ausbaus der Offshore-<br />
Windparks beschlossen worden seien. Es habe sich<br />
gezeigt, dass der gemeinsam erhoffte beschleunigte<br />
Ausbau auf Probleme stoße. Insbesondere die Haftungsfragen<br />
hätten sich zunehmend als kritischer<br />
Punkt gezeigt, der einer Lösung zugeführt werden<br />
müsse. Die jetzt gefundenen Regelungen zielten darauf<br />
ab, einerseits die Ausbauziele zu erreichen und<br />
gleichzeitig die Belastungen für die Verbraucher so<br />
weit wie möglich in Grenzen zu halten. Um möglichen<br />
Kapazitätsengpässen entgegenzuwirken und die<br />
Funktionsfähigkeit des Systems der Energieversorgung<br />
zu gewährleisten sei es notwendig gewesen,<br />
Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen<br />
für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit<br />
im Kraftwerksbereich vorzusehen. Diese beinhalteten<br />
u.a. verbindliche Pflichten zur Anzeige der Stilllegung<br />
von Kraftwerken mit ausreichender Frist, die Möglichkeit<br />
für Netzbetreiber und Bundesnetzagentur, die<br />
Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke gegen Kostenerstattung<br />
vorübergehend zu verhindern sowie<br />
auch die Absicherung des Gasbezugs systemrelevanter<br />
Gaskraftwerke. Diese Regelung werde allerdings<br />
befristet bis zum Jahre 2017 eingeführt. Auch sei<br />
bereits für das Jahr 2014 ein Monitoring vorgesehen.<br />
Die Fraktion der SPD erklärte, sie unterstütze grundsätzlich<br />
den Ausbau der Offshore-Windtechnologie.<br />
Diese nehme einen wichtigen Platz in einem erneuerbare<br />
Energieerzeugungsmix ein. Hiermit seien durchaus<br />
auch große Möglichkeiten der Wertschöpfung und<br />
Beschäftigung, vor allem auch in Norddeutschland<br />
verbunden. Auf mittlere Sicht gebe es in diesem Bereich<br />
durchaus auch Exportchancen für Know-how<br />
und Technologie. Allerdings habe es in den vergangenen<br />
zwei Jahren auch einige Fehleinschätzungen sei-<br />
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.